Hirnstammaudiometrie
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Bei der nicht-invasiven Hirnstammaudiometrie führt der Neurologe oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt unter auditiver Stimulation eine objektive Gehörleistungsmessung anhand von Impulsen der Hörnervbahnen durch, die sich bis in den mittleren Hirnstamm verfolgen lassen.
Dieses Verfahren ist eines der wenigen Verfahren zur objektiven Beurteilung der Gehörleistung, das auch an Kleinkindern oder an anderen Patienten durchgeführt werden kann, die bei einer Hörprüfung nicht mitarbeiten können. Einsatz findet die Prüfmethode insbesondere zur Differentialdiagnostik von cochleären und retrocochleären Schädigungen des Gehörs, im Begutachtungswesen und als Teil der objektiven Audiometrie (ERA) beim Gehörscreening bei Neugeborenen.
Was ist die Hirnstammaudiometrie?
Die Hirnstammaudiometrie ist auch unter dem Begriff BERA (brainstem evoked response audiometry) bekannt und ist ein nicht-invasives Verfahren zur Gehörprüfung. Es handelt sich um eine neurologische und HNO-ärztliche Untersuchungsmethode, die vor allem bei der Differentialdiagnose von Hörstörungen helfen soll.
Prinzipiell findet bei dem Verfahren unter akustischer Stimulation eine Messung der Hirnströme zur Beurteilung der objektiven Hörfähigkeit statt. Die Impulse der Hörnervenbahnen werden durch eine gezielte Reizübertragung bis in den mittleren Hirnstamm verfolgt und als einzelne Wellen registriert und aufgezeichnet. Die Auswertung der Messdaten bezieht sich auf die Latenzzeit der Wellen, die unter Umständen Aufschluss über den Ursprung einer Gehörschädigung geben kann. Die aufgezeichneten Daten einer Hirnstammaudiometrie dienen daher meist der Differentialdiagnostik bei Hörstörungen, können aber auch während eines allgemeinen Gehörscreenings erhoben werden.
Funktion, Wirkung & Ziele
Der häufigste Tumor dieser Art ist das Akustikusneurinom, das zu den Tumoren des Kleinhirnbrückenwinkels zählt. Differentialdiagnostisch lässt sich über BERA so also vor allem zwischen cochleären und retrocochleären Schädigungen des Gehörs unterscheiden. Ein anderer Einsatzbereich für das objektive Prüfverfahren ist das Begutachtungswesen. Hörschwellen lassen sich mit BERA gänzlich ohne Mithilfe des Patienten erkennen und können so auch für Kinder ermittelt werden, die sich gegen die Prüfung zur Wehr setzen.
Sogar das Gehörscreening bei Neugeborenen kann damit über die Hirnstammaudiometrie erfolgen. Das Grundprinzip des BERA ist letztlich immer die grafische Darstellung elektrischer Potentiale in Wellenform. Fünf bis sechs Wellen werden während der Prüfung aufgezeichnet. Zu dieser Aufzeichnung kommt es ausschließlich bei erfolgreicher Verarbeitung von akustischen Reizen. Die dargestellten Potentiale veranschaulichen so eine normale oder gestörte Aktivität der Hörbahn. Die Elektroenzephalografie (EEG) leitet die Potentiale bei akustischer Stimulation mit einer Latenzzeit von weniger als 10 ms zwischen der Scheitelmitte und dem Mastoid ab.
Dafür werden dem Patienten drei Klebeelektroden auf dem Kopf befestigt. Er trägt je eine Elektrode beidseits hinter dem Ohr sowie eine Neutralelektrode auf der Stirnmitte. Die akustische Stimulation erfolgt mittels Klicks, die über einen Kopfhörer in rascher Folge – mehrmals pro Sekunde – gegeben werden. Über die Elektroden wird das Antwortpotential abgeleitet und aufsummiert, während andere EEG-Signale herausgefiltert werden. Dargestellt wird so letztlich nur die Antwort des Hirnstamms auf die akustischen Klick-Signale.
Die Wellen I, III und V lassen sich meist deutlich erkennen und eignen sich so zur Ermittlung einer Absolut-Latenz zu einem akustischen Reiz. Zusätzlich wird eine sogenannte Inter-Peak-Latenz erhoben. Dabei handelt es sich um eine Latenzdifferenz zwischen mehreren Wellen, die Aufschluss über retrocochleäre Prozesse geben kann. Einen Hinweis auf retrocochleäre Schädigungen durch MS oder Tumore geben bei Erwachsenen zum Beispiel Inter-Peak-Latenzen mit Latenzzeiten von größer oder gleich 4,4 ms in den Wellen I bis V. Für Kleinkinder gilt im Allgemeinen eine verzögerte Latenzzeit als Norm.
Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren
Oft kommt das BERA auch als einer von drei Bestandteilen des ERA (Evoked response audiometry) zum Einsatz und wird von ECochG und CERA vervollständigt. Während ersteres Verfahren die Potentiale der Schnecke und Hörnerven misst, erfasst das letztere die Potentiale der Hirnrinde. Bei einem umfangreichen Gehörscreening werden so mit ECochG, CERA und BERA die wesentlichen gehörrelevanten Potentiale erhoben. Für Erwachsene ist eine Hirnstammaudiometrie meist mit keinerlei Zusatzvorkehrungen verbunden.
Vor der Messung muss der Patient allerdings an einem umfangreichen Aufklärungsgespräch teilnehmen, das die Richtigkeit der Messungen sicherstellen soll. In diesem Gespräch erhalten Patienten daher genaue Verhaltensregeln für den Zeitraum der Messung. Wenn sie zum Beispiel nicht entspannt liegen oder sich vermehrt bewegen, dann kann das die Ergebnisse deutlich verfälschen. Bei Neugeborenen erfolgt die Messung in der Regel im natürlichen Schlaf; bei älteren Säuglingen und Kleinkindern kann eine Sedierung oder Narkose nötig sein, weil sie sich nur selten gänzlich ruhig verhalten.
Auch andere Patienten, die nicht ruhig liegen können, werden dafür sediert oder narkotisiert. Komplikationen sind im Regelfall nicht zu erwarten. Bei Narkotisierungen während der Messung besteht allerdings immer ein Risiko, da die Narkose an sich leicht risikobehaftet ist. Nach der Messung sind keine speziellen Vorkehrungen zu treffen und der Patient kann wieder nach Hause gehen. Je nach Auswertungsbefund können in den Folgewochen allerdings weitere, diagnostische Verfahren angezeigt sein, die eine mögliche Diagnose weiter sichern oder ausschließen.
Abgrenzung zum subjektiven Hörtest
Der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen Hörtest liegt darin, dass die Hirnstammaudiometrie ohne Mitarbeit auskommt. Bei der klassischen Ton- und Sprach-Audiometrie muss die geprüfte Person angeben, ob sie einen Ton gehört oder ein Wort verstanden hat; das Ergebnis hängt damit von Aufmerksamkeit, Verständnis und Kooperationsbereitschaft ab. Solche Verfahren werden deshalb als subjektiv bezeichnet. Die BERA misst dagegen die elektrische Antwort der Hörbahn und ist auf keinerlei Rückmeldung angewiesen – sie zählt zu den objektiven Verfahren.
Daraus ergeben sich ihre wichtigsten Einsatzgebiete. Neugeborene und Säuglinge können nicht antworten; Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung, mit fortgeschrittener Demenz oder im Koma ebenso wenig. Auch bei Kleinkindern, die sich einer Prüfung verweigern, liefert die BERA ein verwertbares Ergebnis. Im Begutachtungswesen – etwa bei der Frage nach einer Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit oder nach einem Hörschaden infolge eines Unfalls – ist die Unabhängigkeit von der Mitarbeit ebenfalls der Grund für den Einsatz: Ein subjektiver Test lässt sich bewusst oder unbewusst beeinflussen, die abgeleiteten Hirnstammpotentiale nicht.
Die objektive Messung ersetzt den subjektiven Test allerdings nicht. Sie beschreibt, ob und wie schnell ein Reiz über die Hörbahn weitergeleitet wird, nicht aber, wie ein Mensch Sprache im Alltag versteht. Wo eine Mitarbeit möglich ist, bleibt die klassische Audiometrie deshalb das grundlegende Verfahren; die Hirnstammaudiometrie ergänzt sie um Fragen, die sie nicht beantworten kann.
Ablauf der Untersuchung
Die Untersuchung findet in der Regel ambulant in einer HNO-Praxis, einer neurologischen Praxis oder einer Klinikambulanz statt, häufig in einem schallgedämmten und elektrisch abgeschirmten Raum. Vor dem Termin wird meist darum gebeten, die Haare zu waschen und auf Haaröl, Gel oder fettende Cremes zu verzichten, weil die Elektroden sonst schlechter haften. Die Hautstellen an der Stirn und hinter den Ohren werden mit einer Reinigungspaste vorbereitet, damit der elektrische Übergangswiderstand gering ist; anschließend werden die Klebeelektroden aufgebracht.
