Kindervorsorgeuntersuchungen

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Kindervorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen. Für ihre Verbindlichkeit gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Als allgemeine Rechtsgrundlage für die Kindervorsorgeuntersuchung gilt jedoch der Paragraf 26 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (§ 26 SGB V).

Inhaltsverzeichnis

Was sind die Kindervorsorgeuntersuchungen?

Kindervorsorgeuntersuchungen
Kindervorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen.

Kindervorsorgeuntersuchungen sind präventive Maßnahmen, um möglichst frühzeitig eventuelle Erkrankungen, Defekte oder Entwicklungsstörungen von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen zu erkennen. Auf ihrer Grundlage können dann entsprechende Therapien eingeleitet werden.

Einen besonderen Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchungen stellt neben der Früherkennung von Krankheiten auch die Diagnostik von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch dar. Die Untersuchungen werden von Kinder-, Jugend- oder Hausärzten durchgeführt. Dabei handelt es sich für Kinder um 12 Untersuchungen (von U1 bis U11), deren Durchführung jeweils altersabhängig ist. Ab dem 13. Lebensjahr folgen noch zwei Untersuchungen für Jugendliche (J1 - J2). Die Kindervorsorgeuntersuchungen für Neugeborene und Kleinkinder sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. So werden die Leistungen für die Untersuchungen U1 bis U9 vollständig übernommen.

Auch für die Untersuchungen U10 und U11 sowie für die J2 übernehmen immer mehr Krankenkassen heute die Kosten; anders als U1 bis U9 und J1 gehören sie nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legten die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen lange nur für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fest. Seit dem 1. September 2016 gilt dafür die Kinder-Richtlinie des G-BA, die die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Einzelnen regelt. Diese Untersuchungen von U1 bis U9 werden in einem "Gelben Heft" dokumentiert. Die weiteren Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ab U10 bis J2 können in einem zusätzlichen "Grünen Heft" festgehalten werden.

Funktion, Wirkung & Ziele

Kindervorsorgeuntersuchungen beginnen mit der Geburt des Kindes. In der ersten, fünften und zehnten Lebensminute wird der Zustand des Neugeborenen nach dem sogenannten Apgar-Score bewertet; beurteilt werden dabei Herzschlag, Atmung, Muskelspannung, Reflexe und Hautfarbe. Hinzu kommen das Messen und Wiegen des Neugeborenen sowie die Untersuchung des Nabelschnurblutes. Der Apgar-Score ist ein Bewertungsschema, keine eigenständige Vorsorgeuntersuchung.

Unmittelbar nach der Geburt erfolgt die U1. Die U1 soll dazu dienen, eventuelle Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die Motorik, Körperhaltung und den Muskeltonus betreffen, um schnell handeln zu können. Dazu wird der Körper betrachtet, abgehört und abgetastet. Mit der U2 findet vom dritten bis zum zehnten Lebenstag ein Screening auf mögliche angeborene Stoffwechselerkrankungen oder Hormonstörungen statt. Diese beiden Untersuchungen werden noch in der Klinik durchgeführt.

Ab der U3 ist der Kinder- oder Hausarzt für die Untersuchungen zuständig. In der vierten und fünften Lebenswoche untersucht der Arzt im Rahmen der U3 das Nervensystem und die verschiedenen Sinnesorgane. Außerdem erfolgt eine Ultraschalluntersuchung der Hüften. Zu diesem Termin gehört auch eine Beurteilung der Nieren und der Harnblase sowie eine Impfberatung. Die Untersuchungen U4 bis U7 werden im Zeitraum vom dritten bis zum 24. Lebensmonat durchgeführt. Bei diesen Untersuchungen geht es hauptsächlich um die körperliche Entwicklung des Kindes.

Dabei legt der Arzt das Hauptaugenmerk auf eventuelle motorische Störungen, die cerebral bedingt sind. In dieser Zeit sollten auch die notwendigen Impfungen durchgeführt werden. Im Jahre 2008 wurde zwischen der U7 und der U8 noch eine weitere Untersuchung, die U7a, als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeschoben. Bei der U7a, die zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat durchgeführt wird, geht es hauptsächlich um die Untersuchung des Zahnstatus, des Verhaltens, der Sprachentwicklung und der Feststellung eventueller Sehfehler.

Die U8 im 46. bis 48. Lebensmonat dient der Feststellung der Koordinationsfähigkeit, der Aussprache und des Zahnstatus. Im 60. bis 64. Lebensmonat wird ein Jahr vor der Einschulung die U9 zur Untersuchung der Grob- und Feinmotorik, des Sprachverständnisses sowie des Seh- und Hörvermögens durchgeführt. Zwischen dem siebten und dem zehnten Lebensjahr finden die Untersuchungen U10 und U11 statt. Sie konzentrieren sich hauptsächlich auf die Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes. Das bezieht sich auf das Erkennen eventueller Verhaltensstörungen, Lese-Rechtschreibe-Rechenstörungen, motorische Störungen oder Suchtverhalten.

