Forensische Psychiatrie
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Die forensische Psychiatrie ist ein Teil- und Spezialgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie. Die Forensik wird in der Bevölkerung vor allem durch die staatlich geführten Therapieeinrichtungen des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter wahrgenommen, die es in jedem Bundesland gibt. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wird nach einer Straftat vom Gericht angeordnet, in der Regel im Strafurteil.
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Was ist die Forensische Psychiatrie?
Die forensische Psychiatrie, forensische Psychologie oder forensische Psychotherapie, in Kurzform auch als Forensik bezeichnet, ist ein besonderes Teilgebiet der allgemeinen Psychiatrie, die Betreuung und Begutachtung von psychisch kranken Straftätern erfolgt durch speziell geschulte forensische Psychiater.
Es handelt sich bei dem Teilgebiet der forensischen Psychiatrie um eine bestimmte ärztliche Weiterbildung eines bereits fertig ausgebildeten Psychiaters. Forensische Psychiatrie ist allerdings keine Facharztbezeichnung. In der Forensik geht es vor allem um die Begutachtung von Straftaten – darunter, aber nicht nur, schwere Gewaltdelikte – sowie um die Therapie psychisch kranker Straftäter, die solche Taten begangen haben.
Auch Menschen, die entsprechende Delikte unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss begangen haben, werden von forensischen Psychiatern begutachtet und therapiert. Begutachtung und Behandlung sind dabei unterschiedliche Aufgaben: Wer für das Gericht ein Gutachten erstellt, ist in der Regel nicht zugleich der behandelnde Arzt. Wird ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt, dann geht es vor allem um die Begutachtung der sogenannten Steuerungsfähigkeit oder Schuldunfähigkeit während der Tatbegehung. Auch Menschen, bei denen die Begutachtung eine verminderte Schuldfähigkeit ergibt, können im sogenannten Maßregelvollzug einer forensischen Klinik untergebracht werden. Die Unterbringung kann auch zwangsweise gegen den Willen eines Delinquenten auf richterlichen Beschluss erfolgen.
Behandlungen & Therapien
Die Unterbringung nach § 63 StGB ist zeitlich nicht von vornherein befristet; über ihre Fortdauer entscheidet das Gericht in regelmäßigen Abständen neu. § 64 StGB erfasst Täter, die einen Hang haben, Alkohol oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und deren Straftat überwiegend auf diesen Hang zurückgeht; auf die Art des Rauschmittels kommt es dabei nicht an. Das Leitmotiv der Behandlung lautet Therapie statt Strafe. Das Gericht ordnet die Unterbringung nur an, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht; die Mitwirkung des Untergebrachten ist dafür wichtig. Ist ein Suchtkranker zunächst nicht therapiebereit, prüft das Gericht, ob sich diese Bereitschaft im Verlauf der Behandlung wecken lässt. Ist auch das nicht zu erwarten, unterbleibt die Unterbringung und es wird die Freiheitsstrafe vollstreckt. Auch der Paragraph zur Sicherungsverwahrung, § 66, spielt in der Forensik eine Rolle, vor allem bei der Begutachtung. Angeordnet werden kann sie, wenn jemand wiederholt schwere Straftaten begangen hat und von ihm wegen eines Hangs zu solchen Taten weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
Die Sicherungsverwahrung wird in aller Regel bereits im Urteil angeordnet oder dort ausdrücklich vorbehalten. Die früher weit reichende Möglichkeit, sie nachträglich anzuordnen, wurde nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft; sie besteht heute nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen. Täter, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, haben ihre Taten entweder unter Drogeneinfluss oder im Rahmen einer psychiatrischen Erkrankung begangen. Die forensische Psychiatrie behandelt und untersucht deshalb unter anderem Patienten, die unter einer Polytoxikomanie oder Abhängigkeiten von Heroin, Kokain, Alkohol oder Amphetamin leiden.
Ebenfalls können alle bekannten Persönlichkeitsstörungen oder Schizophrenien dazu führen, dass eine Straftat im Zustand einer verminderten Schuldfähigkeit begangen wird. Zu den besonders häufig therapierten Krankheitsbildern in der Forensik gehört die Paranoide Schizophrenie, die Hebephrenie, die Schizophrenia simplex sowie die sogenannte Katatone Schizophrenie. Zu den forensisch-psychiatrisch relevanten Persönlichkeitsstörungen gehören dissoziale, schizotype, Borderline oder kombinierte Störungen.
