Festhaltetherapie
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Unter Festhaltetherapie wird eine spezielle Form der Psychotherapie verstanden, die Bindungsstörungen beheben soll. Nach dieser Methode halten sich zwei Menschen so lange in einer Umarmung intensiv fest, bis negative Gefühle vergangen sind. Sie ist ursprünglich für die Behandlung von Kindern entwickelt worden, die unter Autismus, geistiger Behinderung, psychischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten leiden. Heute wird die Festhaltetherapie auch bei Erwachsenen angewendet. In Fachkreisen ist sie nicht anerkannt; das Festhalten gegen den Willen des Betroffenen wird als Gewaltanwendung kritisiert.
Was ist die Festhaltetherapie?
Das Verfahren der Festhaltetherapie wurde von der 1944 geborenen US-amerikanischen Psychiaterin Martha Welch begründet. Weiterentwickelt und in die Familientherapie eingebracht hat sie, beginnend in den 1980er Jahren, die tschechische Therapeutin Jirina Prekop (1929–2020).
Obwohl Welch und Prekop das nicht aggressive Wesen der Festhaltetherapie hervorheben, kann sie nach Ansicht kritischer Psychologen Gewalt gegenüber den behandelten Personen einschließen und somit unter Umständen traumatisierend wirken. Die Begründerinnen Welch und Prekop schreiben jedoch vor, dass das Festhalten nicht zu einer Bestrafung oder Züchtigung führen darf. Außerdem untersagen sie die Tätigkeit jeglicher Personen, die dem Verhalten des zu behandelnden Kindes innerlich mit Aggressionsbereitschaft oder Ablehnung gegenüber stehen.
Auch frühere Misshandlungen des betreffenden Kindes schließen die therapeutische Arbeit eines Erwachsenen aus. Die Grundlage der Festhaltetherapie bildet die gegenseitige Umarmung, während der sich die beteiligten Personen in die Augen sehen. In dieser direkten Konfrontation treten zunächst schmerzvolle Gefühle zu Tage. In der Folge können aggressive Impulse und massive Ängste auftauchen, die unter Umständen deutlich geäußert werden. Nach dem Konzept der Festhaltetherapie dauert das intensive Festhalten dennoch an, bis sich alle negativen Gefühlsregungen aufgelöst haben. Dann hat sich das Festhalten zu einer mehr oder weniger liebevollen Umarmung gewandelt.
Gegenüber Kindern soll die Festhaltetherapie stets nur von einer engen Vertrauensperson oder in Ausnahmefällen von einem Therapeuten absolviert werden. Dieser Mensch hat die Aufgabe, sämtliche in Erscheinung tretenden Erregungszustände und aggressive Gefühlsäußerungen zu begleiten und gegebenenfalls zu verstärken. Laut Jirina Prekop ist der Festgehaltene zu ermuntern, sich auszuschimpfen und auszuweinen, wenn er das selbst möchte. Die gesamte Therapie soll unter keinerlei zeitlicher Begrenzung stehen. Erst wenn sich die Erregung vollständig gelegt hat, kann die Behandlung beendet werden. Zu bevorzugen ist eine bequeme Lage der beteiligten Personen, meist im Sitzen oder Liegen.
Funktion, Wirkung & Ziele
Juristisch erfüllt das Festhalten einer Person gegen ihren ausdrücklichen Willen den Tatbestand der Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Der Deutsche Kinderschutzbund hat die Festhaltetherapie als eine Rechtfertigung für Gewalt kritisiert, die nicht akzeptabel sei. Namhafte Erziehungswissenschaftler und Psychotherapeuten sprechen sich gegen die Festhaltetherapie aus, weil sie Strafmaßnahmen als Therapie im Interesse des Kindes umdeute. Unter dem Deckmantel familiärer Liebe und auch pädagogischer Absichten werde psychische Gewaltanwendung gerechtfertigt.
Oftmals hielten sich ein Elternteil und das Kind stundenlang umklammert, meist zum Widerwillen des Kindes. Somit sei die Festhaltetherapie zur Behandlung psychischer Störungen ungeeignet. Immer wieder klagten Betroffene und ihre Angehörigen, dass durch sie Traumatisierungen entstanden oder verstärkt worden seien. Das Verfahren könne mit wissenschaftlichen und psychotherapeutischen Grundsätzen nicht vereinbart werden. Die Befürworter der Festhaltetherapie argumentieren dagegen, in der Behandlung gehe es vordergründig um Liebe, eine bessere Bindung und das Gefühl der Geborgenheit. Mit dieser Begründung greifen jedoch nicht wenige Kinderärzte und Ergotherapeuten immer wieder auf die Festhaltetherapie zurück und empfehlen sie auch Eltern zur Anwendung.