Danach liegt oder sitzt die untersuchte Person möglichst entspannt, meist mit geschlossenen Augen. Viele schlafen während der Messung ein, was ausdrücklich erwünscht ist, weil Muskelanspannung die Aufzeichnung stört. Über Kopfhörer oder kleine Einsteckhörer werden kurze Klickreize gegeben, die als leises Knacken wahrgenommen werden. Die Messung ist nicht schmerzhaft, es wird nichts eingestochen und es fließt kein Strom in den Körper – die Elektroden nehmen lediglich Spannungsschwankungen auf, wie sie auch bei einer Elektroenzephalografie abgeleitet werden.
Wie lange der Termin dauert, hängt von der Fragestellung, von der Zahl der geprüften Reizstärken und davon ab, wie ruhig die untersuchte Person liegen kann; bei unruhigen Kindern verlängert sich die Untersuchung entsprechend. Vorher wird üblicherweise der Gehörgang inspiziert, weil Ohrenschmalz den Schall abschwächen kann, und häufig wird eine Tympanometrie zur Prüfung der Mittelohrbelüftung vorgeschaltet. Im Anschluss kann der Alltag ohne Einschränkungen fortgesetzt werden, sofern keine Beruhigungsmittel gegeben wurden.
Die Untersuchung bei Neugeborenen und Kleinkindern
Ein Schwerpunkt der Hirnstammaudiometrie liegt in der Pädaudiologie. Beim Neugeborenenhörscreening kommt zunächst häufig die Messung otoakustischer Emissionen zum Einsatz; ist dieses Ergebnis auffällig oder nicht verwertbar, folgt eine automatisierte Form der Hirnstammaudiometrie, die im Klinikalltag als AABR bezeichnet wird und lediglich ein Bestanden-oder-nicht-Ergebnis liefert. Bestätigt sich der Verdacht, schließt sich die vollständige, ärztlich ausgewertete BERA an, mit der sich die Hörschwelle abschätzen und die Art der Störung eingrenzen lässt.
Der Grund für diesen Aufwand ist der Zeitfaktor: Das Gehör liefert in den ersten Lebensmonaten die Grundlage für die Sprachentwicklung. Wird eine beidseitige Schwerhörigkeit erst im Kleinkindalter bemerkt, ist wertvolle Zeit verstrichen. Erkennt man sie früh, stehen mit einem Hörgerät oder – bei hochgradiger Schwerhörigkeit – mit einem Cochlea-Implantat Versorgungswege offen.
Bei Neugeborenen wird im natürlichen Schlaf gemessen, oft unmittelbar nach dem Stillen oder Füttern. Ältere Säuglinge und Kleinkinder halten dagegen selten lange genug still; hier kann eine Sedierung oder eine Narkose erforderlich sein, die dann in geeigneter Umgebung mit entsprechender Überwachung erfolgt. Weil sich die Hörbahn nach der Geburt noch weiterentwickelt, sind die Antwortzeiten bei Säuglingen länger als bei Erwachsenen; beurteilt wird deshalb anhand altersabhängiger Vergleichswerte, bei Frühgeborenen zusätzlich unter Berücksichtigung des korrigierten Alters.
Was der Befund bedeutet
Ein unauffälliger Befund spricht dafür, dass die Weiterleitung akustischer Reize vom Innenohr über den Hörnerv bis in den Hirnstamm geordnet abläuft. Er ist ein starkes Argument gegen eine Störung auf dieser Strecke, schließt aber nicht jede Hörstörung aus. Verarbeitungsstörungen oberhalb des Hirnstamms, also in der Hörrinde, erfasst die BERA nicht; dafür sind andere Ableitungen zuständig. Auch Hörminderungen, die überwiegend die tiefen Frequenzen betreffen, können der Klickreiz-BERA entgehen, weil der Klick vor allem den mittleren und hohen Frequenzbereich abbildet. Für solche Fragen stehen frequenzspezifische Varianten des Verfahrens zur Verfügung.
Ein auffälliger Befund wird nach dem Muster der Abweichung beurteilt. Sind die Antwortzeiten insgesamt verlängert und ist bei geringen Reizstärken keine Antwort mehr nachweisbar, spricht das eher für eine Schädigung im Innenohr. Verlängern sich dagegen die Abstände zwischen den einzelnen Wellen oder fehlen späte Wellen bei erhaltenen frühen, deutet das auf eine Störung hinter der Hörschnecke hin – etwa auf ein Akustikusneurinom oder auf entzündliche Veränderungen der Nervenscheiden, wie sie bei Multipler Sklerose vorkommen.
