Altenpflege

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

Sie sind hier: Startseite Behandlungen Altenpflege

Die Altenpflege ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen Gesellschaft. Insbesondere ältere Menschen bedürfen einer aufwendigeren Pflege, die zu Hause durch Verwandte nicht immer möglich ist. Alterskrankheiten wie eine Demenz – etwa die Alzheimer-Krankheit – benötigen eine medizinische Versorgung.

Familienangehörige sind mit den Auswirkungen solcher Bedingungen häufig stark überfordert, zumal diese Krankheiten auch sehr unangenehme Begleitumstände mit sich bringen, die über die körperliche Pflege hinaus auch eine geistige Betreuung notwendig machen. Vergesslichkeit, Beschimpfungen, Flucht in eigene Jugenderinnerungen, die für wirklich gehalten werden, sind nur einige wenige Beispiele, die wiederum dazu führen, dass der betroffene alte Mensch sich häufig Gefahren aussetzt und darum umso mehr einer pflegerisch-medizinischen Aufsicht bedarf.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Altenpflege?

Altenpflege1
Die Altenpflege kümmert sich um hilfsbedürftige Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können. Sie werden nicht nur gepflegt und ärztlich versorgt, sondern auch mit sinnvollen Beschäftigungen konfrontiert.

Die Altenpflege kümmert sich um hilfsbedürftige Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können. Sie werden nicht nur gepflegt und ärztlich versorgt, sondern auch mit sinnvollen Beschäftigungen konfrontiert, die nicht nur den Geist, sondern auch den Körper stärken.

Eine Altenpflege findet häufig in Pflegeheimen, in ambulanten Altenbetreuungsdiensten, in gerontopsychiatrischen und geriatrischen Abteilungen im Krankenhaus, in Hospizen und Rehabilitationskliniken statt. Daneben gibt es Altenpfleger, die in Privathäusern eine persönliche Betreuung ermöglichen, um die Familie zu entlasten, ohne dem alten Menschen seine häusliche und gewohnte Umgebung zu entziehen.

Die Altenpflege dient also in erster Linie dazu, stabile Lebensbedingungen für alte Menschen zu gewährleisten. Dabei soll der ältere Mensch, auch wenn er nach und nach seine sozialen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten allmählich einbüßt, nicht einfach nur gepflegt und abgetan werden, sondern das Ziel der Altenbetreuung besteht häufig auch darin, die Selbstpflege des älteren oder in anderer Form für den Alltag eingeschränkten Menschen aufrechtzuerhalten und dementsprechend zu fördern. Dabei wird nicht nur der Betroffene selbst gefragt und stabilisiert, sondern auch Familienangehörige mit einbezogen.

Behandlungen & Therapien

Die Pflege selbst ist eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe und bedarf nicht nur der Menschenliebe, sondern auch viel Geduld, Engagement und Geschicklichkeit. Gerade der Umgang mit alten Menschen, die häufig nicht mehr zufrieden sind und das oftmals auch noch ohne ersichtlichen Grund, verlangt dem Altenpfleger einiges an Charakterstärke ab.

Dazu ist seine Arbeit immer auch ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen, der gewohnt war, sein Leben selbst zu regeln und zu organisieren, gelebt, gearbeitet, eine Familie gegründet hat, was in einer solchen Situation der Pflegenotwendigkeit zu Unzufriedenheit und Frust, Weigerung und Beschimpfungen führen kann.

Manche alten Menschen neigen auch, ohne zuvor im Leben jemals davon betroffen gewesen zu sein, zu plötzlichen Gewaltausbrüchen, gegen die der Altenpfleger gewappnet sein muss. Die körperliche Pflege ist umso schwieriger, wenn der Mensch versucht, die Maßnahmen aus Scham oder Unverständnis zu boykottieren. Kommen bestimmte Krankheitsbilder hinzu, die, wie z. B. die Demenz, einen Verlust der Gehirntätigkeit nach sich ziehen, wird die Pflege eine noch größere Herausforderung, gerade auch darum, weil der Betroffene, der einer Versorgung bedarf, nicht weiß, was er tut und dazu auch noch eine fremde Person ist, die nicht automatisch Sympathie bewirkt, wie es bei betroffenen Familienmitgliedern viel eher der Fall wäre.

