24 Stunden Pflege

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 1. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Leistungen und Kosten im Überblick

Zu altern ist zwar ein natürlicher Prozess, doch gehen damit viele Veränderungen einher: die Muskelmasse nimmt ab, es fällt schwer, sich auf den Beinen zu halten, das Geschmacksempfinden ändert sich, das Durstgefühl lässt nach. Wer sich auf die Veränderungen einstellt, kann im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen.

Was aber, wenn man plötzlich auf Hilfe angewiesen ist, den Alltag nicht mehr alleine bewerkstelligen kann? In einem Pflegeheim gibt es eine 24-Stunden-Betreuung. Für den Pflegebedürftigen ist also rund um die Uhr ein Ansprechpartner da.

Doch es gibt noch eine Alternative, denn man kann auch trotz Pflegebedürftigkeit in seinem gewohnten Umfeld bleiben: Die 24-Stunden-Pflege zuhause ermöglicht es, dort alt zu werden, wo man sich wohlfühlt. Alles Wichtige über Leistungen und Kosten einer 24-Stunden-Pflege verraten wir hier.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine 24-Stunden-Pflege?

Demenz
Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht es älteren Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, was ihr Wohlbefinden und ihre Lebensqualität verbessern kann. Zudem bietet sie kontinuierliche Betreuung und Unterstützung bei täglichen Aufgaben, was ein Gefühl von Sicherheit und Komfort vermittelt.

Für viele Senioren ist es ideal, wenn sie von den Menschen betreut und gepflegt werden, die sie kennen und denen sie vertrauen. Kann oder möchte man nicht die häusliche Pflege als Angehöriger übernehmen, ist es gut, sich nach einer alternativen Lösung umzuschauen.

Ein guter Kompromiss zwischen der Pflege durch Angehörige und dem Umzug in ein Seniorenheim ist die 24-Stunden-Pflege. Diese ermöglicht es, im eigenen Zuhause alt zu werden – ein verständlicher Herzenswunsch vieler.

Für den Pflegebedürftigen hat diese Art von Betreuung den Vorteil, dass er das gewohnte Umfeld nicht verlassen muss und zuhause alt werden kann. Gleichzeitig bringt die 24-Stunden-Pflege Erleichterung für die Familie, denn diese weiß, dass Vater oder Mutter 24 Stunden am Tag zuhause sicher aufgehoben ist.

Immer mehr Senioren wünschen sich, zuhause alt werden zu können. Deshalb hat das Angebot durch 24-Stunden-Pflegekräfte in den letzten Jahren stark zugenommen. Tagsüber bieten entsprechend geschulte Menschen eine umfangreiche Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wie der Körperpflege, leisten aber auch Gesellschaft bei Ausflügen oder begleiten bei Arztbesuchen. Dabei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Pflege sicherzustellen.

Diese Modelle gibt es bei der 24-Stunden-Pflege

Im Rahmen der 24-Stunden-Pflege wird in das Entsendemodell, die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft durch die Agentur für Arbeit (Arbeitgebermodell) und die Beauftragung einer selbständigen Pflegekraft unterschieden. Je nach Modell unterscheiden sich Konditionen und Kosten voneinander.

Das Entsendemodell:

Das Entsendemodell erfreut sich immer größerer Beliebtheit in der 24-Stunden-Pflege. Dabei beauftragt die betreffende Person oder ein Angehöriger eine deutsche Vermittlungsagentur. Die spätere Pflegekraft ist bei einem dritten Unternehmen im Ausland angestellt und wird für die Zeit der Pflege „entsendet“.

Weder Angehörige noch der Pflegebedürftige müssen sich um Transport oder Organisation kümmern, das stemmt die deutschsprachige Vermittlungsfirma. Mit der so genannten A1-Bescheinigung weist das entsendende Unternehmen nach, dass die Pflegekraft während des Einsatzes weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlandes unterliegt und die Sozialabgaben dort entrichtet werden.

