Kindervorsorgeuntersuchungen
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 13. November 2021Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Kindervorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen. Für ihre Verbindlichkeit gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Als allgemeine Rechtsgrundlage für die Kindervorsorgeuntersuchung gilt jedoch der Paragraf 26 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (§ 26 SGB V).
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Was sind die Kindervorsorgeuntersuchungen?
Kindervorsorgeuntersuchungen sind präventive Maßnahmen, um möglichst frühzeitig eventuelle Erkrankungen, Defekte oder Entwicklungsstörungen von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen zu erkennen. Auf ihrer Grundlage können dann entsprechende Therapien eingeleitet werden.
Einen besonderen Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchungen stellt neben der Früherkennung von Krankheiten auch die Diagnostik von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch dar. Die Untersuchungen werden von Kinder- Jugend- oder Hausärzten durchgeführt. Dabei handelt es sich für Kinder um 12 Untersuchungen (von U1 bis U11), dessen Durchführung jeweils altersabhängig ist. Ab dem 13. Lebensjahr folgen noch zwei Untersuchungen für Jugendliche (J1 - J2). Die Kindervorsorgeuntersuchungen für Neugeborene und Kleinkinder sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. So werden die Leistungen für die Untersuchungen U1 bis U9 vollständig übernommen.
Auch für die Untersuchungen U10 und U11 übernehmen immer mehr Krankenkassen heute die Kosten. Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sind die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr festgelegt. Diese Untersuchungen von U1 bis U9 werden in einem "Gelben Heft" dokumentiert. Die weiteren Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ab U10 bis J2 können in einem zusätzlichen "Grünen Heft" festgehalten werden.
Funktion, Wirkung & Ziele
Von der zweiten bis zur vierten Lebensstunde erfolgt die U1. Die U1 soll dazu dienen, eventuelle Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die Motorik, Körperhaltung und den Muskeltonus betreffen, um schnell handeln zu können. Dazu wird der Körper betrachtet, abgehört und abgetastet. Mit der U2 findet vom dritten bis zum zehnten Lebenstag ein Screening auf mögliche angeborene Stoffwechselerkrankungen oder Hormonstörungen statt. Diese beiden Untersuchungen werden noch in der Klinik durchgeführt.
Ab der U3 ist der Kinder- oder Hausarzt für die Untersuchungen zuständig. In der vierten und fünften Lebenswoche untersucht der Arzt im Rahmen der U3 das Nervensystem und die verschiedenen Sinnesorgane. Außerdem erfolgt eine Ultraschalluntersuchung der Hüften. Zu diesem Termin gehört auch eine Beurteilung der Nieren und der Harnblase sowie eine Impfberatung. Die Untersuchungen U4 bis U7 werden im Zeitraum vom dritten bis zum 24. Lebensmonat durchgeführt. Bei diesen Untersuchungen geht es hauptsächlich um die körperliche Entwicklung des Kindes.
Dabei legt der Arzt das Hauptaugenmerk auf eventuelle motorische Störungen, die cerebral bedingt sind. In dieser Zeit sollten auch die notwendigen Impfungen durchgeführt werden. Im Jahre 2008 wurde zwischen der U7 und der U8 noch eine weitere Untersuchung, die U7a, als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeschoben. Bei der U7a, die zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat durchgeführt wird, geht es hauptsächlich um die Untersuchung des Zahnstatus, des Verhaltens, der Sprachentwicklung und der Feststellung eventueller Sehfehler.
Die U8 im 46. bis 48. Lebensmonat dient der Feststellung der Koordinationsfähigkeit, der Aussprache und des Zahnstatus. Im 60. bis 64. Lebensmonat wird ein Jahr vor der Einschulung die U9 zur Untersuchung der Grob- und Feinmotorik, des Sprachverständnisses sowie des Seh- und Hörvermögens durchgeführt. Zwischen dem siebten und dem zehnten Lebensjahr finden die Untersuchungen U10 und U11 statt. Sie konzentrieren sich hauptsächlich auf die Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes. Das bezieht sich auf das Erkennen eventueller Verhaltensstörungen, Lese-Rechtschreibe-Rechenstörungen, motorische Störungen oder Suchtverhalten.
Gesundheitsbewusstes Verhalten soll unterstützt werden. Ab dem 13. Lebensjahr beginnt die Jugendgesundheitsuntersuchung mit der J1, welche in dem 17. Lebensjahr mit der J2 vervollständigt wird. Beide Untersuchungen bewerten noch einmal die allgemeine gesundheitliche Situation, das Sozialverhalten, die Pubertätsentwicklung, das Sexualverhalten und die motorische Entwicklung. Die letzte Vorsorgeuntersuchung J2 dient unter anderem auch zur begleitenden Beratung bei der Berufswahl.
Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren
In dieser Rechtsgrundlage wird lediglich geregelt, dass Kinder bis zum vollendeten Alter von sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf allgemeine Untersuchungen und bis zum Ende des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von schwerwiegenden, die Entwicklung beeinträchtigende Erkrankungen haben. Allerdings besteht für diese Vorsorgeuntersuchungen keine Verpflichtung. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen bis zum Schulbeginn seit 2008 beziehungsweise 2009 verpflichtend gemacht worden.
Der Hintergrund ist wohl, mit der Pflicht zur Vorsorge der Kindesmisshandlung und dem sexuellen Missbrauch von Kindern Einhalt zu gebieten. In anderen Bundesländern besteht zwar keine Pflicht zur Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen. Allerdings besteht in einigen Bundesländern Meldepflicht für Kinderärzte, wenn Kinder teilgenommen haben. Dadurch sollen die Kinder zentral ermittelt werden, die nicht teilgenommen haben.
Die Eltern dieser Kinder bekommen gegebenenfalls eine Erinnerung, um die Untersuchung durchführen zu lassen. Wenn dann innerhalb von vier Wochen keine Vorsorgeuntersuchung erfolgt, wird das zuständige Jugendamt informiert, welches über die weitere Vorgehensweise entscheidet.
Quellen
- Gortner, L., Meyer, S., Sitzmann, F.C.: Duale Reihe Pädiatrie. Thieme, Stuttgart 2012
- Koletzko, B.: Kinder- und Jugendmedizin. Springer Medizin Verlag, Berlin 2007
- Speer, C.P., Gahr, M. (Hrsg.): Pädiatrie. Springer, Berlin 2013