Die Altenpflege als Beruf hat sich im Laufe der Jahre immer weiter verbessert. Gerade aufgrund des medizinischen Fortschritts ist die Anteilnahme für ältere Leute gestiegen. Professionelle Versorgung, zur Verfügung stehende Medikamente und technische Alltagshilfen, dazu eine aufwendigere Umsetzung verschiedener Neuerungen und Pflegekonzepte erfordern bei einem Altenpfleger demzufolge auch eine höhere Qualifizierung und Ausbildung.

Diese dauert in der Regel drei Jahre. Bis 2019 gab es dafür eine eigenständige Altenpflegeausbildung; seit 2020 sind Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege im Pflegeberufegesetz zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann zusammengefasst, in der die Altenpflege als Vertiefung gewählt werden kann. Daneben erfolgt aber auch der Einsatz vorübergehend beschäftigter Mitarbeiter. Lange Zeit waren dies vor allem Zivildienstleistende; seit dem Aussetzen der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes im Jahr 2011 treten an ihre Stelle vor allem der Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr. Kritisch wurden immer wieder auftretende Missstände in Pflegeheimen und Einrichtungen betrachtet, die nicht nur bedenkliche Vernachlässigungen mit sich brachten, sondern auch Gewaltanwendung durch Pflegepersonal, das für diese Aufgabe ungeeignet war. Selbst diverse Schutzmaßnahmen konnten dem nicht immer abhelfen.

Ebenfalls ist der Mangel an Pflegekräften ein andauerndes Problem im Bereich der Altenpflege. Der Beruf gilt vielfach noch immer als geringwertige Tätigkeit, auch ist die Versorgung pflegebedürftiger und älterer Menschen eine große Belastung für die eigene Psyche. Nicht selten bringt diese Arbeit starke Frustration mit sich, was wiederum zu körperlichen und seelischen Problemen des Pflegers führen kann. Dennoch steigt der Bedarf an Altenpflegekräften weiter.


Diagnose & Untersuchungsmethoden

Innerhalb Deutschlands richten sich Art und Umfang der Leistungen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Bis Ende 2016 wurde dieser in Pflegestufen ausgedrückt; zum 1. Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz von den Pflegegraden 1 bis 5 abgelöst. Maßgeblich ist heute also der Pflegegrad, der nicht nur die Höhe der finanziellen Unterstützung bestimmt, sondern auch den Grad der notwendigen Pflege abbildet. Bei einem niedrigen Pflegegrad ist die Versorgung durch Angehörige häufig noch möglich. Ein höherer kann einen ambulanten Pflegedienst erfordern oder eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim. Die Altenpflege wird dabei durch Leistungen der Pflegeversicherung mitfinanziert.

Die professionelle Altenpflege teilt sich zudem auch noch einmal in eine teilstationäre und stationäre Versorgung. Bei der ersten Variante gibt es Tages- bzw. Nachtpflegeinrichtungen, wenn u. a. eine Zeit überbrückt werden muss, in der sich Angehörige der Pflege des Betroffenen zu Hause nicht widmen können. Ebenso gibt es eine stundenweise Betreuung, wobei nicht nur ältere Menschen, sondern auch kranke oder behinderte Personen gepflegt werden.

Die zweite Variante findet häufig als Komplettversorgung in Pflege- oder Altersheimen statt. Diese stehen meistens in engem Kontakt zu Krankenhäusern oder haben eine hauseigene ärztliche Versorgung. Auch werden mittlerweile Konzepte zur Sterbebegleitung entworfen, die in stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden kann.