Die Vermittlung der 24-Stunden-Pflegekraft durch die Agentur für Arbeit:

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Pflegekraft direkt anzustellen und dafür die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass die 24-Stunden-Pflegekraft dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und alle Rechte sowie Pflichten wahrnimmt. Allerdings bedeutet dies, dass man selbst zum Arbeitgeber wird und außer dem Lohn für die Pflegekraft noch zusätzlich anfallende Zahlungen übernehmen muss. Darüber hinaus müssen mehrere Pflegekräfte eingestellt werden, da man sonst gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft:

Die dritte Variante besteht darin, eine 24-Stunden-Pflegekraft aus dem osteuropäischen Ausland zu beauftragen, die selbstständig tätig ist. Dabei ist wichtig, das folgende damit verbundene Risiko zu beachten:

Trotz der Tatsache, dass diese selbstständigen Unternehmer normalerweise für mehrere Pflegebedürftige arbeiten, besteht das Risiko der "Scheinselbstständigkeit", was zur Nachzahlung von Sozialabgaben und Versicherungsleistungen durch den Auftraggeber führen kann. Es empfiehlt sich deshalb eine selbstständige Pflegekraft nur über eine in Deutschland ansässige Vermittlungsagentur zu beschäftigen. Diese kennen die Risiken und können sie verringern.

Diese Aufgaben übernimmt die 24-Stunden-Pflege

Altenpflege1
Die 24-Stunden-Pflege für ältere Menschen umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie persönlicher Hygiene, Mahlzeiten, Medikamenteneinnahme und Mobilität, sowie die Bereitstellung von Gesellschaft und emotionalem Beistand, um soziale Isolation zu vermeiden und die geistige Gesundheit zu fördern.

Ein großer Vorteil der 24-Stunden-Pflege ist, dass individuell abgesprochen werden kann, wobei Hilfestellung benötigt wird. Übernommen werden können Grundpflege, Haushalt und Betreuung des Pflegebedürftigen. Auch wenn eine Betreuung rund um die Uhr sichergestellt ist, bedeutet dies nicht, dass die Pflegekraft tatsächlich 24 Stunden am Tag arbeitet.

Vielmehr handelt es sich um eine Art Rufbereitschaft, so dass für den Fall der Fälle immer jemand da ist. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist insofern irreführend: Er meint die durchgehende Anwesenheit einer Betreuungskraft, nicht eine durchgehende Arbeitszeit – eine solche wäre nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig. Daher wird die 24-Stunden-Pflegekraft auch dort untergebracht, wo sich der Pflegebedürftige befindet. Das heißt also, dass ein abschließbares Gästezimmer zur Wahrung der Privatsphäre gestellt werden muss.

Die Betreuungskraft übernimmt viele der Aufgaben, die sonst Tochter oder Sohn für den Pflegebedürftigen übernehmen würden; die Behandlungspflege bleibt allerdings examinierten Pflegekräften vorbehalten. Um eine individuelle Betreuung zu ermöglichen, sollte klar kommuniziert werden, welche Bedürfnisse der Pflegebedürftige hat. Sollen etwa besondere Ernährungsvorschriften beachtet werden, bespricht man dies am besten im Vorfeld. Außerdem gibt es Betreuungskräfte, die spezielle Zusatzqualifikationen haben und sich beispielsweise mit Alzheimer/Demenz auskennen.

Grundpflege:

  • Körperpflege
  • Ausscheidungen
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Prophylaxe
  • Förderung von Fähigkeiten des Alltags und der Kommunikation

Haushalt:

  • Einkaufen und Kochen von Mahlzeiten
  • gemeinsames Essen
  • Sauberhalten der Wohnung
  • Waschen und Bügeln der Kleidung

Soziale Betreuung:

  • Spaziergänge an der frischen Luft
  • gemeinsame Spiele und Bastelaktivitäten
  • Gespräche
  • mentale oder körperliche Aktivierung, Aufmunterung und Unterhaltung

Was kostet die 24-Stunden-Pflege?

