Notarzt
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Der Notarzt ist derjenige Mediziner, der in Notfallsituationen die medizinische Erstversorgung des Patienten garantiert. Seine Behandlung erfolgt präklinisch, so dass ein Krankenhausaufenthalt erst im Anschluss erwogen wird. Seine Haupttätigkeit liegt darin, dass er akute sowie lebensgefährliche Verletzungen, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, bzw. auch Erkrankungen fachgerecht diagnostiziert und behandelt.
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Was ist ein Notarzt?
Um als Notarzt tätig werden zu dürfen, müssen die Mediziner die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin erfolgreich absolviert haben. Welche konkreten Qualifikationsmaßnahmen der Rettungsarzt belegen muss, richtet sich nach der ärztlichen Weiterbildungsordnung, die die jeweilige Landesärztekammer als Satzung erlässt; die Bundesärztekammer gibt dafür lediglich eine Musterweiterbildungsordnung vor.
Vorgesehen sind 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich, davon sechs Monate in der Intensivmedizin, der Anästhesiologie oder einer interdisziplinären Notaufnahme. Diese sechs Monate sind in einem dieser drei Bereiche abzuleisten; ein Durchlauf durch alle drei ist nicht vorgeschrieben.
Außerdem müssen Teilnehmer eine 80-stündige Kurs-Weiterbildung besuchen, in der sie spezielle Notfallmaßnahmen erlernen. Bevor die Zusatzbezeichnung erteilt werden kann, müssen Kandidaten zudem einen Nachweis über 50 Notarzteinsätze unter Begleitung eines verantwortlichen Notarztes vorlegen können; bis zu 25 davon dürfen im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses abgeleistet werden. Der Notarzt ist berufstechnisch vom klinisch tätigen Notfallmediziner abzugrenzen, der direkt in der Notaufnahme arbeitet. Eine Facharztbezeichnung für Notfallmedizin gibt es in Deutschland allerdings nicht: Für die Arbeit in der Notaufnahme ist die Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin vorgesehen, die eine bereits abgeschlossene Facharztweiterbildung voraussetzt.
Der Notarzt ist keine eigene Berufsbezeichnung, sondern eine Funktion innerhalb des Rettungsdienstes: Sie wird von approbierten Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen, die sich in einem anderen Gebiet der Medizin weiterbilden und die notfallmedizinische Qualifikation zusätzlich erwerben. Der Rettungsdienst selbst ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Jedes Bundesland hat ein eigenes Rettungsdienstgesetz, das Trägerschaft, Vorhaltung, Leitstellen und die Mitwirkung des ärztlichen Personals regelt; deshalb unterscheiden sich Organisation und Bezeichnungen von Land zu Land erheblich. Auch die Hilfsfrist, also die Zeitspanne, innerhalb derer Hilfe am Einsatzort eintreffen soll, ist keine bundeseinheitliche Größe: Die Länder legen jeweils selbst fest, wie lang sie ist, ab welchem Zeitpunkt sie zu laufen beginnt und in welchem Anteil der Einsätze sie eingehalten werden muss. Zahlen aus verschiedenen Ländern lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen.
Der Notarzt arbeitet nicht allein, sondern im Team mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal. Höchste nichtärztliche Qualifikationsstufe ist heute die Notfallsanitäterin beziehungsweise der Notfallsanitäter; die Ausbildung dauert nach dem Notfallsanitätergesetz in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre, und sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Dasselbe Gesetz erlaubt diesem Personal ausdrücklich, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes auch heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen, sofern sie in der Ausbildung erlernt und beherrscht wurden und erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden. Daneben steht die kürzere, von den Ländern geregelte Qualifikation der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Wer am Einsatzort welche Maßnahme übernimmt, ist damit nicht allein eine Frage der Absprache vor Ort, sondern rechtlich vorgezeichnet.
Von der Arbeit am einzelnen Patienten zu unterscheiden sind zwei Leitungsfunktionen, die ebenfalls von Notärzten wahrgenommen werden. Die Leitende Notärztin oder der Leitende Notarzt übernimmt bei einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten sowie bei anderen Großschadenslagen die Leitung, Koordination und Überwachung aller medizinischen Maßnahmen am Schadensort; alarmiert wird diese Funktion in der Regel gemeinsam mit einer organisatorischen Einsatzleitung des Rettungsdienstes. Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst hat dagegen keine Einsatzleitung am Notfallort, sondern die fachliche Gesamtverantwortung für einen Rettungsdienstbereich: Sie wirkt an Behandlungsvorgaben, an der Aus- und Fortbildung und an der Qualitätssicherung mit. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Definition beider Funktionen gibt es nicht; ihre Stellung ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht und aus Empfehlungen der Bundesärztekammer.
