Urlaub mit Herzschrittmacher: Tipps für eine sichere Reise

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Ein Herzschrittmacher ermöglicht es den Patienten, ihr Leben wieder aktiv zu gestalten. Nach einer Wundheilungsphase und einer Eingewöhnungszeit wird er von den meisten Patienten überhaupt nicht mehr wahrgenommen. Menschen mit einem Herzschrittmacher können berufstätig sein und Sport treiben. Ist das Gerät implantiert und richtig eingestellt, kann ein ganz normales Alltagsleben geführt werden. Zur individuellen Gestaltung des Lebens gehören Freizeitaktivitäten, die neben der Ausübung von Hobbys auch Reisen mit Herzschrittmacher beinhalten.

Inhaltsverzeichnis

Urlaub trotz krankem Herz

Um bei langen Fahrten mit der Bahn oder dem Auto einer Embolie vorzubeugen, sind regelmäßige Pausen wichtig. Der Patient muss regelmäßig aufstehen und etwas umhergehen.
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Die meisten Menschen, die einen Herzschrittmacher haben, können uneingeschränkt verreisen. Eine beschränkte Reisetauglichkeit mit Herzschrittmacher ist nicht im implantierten Gerät begründet, sondern in einer schweren kardialen Grunderkrankung. Normalerweise ist ein Patient drei Wochen, nachdem das Gerät implantiert wurde, reisefähig.

Als Richtwert für die Reisefähigkeit gilt eine körperliche Leistungsfähigkeit, bei der 75 Watt erreicht werden. Patienten mit Herzschrittmachern können im Urlaub Sonnenbaden. Das Klima und die kalten oder heißen Temperaturen am Urlaubsort sowie die UV Strahlung haben keinen Einfluss auf das Aggregat des Gerätes. Im Bereich der Aggregattasche kann ein Sonnenbrand jedoch Irritationen auslösen.

Bei Tauchurlauben müssen Patienten mit Herzschrittmachern Einschränkungen hinnehmen. In tieferen Gewässern erhöht sich der Druck unter Wasser. Dieser erhöhte Druck wird im Innern des Körpers vom Gewebe auf den Herzschrittmacher weitergeleitet. Bei Tauchtiefen über fünf Metern können Gewebeflüssigkeiten in den Herzschrittmacher gepresst werden, die die Elektronik schädigen.

Vor Antritt der Urlaubsreise sollte die letzte Aggregat Kontrolle nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen. Ist eine längere Reise geplant, sollte die Kontrolluntersuchung vorgezogen werden, um Sondenfunktion und Batteriestand auf den optimalen Wert zu bringen und den Fehlerspeicher auszulesen, damit der Herzschrittmacher richtig eingestellt werden kann.

Die Herstellerfirma der Aggregate kann Auskunft darüber geben, ob in dem Urlaubsland die Kontrolle des Schrittmachers möglich ist. Der behandelnde Arzt verfügt über Adressen von Kardiologen und Krankenhäusern im geplanten Reiseland. Diese Adressen sind wichtig, um bei Beschwerden, die trotz eines gut eingestellten Gerätes auftreten können, eine kompetente ärztliche Versorgung zu erhalten.

Zu möglichen Beschwerden, die der Hilfe eines Spezialisten bedürfen, gehören ein langsamer Herzschlag und ein Muskelzucken im Bereich des Gerätes. Auch wenn der Körperbereich um den Schrittmacher herum gerötet ist oder Schmerzen verursacht, muss im Urlaubsort behandelt werden. Das gilt auch, wenn die Umrisse des Gerätes von außen unter der Haut zu erkennen sind oder ertastet werden können.

Muss am Urlaubsort wegen anderer Krankheiten behandelt werden, müssen medizinisches Personal und die behandelnden Ärzte immer sofort über den Herzschrittmacher informiert werden. Meistens haben medizinische Untersuchungen und Behandlungen keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit des Herzschrittmachers. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind jedoch bei einigen medizinischen Verfahren notwendig. Dazu zählen die Kurzwellentherapie und der therapeutische Ultraschall.