Diagnose & Untersuchungsmethoden
In vielen forensischen Psychiatrien gibt es darüber hinaus einen eigenen Sicherheitsdienst. Typisch ist auch die zentrale Kameraüberwachung von Stationen, Höfen oder sonstigen Arealen. In besonderen Gefährdungslagen kann auch das Zimmer eines Patienten per Kamera überwacht werden; dafür gelten enge rechtliche Voraussetzungen. Um erfolgreich therapieren zu können, wird im Rahmen der Pflege stets versucht, Vertrauen zu den Patienten aufzubauen, damit eine Therapie überhaupt möglich wird. Wahnvorstellungen oder Psychosen von Patienten in der Forensik werden sehr häufig mit Psychopharmaka behandelt, die in der Regel unter Aufsicht von Pflegekräften eingenommen werden.
In der Forensik kommen dieselben Psychopharmaka zum Einsatz wie in der Allgemeinpsychiatrie; eigens für psychisch kranke Straftäter entwickelte Wirkstoffe gibt es nicht. Es handelt sich um verschreibungspflichtige Präparate, die von Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen. Auch verschiedene Formen der Psychotherapie spielen im forensischen Stationsalltag eine wichtige Rolle. Bewährte psychotherapeutische Modelle in der Forensik sind die Arbeitstherapie, die Milieutherapie sowie die Teilnahme der Patienten an sozialen Kompetenzgruppen.
Um Werdegang und Vita eines Täters zu verstehen und das Zustandekommen der Straftat zu ergründen, führen forensische Psychiater ausführliche Explorationsgespräche und werten die Lebens- und Krankengeschichte aus. Ergänzend wird häufig die Psychoedukation eingesetzt: Sie vermittelt den Patienten Wissen über ihre Erkrankung, deren Behandlung und die Warnzeichen eines Rückfalls; strukturierte Programme dieser Art umfassen meist mehrere, aufeinander aufbauende Sitzungen. Abhängig vom Krankheitsbild und der Aufenthaltsdauer eines Patienten – sie beträgt häufig mehrere Jahre und ist bei einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus zeitlich nicht von vornherein begrenzt – kann die Psychoedukation sich auch als begleitende Maßnahme über die gesamte Dauer der Unterbringung erstrecken.
Ablauf einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten wird nicht vom Betroffenen selbst in Auftrag gegeben, sondern von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht. Mit dem Auftrag verbunden ist eine genau formulierte Frage, etwa ob bei dem Beschuldigten zur Tatzeit eine psychische Störung vorlag und wie sie sich ausgewirkt haben könnte. Der Sachverständige beginnt in der Regel mit dem Studium der Ermittlungsakten. Dazu gehören die Schilderung des Tatablaufs, Aussagen von Zeugen, frühere Strafverfahren sowie – soweit sie vorliegen und der Betroffene die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet – ältere Krankenunterlagen.
Den Kern der Untersuchung bilden ausführliche Gespräche mit dem Beschuldigten, die sogenannte Exploration. Sie finden häufig in der Untersuchungshaftanstalt oder in der Klinik statt und erstrecken sich meist über mehrere Termine. Anders als beim behandelnden Arzt gilt hier keine Vertraulichkeit gegenüber dem Auftraggeber: Der Sachverständige muss darauf hinweisen, dass die Angaben in das Gutachten eingehen und damit dem Gericht bekannt werden. Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern oder an der Untersuchung mitzuwirken.
Ergänzend kommen weitere Untersuchungen hinzu. Testpsychologische Verfahren können Hinweise auf das Leistungsvermögen oder auf überdauernde Persönlichkeitsmerkmale geben. Eine körperliche Untersuchung, Laborwerte, eine Ableitung der Hirnströme und bei entsprechendem Verdacht eine Bildgebung des Kopfes dienen dazu, körperliche Ursachen wie eine Hirnschädigung oder eine Epilepsie zu erkennen oder auszuschließen. Häufig werden auch Angehörige, Lehrer oder frühere Betreuer befragt, um die Lebensgeschichte nicht allein aus der Darstellung des Beschuldigten rekonstruieren zu müssen.
Wichtig ist die Grenze der Aufgabe: Der Sachverständige stellt fest und beschreibt, ob und welche Störung vorliegt und wie sie sich auf das Erkennen des Unrechts und auf die Steuerung des eigenen Verhaltens ausgewirkt haben kann. Ob jemand schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, entscheidet dagegen das Gericht. Der Gutachter ist Gehilfe des Gerichts, nicht sein Ersatz. Das Gutachten wird meist schriftlich erstattet und in der Hauptverhandlung mündlich erläutert; Verteidigung und Staatsanwaltschaft können dort Fragen stellen und ihm widersprechen.
