Cannabinoide: Worin unterscheiden sich THC und CBD

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Tetrahydrocannabinol (Kürzel: THC) und Cannabidiol (Kürzel: CBD) sind zwei von vielen Cannabinoiden, die Cannabispflanzen produzieren. Sie sind allerdings die chemischen Verbindungen, über die weltweit am meisten gesprochen wird. Was sie so besonders macht und worin sich CBD und THC unterscheiden, wird nachfolgend erläutert.

Inhaltsverzeichnis

THC versus CBD: das Wichtigste im Überblick

Hanfoel
Cannabis-Produkte werden auch heute noch argwöhnisch beäugt – allerdings haben sie einige gesundheitsbereichernde Eigenschaften, bei denen sich ein genauerer Blick lohnt. © yanadjan - Fotolia.com

THC und CBD zählen zu einer Gruppe chemischer Verbindungen, die Cannabispflanzen produzieren. Sie werden auch als Cannabinoide bezeichnet. Werden diese konsumiert, können verschiedene Wechselwirkungen auftreten, die Teile der menschlichen Physiologie beeinflussen. Aus diesem Grund sind CBD-Produkte wie beispielsweise CBD-Öle auf Cannabinoidbasis so beliebt.

Die Cannabinoide, die in CBD-Ölen enthalten sind, ähneln den Cannabinoiden des menschlichen Endocannabinoid-Systems (ECS) sehr stark. Aus diesem Grund können sie mit diesen zusammenwirken. Das körpereigene ECS reguliert wichtige Körperprozesse und ist sowohl mit dem Immun- und Nervensystem als auch mit mehreren Gehirnarealen und den wichtigsten Organen eng verknüpft.

CBD-Öl gibt es in verschiedenen Stärken, zum Beispiel mit fünf, zehn, 15 und 20 Prozent CBD-Gehalt. Die Prozentzahl entscheidet allerdings nicht allein über die Wirkung von CBD. Jeder Organismus reagiert auf den Wirkstoff anders. Die optimale Konzentration ist deshalb von Person zu Person verschieden. Für die Anwendung wird das Öl in den Mund getropft. Dort gelangt es über die Mundschleimhaut in die Blutbahn, wo es mit den körpereigenen Cannabinoiden interagiert.

Etwa 113 Cannabinoide sind in der Pflanzenart Cannabis sativa (der echte Hanf) bis heute bekannt. THC und CBD sind in den höchsten Mengen enthalten. Deshalb liegt der Fokus auf diesen beiden Cannabinoiden. Aber auch andere in der Hanfpflanze enthaltene Cannabinoide wirken sich auf den Körper aus. Das Problem: Sie lassen sich schwieriger isolieren und die Forschung weiß bisher zu wenig über ihre möglichen Wirkungen.

Tetrahydrocannabinol: Was ist THC?

Hanf
CBD ist ein Cannabinoid aus Hanf und ein Hauptwirkstoff von Cannabis. Im Gegensatz zum THC macht CBD aber nicht süchtig. CBD-Öl enthält Vitamine wie B1, B2 und E, Proteine, Eisen, Magnesium, Kupfer, Kalzium, Natrium, Zink, Phosphor und Kalium.

Tetrahydrocannabinol (THC) ist die chemische Verbindung, die in vielen Sorten der Cannabis sativa am stärksten vertreten ist. Seine hohe Konzentration in der Cannabispflanze ist jedoch nicht der Grund, warum THC eine so hohe Bekanntheit erlangt hat. Diese ist vielmehr auf seine psychotrope Wirkung zurückzuführen.

CBD sowie andere Cannabinoide der Hanfpflanze beeinflussen das Wohlbefinden. THC interagiert dagegen mit bestimmten Regionen des Gehirns und verursacht das bekannte High-Gefühl. Dieses euphorische Gefühl beeinflusst eine gewisse Zeit lang die Art und Weise, wie ein Mensch fühlt und denkt.

Cannabidiol: Was ist CBD?