In diesen Fällen wird darauf verwiesen, dass in einem verantwortungsvollen Verfahren niemals das Recht des Stärkeren gelte und keine körperliche sowie sprachliche Gewalt angewendet werde. Die Festhaltetherapie solle nicht als Druckmittel missverstanden werden. Schließlich könnten Kinder die Therapie auch als liebevolles Gehaltenwerden aufnehmen, argumentieren praktizierende Kinderpsychologen. Nicht wünschenswert sei es aber, wenn vor allem ältere Kinder über mehrere Stunden gewaltsame Sitzungen ertragen müssten.
Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren
In vielen Fällen kämen Eltern und Kinder sehr entspannt aus den Festhaltesitzungen heraus. Jirina Prekop empfahl das Festhalten bei seelischen Ängsten, Depressionen, Hyperaktivität, Süchten und zwanghaftem Verhalten. Vor allem unruhige und aggressive Kinder könnten so wieder Zutrauen in den Halt ihrer Eltern gewinnen. Auch dieser Sichtweise wird von erfahrenen Kinderpsychologen heftig widersprochen. Familientherapeuten berichten von Schuldgefühlen bei Eltern und Verhaltensstörungen von Kindern, die sich einer Festhaltetherapie unterzogen haben.
Kinder könnten nicht Stärke und Konfliktfähigkeit entwickeln, wie von Jirina Prekop behauptet, sondern bekämen im Gegenteil Selbstwertprobleme und litten unter teilweise erheblichen Kontaktstörungen. Eine der Festhaltetherapie ablehnend gegenüber stehende Kinderpsychologin schildert ihre Erfahrungen, dass so behandelte Kinder oftmals große Probleme mit Nähe und Distanz in ihren Freundschaften und späteren Liebesbeziehungen hätten.
Einige der Betroffenen würden sich der Persönlichkeit anderer Kinder beziehungsweise Jugendlicher bemächtigen oder seien im Gegenteil in ihrer Fähigkeit beeinträchtigt, Berührungen zu ertragen. Außerdem bleibe oft ein sehr abweisendes Verhältnis zu den eigenen Eltern oder auch anderen Familienangehörigen zurück.
Herkunft & theoretischer Hintergrund
Die Festhaltetherapie entstand in einem fachlichen Umfeld, das den Autismus als Folge einer gestörten frühen Beziehung zwischen Mutter und Kind deutete. Diese Annahme, populär geworden unter dem Schlagwort von der „Kühlschrankmutter“, war in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg verbreitet. Aus ihr ließ sich der Gedanke ableiten, eine versäumte Nähe lasse sich nachholen und der Autismus dadurch beheben. Auf dieser Grundlage entwickelte Martha Welch das Festhalten zu einem therapeutischen Vorgehen; über den engeren Fachkreis hinaus bekannt wurde es unter anderem, weil der Verhaltensforscher Nikolaas Tinbergen es in den 1980er Jahren aufgriff und öffentlich unterstützte.
Diese Deutung des Autismus gilt heute als überholt. Autismus wird als angeborene Besonderheit der Entwicklung des Gehirns verstanden, an deren Entstehung erbliche Faktoren einen wesentlichen Anteil haben; ein Erziehungsfehler der Eltern ist nach heutigem Kenntnisstand nicht die Ursache. Damit ist die Begründung entfallen, mit der das Festhalten ursprünglich eingeführt worden war. Bei der späteren Verbreitung durch Jirina Prekop trat die Autismusthese denn auch zurück. Im Vordergrund stand nun die Vorstellung, eine gestörte Bindung lasse sich dadurch wiederherstellen, dass ein Konflikt zwischen Kind und Bezugsperson gemeinsam bis zu seinem Ende durchgestanden wird. Nach diesem Konzept ist der Widerstand des Kindes kein Grund abzubrechen, sondern ein Abschnitt, der zu durchlaufen ist. Eben dieser Punkt steht im Zentrum der fachlichen Auseinandersetzung um das Verfahren.
Verbreitet wurde die Methode im deutschsprachigen Raum vor allem über Bücher, Vorträge und Seminare, also außerhalb der Wege, auf denen ein Behandlungsverfahren sonst in die Versorgung gelangt. Sie ist kein Bestandteil der ärztlichen oder psychotherapeutischen Ausbildung und wird nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.
