Wellness
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Wellness ist ein schillernder Begriff: Nahezu jeder hat ein vermeintlich klares Bild vor Augen, wenn er (oder sie) von „Wellness“ spricht, tatsächlich aber gibt es keine präzis umrissene Bedeutung. Wellness besitzt eine breite Palette an Inhalten. Die Unschärfe bringt ein paar Nachteile mit sich: Zu rasch und viel zu leicht lässt es sich im Windschatten des „life-styligen“ Wortes segeln – ohne dass deshalb etwas über die Qualität der einzelnen Aspekte mitgeteilt würde. Wellness bedeutet vieles – oder auch nichts.
Besonders deutlich wird das im Reisesektor bzw. im Gesundheitstourismus. Überspitzt formuliert: Jede Pension, die mit einer 8-qm-Sauna aufwartet, rühmt sich mittlerweile ihres „Wellnessbereichs“; jedes Hotel, das eine Ruderbank und ein Laufband im Keller versteckt, schwärmt vom „Fitness-Studio für einen ausgeglichenen Aufenthalt“. Das Irritierende: So ganz falsch liegen Hotel und Pension nicht einmal damit. Es stellt sich also die Frage, was das eigentlich ist, „Wellness“? Was steckt dahinter?
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Was ist Wellness?
Der Begriff „Wellness“ lehnt sich an die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an, die Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens beschreibt. Eine allgemein verbindliche Definition von „Wellness“ selbst gibt es dagegen nicht. Im täglichen Sprachgebrauch kommt dieses Wort immer dann zum Einsatz, wenn von Methoden und Anwendungen die Rede ist, die das körperliche Wohlbefinden steigern.
Diese Gesundheitsdefinition steht in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, die am 22. Juli 1946 unterzeichnet wurde und am 7. April 1948 in Kraft trat. Sie war zu ihrer Zeit neu, weil sie Gesundheit nicht mehr nur als Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen beschrieb, sondern als einen positiven Zustand des Wohlbefindens. Genau an dieser Erweiterung setzt der Wellness-Gedanke an: Er richtet sich nicht auf die Behandlung einer Krankheit, sondern auf einen Zustand, den auch derjenige verbessern kann, der keine Diagnose hat.
Als fachlicher Ausgangspunkt der heutigen Verwendung gilt ein Aufsatz des amerikanischen Arztes und Statistikers Halbert L. Dunn, der 1959 unter dem Titel „High-Level Wellness for Man and Society“ im American Journal of Public Health erschien. In den deutschen Sprachraum gelangte das Wort weit später und vor allem über den Tourismus und die Kosmetikbranche; das erklärt, warum es hier bis heute stärker mit Hotels, Bädern und Kosmetik verbunden ist als mit Gesundheitsvorsorge im engeren Sinn.
Inhaltlich lässt sich Wellness am ehesten über das beschreiben, was sie nicht ist. Sie ist keine Therapie, weil sie keine Krankheit voraussetzt und keine behandelt. Sie ist keine Rehabilitation, weil sie nicht an einen vorangegangenen Krankheits- oder Unfallverlauf anknüpft. Sie ist aber auch keine reine Freizeitgestaltung, weil sie einen Gesundheitsbezug für sich beansprucht. In dieser Zwischenlage liegt die Unschärfe, die dem Begriff seinen Erfolg und seine Angreifbarkeit zugleich verschafft hat.
Was die einzelnen Angebote verbindet, ist eher eine Haltung als eine Methode: die Annahme, dass sich Wohlbefinden durch bewusst gewählte, angenehme Reize herstellen lässt, und dass der Einzelne dafür selbst zuständig ist. Diese Eigenverantwortung ist ein wesentlicher Unterschied zur Medizin, in der ein Behandler die Verantwortung für den Verlauf übernimmt. Bei Wellness entscheidet der Gast, was ihm guttut; der Anbieter stellt Anwendung, Raum und Zeit zur Verfügung.
