Elektrokrampftherapie

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Elektrokrampftherapie wurde bereits im Jahre 1937 von den beiden italienischen Ärzten Bini und Cerletti zur Behandlung und Linderung psychischer Störungen erfunden. Diese Therapieform wird in der Psychiatrie zwar bis heute noch angewendet, gilt aber weiterhin als umstritten. Bei bestimmten psychiatrischen Krankheitsbildern konnte der Nutzen durch Studien belegt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Elektrokrampftherapie?

Elektrokrampftherapie
Die Elektrokrampftherapie oder Elektrokonvulsionstherapie, EKT, ist eine Behandlungsform, welche ausschließlich zur Behandlung von psychischen Störungen und psychiatrischen Krankheitsbildern dient.

Die EKT arbeitet mit elektrischem Strom, daher war auch lange der Begriff Elektroschocktherapie geläufig, dieser ist allerdings weitgehend aus dem medizinischen Sprachgebrauch verschwunden.

Die Elektrokrampftherapie oder Elektrokonvulsionstherapie, EKT, ist eine Behandlungsform, welche ausschließlich zur Behandlung von psychischen Störungen und psychiatrischen Krankheitsbildern dient. In den 1970er und 1980er Jahren wurde die Elektrokrampftherapie weitgehend aus dem psychiatrischen Behandlungsspektrum verdrängt. Die Methode war in diesen Jahrzehnten derart umstritten, dass auch schwere Fälle vielfach nicht mehr damit behandelt wurden.

Zunächst in Vergessenheit geraten, wird die Elektrokonvulsionstherapie aber heutzutage wieder etwas vermehrt angewandt. Eine Behandlungssequenz ist nur bei strenger Indikationsstellung und unter fachärztlich-psychiatrischer Aufsicht möglich. Seit ihrer Erfindung zwei Jahre vor Ausbruch des 2. Weltkrieges war die Elektrokrampftherapie Gegenstand heftiger, kontroverser Diskussionen, auch in der Öffentlichkeit.

Durch das vermeintliche Arbeiten mit Elektroschocks hatte diese Therapieform von Anfang an einen schlechten Ruf, daran hat sich auch bis heute nichts geändert. Selbst bei vorhandener Indikation ist es den Angehörigen eines Patienten bis heute nur schwer zu vermitteln, warum gerade die Elektrokrampftherapie angewendet werden soll.

Funktion, Wirkung & Ziele

Die ersten Versuche mit der Elektrokrampftherapie wurden an einem Patienten gegen dessen Willen durchgeführt. Dieser Patient wurde zur Therapieerprobung den beiden Erfindern der Methode von der Polizei zur Verfügung gestellt, ein Vorgang, wie er heutzutage undenkbar wäre. In den ersten Jahren nach der Erprobungsphase sollte mit der Elektrokrampftherapie tatsächlich versucht werden, Homosexualität zu behandeln. Im Nationalsozialismus wurde die EKT sogar ganz ohne Indikation und zur Bestrafung eingesetzt.

Aus diesen Tatbeständen ergab sich mitunter das bis heute schlechte Bild dieser Therapieform. Die literarische Verfilmung "Einer flog übers Kuckucksnest" zeigt den breiten Einsatz der Elektrokrampftherapie zu Bestrafungszwecken. Dabei gilt der Nutzen bei einigen psychiatrischen Krankheitsbildern bis heute als unbestritten. Die sogenannte perniziöse Katatonie würde beispielsweise ohne den Einsatz der Elektrokonvulsionstherapie zum Tode führen. Hauptindikationen der Elektrokrampftherapie sind sogenannte endogene wahnbildende Depressionen mit und ohne Gefahr eines Suizids, sämtliche Formen von Katatonien und als Therapie der Wahl bei vollständigem Versagen einer Neuroleptikabehandlung.

Da die schon genannte perniziöse Katatonie in der Regel besonders fulminant verläuft, stellt der schnelle Einsatz der Elektrokrampftherapie bisher die einzige lebensrettende Maßnahme dar. Es wurde bereits viel zum Thema Elektrokrampftherapie geforscht, dennoch ist deren genauer Wirkmechanismus bis heute nicht eindeutig geklärt. Erleidet ein Patient einen Krampfanfall, dann geraten, so eine Theorie, Hormone und Neurotransmitter in der Blutstrombahn völlig aus dem Gleichgewicht.

Durch den sofortigen Einsatz der EKT fände eine schlagartige Neuordnung, sozusagen ein Reset der aus dem Ungleichgewicht geratenen Strukturen statt. Aber auch diese in Fachkreisen gängige Theorie ist wissenschaftlich keinesfalls sicher belegt. Patienten müssen die Prozedur in der Regel öfter über sich ergehen lassen, denn um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, sind bis zu 12 Anwendungen in einem Abstand von mindestens 2 Tagen erforderlich. Mehr als 3 Anwendungen in der Woche sind nicht vorgesehen, da die Nebenwirkungen sonst jeglichen Therapieerfolg gefährden würden.