Gesundheitsbewusstes Verhalten soll unterstützt werden. Ab dem 13. Lebensjahr beginnt die Jugendgesundheitsuntersuchung mit der J1, welche im 17. Lebensjahr mit der J2 vervollständigt wird. Beide Untersuchungen bewerten noch einmal die allgemeine gesundheitliche Situation, das Sozialverhalten, die Pubertätsentwicklung, das Sexualverhalten und die motorische Entwicklung. Die letzte Vorsorgeuntersuchung J2 dient unter anderem auch zur begleitenden Beratung bei der Berufswahl.


Ablauf eines Vorsorgetermins

Ein Vorsorgetermin verläuft anders als der Besuch beim Kinderarzt wegen einer Erkrankung: Er ist geplant, das Kind ist gesund, und es geht nicht um ein einzelnes Beschwerdebild, sondern um den Gesamteindruck. Praxen vergeben dafür in der Regel längere Termine und legen sie nach Möglichkeit in Zeiten, in denen weniger akut erkrankte Kinder im Wartezimmer sitzen.

Am Anfang steht das Gespräch mit den Eltern. Gefragt wird nach Ernährung, Schlaf, Verdauung, Bewegung, Sprache, Spiel- und Sozialverhalten, nach Krankheiten seit dem letzten Termin und danach, ob den Eltern selbst etwas aufgefallen ist. Diese Angaben sind kein Vorgeplänkel: Vieles, was für die Beurteilung entscheidend ist, lässt sich in der kurzen Zeit einer Untersuchung gar nicht beobachten, sondern nur erfragen. Eltern kennen ihr Kind im Alltag, die Ärztin oder der Arzt sieht es für wenige Minuten.

Es folgen Wiegen und Messen. Gewicht, Körperlänge und beim Säugling der Kopfumfang werden in Kurven eingetragen, die zeigen, wie sich diese Werte im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern verteilen. Entscheidend ist dabei nicht ein einzelner Punkt, sondern der Verlauf über mehrere Termine: Ein durchgehend zierliches Kind ist unauffällig, ein Kind, das seine bisherige Kurve plötzlich verlässt, wird genauer angesehen.

Danach wird das Kind körperlich untersucht, üblicherweise von Kopf bis Fuß. Anschließend werden altersabhängig Fähigkeiten geprüft, etwa Bewegungsabläufe, Greifen, Blickkontakt, Reaktion auf Ansprache, Sprache oder das Erkennen von Bildern. Vieles davon geschieht spielerisch, sodass das Kind es kaum als Prüfung erlebt. Zum Abschluss werden die Ergebnisse besprochen, offene Fragen der Eltern geklärt, der Impfstatus durchgesehen und die Befunde in das Vorsorgeheft eingetragen. Häufig folgt eine Beratung zu Themen, die in der jeweiligen Altersstufe wichtig werden: Ernährung, Schlaf, Unfallverhütung, Zahnpflege, Bewegung, Mediennutzung.

Was bei der Untersuchung angesehen wird

Der körperliche Teil folgt einem festen Muster, damit nichts vergessen wird. Angesehen werden Haut und Schleimhäute, beim Säugling zusätzlich die Fontanelle und die Form des Kopfes. Herz und Lunge werden abgehört, der Bauch wird abgetastet, die Leisten werden auf Brüche geprüft, bei Jungen werden Hoden und Vorhaut beurteilt. Die Hüften werden auf Beweglichkeit und Stellung untersucht, die Wirbelsäule und der Gang auf Auffälligkeiten, die Zähne auf Karies und Fehlstellungen.

Ein eigener Schwerpunkt liegt auf den Sinnesorganen. Sehen und Hören sind Voraussetzung dafür, dass ein Kind Sprache erwirbt und sich orientiert; Störungen fallen im Alltag oft spät auf, weil Kinder sie erstaunlich gut ausgleichen. Deshalb wird beides mehrfach und mit altersgerechten Verfahren überprüft, etwa auf Schielen oder eine einseitige Sehschwäche. Hinzu kommen die Beurteilung von Motorik und Koordination sowie der Sprachentwicklung.

Nicht sichtbar, aber ausdrücklich vorgesehen ist der Blick auf das Umfeld. Die Untersuchungen sollen auch Hinweise auf Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch erfassen, wie es bereits weiter oben angesprochen ist. Dazu tragen der Gesamteindruck des Kindes, sein Verhalten gegenüber den Begleitpersonen und unerklärte Verletzungen bei.

Wie Eltern sich vorbereiten können

Zum Termin gehören das Vorsorgeheft und der Impfausweis; ohne sie fehlen die Vorwerte, an denen der Verlauf beurteilt wird. Hilfreich ist es, Beobachtungen und Fragen vorher aufzuschreiben, denn im Termin gehen sie erfahrungsgemäß unter. Auch Berichte anderer Behandler, Ergebnisse früherer Untersuchungen und Rückmeldungen aus Kindergarten oder Schule sind willkommen.