Unterwegs mit dem Flugzeug

Lange Autofahrten sind für das Herz belastender als eine kurze Flugreise. Bei Langstreckenflügen steigt die Thrombosegefahr, da die Luft im Flugzeug trocken ist und die Fluggäste lange sitzen. Während des Fluges sollten zur Vorbeugung Kompressionsstrümpfe getragen werden. Die Füße müssen auch im Sitzen regelmäßig bewegt werden. Dauert der Flug länger als fünf Stunden, kann ein gerinnungshemmendes Medikament, das vor Reiseantritt unter die Haut gespritzt wird, sinnvoll sein.

Unterwegs mit Auto & Bahn

Um bei langen Fahrten mit der Bahn oder dem Auto einer Embolie vorzubeugen, sind regelmäßige Pausen wichtig. Der Herzschrittmacher Patient muss regelmäßig aufstehen und etwas umhergehen. Der Herzschrittmacher beeinträchtigt nicht die Fahrtauglichkeit. Es besteht immer die Anschnallpflicht. Eine Befreiung von der allgemeinen Gurtpflicht ist nicht möglich.

Bei einem Unfall besteht keine Gefahr, dass der Anschnallgurt das Aggregat beschädigt. Es ist nicht ratsam, bei Reparaturen am Auto mit dem Oberkörper zu nah an einem laufenden Motor zu sein. Die elektrische Zündung kann die Funktion des Herzschrittmachers stören.

Was tun bei der Sicherheitskontrolle?

Im Herzschrittmacher sind Metallteile verarbeitet, die in einer Sicherheitsschleuse einen Alarm auslösen können. Eine Sicherheitsschleuse kann den Herzschrittmacher aber nicht beschädigen. Vor der Sicherheitskontrolle sollte das Sicherheitspersonal über das Vorhandensein des Herzschrittmachers informiert werden. Eine Kontrolle per Hand ist schonender, da die Metalldetektoren, die am Flughafen verwendet werden, das Aggregat beeinflussen können.

Die Beeinflussung findet nur solange statt, wie der Metalldetektor über den Bereich des Herzschrittmachers gehalten wird. Durch Vorzeigen des Patientenausweises ist meistens eine manuelle Sicherheitsuntersuchung möglich. Zudem wird eine unnötige Auslösung eines Alarms durch die Sicherheitsanlage verhindert.

Wird eine manuelle Sicherheitsuntersuchung abgelehnt, sollte das Sicherheitspersonal die Kontrolle rasch durchführen und darauf verzichten, den Metalldetektor direkt über den Herzschrittmacher zu halten.


Mit der richtigen Vorbereitung klappt’s

Bei entsprechender Vorbereitung können Patienten mit einem Herzschrittmacher problemlos verreisen. Die Kontrolluntersuchungen müssen regelmäßig vorgenommen worden sein. Das Gerät sollte richtig eingestellt sein und der Geräteausweis gehört unbedingt ins Handgepäck. Adressen von Kardiologen und Krankenhäusern, die sich mit der Behandlung von Herzschrittmacher Patienten auskennen, werden vor Reiseantritt erfragt.

Während der Anreise zum Urlaubsort ist auf genügend Bewegung und Flüssigkeitszufuhr zur Embolie Vorbeugung zu achten. Am Zielort sollte bei Beschwerden, die um den Körperbereich des Gerätes auftreten und bei schwacher Herzfrequenz sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Bei Sicherheitsschleusen und bei Personenkontrollen an Flughäfen sollte auf den Herzschrittmacher hingewiesen werden und möglichst eine Sicherheitskontrolle per Hand gewählt werden. Bei jedem Arztbesuch, der nicht im Zusammenhang mit dem Herzschrittmacher steht, muss ebenfalls immer über den Herzschrittmacher informiert werden.

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