Bei CBD handelt es sich um das Cannabinoid, das in diesen Sorten am zweithäufigsten vorkommt. Die Verbindung weist diverse spezifische Fähigkeiten auf und ist, wie erwähnt, der Hauptbestandteil von CBD-Öl und anderen CBD-Produkten. Anders als THC ist CBD nicht psychotrop. Es soll das Wohlbefinden positiv beeinflussen, indem es verschiedene biologische Vorgänge unterstützt. Dabei induziert CBD jedoch kein High-Gefühl.

Woher kommen die Verbindungen THC und CBD?

THC und CBD machen also einen wesentlichen Teil der chemischen Zusammensetzung der Pflanzenart Cannabis sativa aus. Die echte Hanfpflanze ist ein robustes und vielfältiges Gewächs, von dem zahlreiche weitere Varianten, Unterarten und Sorten existieren. Umgangssprachlich wird vor allem zwischen Marihuana und Hanf unterschieden, wobei die unzähligen Sorten leicht unterschiedliche Eigenschaften besitzen. Die chemische Zusammensetzung, die sich aus den Cannabinoiden THC und CBD sowie vielen weiteren Cannabinoiden, Flavonoiden und Terpenen zusammensetzt, haben aber alle Arten gemeinsam.

Der Unterschied zwischen Marihuana und Hanf

Medizinwunder Hanf
Medizinisches Cannabis wirkt entspannend, beruhigend und schmerzlindernd. Die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) im medizinischen Cannabis-Präparat sind dafür verantwortlich.
© kostrez – stock.adobe.com

Marihuana und Hanf unterscheiden sich vor allem in ihrer chemischen Zusammensetzung. Während sich die Pflanzen optisch ähneln, zeigen sich die Unterschiede erst in der chemischen Analyse. Das deutsche Konsumcannabisgesetz versteht unter Marihuana im Übrigen keine eigene Pflanzensorte, sondern die getrockneten Blüten und die blütennahen Blätter der Cannabispflanze. Während Hanf vergleichsweise wenig Tetrahydrocannabinol enthält, ist er von Natur aus reich an Cannabidiol. Deshalb gilt er weltweit zumeist als legal, sofern die THC-Konzentration niedrig bleibt. Deshalb ist Hanf einer der Hauptkandidaten für die Herstellung von CBD-Ölen, -Salben, -Kapseln und anderen Produkten.

Marihuana weist hingegen einen hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol auf. Je nach Sorte kann es allerdings auch große Mengen an CBD enthalten. Für die CBD-Branche ist die Pflanze aber aufgrund der rechtlichen Hürden, die mit THC verbunden sind, als Quelle nicht immer nutzbar.

Wie beeinflussen Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol den Körper?

Noch immer arbeiten Forscher und Forscherinnen daran, herauszufinden, wie Cannabinoide im menschlichen Körper genau wirken.

Cannabidiol

Viele Cannabinoide wirken, indem sie spezielle, im Körper verteilte Rezeptoren beeinflussen. Wenn diese ein Cannabinoid ausfindig gemacht haben, interagieren sie mit diesem. Es kommt zu einer biologischen Reaktion. Diese hängt von dem Rezeptor, seiner Position im Körper und dem Cannabinoid ab. Allerdings arbeitet CBD oft auf eine andere Weise.

Wird CBD-Öl konsumiert, so wirkt dieses im Hintergrund auf das gesamte Rezeptornetzwerk. Zwar kann Cannabidiol durchaus auch direkt mit den Rezeptoren wirken, es bevorzugt aber einen allgemeinen Ansatz für die Unterstützung des Wohlbefindens. In diesem Zusammenhang soll sich Cannabidiol auf

  • die Immunreaktion

auswirken.

Tetrahydrocannabinol

THC wirkt einfacher. Es knüpft unmittelbar an den Rezeptoren im Gehirn sowie im Verdauungssystem an. Durch diese Interaktion werden die bekannten psychotropen Nebenwirkungen hervorgerufen. Zum Beispiel:

  • veränderter Geisteszustand
  • langsamere Reaktionszeit
  • höherer Appetit

Dies macht deutlich, wie unterschiedlich CBD und THC wirken, obwohl die beiden Verbindungen aus derselben Pflanzenart stammen.