Aufgabenfelder und Leistungsarten

Was unter Altenpflege zusammengefasst wird, zerfällt bei näherem Hinsehen in mehrere Bereiche, die rechtlich und fachlich verschieden behandelt werden. Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, herkömmlich Grundpflege genannt, umfassen die Unterstützung beim Waschen, Duschen und Baden, bei der Mund- und Zahnpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, beim Aufstehen, Gehen und Umlagern sowie die Versorgung bei einer Harninkontinenz. Die Behandlungspflege beruht dagegen stets auf ärztlicher Verordnung: Sie reicht vom Stellen und Verabreichen der Medikamente über Injektionen, Verbandwechsel und das Anlegen von Kompressionsstrümpfen bis zur Versorgung eines Katheters oder eines künstlichen Darmausgangs sowie zu regelmäßigen Kontrollen von Blutzucker und Blutdruck. Hinzu kommen die hauswirtschaftliche Versorgung – Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche – und die Betreuung im engeren Sinn, also Gespräch, Beschäftigung, Tagesstrukturierung und die Begleitung zu Terminen.

Einen eigenen Platz nehmen die vorbeugenden Maßnahmen ein, die im Pflegealltag als Prophylaxen bezeichnet werden. Regelmäßiger Lagerungswechsel und aufmerksame Hautbeobachtung sollen dem Dekubitus vorbeugen, dem Wundliegen bei langem Liegen oder Sitzen. Bewegungsübungen sollen Gelenkversteifungen entgegenwirken, Atemübungen einer Lungenentzündung bei bettlägerigen Menschen. Weil im Alter das Durstgefühl nachlässt und der Appetit oft geringer wird, gehört die Beobachtung von Trinkmenge und Gewicht zu den festen Aufgaben; sie soll eine Mangelernährung und einen Flüssigkeitsmangel frühzeitig erkennbar machen. Die Sturzvorbeugung schließlich verbindet pflegerische Beobachtung mit der Gestaltung der Umgebung, etwa mit dem Entfernen von Stolperstellen und mit ausreichender Beleuchtung.

Diese Aufgaben werden nicht der Reihe nach abgearbeitet, sondern in einem geordneten Ablauf geplant, der als Pflegeprozess bezeichnet wird: Zunächst werden Informationen gesammelt, dann werden Probleme und ebenso die verbliebenen Fähigkeiten des Menschen benannt, daraus werden Ziele abgeleitet und Maßnahmen geplant, diese werden durchgeführt und schließlich daraufhin beurteilt, ob sie gewirkt haben. Die Pflegedokumentation hält das fest. Sie dient der Verständigung im Team, ist aber auch ein Nachweis gegenüber Kostenträgern und im Streitfall gegenüber Gerichten.

Ausbildung, Qualifikation und Weiterbildung

Neben der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann steht eine Reihe kürzerer Qualifikationen. Die Ausbildungen zur Pflegehelferin oder Pflegeassistentin sind Landesrecht und deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt; sie dauern kürzer und berechtigen zu einem engeren Aufgabenkreis. In stationären Einrichtungen arbeiten zusätzlich Betreuungskräfte, die sich ausschließlich um Beschäftigung und Zuwendung kümmern und deren Qualifizierung deutlich kürzer ausfällt. Bestimmte Aufgaben bleiben dagegen der ausgebildeten Pflegefachkraft vorbehalten, allen voran die Steuerung des Pflegeprozesses und die Übernahme verordneter Behandlungspflege.

Nach der Ausbildung stehen Fachweiterbildungen offen, etwa in der Gerontopsychiatrie für die Arbeit mit verwirrten Menschen, in der Palliativpflege für die Begleitung Sterbender, im Wundmanagement, in der Hygiene oder in der Praxisanleitung, die die Anleitung von Auszubildenden zur Aufgabe hat. Wer eine Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung übernimmt, benötigt dafür eine eigene Weiterbildung. Daneben ist die Pflege in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Studienfach geworden: Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und Pflegemanagement werden an Hochschulen gelehrt, und das Pflegeberufegesetz sieht ausdrücklich auch eine hochschulische Pflegeausbildung vor.