Bezeichnungen & Anwendung bei Erwachsenen
Neben „Festhaltetherapie“ sind die Kurzform „Festhalten“ und die Bezeichnung „Haltetherapie“ gebräuchlich; im englischsprachigen Schrifttum wird das Verfahren als holding therapy geführt und dort den sogenannten Bindungstherapien zugerechnet, von deren zwangsweise durchgeführten Varianten Fachverbände ausdrücklich abgeraten haben. Für die von Jirina Prekop verbreitete Form findet sich auch die Zuschreibung „Festhaltetherapie nach Prekop“, die sie von der ursprünglichen, auf den Autismus bezogenen Fassung unterscheidet.
Bei Erwachsenen wird das Festhalten nicht in derselben Ausgangslage angewendet wie bei Kindern. Es geht dabei meist um lange bestehende Konflikte zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern oder zwischen Partnern, und die Teilnahme ist Sache der Beteiligten selbst; angeboten wird es überwiegend in Seminaren und Gruppenveranstaltungen. Damit entfällt zwar das Machtgefälle zwischen einem Erwachsenen und einem Kind, das den Kern der Kritik am Vorgehen mit Kindern ausmacht. Es entstehen jedoch andere Fragen: Wer sich in einer Gruppe zu einer stark aufwühlenden Übung entschließt, tut das unter dem Eindruck der Gruppe, und was danach an Belastung zurückbleibt, ist mit dem Ende der Veranstaltung nicht versorgt. Eine verlässliche Begleitung über den Termin hinaus gehört bei Seminarangeboten nicht regelmäßig dazu.
Auch für die Anwendung bei Erwachsenen liegen keine Untersuchungen vor, die einen Nutzen belegen würden. Die Einordnung, die für die Arbeit mit Kindern gilt, lässt sich deshalb nicht dadurch umgehen, dass die Beteiligten volljährig sind.
Wissenschaftlicher Status
Ein Wirksamkeitsnachweis, der heutigen methodischen Anforderungen genügt, liegt für die Festhaltetherapie nicht vor. Was über sie berichtet wird, stammt überwiegend aus Fallschilderungen von Anwendern und aus Erfahrungsberichten von Angehörigen. Kontrollierte Untersuchungen, in denen behandelte mit nicht behandelten Kindern verglichen worden wären, fehlen weitgehend. In den fachlichen Empfehlungen zur Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen und von Bindungsstörungen spielt das Verfahren keine Rolle.
Erfahrungsberichte sind bei einer Methode dieser Art besonders schwer zu bewerten. Eltern, die sich für eine körperlich und seelisch belastende Behandlung entschieden haben, berichten selten unbeteiligt darüber; die Kinder selbst werden meist gar nicht befragt. Hinzu kommt, dass sich Verhaltensauffälligkeiten im Kindesalter häufig auch ohne Behandlung verändern. Eine zeitliche Abfolge sagt deshalb noch nichts über die Ursache: Wo eine Besserung berichtet wird, lässt sich nicht unterscheiden, ob sie auf das Festhalten zurückgeht, auf die insgesamt erhöhte Zuwendung der Eltern in dieser Zeit oder schlicht auf den Verlauf der Entwicklung.
Von einer Behandlung, deren Nutzen offen ist, geht dabei ein eigenes Risiko aus, das unabhängig von ihren unmittelbaren Folgen besteht: Solange sie durchgeführt wird, unterbleiben Verfahren, deren Wirkung besser untersucht ist, und die Zeit dafür verstreicht. Bei Entwicklungsstörungen, bei denen eine früh begonnene Förderung als besonders bedeutsam gilt, wiegt dieser Punkt schwer.
Rechtlicher Rahmen
Neben den strafrechtlichen Gesichtspunkten ist das Familienrecht einschlägig. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Kindern ausdrücklich ein Recht auf gewaltfreie Erziehung; körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Diese Bestimmung richtet sich an die Eltern selbst und gilt unabhängig davon, in welcher Absicht gehandelt wird – eine gute Absicht macht eine Maßnahme also nicht zulässig.
In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kommt hinzu, dass Maßnahmen, die einem Kind über eine gewisse Dauer die Bewegungsfreiheit entziehen, der Genehmigung durch das Familiengericht bedürfen. Einrichtungen müssen darüber hinaus ein Schutzkonzept vorhalten, das den Umgang mit solchen Situationen regelt und ihre Anwendung überprüfbar macht. Ein Vorgehen, das planmäßig gegen den geäußerten Willen eines Kindes fortgesetzt wird, lässt sich in diesen Rahmen nicht ohne Weiteres einfügen.