Behandlungen
Sobald der Betroffene die Rettungsleitstelle alarmiert hat, muss der zuständige Disponent selbstständig entscheiden, ob ein Notarzteinsatz notwendig ist. Diesbezüglich existiert ein genereller Meldekatalog, der verschiedene Symptome unausweichlich mit einem Einsatz des Notarztes kombiniert. Der Notarzt muss nach dem Indikationskatalog jedenfalls dann tätig werden, wenn der Hilfesuchende Beschwerden bei der Atmung, Störungen bei der Bewusstseinslage, Störungen im Herz-Kreislauf-System, starke Schmerzen sowie Lähmungserscheinungen oder schwerwiegende Verätzungen oder Verbrennungen beschreibt.
Des Weiteren wird regelmäßig ein Einsatz verpflichtend sein, wenn sich ein schweres Unfallereignis zugetragen hat, wenn Personen verschüttet oder eingeklemmt sind, wenn sich Menschen selbst etwas antun möchten, wenn es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen ist, wobei mindestens ein Beteiligter Stich- oder Schussverletzungen davongetragen hat oder wenn eine Geburt bevorsteht bzw. unmittelbar beendet wurde. Es wird mithin deutlich, dass sich das Arbeitsbild der Notärzte keineswegs auf wenige Notfallsituationen beschränkt.
In der Regel wird der Notarzt separat zum Einsatzort befördert, so dass sowohl der Fachmediziner als auch ein technisch ausgerüsteter Rettungswagen bzw. Rettungshubschrauber die Erstbehandlung garantieren. Sobald der Mediziner am Ort des Geschehens eintrifft, wird er sich zunächst einen Überblick über die Situation verschaffen. Insoweit es notwendig ist, leitet er sodann lebensrettende Maßnahmen ein. In den meisten Fällen wird der Arzt einen zusätzlichen Krankenhausaufenthalt einfordern, so dass er den Patienten transportfähig machen muss. Dazu zählt insbesondere, dass er ihn zunächst von Schmerzen befreit und den Betroffenen während der Transportfahrt medizinisch beobachtet.
Die Notfallmedizin beschreibt ihren eigenen Ablauf mit dem Bild der Rettungskette, und der Notarzt ist darin ein Glied, aber nicht das erste. Vor ihm stehen das Erkennen des Notfalls, der Notruf und die Erste Hilfe durch Anwesende; nach ihm folgen die Übergabe in der Klinik und die Weiterbehandlung dort. Gerade bei einem Kreislaufstillstand entscheidet die Zeit bis zum Beginn der Herzdruckmassage wesentlich über den Ausgang, und diese Spanne lässt sich durch kein Rettungsmittel überbrücken, weil auch das schnellste Fahrzeug eine Anfahrtszeit benötigt. Viele Leitstellen leiten Anruferinnen und Anrufer deshalb bereits am Telefon zur Wiederbelebung an, bis das erste Fahrzeug eintrifft.
Das getrennte Anfahren von Rettungswagen und Notarzt wird als Rendezvous-System bezeichnet. Sein Vorteil liegt darin, dass die Notärztin oder der Notarzt nach der Erstversorgung wieder für andere Einsätze zur Verfügung steht, während der Rettungswagen den Transport allein übernimmt. Wo beides in einem Fahrzeug zusammengefasst ist, spricht man vom Notarztwagen; für große Entfernungen, schwer zugängliche Orte und Verlegungen zwischen Kliniken kommen Rettungshubschrauber hinzu.
Am Einsatzort folgt die Erstuntersuchung einem festen Schema, das die lebensbedrohlichen Störungen in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit abarbeitet: zuerst der freie Atemweg, dann die Atmung, danach der Kreislauf, anschließend der neurologische Zustand und zuletzt die Untersuchung des entkleideten Patienten unter Schutz vor Auskühlung. Erst danach folgen die ergänzenden Fragen zu Vorgeschichte, Vorerkrankungen und eingenommenen Arzneimitteln. Zu den häufigen Einsatzbildern zählen der Herzinfarkt, der Schlaganfall, Atemnot unterschiedlicher Ursache, der Krampfanfall, die Vergiftung, die Anaphylaxie sowie schwere Verletzungen nach Stürzen und Verkehrsunfällen.