Rechtlicher Rahmen und Finanzierung

Die rechtliche Grundlage der Altenpflege in Deutschland bildet die Pflegeversicherung, die Mitte der 1990er Jahre als eigener Zweig der Sozialversicherung eingeführt und im Elften Buch Sozialgesetzbuch geregelt wurde. Sie ist ausdrücklich als Teilleistung angelegt: Sie übernimmt nicht die gesamten Kosten, sondern zahlt Beträge, die nach dem Pflegegrad gestaffelt sind, so dass ein Eigenanteil bleibt. Reichen Einkommen und Vermögen dafür nicht aus, tritt die Hilfe zur Pflege des Sozialhilfeträgers ein; auf das Einkommen erwachsener Kinder wird dabei erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze zurückgegriffen.

Die Leistungen selbst sind vielgestaltig. Wer zu Hause von Angehörigen versorgt wird, erhält Pflegegeld, das an die pflegende Person weitergegeben werden kann; wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser Pflegesachleistungen ab, und beides lässt sich kombinieren. Hinzu kommen Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege für eine begrenzte Zeit in einer Einrichtung, die Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, die vollstationäre Pflege, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und zum barrierefreien Umbau der Wohnung sowie Pflegekurse und eine Pflegeberatung für Angehörige.

Welche Leistungen in Betracht kommen, entscheidet sich über den Pflegegrad. Nach dem Antrag bei der Pflegekasse begutachtet der Medizinische Dienst den Antragsteller in dessen Wohnung; für privat Versicherte übernimmt das ein eigenes Unternehmen. Das Begutachtungsinstrument prüft, wie selbstständig ein Mensch in sechs Bereichen noch ist: in der Beweglichkeit, in den geistigen und sprachlichen Fähigkeiten, im Verhalten und in psychischen Problemlagen, in der Selbstversorgung, im Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und in der Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte. Der entscheidende Unterschied zur früheren Einstufung liegt darin, dass nicht mehr der Zeitaufwand für einzelne Verrichtungen gemessen wird, sondern der Grad der verbliebenen Selbstständigkeit; dadurch werden geistige Einschränkungen wie bei einer Demenz erfasst, die bei der alten Zeitmessung kaum ins Gewicht fielen. Für den Betrieb von Heimen gilt zusätzlich das Wohn- und Betreuungsrecht, das seit der Föderalismusreform Sache der Länder ist und von den Heimaufsichtsbehörden überwacht wird.

Qualitätssicherung und Kontrolle

Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste dürfen nur mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie einen Versorgungsvertrag haben; damit verpflichten sie sich zugleich auf Anforderungen an die Qualität. Der Medizinische Dienst prüft die Einrichtungen regelmäßig und veröffentlicht die Ergebnisse. Das frühere Notensystem, im Volksmund Pflegenoten genannt, wurde abgelöst, nachdem es als wenig aussagekräftig kritisiert worden war, weil selbst mangelhaft versorgende Häuser gute Durchschnittsnoten erreichen konnten. An seine Stelle trat für die stationäre Pflege ein Verfahren, das neben der Prüfung vor Ort auch Ergebnisse erfasst, die die Einrichtung selbst regelmäßig erhebt – etwa wie sich Beweglichkeit, Gewicht, Druckgeschwüre und Stürze der Bewohner über die Zeit entwickeln.

Fachlich stützt sich die Qualitätssicherung auf Expertenstandards, die von einem wissenschaftlichen Netzwerk für die Pflege erarbeitet und in Abständen überarbeitet werden. Es gibt sie unter anderem zur Vorbeugung von Druckgeschwüren und Stürzen, zum Umgang mit Schmerzen, zur Ernährung, zur Förderung der Kontinenz, zur Versorgung chronischer Wunden, zur Entlassung aus dem Krankenhaus und zur Beziehungsgestaltung bei Menschen mit Demenz. Innerhalb der Einrichtungen dienen Fallbesprechungen, Pflegevisiten, ein geregeltes Beschwerdeverfahren und regelmäßige Fortbildungen demselben Zweck. Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims können ihre Interessen über einen gewählten Beirat vertreten.