Bei Erwachsenen ist die Einwilligung der entscheidende Punkt. Jede therapeutische Behandlung setzt eine Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen sowie eine freiwillige Zustimmung voraus, die jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden kann. Ein Konzept, das vorsieht, den während der Sitzung geäußerten Wunsch aufzuhören zunächst nicht zu befolgen, steht dazu in einem Spannungsverhältnis, das sich durch eine vorab erteilte Zustimmung nicht auflösen lässt.
Abgrenzung zu anderen Maßnahmen
Vom therapeutischen Festhalten zu unterscheiden ist das kurzfristige körperliche Festhalten zur Gefahrenabwehr, wie es in einer Eskalation vorkommen kann, in der sich ein Kind oder ein Erwachsener selbst oder andere verletzen würde. Dabei geht es nicht um eine Behandlung, sondern um das Abwenden einer unmittelbaren Gefahr; die Maßnahme endet, sobald diese vorüber ist, und sie ist an enge Voraussetzungen sowie an eine Dokumentation gebunden. Ebenso wenig gemeint ist das freiwillige Umarmen und Trösten, das in jeder Beziehung vorkommt und keiner Methode bedarf. Der Unterschied liegt nicht in der Körperhaltung, sondern darin, ob der Festgehaltene die Umarmung jederzeit beenden kann.
Für die Anliegen, bei denen die Festhaltetherapie angeboten wird, stehen andere Wege offen. Besteht der Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung, führt der Weg über die Abklärung beim Kinderarzt zur Diagnostik in einer spezialisierten Ambulanz; daran schließen sich autismusspezifische Förderangebote an. Bei Bindungsstörungen und bei belasteten Eltern-Kind-Beziehungen kommen Verfahren zum Einsatz, die an der Interaktion ansetzen und die Eltern anleiten, ohne Zwang auszuüben. Dazu gehören videogestützte Beratungsformen, in denen alltägliche Situationen aufgezeichnet und gemeinsam ausgewertet werden, sowie Elterntrainings aus dem verhaltenstherapeutischen Bereich. Bei aggressivem Verhalten und bei Aufmerksamkeitsstörungen sind verhaltenstherapeutische Programme und die Zusammenarbeit mit Kindergarten und Schule die üblichen Wege. Als Anlaufstellen, an denen sich das im Einzelfall passende Angebot klären lässt, kommen sozialpädiatrische Zentren, Ambulanzen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erziehungsberatungsstellen in Betracht.
Wenn Familien das Verfahren angeboten wird
Weil die Festhaltetherapie außerhalb der Regelversorgung angeboten wird, treffen Familien die Entscheidung darüber meist ohne fachliche Begleitung. Hilfreich ist, sich das Vorgehen vorab genau schildern zu lassen: was konkret geschieht, wie lange es dauert, wer anwesend ist und was passieren soll, wenn das Kind aufhören möchte. Ebenso lässt sich fragen, worauf sich die Erwartung eines Nutzens stützt und welche Untersuchungen es dazu gibt. Eine zweite Meinung bei einer Kinder- und Jugendpsychiaterin oder in einer spezialisierten Ambulanz kostet Zeit, ordnet das Angebot aber ein und ist auch dann sinnvoll, wenn die Familie sich bereits entschieden hat.
Für Kinder und Jugendliche, die eine solche Behandlung erlebt haben und darunter leiden, sowie für Erwachsene, die rückblickend damit nicht zurechtkommen, bestehen dieselben Anlaufstellen. Belastende Erfahrungen aus der Kindheit sind ein anerkannter Behandlungsanlass in der Psychotherapie; dass sie im Rahmen einer gut gemeinten Behandlung entstanden sind, ändert daran nichts.
Quellen
- Siegler, R., Saffran, J., Gershoff, E., et al.: Entwicklungspsychologie im Kindes- und Jugendalter.
ISBN: 9783662627716
- Falkai, P. (Hrsg.): Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
ISBN: 9783132432659
- Tebartz van Elst, L., Schramm, E., Berger, M. (Hrsg.): Psychische Erkrankungen.
ISBN: 9783437051746
- Margraf, J., Schneider, S. (Hrsg.): Lehrbuch der Verhaltenstherapie – Grundlagen, Diagnostik, Verfahren und Rahmenbedingungen.
ISBN: 9783662549100
- Falkai, P., Wittchen, H.-U. (Hrsg.): Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen.
ISBN: 9783801732172