Zur Aufgabe des Notarztes gehört auch die Entscheidung, in welche Klinik der Patient gebracht wird. Bei zeitkritischen Krankheitsbildern ist das nicht zwangsläufig das nächstgelegene, sondern das geeignete Krankenhaus: Ein Schlaganfall gehört auf eine spezialisierte Schlaganfallstation, ein Herzinfarkt in ein Haus mit Herzkatheterlabor, ein schwer verletzter Patient in ein Traumazentrum. Damit dort alles vorbereitet ist, meldet der Notarzt den Patienten schon während der Fahrt an. Übergeben wird anschließend strukturiert: Vorgeschichte, Erstbefund, durchgeführte Maßnahmen und Verlauf werden dem übernehmenden Team in einem Zug mitgeteilt, bevor die Verantwortung dort übergeht.
Diagnose- & Untersuchungsmethoden
Die medizinische Grundversorgung kann nur dann erfolgreich verlaufen, wenn dem Notarzt ausreichend medizinische Vorräte zur Verfügung stehen. Da der Notarzt unabhängig vom Rettungswagen am Ort des Geschehens eintrifft, muss sein Notarzteinsatzfahrzeug eine Mindestausstattung mit sich bringen.
Zu den grundlegenden Ausrüstungsgegenständen zählen ein chirurgisches Besteck, Betäubungsmittel, eine Spezialkanüle für den Zugang über den Knochen, ein Koniotomie-Set, ein 12-Kanal-EKG, ein spezielles Besteck, um Notamputationen durchführen zu können, sowie lebensrettende Beatmungsgeräte. Der Rettungswagen, der zusätzlich zum Behandlungsort gerufen wird, verfügt derweil über weitergehende medizinische Ausrüstungskomponenten. Der Innenraum gleicht einem kleinen Behandlungszimmer im Krankenhaus. Es werden solche Geräte und auch Medikamente mitgeführt, die notwendig werden können, um die Vitalfunktionen zu erhalten oder schwere Gesundheitsschäden abzuwenden.
Dem Notarzt stehen ein Reservoir an Infusionsmitteln, Sauerstoffflaschen, Beatmungsgeräten, verschiedene medizinische Besteckarten sowie typische Diagnosehilfsmittel zur Verfügung. Außerdem ist der Rettungswagen mit verschiedenen Medikamenten ausgestattet, um beispielsweise Vergiftungen oder Verbrennungen wirksam behandeln zu können. Während der Patient zum Krankenhaus befördert wird, kann der Notarzt folglich sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um die Situation des Betroffenen, insofern dies noch möglich ist, deutlich zu verbessern.
Neben der Ausrüstung steht dem Notarzt eine Reihe von Messverfahren zur Verfügung, die den Zustand des Patienten fortlaufend abbilden. Über den Monitor werden Herzrhythmus, Blutdruck und die Sauerstoffsättigung des Blutes verfolgt; bei beatmeten Patienten kommt die Messung des ausgeatmeten Kohlendioxids hinzu, die zugleich anzeigt, ob der Beatmungsweg richtig liegt. Eine Bestimmung des Blutzuckers gehört zur Basisdiagnostik, weil eine Unterzuckerung Bewusstseinsstörungen hervorrufen kann, die einem Schlaganfall ähneln. Das mitgeführte 12-Kanal-EKG erlaubt es, einen Herzinfarkt bereits vor Erreichen der Klinik zu erkennen; vielerorts lässt sich die Aufzeichnung von unterwegs an das Zielkrankenhaus übermitteln.
Zunehmend verbreitet ist außerdem die Ultraschalluntersuchung am Einsatzort, mit der sich freie Flüssigkeit im Bauchraum, ein Erguss am Herzbeutel oder ein zusammengefallener Lungenflügel rasch eingrenzen lassen. Alle präklinischen Verfahren haben jedoch eine gemeinsame Grenze: Sie liefern Momentaufnahmen unter ungünstigen Bedingungen und ersetzen die Diagnostik im Krankenhaus nicht. Die Frage, die der Notarzt beantworten muss, lautet deshalb häufig nicht, welche Krankheit genau vorliegt, sondern wie dringend und wohin der Patient gebracht werden muss.