Von der medizinischen Vorsorge unterscheidet sich Wellness auch rechtlich. Für Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Gesundheitsförderung sieht § 20 des Fünften Sozialgesetzbuchs eine Zuständigkeit der Krankenkassen vor; medizinische Vorsorgeleistungen und ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten regelt § 23 desselben Gesetzes und knüpft sie an eine medizinische Notwendigkeit. Wellness-Angebote fallen unter keine dieser Vorschriften: Sie sind Leistungen des freien Marktes, werden privat bezahlt und setzen weder eine Diagnose noch eine ärztliche Verordnung voraus. Auch die Bezeichnung selbst ist rechtlich nicht geschützt – wer ein Angebot „Wellness“ nennt, muss dafür keine bestimmte Qualifikation nachweisen und kein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Bemerkenswert ist dabei, wie nah sich die Zielbeschreibungen kommen: Das Gesetz spricht bei der Gesundheitsförderung von der „Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten“ und benennt damit genau die Eigenverantwortung, auf die sich auch der Wellness-Gedanke beruft. Das Wort „Wellness“ selbst kommt im Fünften Sozialgesetzbuch an keiner Stelle vor; das Leistungsrecht kennt nur Prävention, Gesundheitsförderung und Vorsorge.
Zwischen Wellness und Medizin hat sich ein Mischbereich gebildet, der häufig als medizinische Wellness beworben wird. Gemeint sind Angebote, die eine ärztliche oder physiotherapeutische Eingangsuntersuchung mit anschließenden Wohlfühlanwendungen verbinden, vor allem in Kurorten und größeren Hotels. Auch diese Bezeichnung ist an keine Voraussetzung gebunden und sagt für sich genommen nichts über den Umfang der ärztlichen Beteiligung aus. Aufschluss geben erst die Antworten auf die Fragen, wer die Untersuchung durchführt, worauf sie sich erstreckt und ob aus ihr überhaupt Folgerungen für die gewählten Anwendungen gezogen werden.
Funktion, Wirkung & Ziele
Wellness hat sich von einem Oberbegriff für einen körperlich-geistigen Zustand gewandelt hin zu einem Synonym für Inhalte. Die große Gemeinsamkeit steckt in der Absicht: Mit Wellness ist das Wohlbefinden gemeint wie auch die Art und Weise, auf die es erlangt wird. Weg und Ziel sind sozusagen identisch. Und was sind nun die Inhalte von Wellness? Die Ansätze, mit denen für Wellness geworben wird, sind stets gleich: Wellness soll ein Gegengewicht bilden zu dem modernen Leben und seinen potentiell schädigenden Auswüchsen.
Sie soll für Ausgleich sorgen. Die Argumente sind dabei rasch zusammengetragen: Wir bewegen uns zu wenig, stressen uns im Job und im Privaten, ernähren uns von ungesundem Essen und auf ungesunde Weise – unsere Körper, unsere Seelen, unser Geist finden, kurz gesagt, zu keiner Erholung. Hier sorgt Wellness für Abhilfe. Das Konzept von Körper, Seele und Geist ist nichts Neues.
Im harmonischen Zusammenspiel der drei Komponenten erkennt die Menschheit schon seit Jahrtausenden die Grundlage allen Wohlbefindens – auch wenn das nicht immer als „Wellness“ bezeichnet wurde. Und schon immer hat es Bestrebungen gegeben, die drei Komponenten entweder einzeln zu bedienen oder für alle drei zeitgleich hilfreiche Anwendungen zu finden – dann spricht man von „ganzheitlichen Methoden“.
Bei den ganzheitlichen Methoden sind besonders die aus dem asiatischen Bereich stammenden Lehren zu nennen. Yoga, Tai-Chi, Qigong und andere Anwendungen verknüpfen Meditationstechniken und Körperübungen miteinander, Körper und Geist sollen durch die Beherrschung in ein Gleichgewicht finden und zur Ruhe kommen. Tai-Chi geht dabei auf eine Kampfkunst zurück. Diese Ruhe wiederum strahlt auf den kompletten Menschen zurück und sorgt für – „Wellness“, Wohlbefinden. Der Facettenreichtum gerade der östlichen „Techniken“ ist überwältigend.
Manche widmen sich ausschließlich der Heilkunst (wie Ayurveda oder die TCM, die Traditionelle Chinesische Medizin), andere stellen die sportlichen Aspekte in den Vordergrund und laufen deshalb meist unter der Flagge „Kampfsport“. Immer aber werden Taekwondo, Karate, Judo und Jiujitsu auch von stark geistigen Aspekten begleitet, die für eine Läuterung sorgen sollen und somit für – Wellness, Wohlbefinden.