Wie ist die Rechtslage um THC und CBD?

Neben den biologischen Effekten und den chemischen Strukturen gibt es ein weiteres Merkmal, das die chemischen Verbindungen THC und CBD voneinander unterscheidet: der rechtliche Status.

Während CBD in vielen Ländern frei verkehrsfähig ist, ist dies bei THC nicht der Fall.

Damit CBD-Produkte legal sind, müssen die THC-Werte unter einem bestimmten Schwellenwert liegen. In den Vereinigten Staaten liegt der gesetzliche Wert derzeit bei 0,3 Prozent. In Europa lag er lange bei 0,2 Prozent. Allerdings können die regionalen Vorschriften variieren; die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land erheblich.

In Deutschland hat sich die Rechtslage zum 1. April 2024 grundlegend geändert. Cannabis ist seither nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt; für den Umgang mit Konsumcannabis gilt das Konsumcannabisgesetz, für die medizinische Versorgung das Medizinal-Cannabisgesetz. Cannabidiol ist im Konsumcannabisgesetz ausdrücklich vom Cannabis-Begriff ausgenommen, ebenso der Nutzhanf, dessen Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3 Prozent nicht übersteigen darf. Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben und nur in Apotheken gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden.

Als Arzneimittel zugelassen ist Cannabidiol bislang nur in wenigen Präparaten. Eines davon dient als Zusatzbehandlung von Krampfanfällen beim Lennox-Gastaut-Syndrom und beim Dravet-Syndrom – dort jeweils nur zusammen mit dem Wirkstoff Clobazam – sowie bei der tuberösen Sklerose. Ein Mundspray, das Cannabidiol zusammen mit Tetrahydrocannabinol enthält, ist zur Linderung mittelschwerer bis schwerer Spastik infolge von Multipler Sklerose zugelassen, wenn andere Mittel nicht ausreichend gewirkt haben. Nebenwirkungsfrei ist der Wirkstoff dabei nicht: In der dafür zugelassenen Dosierung traten in den Zulassungsstudien Schläfrigkeit, verminderter Appetit, Durchfall, Fieber, Erbrechen und Müdigkeit sehr häufig auf, und ein Anstieg der Leberwerte gehörte zu den häufigsten Gründen für einen Behandlungsabbruch.

Welche Bedeutung hat der Entourageeffekt?

THC und CBD weisen deutliche Unterschiede auf. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die beiden Cannabinoide zu kombinieren sowie weitere Cannabinoide in ein Produkt aufzunehmen. Der Vorstellung vom Entourageeffekt zufolge verstärken Cannabinoide ihre jeweiligen Wirkungen, wenn sie zusammen vorkommen.

Zwar sind Cannabinoide auch im isolierten Zustand nützlich. Werden THC, CBD und andere Verbindungen aus der Hanfpflanze zusammen verwendet, können länger anhaltende oder vielfältigere Wirkungen erzielt werden. Um den Entourageeffekt zu nutzen, sind Vollspektrum-CBD-Extrakte eine gute Option.

Diese enthalten zum einen eine vielfältige Mischung aus Flavonoiden, Terpenen und Cannabinoiden. Zum anderen liegen die THC-Werte weit unter dem vorgeschriebenen Schwellenwert, sodass von diesen Produkten keine berauschende Wirkung zu erwarten ist.

Cannabidiol als Arzneimittel

Von den frei verkäuflichen Erzeugnissen streng zu trennen ist der Einsatz des Cannabidiols als zugelassenes Arzneimittel. Dort ist der Wirkstoff kein Mittel zur Unterstützung des Wohlbefindens, sondern Bestandteil einer ärztlich überwachten Behandlung mit eng umrissenem Anwendungsgebiet.

