Befund

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die medizinische Fachsprache bezeichnet das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung an einem Patienten als Befund. In diesen Bereich gehören die psychische Exploration, die physische Untersuchung sowie labor- und gerätemedizinische Untersuchungen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Befund?

Befund
Die medizinische Fachsprache bezeichnet das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung an einem Patienten als Befund.

Der medizinische Begriff Befund bezieht sich sowohl auf ganzheitliche Untersuchungsergebnisse als auch auf Teilbereiche. Eine Befundkonstellation liegt bei Feststellung mehrerer Befunde vor. Auf der Grundlage dieser Befundkonstellation stellt der behandelnde Arzt unter Berücksichtigung der Anamnese die Diagnose.

Die Anamnese-Erhebung beinhaltet die Befragung des Patienten nach der gesundheitlichen Vorgeschichte, den Lebensumständen, eventuell vorliegenden Allergien, den aktuellen Beschwerden sowie Feststellung der genetischen Risikokonstellation. Die Befunde werden in einem ärztlichen Befundbericht niedergeschrieben.

Der Befundbericht fasst qualitative und quantitative Aussagen zusammen. Eine qualitative Aussage liegt zum Beispiel vor, wenn der Befund des Patienten auf eine Bronchialerkrankung negativ ist „Bronchien frei“. Eine quantitative Aussage ist zum Beispiel die Feststellung des Cholesterinwertes „Gesamtcholesterin 200 mg/dl“.

Funktion, Wirkung & Ziele

Im Fall gewisser Beschwerden und Erkrankungen sind ausführliche Untersuchungen angezeigt. Diese Untersuchungen führen Fachärzte durch, weil Allgemeinmediziner oft nicht die Möglichkeit haben, diese in der Ordination vorzunehmen.

Diese Untersuchungen erfolgen zum Beispiel als weiterführende Untersuchungen im Fall eines Anfangsverdachts auf eine Tumorerkrankung. Eine histologische und eine Laboruntersuchung sind nötig, die Fachärzte, Radiologen und Pathologen, durchführen. Diese Untersuchungen können zum Beispiel mikroskopische Untersuchungen von Probeentnahmen sein. Laborbefunde beinhalten die Untersuchungsergebnisse von Urin, Blut und anderen Körperflüssigkeiten.

In vielen medizinischen Bereichen ist eine Beurteilung der gesundheitlichen Situation von Patienten ohne Laborbefund nicht möglich. Die Ergebnisse dieser Laboruntersuchung tragen wesentlich zur Beurteilung des Gesundheitszustandes und zur Festlegung der Therapie bei. Um die Auffälligkeiten und die Beschwerden beim Patienten abzuklären, überweist der Hausarzt diesen mittels eines Überweisungsscheins an einen Facharzt. Das Ergebnis der medizinischen Untersuchung ist der Befund.

Dieser kommt in vielen Fällen erst ein bis zwei Wochen später. Er wird dem Hausarzt zugeschickt. Im Anschluss daran führt der Hausarzt mit dem Patienten das Befundgespräch, erklärt die Befundergebnisse und bespricht die fachärztlichen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Der histologische Befund gibt Auskunft über die mikroskopische Analyse einer Gewebeprobe, ein pathologischer Befund benennt eine krankhafte, vom Normalzustand abweichende Veränderung. Nicht mit der Haupterkrankung zusammenhängende Befunde werden als Nebenbefunde bezeichnet.

Zufallsbefunde tauchen im Rahmen der Hauptuntersuchung auf, ohne dass der behandelnde Mediziner zuvor gezielt danach gesucht hat. Positiv ist ein Befund, wenn die Untersuchung den Anfangsverdacht bestätigt. Wird ein Patient auf eine Krebserkrankung untersucht und stellt sich während der Untersuchung heraus, dass eine bösartige Tumorerkrankung vorliegt, ist der Krebsbefund positiv. Negativ ist der Befund, wenn die Untersuchung den Anfangsverdacht nicht bestätigt und der Patient tumorfrei ist. Die medizinische Fachsprache verwendet diese beiden Begriffe in anderer Weise als die Alltagssprache. Mit dem Wort „positiv“ verbinden die Menschen etwas Erfreuliches, der positive Befund warnt jedoch davor, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten ungünstig entwickelt und etwas Auffälliges gefunden wurde.

Mit dem Wort „negativ“ verbinden die Menschen unerfreuliche Situationen, im Falle eines negativen Befundes haben sie jedoch Grund zur Freude, denn er sagt aus, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt und die vermutete Erkrankung nicht vorliegt. Weist der Mediziner bei einem Patienten eine Infektion mit dem HI-Virus nach, ist er „HIV-positiv“, lässt sich keine Infektion nachweisen, ist er „HIV-negativ“; die Erkrankung Aids kann sich erst Jahre später aus einer unbehandelten Infektion entwickeln. Die Abgrenzung zu dem Begriff „Symptom“ besteht darin, dass der Befund den empirischen Charakter dokumentierter Merkmale, also die Erhebung von Informationen, beschreibt, während das Symptom das Erscheinungsbild des Merkmals als Hinweis auf eine Erkrankung hervorhebt.

