Hebamme

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Der Beruf der Hebamme hat eine sehr lange Tradition in Europa - bereits im zweiten Jahrhundert wurde das erste Lehrbuch zur Geburtshilfe verfasst. Hebammen können sowohl in Krankenhäusern angestellt sein als auch freiberuflich arbeiten. Seit 1985 ist es auch Männern gestattet, diesen Beruf zu erlernen - sie werden dann als Entbindungshelfer bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Hebamme?

Hebammen begleiten und unterstützen Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt. Darüber hinaus betreuen sie die Mütter auch während des Wochenbetts.

Hebammen begleiten und unterstützen Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt. Darüber hinaus betreuen sie die Mütter auch während des Wochenbetts. Voraussetzung für das Ausüben des Berufes ist eine dreijährige Ausbildung, die sich aus 1.600 Theorie- und 3.000 Praxisstunden zusammensetzt.

Die Bewerber müssen mindestens einen Realschulabschluss vorweisen und gesundheitlich geeignet sein. Während des Theorieteils werden den angehenden Hebammen unter anderem anatomisches, biologisches und physiologisches Wissen, die theoretischen Aspekte der praktischen Geburtshilfe sowie die Grundlagen der Tätigkeit vermittelt. Die Auszubildenden werden zudem mit berufsspezifischen Gesetzen, der Dokumentation im Krankenhaus, der Pflege der Neugeborenen und Säuglinge vertraut gemacht.

Die allgemeine und spezielle Krankheitslehre sind ebenso wie die Arzneimittellehre, Schwangerenversorgung und Wochenpflege Bestandteil der Ausbildung. Die Ausbildung findet an einer Hebammenschule statt. Der praktische Teil der Ausbildung wird im Krankenhaus absolviert, zum Beispiel im Kreißsaal, in der Gynäkologie sowie auf der Wochen- und Neugeborenenstation. Auch Praktika bei einer freiberuflich praktizierenden Hebamme sind möglich. Die Ausbildung wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen.

Leistungen & Behandlungen

Während der Schwangerschaft kann die Hebamme zahlreiche Vorsorgeleistungen durchführen. So darf sie feststellen, ob eine Schwangerschaft vorliegt und den Mutterpass ausstellen.

Hebammen sind zudem befugt, die Herztöne und -frequenzen des Fötus abzuhören bzw. zu überwachen. Sie stehen den werdenden Müttern beratend zur Seite, beispielsweise bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Unwohlsein oder Übelkeit. Sie betreuen Schwangere bei Ängsten und Vorwehen.

Des Weiteren führen Hebammen auch Geburtsvorbereitungskurse durch. Eine Hebamme darf eine natürliche Geburt selbstständig einleiten und durchführen. Findet die Entbindung in der Frauenklinik eines Krankenhauses statt, muss ein Arzt anwesend sein. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Komplikationen auftreten. Die Hinzuziehungspflicht der Hebamme ist gesetzlich geregelt und tritt nur in Notfallsituationen außer Kraft. Die Geburt kann stationär in einer Klinik stattfinden, aber auch in Geburtshäusern sowie auf ambulantem Weg in Krankenhäusern oder Praxen.

Ferner können auch Hausgeburten vorgenommen werden. Während des Wochenbetts versorgt die Hebamme den Nabel des Säuglings und beobachtet dessen Gesundheitszustand und Entwicklung. Sie berät die Mutter hinsichtlich des Stillens sowie der Ernährung und Pflege des Neugeborenen. Auch in Erziehungsfragen und bei Impfungen kann sie konsultiert werden. Die Hebamme kontrolliert die Rückbildung der Gebärmutter und führt Rückbildungsgymnastik durch.

Diagnose- & Untersuchungsmethoden vor & während der Geburt

Die Hebamme nimmt während der Schwangerschaft Tastuntersuchungen vor. Indem sie den Bauch abtastet, kann sie die Lage und das Wachstum des Fötus kontrollieren. Die Überprüfung des Muttermundes wird mittels einer vaginalen Untersuchung ebenso durchgeführt.

Hebammen nehmen Abstriche, untersuchen den Urin und messen den Blutdruck der schwangeren Frau. Die Herzschlagfrequenz des Ungeborenen und die Wehentätigkeit werden ebenfalls überprüft. Um sie gleichzeitig zu registrieren und aufzuzeichnen, nutzt die Hebamme einen Kardiotokografen (CTG), der auch während der Geburt der Überwachung dient. Alternativ kann auch ein Pinard-Rohr genutzt werden, um die Herztöne des Kindes zu überprüfen. Dabei handelt es sich um ein geburtshilfliches, meistens aus Holz bestehendes Stethoskop, das seit Ende des 19. Jahrhunderts im Bereich der Geburtshilfe genutzt wird.

Ferner können die Herztöne auch mit einem Dopton gemessen werden, welches die Hebamme auf den Bauch der Schwangeren legt. Durch das elektronische, ultraschallähnliche Gerät wird eine Übertragung der Töne nach außen gewährleistet. Die Hebamme kann die Versorgung durch den Gynäkologen jedoch nicht vollständig ersetzen, da sie weder Ultraschalluntersuchungen noch Pränataldiagnostik durchführen darf.


Worauf sollte die schwangere Frau achten?

Da die Hebamme die werdende Mutter bereits während ihrer Schwangerschaft begleitet, ist ein gutes Verhältnis von großer Bedeutung. Die Schwangere muss sich bei ihr in sicheren Händen fühlen.

Um die Hebamme zu finden, die den persönlichen Erwartungen am besten entspricht, muss zudem geklärt werden, welche Leistungen in Anspruch genommen werden wollen. Sollte der Wunsch nach einer Hausgeburt bestehen, muss nach einer Hebamme gesucht werden, die eine Entbindung dieser Art anbietet. Ferner ist auch die Nähe zum Wohnort entscheidend.

Bereits bestehende Erfahrungen von Bekannten können sich ebenso positiv auf die Entscheidung auswirken. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hausbesuche durch die Hebamme bis zur achten Woche nach der Entbindung. Grundsätzlich sollte abgeklärt werden, welche zusätzlichen Hebammenleistungen von der jeweiligen Krankenkasse getragen werden.

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