Sofern möglich, muss der Patient vor jeder Therapiesitzung darüber aufgeklärt werden, nur in lebensbedrohlichen Notfällen ist keine direkte Einwilligung einzuholen. Vor der eigentlichen EKT ist eine Kurznarkose mit stabiler Muskelrelaxation und Sauerstoffbeatmung durch einen erfahrenen Anästhesisten einzuleiten. Für den Notfall sollten die Möglichkeiten zur Beatmung und Intubation gegeben sein, prophylaktische Intubationen sind bei der Durchführung der EKT jedoch nicht vorgesehen. Insgesamt ist die Intubationsrate bei der Elektrokonvulsionstherapie sehr niedrig.

Damit während der Therapie Lippen und Zähne nicht verletzt werden können, ist ein Zahnschutz erforderlich. Sodann wird über einen Generator der Strom für die Dauer von 3 bis 5 Sekunden und in einer Stärke von 600 Milliampere eingeschaltet. Durch dieses Vorgehen wird ein Krampfanfall ausgelöst. Die Platzierung der Elektroden erfolgt in der Regel unilateral und dabei niemals auf der dominanten Hemisphäre. Hierbei handelt es sich um einen Erfahrungswert aus vielen Behandlungen, denn bei den früher üblichen bilateralen Platzierungen traten viel mehr Nebenwirkungen auf.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Die Anwendung der Elektrokrampftherapie birgt Risiken, zum Teil auch schwere Nebenwirkungen, Gefahren und Besonderheiten. Die Nebenwirkungen treten stets erst nach der Behandlung auf, beispielsweise in Form von Verwirrtheitszuständen und leichten Gedächtnisstörungen. Diese Erscheinungen bilden sich meist innerhalb von Stunden bis Tagen von selbst zurück. Erinnerungslücken für den Zeitraum um die Behandlung herum können jedoch bestehen bleiben. Amnestische Beeinträchtigungen waren häufig, sind seit der Bevorzugung der unilateralen Platzierung aber deutlich seltener geworden.

Die wichtigsten Kontraindikationen der Elektrokrampftherapie sind erhöhter Hirndruck, Aneurysmen, also Gefäßaussackungen der großen Blutgefäße und im Gehirn sowie akuter Herzinfarkt. Das Vorhandensein eines Herzschrittmachers oder eine Schwangerschaft stellen jedoch keine Gegenanzeigen für eine Behandlung mit der EKT dar. Vor der Behandlung sind dennoch entsprechende, eingehende Untersuchungen notwendig. Eine dauerhafte Hirnschädigung ist auch nach mehrfachem Einsatz der Elektrokrampftherapie nicht zu erwarten.

Vorbereitung und Ablauf einer Behandlungsserie

Vor der ersten Sitzung steht eine eingehende Voruntersuchung. Dazu gehören die körperliche Untersuchung, ein EKG, Laboruntersuchungen des Blutes und die Einschätzung des Narkoserisikos durch den Anästhesisten. Je nach Vorgeschichte kommen eine Bildgebung des Kopfes und ein EEG hinzu. Erfasst wird außerdem die gesamte Medikation, denn manche Wirkstoffgruppen beeinflussen die Bereitschaft des Gehirns, überhaupt einen Krampfanfall auszubilden: Beruhigungsmittel vom Benzodiazepintyp und Antiepileptika erschweren die Auslösung, andere Substanzen erleichtern sie. Der behandelnde Arzt entscheidet deshalb, ob und wie die Medikation vor der Serie angepasst wird.

Am Behandlungstag erscheint der Patient nüchtern. Ein venöser Zugang wird gelegt, Herzrhythmus, Blutdruck und Sauerstoffsättigung werden überwacht. Nach der Einleitung der Kurznarkose folgt das muskelentspannende Mittel; erst danach wird der Reiz ausgelöst. Weil die Muskelentspannung die sichtbare Bewegung weitgehend unterdrückt, wird der Anfall über die Hirnstromkurve mitverfolgt. Verbreitet ist zusätzlich ein einfacher Kunstgriff: An einem Unterarm wird vor der Gabe des Muskelrelaxans eine Blutdruckmanschette aufgeblasen, so dass das Mittel diesen Arm nicht erreicht und die Dauer des Anfalls dort mit bloßem Auge beobachtet werden kann.

Nach dem Anfall wacht der Patient innerhalb weniger Minuten auf und wird in einem Aufwachbereich betreut, bis Kreislauf, Atmung und Orientierung wieder stabil sind. Eine kurze Desorientiertheit unmittelbar nach dem Erwachen ist häufig und bildet sich in aller Regel rasch zurück.