Ein Befundbericht kann sich für betroffene Patienten allerdings als Buch mit sieben Siegeln erweisen, da die meisten Menschen die medizinische Fachterminologie nicht verstehen. Sie nehmen diese sowohl subjektiv als auch fachsprachlich als schwer verständlich wahr. Da diese Fachsprache für Mediziner zum Berufsalltag gehört, berücksichtigen sie häufig nicht, dass ihre Patienten sie in den meisten Fällen nicht verstehen.

Selbst wenn Ärzte in der Lage sind, ihren Patienten den jeweiligen Befund leicht verständlich zu erklären, vergessen die Patienten in ihrer Aufregung vielleicht das Gesagte und stehen anschließend mit ihrem Befund und der unverständlichen Fachsprache alleine da. Der Bedarf an einfach zu verstehenden Erklärungen im Befundbericht ist groß. Laien benötigen eine „Übersetzung“ des Ärzte-Lateins, denn eine leicht zu verstehende Sprache beruhigt viele Patienten und macht selbst komplexe und beunruhigende Befunde leichter erträglich.

Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Dieses Missverhältnis hat inzwischen auch die Wissenschaft entdeckt und bemüht sich darum, Abhilfe zu schaffen. Die Universität Dresden feierte im Wintersemester 2014/2015 eine deutschlandweite Premiere mit dem Wahlfach „Was hab‘ ich?“.

Gefördert wurde das Projekt an der TU Dresden von der Stiftung Hochschulmedizin, konzipiert wurde das Konzept von Medizinstudenten. Das Wahlfach verfolgt das Ziel einer praxisnahen und verbesserten Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten. Erste Kurs-Evaluationen zeigten eine signifikant verbesserte Kommunikationsfähigkeit mit einer hohen Praxisrelevanz. Eine Ausweitung dieses Angebots auf weitere Universitäten in Deutschland war seinerzeit geplant.

Die Erstellung und die Dokumentation eines Befundes gehören mit Hinblick auf den Leistungsnachweis in Abrechnungsfragen und im Fall von juristischen Auseinandersetzungen zu den wichtigsten ärztlichen Pflichten. Hauptbeschwerden, Begleitbeschwerden und Anfangsverdacht führen zu einer Verdachtsdiagnose, die in der gezielten Befunderhebung und der Arbeitsdiagnose mündet. Die anschließende Behandlung und Therapie der Erkrankung basieren auf der Befunderhebung.

Strukturierte Befunddokumentationen unterstützen die Kooperation und Kommunikation zwischen den beteiligten Ärzten, Patienten, Institutionen und Kliniken. Die Entwicklung der Telemedizin unterstützt dieses strukturierte Vorgehen nachhaltig. Standardisierte Befunde sind leichter zu vergleichen und Krankheitsverläufe besser zu beurteilen. Das Risiko von Missverständnissen zwischen den beteiligten Medizinern wird dadurch verringert. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet die Mediziner gemäß § 630f BGB zur Führung einer Patientenakte mit allen relevanten Befunden und Informationen.


Wie ein Befund zustande kommt

Am Anfang steht fast nie ein Gerät, sondern eine Frage. Aus Beschwerdeschilderung und Vorgeschichte formt der Arzt eine Vermutung, und erst diese Vermutung bestimmt, welche Untersuchung überhaupt sinnvoll ist. Der klassische körperliche Befund entsteht dabei ohne jede Technik: durch das Betrachten des Patienten, das Abtasten (Palpation), das Beklopfen (Perkussion) und das Abhören mit dem Stethoskop (Auskultation). Was dabei auffällt, ist bereits ein Befund im vollen Sinne des Wortes – ein Herzgeräusch, eine tastbare Schwellung, ein gerötetes Trommelfell.

Erst danach folgen die Verfahren, die messen oder abbilden. Zu ihnen gehören Laboruntersuchungen von Blut, Urin und anderen Körperflüssigkeiten, elektrophysiologische Ableitungen wie das Elektrokardiogramm oder die Elektroenzephalographie, bildgebende Verfahren wie Ultraschall, Röntgen, Computertomographie und Magnetresonanztomographie sowie Spiegelungen des Körperinneren wie die Gastroskopie oder die Koloskopie. Wird bei einer Spiegelung Gewebe entnommen, entsteht über die Histologie ein feingeweblicher Befund, der oft erst Tage später vorliegt.