Von der Schuldfähigkeitsbegutachtung zu unterscheiden ist das Prognosegutachten. Es befasst sich nicht mit der Vergangenheit, sondern mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen mit weiteren Straftaten zu rechnen ist. Es ist die schwierigere Aufgabe, weil eine Aussage über die Zukunft nie sicher sein kann. Sachverständige stützen sich deshalb auf strukturierte Verfahren, die den klinischen Eindruck mit standardisierten Merkmalslisten verbinden, und beschreiben eher, welche Umstände das Risiko erhöhen oder senken, als dass sie eine einfache Ja-oder-Nein-Antwort geben.
Alltag im Maßregelvollzug
Der Maßregelvollzug ist Sache der Bundesländer. Jedes Land regelt ihn in einem eigenen Gesetz und unterhält eigene Einrichtungen, meist Fachkliniken oder besonders gesicherte Abteilungen an Landeskrankenhäusern. Nach außen ähneln sie einer Mischung aus Klinik und gesichertem Gelände: Mauer oder Zaun, Personenschleusen, verschlossene Stationstüren, kontrollierter Besucherverkehr. Nach innen ist der Betrieb der einer Klinik, geführt von ärztlichem und pflegerischem Personal.
Der Tag ist fest strukturiert, und diese Struktur ist selbst Teil der Behandlung. Auf den Morgen mit Aufstehen, Frühstück und Visite folgt meist ein Arbeits- oder Schulblock, nachmittags stehen Einzel- und Gruppentherapien, Sport und Freizeitangebote auf dem Plan. Viele Einrichtungen betreiben eigene Werkstätten – etwa Schreinerei, Gärtnerei, Wäscherei oder Küche –, in denen die Untergebrachten arbeiten. Wer keinen Schulabschluss hat, kann ihn häufig nachholen; Bildung und Arbeit sollen die Rückkehr in ein Leben ohne Straftaten vorbereiten.
Gearbeitet wird in einem Team aus mehreren Berufsgruppen. Neben Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen sind das vor allem Pflegekräfte, die den größten Teil des Personals stellen und die engsten Alltagskontakte haben, außerdem Sozialarbeiter, Fachkräfte für Ergotherapie und Arbeitstherapie, für Sporttherapie und Bewegungstherapie, für Kunsttherapie und Musiktherapie sowie Lehrkräfte. In regelmäßigen Teambesprechungen werden die Beobachtungen aller Beteiligten zusammengetragen; die Einschätzung einer Pflegekraft aus dem Stationsalltag hat dabei oft ebenso viel Gewicht wie ein Testergebnis.
Inhaltlich geht die Behandlung über Medikamente und Einzelgespräche hinaus. In deliktorientierten Gruppen wird die Tat selbst zum Thema: ihre Vorgeschichte, die Situation, in der sie geschah, und die Frühwarnzeichen, an denen sich eine ähnliche Entwicklung wiedererkennen ließe. Hinzu kommen Trainings sozialer Fertigkeiten, suchtspezifische Gruppen und die Arbeit mit Angehörigen. Auf Suchtstationen gehören regelmäßige Kontrollen auf Alkohol und andere Rauschmittel zum Alltag. Verfahren wie die Verhaltenstherapie werden dabei an die besonderen Bedingungen der Unterbringung angepasst, unter anderem daran, dass die Behandlung nicht freiwillig begonnen wurde.
Der Weg nach draußen führt über ein Stufensystem von Lockerungen. Es beginnt mit begleiteter Bewegung auf dem Klinikgelände, führt über begleitete und später unbegleitete Ausgänge außerhalb der Einrichtung bis zu Beurlaubungen und, in der letzten Stufe, zum Wohnen in einer betreuten Außenwohngruppe bei fortbestehender Unterbringung. Jede Stufe wird vorher im Team geprüft und beruht auf einer Einschätzung des Risikos; in mehreren Ländern sind zusätzlich die Aufsichtsbehörde oder die Staatsanwaltschaft zu beteiligen. Kommt es zu einem Zwischenfall, können Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Für die Untergebrachten ist gerade dieser Punkt eine der größten Belastungen, weil Fortschritte über Jahre erarbeitet und in kurzer Zeit verloren gehen können.