Wer die Behandlung durchführt

Die Elektrokonvulsionstherapie ist keine Praxisleistung. Sie wird an Kliniken durchgeführt, die dafür eingerichtet sind, und setzt ein Team voraus: einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der Indikation und Durchführung verantwortet, einen Anästhesisten für Narkose und Überwachung sowie geschultes Pflegepersonal. Vorhanden sein müssen die Ausstattung für eine Allgemeinnarkose einschließlich Beatmungsmöglichkeit und die Voraussetzungen für eine Notfallversorgung.

Üblicherweise beginnt eine Behandlungsserie im stationären Rahmen, weil Zustand und Verträglichkeit engmaschig beurteilt werden müssen. Manche Kliniken führen die Behandlung im weiteren Verlauf, insbesondere bei einer Erhaltungsbehandlung in größeren Abständen, auch tagesklinisch oder ambulant durch. Dann gelten die üblichen Regeln nach einer Narkose: Der Patient wird abgeholt und begleitet und führt am Behandlungstag kein Fahrzeug.

Einwilligung und rechtlicher Rahmen

Die Elektrokrampftherapie ist ein ärztlicher Eingriff und setzt die Einwilligung des einwilligungsfähigen Patienten nach vorheriger Aufklärung voraus. Aufzuklären ist über den Ablauf, über Nutzen und Grenzen, über die möglichen Nebenwirkungen einschließlich der Wirkungen auf das Gedächtnis, über die Narkose und über die Behandlungsalternativen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, auch mitten in einer laufenden Serie.

Ist ein Patient krankheitsbedingt nicht in der Lage, Bedeutung und Tragweite der Entscheidung zu erfassen, entscheidet nicht die Klinik allein: Dann handelt eine rechtlich bestellte Betreuerin oder ein Bevollmächtigter für ihn, gebunden an seinen mutmaßlichen und, soweit bekannt, an seinen zuvor geäußerten Willen. Für eine Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen gelten darüber hinaus enge gesetzliche Voraussetzungen; sie bedarf der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Angehörige werden mit Einverständnis des Patienten einbezogen und beraten; ein eigenes Entscheidungsrecht haben sie aus der Verwandtschaft allein nicht.

Wie Betroffene die Behandlung erleben

Vom Krampfanfall selbst bemerkt der Patient wegen der Narkose nichts. Berichtet wird über die Zeit danach: über Kopfschmerzen, über Muskelschmerzen, über Übelkeit als Nachwirkung der Narkose und über eine Benommenheit, die im Lauf des Tages nachlässt. Diese Beschwerden lassen sich behandeln und sind nicht bei jedem gleich stark ausgeprägt.

Belastender empfinden viele Betroffene die Zeit vor der ersten Sitzung. Die öffentlichen Bilder der Methode, das Wort Elektroschock und die Vorstellung eines ausgelösten Krampfanfalls wirken nach; Angst vor der Behandlung ist deshalb eher die Regel als die Ausnahme. Eine ausführliche Aufklärung, das Gespräch mit dem Anästhesisten und, wo möglich, der Austausch mit Patienten, die die Behandlung bereits hinter sich haben, gehören daher zur Vorbereitung.

Während einer laufenden Serie wird nicht nur auf die Stimmung geachtet, sondern auch auf Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit. Fallen Gedächtniswirkungen deutlich aus, kann das Behandlungsteam Elektrodenlage, Reizform oder Abstände anpassen oder die Serie beenden.

Nach Abschluss der Behandlungsserie

Mit der letzten Sitzung ist die Behandlung nicht abgeschlossen. Wird eine akute Episode erfolgreich beendet, besteht ohne Anschlussbehandlung ein erhebliches Rückfallrisiko. In der Regel schließt sich deshalb eine medikamentöse Weiterbehandlung an, etwa mit Antidepressiva, mit stimmungsstabilisierenden Wirkstoffen oder mit Neuroleptika, je nach Krankheitsbild. Bei Patienten, die auf Medikamente allein nicht ausreichend ansprechen und zuvor mehrfach schwer erkrankt waren, kommt eine Erhaltungsbehandlung mit einzelnen, zeitlich immer weiter auseinanderliegenden EKT-Sitzungen in Betracht.

Ebenso wichtig ist die nichtmedikamentöse Weiterbehandlung. Psychotherapie, Ergotherapie, Sozialberatung und die Einbindung von Angehörigen zielen darauf, den erreichten Zustand zu stabilisieren und den Alltag wieder aufzubauen. Kontrolltermine dienen der Beurteilung des Verlaufs und der Frage, ob Gedächtnis und Konzentration wieder auf dem gewohnten Stand sind.