Die europäische Produktinformation des dafür zugelassenen Präparates nennt zwei Anwendungsgebiete. Das erste ist die Zusatzbehandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom und dem Dravet-Syndrom bei Patienten ab zwei Jahren, und zwar ausdrücklich in Verbindung mit dem Wirkstoff Clobazam. Das zweite ist die Zusatzbehandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit der tuberösen Sklerose, ebenfalls ab zwei Jahren; hier entfällt die Bindung an Clobazam. Beide Anwendungsgebiete sind Zusatzbehandlungen, keine alleinigen Behandlungen, und beide betreffen seltene, schwer verlaufende Formen der Epilepsie. Die Behandlung soll von Ärzten eingeleitet und überwacht werden, die Erfahrung in der Behandlung von Epilepsien haben.

Als Gegenanzeigen führt die Produktinformation neben der Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff auch bestimmte, bereits vor Behandlungsbeginn erhöhte Leberwerte auf. Der Grund dafür steht in den Warnhinweisen: Cannabidiol kann die Leberwerte ansteigen lassen, und zwar in Abhängigkeit von der zugeführten Menge. Diese Anstiege treten meist in den ersten Monaten nach Behandlungsbeginn auf, sind aber auch deutlich später beobachtet worden – besonders bei Patienten, die gleichzeitig Valproat einnahmen. Auch Clobazam erhöht das Auftreten erhöhter Leberwerte, wenn auch in geringerem Maß als Valproat.

Die Häufigkeitsangaben der Produktinformation zeichnen ein deutlich anderes Bild, als es die Darstellung frei verkäuflicher Erzeugnisse nahelegt. Sehr häufig, also bei mehr als einem von zehn Behandelten, treten Schläfrigkeit, verminderter Appetit, Durchfall, Erbrechen, Fieber und Müdigkeit auf, ferner erniedrigte Werte für den roten Blutfarbstoff. Häufig sind unter anderem eine Lungenentzündung, eine Harnwegsinfektion, Reizbarkeit, Aggression, Teilnahmslosigkeit, Krampfanfälle, Husten, Übelkeit, Hautausschlag, erhöhte Leberwerte, ein erhöhter Nierenwert und eine Gewichtsabnahme. Die häufigsten Gründe für einen Abbruch der Behandlung waren erhöhte Leberwerte, Schläfrigkeit und ein verminderter Appetit.

Wechselwirkungen des Cannabidiols

Cannabidiol wird in der Leber über mehrere Enzymwege umgesetzt und greift seinerseits in den Abbau anderer Stoffe ein. Daraus ergibt sich eine Reihe von Wechselwirkungen, die für die arzneiliche Anwendung beschrieben sind und die sich nicht mit dem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft beiseiteschieben lassen.

Stoffe, die bestimmte Leberenzyme anregen – die Produktinformation nennt unter anderem Rifampicin, Carbamazepin und Johanniskraut –, senken die Konzentration des Cannabidiols und eines seiner wirksamen Abbauprodukte im Blut und können dadurch die Wirkung abschwächen. Umgekehrt ist bei Stoffen Vorsicht geboten, die diejenigen Enzyme hemmen, über die Cannabidiol abgebaut wird.

Besonders ausführlich behandelt die Produktinformation das Zusammenspiel mit anderen Mitteln gegen Epilepsie. Für Clobazam ist eine Wechselwirkung in beide Richtungen beschrieben: Unter Cannabidiol steigt die Konzentration eines wirksamen Abbauprodukts des Clobazams deutlich an, während die Clobazam-Werte selbst unbeeinflusst bleiben. Für Valproat ist vor allem die gemeinsame Wirkung auf die Leberwerte von Bedeutung. Weil die Vorgänge vielschichtig sind, empfiehlt die Produktinformation, die Mengen im Rahmen der regelmäßigen ärztlichen Überwachung einzustellen und die Behandelten engmaschig auf unerwünschte Wirkungen zu beobachten.

Für die frei verkäuflichen Erzeugnisse liegen entsprechende Untersuchungen nicht vor. Ihre Zusammensetzung ist nicht in gleicher Weise festgelegt, und die zugeführten Mengen liegen in der Regel deutlich unter denen der arzneilichen Anwendung. Dass Wechselwirkungen deshalb ausgeschlossen wären, folgt daraus jedoch nicht – sie sind lediglich nicht systematisch untersucht.