Jeder Einsatz wird dokumentiert. Durchgesetzt hat sich dafür das Notarzteinsatzprotokoll der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, das Einsatzdaten, Erstbefund, Maßnahmen und Verlauf in einheitlicher Form erfasst und damit zugleich der Weiterbehandlung, der Qualitätssicherung und der rechtlichen Absicherung dient; zu den erfassten Angaben gehört auch eine Einstufung des Schweregrades. Nicht jeder Einsatz endet dabei mit einem Transport: Ergibt die Untersuchung, dass keine Behandlungsbedürftigkeit im Krankenhaus besteht, kann der Patient vor Ort verbleiben und an die weiterbehandelnden Ärzte verwiesen werden. Auch die Feststellung des Todes gehört zu den Aufgaben des Notarztes, während der Umfang der Leichenschau im Einzelnen landesrechtlich geregelt ist.
Wie erreiche ich einen Notarzt bei einem Notfall? Worauf ist zu achten?
Welcher Notarzt tatsächlich am Einsatzort eintrifft, hängt somit in erster Linie von der zuständigen Dienststelle ab. Des Weiteren ist es entscheidend, welcher Arzt sich zum Zeitpunkt der Mitteilung im Dienst befindet. Es ist indes nicht ratsam, dass Betroffene zunächst den telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt suchen. Vor allem in Notsituationen kann sich der Zeitverlust negativ auswirken.
Außerdem sind Hausärzte im Regelfall technisch und medizinisch nicht hinreichend ausgerüstet. Das bedeutet, dass auch der Hausarzt den qualifizierten Kollegen alarmieren wird. Auch die Nachbehandlung im Krankenhaus wird in der Regel durch ein festgelegtes Fachteam gewährleistet, so dass dem Patienten lediglich ein begrenztes Wahlrecht in Aussicht gestellt wird.
Die 112 gilt nicht nur bundesweit, sondern in der gesamten Europäischen Union als einheitliche Notrufnummer; darauf hatte sich der Ministerrat bereits 1991 verständigt. Sie ist aus dem Fest- und aus dem Mobilfunknetz gebührenfrei erreichbar. Die Leitstelle fragt nach einem festen Schema ab, wo etwas geschehen ist, was geschehen ist, wie viele Menschen betroffen sind und welche Beschwerden oder Verletzungen vorliegen. Aus diesen Angaben leitet die Disponentin oder der Disponent ein Meldebild ab und entscheidet, ob neben dem Rettungswagen zusätzlich ein Notarzt alarmiert wird. Rückfragen abzuwarten und das Gespräch nicht vorzeitig zu beenden gehört deshalb zum Notruf dazu; die Einschätzung, ob ein Notfall vorliegt, wird dem Anrufer dagegen nicht abverlangt, sie ist Aufgabe der Leitstelle.
Vom Notruf zu unterscheiden ist der ärztliche Bereitschaftsdienst, der bundesweit unter der Nummer 116117 erreichbar ist. Er ist für Beschwerden zuständig, die zwar nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, aber keinen Notfall darstellen. Diese Unterscheidung hat praktische Folgen, denn überfüllte Notaufnahmen und gebundene Rettungsmittel verzögern die Versorgung derjenigen, die sie dringend benötigen.
Die Kosten des Einsatzes trägt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch nennt Rettungsfahrten zum Krankenhaus ausdrücklich auch dann als übernahmefähig, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich war; für Fahrten, die vom Rettungsdienst durchgeführt werden, zieht die Krankenkasse eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt vom Versicherten ein. Wird ein Notarzt alarmiert, ohne dass es anschließend zu einem Transport kommt, richtet sich die Abrechnung nach den Regelungen des jeweiligen Landes und den Vereinbarungen mit den Kostenträgern.
Für Angehörige und Augenzeugen, die selbst keine medizinische Behandlung benötigen, aber Betreuung brauchen, können die Leitstellen zusätzlich Notfallseelsorge oder ein Kriseninterventionsteam alarmieren. Das entlastet zugleich das Rettungsteam, das sich damit auf die Versorgung des Patienten konzentrieren kann.
Quellen
- Ziegenfuß, T.: Notfallmedizin.
ISBN: 9783662703977
- Gries, A., Seekamp, A., Christ, M., Dodt, C. (Hrsg.): Klinische Akut- und Notfallmedizin.
ISBN: 9783954669981
- Scholz, J., Gräsner, J.-T., Bohn, A. (Hrsg.): Referenz Notfallmedizin.
ISBN: 9783132412903
- Bein, B., Gräsner, J.-T., Meybohm, P. (Hrsg.): Zusatzweiterbildung Notfallmedizin.
ISBN: 9783132447448
- Striebel, H. W.: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin.
ISBN: 9783132431041