Mit welchen Kosten man für die 24-Stunden-Pflege rechnen muss, hängt von mehreren Faktoren ab: einmal vom gewählten Modell, aber auch vom Aufwand und dem Pflegegrad. Beim Entsendemodell beginnen die Kosten für die 24-Stunden-Pflege bei monatlich etwa 2.700 Euro, wobei Unterbringung und Verpflegung nicht mitgerechnet sind. Dennoch ist dies die günstigste und einfachste Variante. Beim Arbeitgebermodell muss mit monatlichen Kosten von mehr als 4.700 Euro gerechnet werden. Das Selbstständigkeitsmodell schlägt mit Kosten von monatlich 2.600 bis etwa 3.500 Euro zu Buche. (Stand: Februar 2024) Die Beträge sind Anhaltswerte und verändern sich mit der Lohn- und Preisentwicklung.

Diese Zuschüsse gibt es für die 24-Stunden-Pflege

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Für die 24-Stunden-Pflege können finanzielle Zuschüsse wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflegegeld und Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden, abhängig von individuellen Voraussetzungen und Pflegegraden. Diese Zuschüsse sollen die finanzielle Belastung der Pflegekosten mindern und den Zugang zu einer angemessenen Pflege ermöglichen.

Die Kosten für eine Rundum-Betreuung sind relativ hoch, wobei diese nicht alleine gestemmt werden müssen. Betroffene können einige Zuschüsse für die Pflege erhalten. So haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad einen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse. Weil das Pflegegeld nicht zweckgebunden ist, kann es für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege verwendet werden. Je nach Pflegegrad lag das monatliche Pflegegeld zwischen 332 und 947 Euro; bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. (Stand: Februar 2024) Die Sätze werden vom Gesetzgeber in Abständen angehoben, so dass die heute geltenden Beträge darüber liegen.

Außerdem ergibt sich die Möglichkeit, die Verhinderungspflege als Zuschuss zur 24-Stunden-Pflege zu nutzen. Nach dem Stand von Februar 2024 waren das ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 2.418 Euro – darin enthalten sind nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege, die auf die Verhinderungspflege übertragen werden können. Zusätzlich gab es ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag. In einigen Bundesländern können diese ebenfalls als Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung verwendet werden. Auch diese Beträge und die Regeln ihrer Übertragung sind seither geändert worden; maßgeblich ist die Auskunft der Pflegekasse.

Staatliche Unterstützung gibt es auch durch Steuererleichterungen. Da haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuer abzugsfähig sind, können bis zu 20 % der anfallenden Kosten (jedoch maximal 4.000 Euro jährlich) steuerlich geltend gemacht werden.

Wer die Betreuungskräfte sind

„24-Stunden-Pflegekraft“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer in einem Privathaushalt lebt und dort betreut, hat in aller Regel keine deutsche Pflegeausbildung abgeschlossen, sondern bringt Berufserfahrung mit, gelegentlich auch eine im Herkunftsland erworbene Qualifikation. Die meisten Betreuungskräfte stammen aus mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Union ist die Voraussetzung dafür, dass sie ohne gesonderte Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig sein können; für Staatsangehörige von Staaten außerhalb der Union gilt das nicht.

Aus der Qualifikation ergibt sich eine Grenze, die für die Angehörigen erhebliche Folgen hat. Betreuung und Grundpflege darf eine angelernte Kraft übernehmen: Hilfe beim Waschen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und beim Gang zur Toilette, Unterstützung beim Aufstehen und Gehen, Gesellschaft und Begleitung. Die sogenannte Behandlungspflege dagegen umfasst alles, was auf ärztlicher Verordnung beruht – das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, das Versorgen von Wunden, das Anlegen von Kompressionsverbänden oder die Versorgung eines Katheters. Solche Leistungen bleiben examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.