Vorläufer und Weiterentwicklung des Verfahrens

Der elektrische Strom stand am Ende einer Entwicklung, nicht an ihrem Anfang. In den 1930er Jahren wurde der Krampfanfall selbst als Behandlungsmittel aufgefasst; ausgelöst wurde er zunächst medikamentös. Hintergrund war die damals verbreitete, heute überholte Annahme, epileptische Anfälle und schizophrene Erkrankungen schlössen einander weitgehend aus. Die medikamentöse Krampfauslösung war für die Betroffenen mit starker Angst verbunden und ließ sich zeitlich kaum steuern; der elektrische Reiz galt demgegenüber als besser dosierbar.

Die für den Patienten folgenreichste Veränderung kam in den 1940er Jahren mit der Einführung von Narkose und Muskelentspannung. Vorher lief der Anfall mit voller motorischer Wucht ab; Verletzungen der Wirbelsäule und der Gelenke gehörten zu den gefürchteten Folgen. Erst die Kombination aus Kurznarkose, Muskelrelaxation und Sauerstoffgabe machte aus der ursprünglichen Prozedur die heutige Behandlungsform. Später kamen die überwiegend einseitige Elektrodenlage und veränderte Reizformen hinzu, beides mit dem Ziel, die Wirkungen auf das Gedächtnis zu verringern. Der Unterschied zwischen der Methode der Frühzeit und der heutigen Durchführung ist damit erheblich – ein Umstand, der in der öffentlichen Wahrnehmung des Verfahrens selten mitgedacht wird.

Abgrenzung zu anderen Stimulationsverfahren

Die EKT wird häufig mit anderen Verfahren verwechselt, die ebenfalls am Gehirn ansetzen, sich aber grundlegend von ihr unterscheiden. Das Unterscheidungsmerkmal ist einfach: Nur die EKT löst gezielt einen generalisierten Krampfanfall aus und braucht dafür eine Narkose.

Bei der transkraniellen Magnetstimulation erzeugt eine Spule an der Kopfhaut ein Magnetfeld, das umschriebene Rindenareale erregt. Ein Krampfanfall wird dabei nicht beabsichtigt, eine Narkose ist nicht nötig, die Behandlung findet in Sitzungen an wachen Patienten statt. Sie gilt als weniger eingreifend, wird aber auch bei anderen Schweregraden eingesetzt als die EKT.

Bei der Vagusnervstimulation wird ein Impulsgeber unter die Haut eingesetzt, der über eine Elektrode den Vagusnerv am Hals reizt; es handelt sich also um einen operativen Eingriff mit dauerhaftem Implantat. Die tiefe Hirnstimulation, bei der Elektroden in bestimmte Kerngebiete des Gehirns eingebracht werden, ist bei psychiatrischen Krankheitsbildern spezialisierten Zentren und Studien vorbehalten. Von allen genannten Verfahren ist die EKT dasjenige mit der längsten Anwendungsgeschichte.

Anwendungsgebiete und Stellenwert

Die Elektrokrampftherapie ist kein Verfahren der ersten Wahl. Sie kommt in Betracht, wenn eine schwere Erkrankung auf die üblichen Behandlungen nicht anspricht, wenn frühere Episoden bereits gut darauf angesprochen haben, wenn der Patient sie ausdrücklich wünscht, oder wenn die Lage so bedrohlich ist, dass ein rascher Wirkungseintritt nötig ist.

Neben den schweren wahnhaften Depressionen und den Katatonien nennt die psychiatrische Fachliteratur als Anwendungsgebiete schwere Episoden einer Schizophrenie, insbesondere mit katatoner Ausprägung, sowie schwere manische Zustände im Rahmen einer bipolaren Störung. Auch beim malignen neuroleptischen Syndrom, einer seltenen, lebensbedrohlichen Reaktion auf Medikamente, wird sie eingesetzt.

Die Entscheidung für oder gegen die Behandlung wird immer im Einzelfall getroffen und wägt die Schwere der Erkrankung, die bisherigen Behandlungsversuche, die körperlichen Voraussetzungen und die zu erwartenden Nebenwirkungen gegeneinander ab. Dass der Wirkmechanismus bis heute nicht eindeutig geklärt ist, gehört zu dieser Abwägung ausdrücklich dazu und ist Teil dessen, worüber vor der Einwilligung gesprochen werden muss.

Quellen

  • Falkai, P. (Hrsg.): Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
    ISBN: 9783132432659
  • Tebartz van Elst, L., Schramm, E., Berger, M. (Hrsg.): Psychische Erkrankungen.
    ISBN: 9783437051746
  • Falkai, P., Wittchen, H.-U. (Hrsg.): Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen.
    ISBN: 9783801732172
  • Margraf, J., Schneider, S. (Hrsg.): Lehrbuch der Verhaltenstherapie – Grundlagen, Diagnostik, Verfahren und Rahmenbedingungen.
    ISBN: 9783662549100
  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655

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