Wir im Westen orientieren uns dagegen verstärkt an den kosmetischen, medizinischen und unterhaltenden Facetten der Wellness. (Was nicht heißen soll, dass Yoga & Co nicht auch Spaß machen würden!) Ein Blick in die Programme von Fitnessstudios, Hotels oder auch der Volkshochschulen macht das deutlich.
Da geht es um Hautbehandlungen (zum Beispiel Seifenmassagen, Hot-Chocolate) oder Schminktipps, da kommen spezielle Massagen zur Anwendung (Lomi-Lomi beispielsweise oder Lymphdrainagen, Shiatsu, Fußreflexzonenmassagen), oder es gibt einfach nur Wohlfühl-Angebote, die dem Körper neue und entspannende Eindrücke vermitteln wie etwa das Softpack, das völlig druckfreie Schweben auf einem Wasserkissen.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich bei allen „Wellness“-Anwendungen um besonders sanfte Techniken. Um Zuwendungen, die den Körper (und damit Seele und Geist) nicht stressen, denn die Auswirkungen des Stresses sollen ja gemildert werden durch die Wellness-Behandlungen.
Das ist das eigentliche Ziel, die Absicht, die mit Wellness verbunden ist: Ausgleich zu schaffen und ein Gegengewicht zu den Belastungen, die vom Alltag und von einer vielleicht ungesunden Lebensweise herrühren. Zur Intensivierung des Effekts finden die Wellness-Anwendungen meist in einer betont ruhigen Atmosphäre statt. Von den Räumen geht eine beruhigende Wirkung aus (Feng Shui kommt hier manchmal ins Spiel), und spezielle Musiken oder Naturgeräusche schotten die Außenwelt ab. Hier finden die Gedanken zur Ruhe.
Welche Angebote im Einzelnen unter Wellness laufen, lässt sich nach dem Ansatzpunkt ordnen. Am verbreitetsten sind Wärme- und Wasseranwendungen: Sauna, Dampfbad, Whirlpool, Thermalbecken und Güsse. Sie gehen auf die alte Badekultur zurück, verlangen keine Vorkenntnisse und lassen sich gut in einen Aufenthalt einbauen; ihr gemeinsamer Nenner ist der Wechsel zwischen Wärme, Kälte und Ruhe.
Eine zweite Gruppe bilden die manuellen Verfahren: klassische Massagen, Lymphdrainagen, Fußreflexzonenmassagen und die zahlreichen Angebote mit Ölen, Kräuterstempeln oder heißen Steinen. Sie werden von Hand ausgeführt, sind auf eine Sitzung begrenzt und haben unter allen Wellness-Angeboten die größte Nähe zu therapeutischen Verfahren, weshalb sich die Bezeichnungen gerade hier häufig überschneiden.
Die dritte Gruppe richtet sich auf Bewegung: Wassergymnastik, Rückenkurse und geführte Wanderungen gehören ebenso dazu wie die bewegungsbetonten Anteile von Yoga und Qigong. Die vierte Gruppe umfasst die Entspannungsverfahren im engeren Sinn, also Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Meditation und Atemübungen. Sie unterscheiden sich von den übrigen Angeboten dadurch, dass der Teilnehmer sie erlernt und danach ohne Anbieter fortführen kann. Hinzu kommen schließlich Angebote rund um die Ernährung, von der Kochwerkstatt bis zur Fastenwoche.
Ebenso vielfältig sind die Orte. Wellness findet im Hotel statt, in kommunalen Thermen und Saunalandschaften, im Fitnessstudio, im Kosmetikinstitut, in Kurorten und zunehmend auch im Betrieb, wo Arbeitgeber Massagen, Kurse oder Ruheräume anbieten. Für den Gast unterscheiden sich diese Orte weniger in den Anwendungen als in der Dauer des Aufenthalts: Der Tagesgast in der Therme sucht eine Unterbrechung, der Hotelgast ein Wochenende, der Kursteilnehmer eine über Wochen laufende Gewöhnung.