Zusammenspiel mit Arzt und ambulantem Pflegedienst

Eine Rundum-Betreuung steht deshalb selten für sich allein. Der Hausarzt bleibt für Diagnostik, Verordnungen und die Steuerung der medizinischen Versorgung zuständig und sucht Patienten, die eine Praxis nicht mehr erreichen können, zu Hause auf. Die verordnete Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, der zu festen Zeiten in den Haushalt kommt; sie wird von der Krankenkasse getragen und ist von den Leistungen der Pflegekasse zu unterscheiden. Auch Physiotherapie und Ergotherapie können als Hausbesuch verordnet werden, ebenso die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl oder Toilettenstuhl.

Die Betreuungskraft ist in diesem Gefüge diejenige, die den Pflegebedürftigen am häufigsten sieht. Sie bemerkt Veränderungen – nachlassenden Appetit, wachsende Verwirrtheit, eine gerötete Hautstelle, einen unsicherer gewordenen Gang – oft als Erste. Entscheidungen über Medikamente oder über die Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung trifft sie nicht; ihre Aufgabe ist es, solche Beobachtungen an Angehörige, Pflegedienst und Arzt weiterzugeben. Wie gut das gelingt, hängt auch von den Sprachkenntnissen ab – ein Grund, weshalb die Verständigungsfähigkeit bei der Auswahl einer Betreuungskraft einen hohen Stellenwert hat.

Der arbeitsrechtliche Rahmen

Weil die Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit leicht. Das Arbeitszeitgesetz zieht sie dennoch: Es begrenzt die werktägliche Arbeitszeit, schreibt Ruhepausen und eine zusammenhängende Ruhezeit nach Dienstende vor und regelt die Sonn- und Feiertagsruhe. Bereitschaftszeit, in der die Betreuungskraft im Haushalt anwesend sein muss, ist arbeitsrechtlich nicht dasselbe wie freie Zeit; das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass solche Zeiten grundsätzlich zu vergüten sind. Auch das Mindestlohngesetz gilt für Beschäftigte, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden.

Im Arbeitgebermodell treffen den Haushalt sämtliche Pflichten eines Arbeitgebers: Anmeldung zur Sozialversicherung, Abführung von Lohnsteuer und Beiträgen, Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Erholungsurlaub und die Beachtung von Kündigungsfristen. Beim Entsendemodell bleibt das ausländische Unternehmen Arbeitgeber, und der Haushalt schließt einen Vertrag über eine Dienstleistung. Bei einer selbstständig tätigen Pflegekraft schließlich hängt alles daran, ob die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ausgeübt wird: Arbeitet die Kraft weisungsgebunden, zu vorgegebenen Zeiten und ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber, spricht das gegen eine Selbstständigkeit. Über den Status kann in einem eigenen Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Klarheit geschaffen werden.

Vertrag und Vermittlung

Verbraucherschutzverbände weisen darauf hin, dass bei der 24-Stunden-Betreuung häufig mehrere Verträge nebeneinander bestehen – einer mit der deutschen Vermittlungsagentur, ein weiterer mit dem entsendenden Unternehmen im Ausland – und dass daraus im Streitfall die Frage entsteht, wer wofür einzustehen hat. Zu den Punkten, die eine Vertragsgestaltung regeln sollte, zählen die genaue Leistungsbeschreibung, die Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft, die Behandlung der An- und Abreisekosten, die vereinbarten Sprachkenntnisse, Kündigungsfristen und die Frage, an wen sich der Haushalt bei Beanstandungen wenden kann. Ein Wechsel der Betreuungskraft nach einigen Wochen oder Monaten gehört bei den meisten Anbietern zum Modell; für den Pflegebedürftigen bedeutet er jedes Mal eine Umstellung, die bei einer Demenz besonders schwer wiegt.