Die rechtliche Einordnung im Einzelnen

Das Konsumcannabisgesetz beginnt mit Begriffsbestimmungen, und schon die erste ist für das Verständnis der beiden Stoffe aufschlussreich: Als Cannabinoide bezeichnet das Gesetz Inhaltsstoffe von Cannabis, die sich an Rezeptoren des Endocannabinoidsystems im menschlichen Körper binden können. Damit ist die Wirkung am körpereigenen System nicht nur eine Beschreibung aus der Forschung, sondern das Merkmal, an dem der Gesetzgeber die Stoffgruppe festmacht. Tetrahydrocannabinol wird als die natürliche Wirkstoffgruppe Delta-9-Tetrahydrocannabinol bestimmt, Cannabidiol als die natürliche Wirkstoffgruppe Cannabidiol. Marihuana meint die getrockneten Blüten und die blütennahen Blätter der Pflanze, Haschisch das abgesonderte Harz.

Der eigentliche Cannabis-Begriff des Gesetzes umfasst Pflanzen, Blüten, sonstige Pflanzenteile und Harz sowie Zubereitungen daraus. Ausgenommen sind ausdrücklich Cannabis zu medizinischen und zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken, das dem Medizinal-Cannabisgesetz unterliegt, ferner Cannabidiol, das Vermehrungsmaterial, also Samen und Stecklinge, und der Nutzhanf. Für den Nutzhanf knüpft das Gesetz an das Saatgut und an den Verwendungszweck an; einer der Wege führt über den Gehalt an Tetrahydrocannabinol, der 0,3 Prozent nicht übersteigen darf.

Für den Umgang mit Cannabis stellt das Gesetz zunächst ein umfassendes Verbot auf: Besitz, Anbau, Herstellung, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Weitergabe, Verabreichung, Erwerb und Entgegennahme sind untersagt. Ausgenommen sind – jeweils für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben – der Umgang zu wissenschaftlichen Zwecken, der Besitz in dem im Gesetz bestimmten Umfang, der private Eigenanbau und der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen. Solche Anbauvereinigungen sind eingetragene Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau, die Weitergabe an die eigenen Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial und die Aufklärung der Mitglieder über Suchtvorbeugung und Suchtberatung ist.

Eine Bestimmung betrifft die beiden Stoffe unmittelbar und erklärt zugleich die unterschiedliche Verfügbarkeit von Erzeugnissen: Die Gewinnung von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist grundsätzlich verboten – für Cannabidiol gilt dieses Verbot jedoch ausdrücklich nicht. Damit ist auf der Ebene des Gesetzes angelegt, was sich im Handel zeigt: Cannabidiol-Erzeugnisse sind erhältlich, tetrahydrocannabinolhaltige Erzeugnisse zum Konsum sind es außerhalb der gesetzlich geregelten Wege nicht.

Für die medizinische Versorgung gilt ein eigenes Gesetz, das den Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken an behördliche Erlaubnisse bindet und die Abgabe den Apotheken vorbehält. Ein cannabidiolhaltiges Erzeugnis kann deshalb je nach Aufmachung, Zusammensetzung und ausgelobtem Zweck ganz unterschiedlichen Regelwerken unterfallen – dem Arzneimittelrecht, dem Lebensmittelrecht oder dem Recht der kosmetischen Mittel –, mit jeweils anderen Anforderungen an Nachweis und Kennzeichnung.

Quellen

  • Aktories, K., Flockerzi, V., Förstermann, U., Hofmann, F. (Hrsg.): Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie.
    ISBN: 9783437426223
  • Geisslinger, G., Gudermann, T., Hinz, B., et al.: Mutschler Arzneimittelwirkungen.
    ISBN: 9783804746541
  • Diener, H.-C., Baron, R., Maier, C. (Hrsg.): Die Schmerztherapie.
    ISBN: 9783437215421
  • Geber, C., Gierthmühlen, J., Klinger, R., Rittner, H. (Hrsg.): Praktische Schmerzmedizin.
    ISBN: 9783662736074
  • Freissmuth, M., Offermanns, S., Böhm, S.: Pharmakologie und Toxikologie.
    ISBN: 9783662684696

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