Ein solcher Befund ist ein Hinweis und keine Diagnose. Zur Klärung eines Tumorverdachts gilt heute die Magnetresonanztomographie als maßgebliches Verfahren, weil sie auch kleine Raumforderungen sichtbar macht, die die Hirnstammpotentiale noch nicht verändern. Ein unauffälliges BERA-Ergebnis schließt einen kleinen Tumor also nicht mit Sicherheit aus. Umgekehrt bedeutet ein auffälliges Ergebnis nicht zwangsläufig eine schwerwiegende Ursache; auch ein Paukenerguss oder die Folgen einer abgelaufenen Mittelohrentzündung können die Messung beeinflussen. Aus dem Befund folgt daher meist ein weiterer Untersuchungsschritt und nicht unmittelbar eine Behandlung.
Grenzen und Störeinflüsse
Die abgeleiteten Potentiale sind außerordentlich klein und müssen aus dem übrigen Hirnstromsignal herausgemittelt werden. Alles, was zusätzliches Rauschen erzeugt, verschlechtert deshalb die Auswertbarkeit: Anspannung der Nacken- und Kaumuskulatur, Schlucken und Zappeln ebenso wie elektrische Störquellen im Raum. Schlecht haftende Elektroden gehören zu den häufigsten Ursachen für unbrauchbare Kurven.
Eine zweite Grenze betrifft die Art der Hörstörung. Liegt eine Schallleitungsstörung vor – etwa durch einen Paukenerguss, eine Verletzung des Trommelfells oder einen verlegten Gehörgang –, kommt der Reiz gedämpft im Innenohr an, und die Messung über Kopfhörer täuscht eine stärkere Schwerhörigkeit vor, als tatsächlich im Innenohr besteht. Deshalb werden Ohrbefund und Mittelohrfunktion vorab geprüft, und in unklaren Fällen wird zusätzlich über einen Knochenleitungshörer gereizt. Bei sehr hochgradiger Schwerhörigkeit kann es vorkommen, dass sich auch bei hoher Reizstärke keine Antwort ableiten lässt; die Untersuchung zeigt dann eine Grenze auf, ohne einen verbliebenen Hörrest genau zu beziffern.
Schließlich prüft die BERA die Hörbahn mit sehr kurzen Reizen und sagt wenig darüber aus, wie gut jemand Sprache in geräuschvoller Umgebung versteht. Sie ist ein Baustein der Höruntersuchung, der zusammen mit Ohrbefund, Tympanometrie, otoakustischen Emissionen und – wo möglich – der subjektiven Audiometrie zu einem Gesamtbild zusammengefügt wird.
Wer die Untersuchung durchführt und wer sie bezahlt
Angeordnet und befundet wird die Hirnstammaudiometrie von Fachärztinnen und Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, für Phoniatrie und Pädaudiologie oder für Neurologie. Die Messung selbst führt häufig speziell ausgebildetes Assistenzpersonal durch; die Beurteilung der Kurven bleibt ärztliche Aufgabe, weil das Erkennen und Zuordnen der einzelnen Wellen Erfahrung verlangt.
Besteht eine medizinische Fragestellung – ein auffälliges Hörscreening, der Verdacht auf eine retrocochleäre Störung, eine unklare Schwerhörigkeit, ein einseitiger Tinnitus oder ein Hörsturz –, gehört die Untersuchung zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Hörscreening bei Neugeborenen ist in Deutschland Teil der Früherkennungsuntersuchungen. Wird eine Begutachtung von einer Berufsgenossenschaft, einer Versicherung oder einem Gericht veranlasst, trägt in der Regel der Auftraggeber die Kosten. Für den Termin ist es sinnvoll, vorhandene Vorbefunde wie frühere Audiogramme mitzubringen, weil der Verlauf für die Beurteilung oft aussagekräftiger ist als eine einzelne Messung.
Quellen
- Mrowinski, D., Scholz, G., Steffens, T.: Audiometrie.
ISBN: 9783132452459
- Kompis, M.: Audiologie.
ISBN: 9783456862453
- Reiß, M. (Hrsg.): Facharztwissen HNO-Heilkunde.
ISBN: 9783662581773
- Probst, R., Grevers, G., Iro, H.: Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.
ISBN: 9783131521231
- Wendler, J. (Hrsg.): Lehrbuch der Phoniatrie und Pädaudiologie.
ISBN: 9783131022950