Unterschiede zur Haft und zur allgemeinen Psychiatrie
Vom Strafvollzug unterscheidet sich der Maßregelvollzug vor allem im Zweck. Eine Freiheitsstrafe wird nach der Schuld bemessen und ist im Urteil der Länge nach bestimmt; wer sie verbüßt hat, kommt frei. Die Unterbringung dagegen dient der Behandlung und der Sicherheit der Allgemeinheit und dauert grundsätzlich so lange, wie die Gefährlichkeit fortbesteht. Sie kann deshalb kürzer ausfallen als eine Strafe für dieselbe Tat, aber auch erheblich länger. Verwahrt wird nicht in einer Justizvollzugsanstalt, sondern in einer Klinik, und über die Fortdauer entscheidet das Gericht auf der Grundlage ärztlicher Stellungnahmen. Wird zusätzlich eine Freiheitsstrafe verhängt, regelt das Gericht auch, in welcher Reihenfolge Strafe und Unterbringung vollstreckt werden.
Von einer allgemeinpsychiatrischen Station unterscheidet die Forensik vor allem die Sicherung und die Dauer. In der Allgemeinpsychiatrie dauert eine Behandlung meist Wochen, in der Forensik häufig Jahre. Auch der Zugang ist ein anderer: In der allgemeinen Psychiatrie erfolgt die Aufnahme in aller Regel mit Einwilligung, bei fehlender Einwilligungsfähigkeit nach den Unterbringungsgesetzen der Länder oder über eine gerichtlich bestellte Betreuung. In die Forensik führt dagegen die Anordnung eines Strafgerichts nach einer Straftat. Gemeinsam sind beiden Bereichen die Krankheitsbilder und ein großer Teil der Behandlungsverfahren. Für junge Menschen bestehen eigene forensische Abteilungen, in denen Schule, Ausbildung und die Entwicklung altersgemäßer Fertigkeiten stärkeres Gewicht haben.
Nach der Unterbringung: forensische Nachsorge
Die Entlassung aus dem Maßregelvollzug ist kein Datum, sondern ein längerer Vorgang. Sie wird aus der Klinik heraus vorbereitet: Es muss geklärt sein, wo der oder die Betroffene wohnen wird – oft zunächst in einer betreuten Wohnform –, wie der Tag strukturiert sein soll, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird und wer die Behandlung fortführt. Sozialdienst und Betreuungspersonen stellen die Kontakte dafür meist schon Monate vorher her, damit nach der Entlassung keine Lücke entsteht.
Wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, endet die Betreuung nicht. Der oder die Entlassene steht dann unter Führungsaufsicht; das Gericht kann Weisungen erteilen, etwa sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe zu melden, den Kontakt zu einer forensischen Ambulanz zu halten, auf Alkohol und andere Rauschmittel zu verzichten oder einen Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Werden Weisungen missachtet oder treten erneut Warnzeichen auf, kann die Aussetzung widerrufen werden und die Unterbringung wieder aufleben.
Die eigentliche Nachsorge leisten forensische Ambulanzen, die meist an die Kliniken angebunden sind. Sie führen die Psychotherapie fort, überwachen die medikamentöse Behandlung, helfen in Krisen und stehen im Austausch mit Bewährungshilfe und Gericht. Ihr Zweck ist es, eine ungünstige Entwicklung früh zu bemerken – zu einem Zeitpunkt, an dem ein zusätzlicher Termin, eine Anpassung der Medikamente oder eine kurze Wiederaufnahme genügen. Diese Begleitung kann sich über viele Jahre erstrecken.
Schwierig bleibt die Rückkehr in den Alltag. Eine lange Abwesenheit lässt Beziehungen abreißen und berufliche Fertigkeiten veralten; hinzu kommen die Vorbehalte, auf die ehemals Untergebrachte bei der Suche nach Wohnung und Arbeit stoßen. Eine tragfähige Nachsorge bezieht deshalb Angehörige, Betreuungsdienste und Einrichtungen der Rehabilitation ein und beschränkt sich nicht auf die Kontrolle von Auflagen.
Quellen
- Müller, J. L., Nedopil, N.: Forensische Psychiatrie.
ISBN: 9783131034557
- Häßler, F., Nedopil, N., Dudeck, M. (Hrsg.): Praxishandbuch forensische Psychiatrie.
ISBN: 9783954666430
- Venzlaff, U., Foerster, K., Dreßing, H., Habermeyer, E.: Psychiatrische Begutachtung.
ISBN: 9783437229039
- Falkai, P., Wittchen, H.-U. (Hrsg.): Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen.
ISBN: 9783801732172
- Senf, W., Broda, M., Voos, D., Neher, M. (Hrsg.): Praxis der Psychotherapie.
ISBN: 9783132420793