Jeder dieser Wege liefert eine andere Art von Aussage. Die körperliche Untersuchung ist sofort verfügbar und kostet nichts, ist aber stark von Erfahrung und Sorgfalt des Untersuchers abhängig. Laborwerte sind gut vergleichbar, sagen jedoch nichts über den Ort einer Veränderung. Die Bildgebung zeigt die Form, aber nicht ohne Weiteres die Funktion. Weil sich diese Perspektiven ergänzen und nicht ersetzen, entsteht die Diagnose fast immer aus mehreren Befunden gemeinsam.

Aufbau eines Befundberichts

Ein schriftlicher Befund folgt in den meisten Fachgebieten einer wiederkehrenden Ordnung, auch wenn die Überschriften variieren. Am Anfang stehen die Angaben zur Person, zum Untersuchungsdatum und zur Fragestellung – also dazu, was der überweisende Arzt eigentlich wissen wollte. Es folgt die Beschreibung der Methode: welches Gerät, welche Einstellung, ob ein Kontrastmittel verwendet wurde und in welcher Menge und Art die Untersuchung durchgeführt werden konnte.

Den Kern bildet die reine Beschreibung dessen, was zu sehen oder zu messen war, möglichst wertfrei und ohne Deutung. Davon getrennt steht die Beurteilung, in der der Untersucher seine Beschreibung einordnet und die Fragestellung beantwortet. Diese Trennung ist kein Formalismus: Sie erlaubt es einem späteren Leser, die Beschreibung eigenständig zu bewerten, auch wenn er die Schlussfolgerung nicht teilt. Am Ende steht häufig eine Empfehlung, etwa zu einer ergänzenden Untersuchung oder zu einer Verlaufskontrolle.

Für Patienten ist vor allem die Beurteilung der eigentliche Ergebnisteil. Die ausführliche Beschreibung davor enthält oft Formulierungen, die beunruhigend klingen, aber lediglich festhalten, was ohnehin zu erwarten war. Eine Aussage über den Gesundheitszustand ergibt sich erst aus der Zusammenschau, die der behandelnde Arzt vornimmt.

Häufige Formulierungen und ihre Bedeutung

Die Befundsprache ist knapp und arbeitet mit festen Wendungen, die im Alltag anders klingen, als sie gemeint sind. „Ohne pathologischen Befund", oft als „o. p. B." abgekürzt, bedeutet, dass bei dieser Untersuchung nichts Krankhaftes gefunden wurde – nicht, dass der Patient gesund ist. „Kein Anhalt für" sagt aus, dass sich für eine bestimmte Vermutung kein Hinweis ergeben hat, lässt sie aber ausdrücklich nicht mit Sicherheit ausschließen. „Verdacht auf", abgekürzt „V. a.", kennzeichnet eine noch unbestätigte Annahme.

„Unauffällig" und „regelrecht" beschreiben einen Zustand, der dem Erwarteten entspricht. „Grenzwertig" bezeichnet einen Wert nahe der Grenze des Referenzbereichs, dem für sich genommen noch kein Krankheitswert zukommt. Der Hinweis, ein Bereich sei „nicht sicher beurteilbar", ist eine ehrliche Angabe über die Grenzen der Untersuchung, etwa wegen Überlagerungen oder Bewegungsunschärfe – und häufig der Grund für eine empfohlene Wiederholung.

Besonders missverständlich bleiben die Wörter „positiv" und „negativ". Beide beziehen sich ausschließlich auf die gestellte Frage: Ein positiver Befund bestätigt die Vermutung, ein negativer bestätigt sie nicht. Über Freude oder Sorge sagen sie nichts aus.

Wie sicher ist ein Befund?

Kein Untersuchungsverfahren trifft immer zu. Ein Test kann anschlagen, obwohl die gesuchte Erkrankung nicht vorliegt – das ist ein falsch positives Ergebnis –, und er kann unauffällig ausfallen, obwohl sie besteht: ein falsch negatives Ergebnis. Beide Fehlerarten lassen sich nicht gleichzeitig beliebig klein halten, weil ein Verfahren, das kaum jemanden übersieht, in der Regel auch häufiger fälschlich anschlägt.

Entscheidend für die Aussagekraft eines einzelnen Ergebnisses ist deshalb nicht nur die Güte des Tests, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, mit der die Erkrankung bei diesem Patienten überhaupt zu erwarten war. Wird gezielt bei passenden Beschwerden untersucht, hat ein auffälliges Ergebnis erhebliches Gewicht. Wird dagegen eine große Zahl beschwerdefreier Menschen reihenweise untersucht, sind unter den auffälligen Ergebnissen zwangsläufig viele, die sich in der weiteren Abklärung nicht bestätigen. Das ist kein Versagen des Verfahrens, sondern eine rechnerische Eigenschaft jeder Reihenuntersuchung und einer der Gründe, warum Programme zur Krebsfrüherkennung auf bestimmte Alters- und Risikogruppen zugeschnitten sind.