Was die Betreuung für die Betreuungskraft bedeutet

Die Arbeitsbedingungen der Betreuungskräfte werden von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Beratungsstellen seit Jahren kritisch begleitet. Wer im Haushalt des Betreuten wohnt, hat keinen Ort, an den er nach Feierabend zurückkehren kann; als Rückzugsmöglichkeit bleibt allein das überlassene Zimmer. Hinzu kommen die Trennung von der eigenen Familie über Wochen hinweg, die langen Fahrten zwischen Heimatland und Einsatzort, oft begrenzte Deutschkenntnisse und wenig Kontakt außerhalb des Haushalts. Die Betreuung eines Menschen mit fortgeschrittener Demenz kann zudem seelisch stark belasten, ohne dass eine kollegiale Entlastung zur Verfügung stünde, wie sie in einer Einrichtung selbstverständlich ist. Für die Qualität der Versorgung ist das nicht nebensächlich: Eine überlastete Betreuungskraft kann eine gute Betreuung nicht dauerhaft leisten.

Wo die Betreuung zu Hause an Grenzen stößt

Nicht jede Pflegesituation lässt sich in der eigenen Wohnung auffangen. Muss ein Pflegebedürftiger nachts mehrfach umgelagert oder zur Toilette begleitet werden, ist eine einzelne Betreuungskraft überfordert, weil ihr die Nachtruhe fehlt. Eine medizintechnisch aufwendige Versorgung – etwa bei künstlicher Beatmung oder im Wachkoma – erfordert eine spezialisierte Intensivpflege durch examinierte Fachkräfte rund um die Uhr. Bei einer weit fortgeschrittenen Demenz mit ausgeprägtem Bewegungsdrang stößt die Sicherheit in einer gewöhnlichen Wohnung an Grenzen. Schließlich spielen bauliche Gegebenheiten eine Rolle: Treppen ohne Aufzug, ein Bad, in das kein Rollstuhl passt, oder eine Wohnung ohne zweites Zimmer schließen das Modell praktisch aus. In der letzten Lebensphase kann die häusliche Betreuung durch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung und durch ehrenamtliche Hospizdienste ergänzt werden.

Andere Formen der Versorgung im Vergleich

Zwischen der Pflege durch Angehörige und der vollstationären Unterbringung liegt nicht nur die Betreuung rund um die Uhr. Ein ambulanter Pflegedienst kommt stundenweise und übernimmt einzelne, vorher vereinbarte Verrichtungen; das ist die verbreitetste Form der Unterstützung zu Hause. Die Tagespflege holt den Pflegebedürftigen morgens ab und bringt ihn abends zurück, so dass Angehörige tagsüber arbeiten können; die Nachtpflege tut dasselbe für die Nachtstunden. Die Kurzzeitpflege überbrückt eine begrenzte Zeit in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, die Verhinderungspflege den Urlaub oder die Erkrankung der Pflegeperson. Ambulant betreute Wohngemeinschaften verbinden eine eigene Wohnung mit gemeinschaftlicher Betreuung und werden vor allem für Menschen mit Demenz eingerichtet. Welche Form in Frage kommt, hängt vom Umfang des Hilfebedarfs ab, von der Wohnsituation und davon, wie viel Angehörige selbst übernehmen können und wollen.

Quellen

  • Klie, T.: Häusliche Pflege - das Rückgrat der Pflege in Deutschland.
    ISBN: 9783862169573
  • Menche, N. (Hrsg.): Pflege heute.
    ISBN: 9783437267796
  • Schewior-Popp, S., Sitzmann, F., Ullrich, L. (Hrsg.): Thiemes Pflege.
    ISBN: 9783132437685
  • Schraut, V., Kastner, U.: Handbuch Demenz.
    ISBN: 9783437065484
  • Wahl, H.-W., Heyl, V., Schlomann, A.: Gerontologie.
    ISBN: 9783170460874

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