Pflegekonzepte im Umgang mit alten Menschen

Für den Umgang mit pflegebedürftigen und besonders mit verwirrten Menschen sind eine Reihe von Konzepten entwickelt worden. Ihnen gemeinsam ist die Abkehr von einer Pflege, die dem Menschen alles abnimmt. Die aktivierende Pflege soll erhaltene Fähigkeiten fördern, indem sie anleitet und Zeit lässt, statt zu übernehmen. Die Bezugspflege weist einem Bewohner eine feste Pflegekraft zu, um Beziehung und Vertrauen möglich zu machen. In der Biografiearbeit werden Lebensgeschichte, Gewohnheiten und Vorlieben erfragt und in den Alltag einbezogen; sie soll den Zugang zu Menschen erleichtern, deren Gegenwartsgedächtnis nachlässt. Die Validation, in den Vereinigten Staaten von Naomi Feil entwickelt, folgt der Auffassung, dass es Verwirrten nicht hilft, wenn man sie zu berichtigen versucht; stattdessen soll das Gefühl hinter einer Äußerung aufgegriffen werden. Die basale Stimulation wendet sich an schwerst beeinträchtigte Menschen und arbeitet mit Berührung, Bewegung und Wahrnehmungsangeboten. Die Kinästhetik beschäftigt sich damit, wie Bewegung unterstützt statt ersetzt wird, und soll dabei zugleich den Rücken der Pflegenden entlasten. Die Wirksamkeit solcher Konzepte lässt sich schwer in Zahlen fassen, weil sie eher Haltungen als abgrenzbare Maßnahmen beschreiben; in der Ausbildung und in den Pflegeleitbildern der Einrichtungen sind sie fest verankert.

Pflegende Angehörige

Der größere Teil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird nicht in einem Heim versorgt, sondern zu Hause, und dort ganz überwiegend von Angehörigen – am häufigsten von Ehepartnerinnen und Töchtern. Diese Arbeit ist unbezahlt, sie ist zeitlich kaum begrenzbar, und sie fällt oft in eine Lebensphase, in der die Pflegenden selbst noch erwerbstätig sind. Neben der körperlichen Anstrengung stehen die ständige Verfügbarkeit, der Rückzug aus dem eigenen Freundeskreis und bei einer Demenz die Trauer darüber, dass der vertraute Mensch sich verändert. Anhaltende Überlastung kann zu Erschöpfung, Schlafstörungen und einer Depression führen, und sie ist auch für die Versorgung selbst ein Risiko.

Der Gesetzgeber und die Pflegekassen halten dafür Entlastungsangebote bereit: kostenlose Pflegekurse, eine Pflegeberatung, Gesprächskreise für Angehörige, die Tagespflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für kurze Zeit oder längerfristig von der Arbeit freistellen lassen; wer nicht erwerbsmäßig pflegt, ist dabei über die Pflegekasse renten- und unfallversichert. Ob diese Angebote genutzt werden, hängt erfahrungsgemäß auch davon ab, ob die Betroffenen von ihnen wissen – die Pflegeberatung hat deshalb ausdrücklich den Auftrag, darüber aufzuklären.

Quellen

  • Menche, N. (Hrsg.): Pflege heute.
    ISBN: 9783437267796
  • Schewior-Popp, S., Sitzmann, F., Ullrich, L. (Hrsg.): Thiemes Pflege.
    ISBN: 9783132437685
  • Schraut, V., Kastner, U.: Handbuch Demenz.
    ISBN: 9783437065484
  • Wahl, H.-W., Heyl, V., Schlomann, A.: Gerontologie.
    ISBN: 9783170460874
  • Büscher, A., Schiemann, D., Marquard, S., et al.: Qualitätsentwicklung in der Pflege.
    ISBN: 9783170453562

Das könnte Sie auch interessieren