Für den einzelnen Befund folgt daraus eine schlichte Regel: Ein auffälliges Ergebnis ist ein Anlass zur weiteren Abklärung, nicht bereits deren Ergebnis. Umgekehrt entwertet ein unauffälliger Befund fortbestehende Beschwerden nicht. Werden die Beschwerden stärker oder ändern sie ihren Charakter, ist eine erneute Vorstellung angezeigt, auch wenn zuvor „alles in Ordnung" war.

Zufallsbefunde und ihre Folgen

Je genauer die Verfahren werden, desto häufiger fällt etwas auf, wonach niemand gesucht hat. Solche Zufallsbefunde – bei Organveränderungen auch als Inzidentalome bezeichnet – sind vielfach harmlose Normvarianten oder altersübliche Veränderungen. Sie stellen den behandelnden Arzt dennoch vor eine Abwägung, denn ein einmal dokumentierter Befund lässt sich nicht mehr ungesehen machen.

Aus dem Zufallsbefund kann eine Kette weiterer Untersuchungen entstehen, die selbst Belastungen mit sich bringt: Strahlenanwendung, Eingriffe zur Gewebeentnahme, vor allem aber Verunsicherung über einen längeren Zeitraum. In der Fachdiskussion wird dies unter dem Begriff der Überdiagnostik behandelt. Häufig lautet die Konsequenz deshalb nicht sofortige Abklärung, sondern eine abwartende Verlaufskontrolle nach einem festgelegten Zeitraum – eine Entscheidung, die Patienten leichter mittragen, wenn ihnen die Überlegung dahinter erklärt wird.

Einsicht, Aufbewahrung und Weitergabe

Der Befund gehört zur Patientenakte und damit in einen rechtlich geregelten Rahmen. Nach § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Patienten Einsicht in ihre vollständige Akte verlangen und Abschriften erhalten; die dafür anfallenden Kosten sind zu erstatten. Die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte beträgt nach § 630f Absatz 3 BGB zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, sofern nicht andere Vorschriften längere Fristen vorsehen; für Röntgenaufnahmen und Strahlenanwendungen gelten eigene Regelungen.

Die Weitergabe eines Befundes an andere Ärzte, an Angehörige oder an Versicherungen ist durch die ärztliche Schweigepflicht begrenzt und setzt grundsätzlich die Einwilligung des Patienten voraus. Umgekehrt besteht auch ein Recht darauf, ein Ergebnis nicht erfahren zu wollen; dieses Recht auf Nichtwissen spielt vor allem bei genetischen Untersuchungen eine Rolle. Praktisch bewährt hat es sich, Befunde in Kopie zu sammeln und zu Terminen mitzubringen: Ein Vorbefund macht Veränderungen erst erkennbar, und ohne ihn wird eine Untersuchung mitunter allein deshalb wiederholt, weil der Vergleichsmaßstab fehlt. Aus demselben Grund kann es sinnvoll sein, sich vor einer folgenschweren Entscheidung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen; die Unterlagen dafür bereitzustellen, gehört zu den Pflichten der behandelnden Praxis.

Der Weg zum Befundgespräch

Zwischen Untersuchung und Ergebnis liegt für viele Patienten die belastendste Zeit. Sie lässt sich verkürzen, aber nicht abschaffen, denn feingewebliche und mikrobiologische Untersuchungen brauchen Bearbeitungszeit, und auch die Beurteilung durch den Facharzt erfolgt nicht am Gerät, sondern im Anschluss. Hilfreich ist, bereits bei der Untersuchung zu klären, wann und auf welchem Weg das Ergebnis mitgeteilt wird und wer es bespricht.

Für das Gespräch selbst gilt, was für jede Aufklärung gilt: Verständnis entsteht durch Nachfragen. Sinnvoll ist, die eigenen Fragen vorher aufzuschreiben, sich unbekannte Begriffe erklären zu lassen und am Ende in eigenen Worten zusammenzufassen, was verstanden wurde – so fallen Missverständnisse noch im Sprechzimmer auf. Eine Begleitperson hört häufig anderes mit als der Betroffene selbst, der in der Anspannung des Moments oft nur einen Teil behält.

Quellen

  • Füeßl, H. S., Middeke, M.: Anamnese und klinische Untersuchung.
    ISBN: 9783132443099
  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655
  • Arastéh, K., Baenkler, H.-W., Bieber, C., et al.: Innere Medizin.
    ISBN: 9783132443471
  • Niederau, C., Böhm, B. O. (Hrsg.): Klinikleitfaden Labordiagnostik.
    ISBN: 9783437210945
  • Böcker, W., Denk, H., Heitz, P. U., et al. (Hrsg.): Pathologie.
    ISBN: 9783437423857

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