Was der Gast dabei erlebt, folgt in den meisten Einrichtungen einem ähnlichen Muster. Am Anfang steht ein Wechsel der Umgebung: Bademantel statt Straßenkleidung, gedämpftes Licht, gesenkte Stimmen. Darauf folgt die eigentliche Anwendung, die von einer kurzen Einzelbehandlung bis zu einem ganzen Tag reichen kann und meist von einer Ruhephase abgeschlossen wird – dem Teil, den viele Anbieter für den wirksamsten halten und den Gäste am ehesten überspringen. Der Effekt, den die meisten Besucher beschreiben, ist keine messbare Veränderung, sondern eine deutlichere Wahrnehmung des eigenen Körpers und ein Nachlassen der inneren Anspannung.
Ob daraus ein gesundheitlicher Nutzen wird, hängt weniger von der einzelnen Anwendung ab als davon, ob sich etwas an sie anschließt. Ein Saunabesuch ändert nichts an einer sitzenden Lebensweise, ein Massagetermin nichts an einer dauerhaften Arbeitsbelastung. Der Anspruch, ein Gegengewicht zu den Belastungen des Alltags zu bilden, löst sich also erst dann ein, wenn die Anwendung entweder regelmäßig wiederholt wird oder etwas anstößt, das über sie hinausreicht: eine veränderte Bewegungsgewohnheit etwa oder ein erlerntes Entspannungsverfahren, das ohne Anbieter auskommt.
Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren
Und manchmal tummeln sich hier wie überall anders auch die Scharlatane. Wer sich etwas Gutes tun will, wer etwas für seine Gesundheit, sein Wohlbefinden unternehmen möchte, sollte sich also gründlich informieren und Folgendes im Auge behalten. Wellness hat zwei Zielrichtungen: Sie soll das momentane Wohlbefinden sichern bzw. wiederherstellen, und sie dient, ganz allgemein, der Vorbeugung, der Gesundheitsprophylaxe. Es wäre doch schade, wenn dies zu Lasten eines geschrumpften Geldbeutels ginge.
Neben der Auswahl des Anbieters lohnt ein Blick auf die Vertragsform. Wellness wird häufig über Jahresverträge, Abonnements, Zehnerkarten oder Pauschalen verkauft, die im Voraus zu bezahlen sind. Wer eine solche Bindung eingeht, sollte Laufzeit, Kündigungsfrist und die Frage kennen, was bei Krankheit, Umzug oder Schließung des Betriebs mit dem bereits gezahlten Betrag geschieht. Bei Anwendungen, die als Kur oder Behandlung angeboten werden, ist außerdem zu klären, wer sie durchführt: Die Berufsbezeichnungen in diesem Bereich sind uneinheitlich, und eine Ausbildung von wenigen Wochenenden steht neben einer mehrjährigen Ausbildung in Physiotherapie oder Kosmetik, ohne dass sich das aus der Angebotsbeschreibung ablesen ließe.
Ein zweiter Punkt betrifft die Hygiene. Warmes, stehendes Wasser in Whirlpools, Fußbecken und Warmwasserleitungen bietet Keimen gute Bedingungen; öffentliche Bäder unterliegen deshalb einer regelmäßigen Überwachung des Wassers, kleinere private Anlagen werden seltener geprüft. Sichtbare Sauberkeit, ein erkennbarer Betriebsaufwand und die Bereitschaft, Fragen nach der Aufbereitung des Wassers zu beantworten, sind für den Gast die einzigen zugänglichen Anhaltspunkte.
An die rechtliche Einordnung schließt schließlich eine praktische Frage an. Kurse, die eine Krankenkasse als Leistung der Gesundheitsförderung anerkennt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und werden anteilig bezuschusst; sie sind dann aber keine Wellness-Angebote im hier beschriebenen Sinn, sondern Leistungen der Prävention. Für den Verbraucher ist die Unterscheidung praktisch bedeutsam, denn sie entscheidet darüber, ob er die Kosten allein trägt.
Quellen
- Hurrelmann, K., Richter, M., Stock, S. (Hrsg.): Referenzwerk Prävention und Gesundheitsförderung.
ISBN: 9783456863504
- Schmiedel, V., Matejka, R. (Hrsg.): Leitfaden Naturheilkunde.
ISBN: 9783437550492
- Reichert, B.: Physikalische Therapie.
ISBN: 9783132461673
- Elmadfa, I., Leitzmann, C.: Ernährung des Menschen.
ISBN: 9783825288099
- Herbold, D.: BASICS Rehabilitationsmedizin und Physikalische Therapie.
ISBN: 9783437051876