Für das Kind ist die Vorbereitung eine Frage der Ehrlichkeit. Es hilft, ihm in einfachen Worten zu sagen, was geschieht, und nichts zu versprechen, was nicht eingehalten werden kann; das gilt besonders, wenn eine Impfung ansteht. Ein ausgeruhtes und sattes Kind macht besser mit, weshalb sich für Säuglinge und Kleinkinder Termine außerhalb der üblichen Schlafenszeiten anbieten. Bequeme Kleidung, die sich rasch aus- und anziehen lässt, erspart Unmut. Verweigert ein kleines Kind trotzdem die Mitarbeit, ist das kein Scheitern: Einzelne Prüfungen lassen sich verschieben oder bei einem zweiten Termin nachholen.

Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Die Kindervorsorgeuntersuchungen sind in den verschiedenen Bundesländern trotz einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage unterschiedlich geregelt. Als Rechtsgrundlage für die Vorsorgeuntersuchung dient der § 26 SGB V.

Bis 2015 regelte diese Rechtsgrundlage lediglich, dass Kinder bis zum vollendeten Alter von sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf allgemeine Untersuchungen und bis zum Ende des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von schwerwiegenden, die Entwicklung beeinträchtigenden Erkrankungen hatten. Mit dem Präventionsgesetz von 2015 wurde dieser Anspruch auf die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeweitet. Allerdings besteht für diese Vorsorgeuntersuchungen keine Verpflichtung. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen bis zum Schulbeginn seit 2008 beziehungsweise 2009 verpflichtend gemacht worden.

Der Hintergrund ist wohl, mit der Pflicht zur Vorsorge der Kindesmisshandlung und dem sexuellen Missbrauch von Kindern Einhalt zu gebieten. In anderen Bundesländern besteht zwar keine Pflicht zur Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen. Allerdings besteht in einigen Bundesländern Meldepflicht für Kinderärzte, wenn Kinder teilgenommen haben. Dadurch sollen die Kinder zentral ermittelt werden, die nicht teilgenommen haben.

Die Eltern dieser Kinder bekommen gegebenenfalls eine Erinnerung, um die Untersuchung durchführen zu lassen. Wenn dann innerhalb von vier Wochen keine Vorsorgeuntersuchung erfolgt, wird das zuständige Jugendamt informiert, welches über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

Was ein auffälliger Befund bedeutet

Die Kindervorsorgeuntersuchungen sind Reihenuntersuchungen an Gesunden. Ihr Zweck ist es, aus vielen unauffälligen Kindern diejenigen herauszufinden, bei denen sich genaueres Hinsehen lohnt. Daraus folgt eine Einschränkung, die Eltern häufig nicht bewusst ist: Ein auffälliger Befund ist keine Diagnose, sondern ein Verdacht. Er führt zu einer weiteren Untersuchung, oft bei einer Fachärztin oder einem Facharzt, und diese kann den Verdacht ebenso gut ausräumen wie bestätigen.

Diese Reihenfolge ist beabsichtigt. Ein Suchverfahren wird bewusst so gewählt, dass es möglichst wenige betroffene Kinder übersieht; dafür nimmt man in Kauf, dass es auch bei gesunden Kindern anschlägt. Ein Kontrolltermin, ein Hörtest beim Facharzt oder eine Blutuntersuchung zur Abklärung sind deshalb ein normaler Teil des Verfahrens und kein Grund zur Panik. Umgekehrt gilt: Wird ein Verdacht bestätigt, ist damit meist auch der Zeitgewinn erreicht, um den es bei der Früherkennung geht, denn viele Störungen des Sehens, des Hörens, der Hüftentwicklung oder des Stoffwechsels lassen sich umso besser ausgleichen, je früher sie erkannt werden.

Ebenso wichtig ist die Bedeutung eines unauffälligen Ergebnisses. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung nichts aufgefallen ist — nicht, dass das Kind für die Zukunft gesund bleibt oder dass eine Erkrankung sicher ausgeschlossen wäre. Manche Erkrankungen zeigen sich erst später, andere entwickeln sich zwischen zwei Terminen. Ein unauffälliger Befund entbindet Eltern deshalb nicht davon, sich bei neuen Auffälligkeiten vorzustellen, statt bis zum nächsten Vorsorgetermin zu warten.

Grenzen der Kindervorsorgeuntersuchungen

Jede Untersuchung ist eine Momentaufnahme unter besonderen Bedingungen. Ein Kind, das müde, hungrig, schüchtern oder verängstigt ist, zeigt weniger, als es kann; ein Kind, das an diesem Tag gut gelaunt ist, überspielt möglicherweise eine Schwäche. Auch die Untersuchungssituation selbst ist untypisch: Sie findet in fremder Umgebung, unter Beobachtung und in kurzer Zeit statt.

Hinzu kommt, dass die Beurteilung der Entwicklung Spielräume kennt. Kinder erreichen dieselben Fähigkeiten in unterschiedlichem Alter, ohne dass daraus eine Störung folgt; bei Frühgeborenen wird zudem vom errechneten Termin und nicht vom Geburtstag ausgegangen. Ob eine Abweichung noch zur Bandbreite gehört oder nicht, ist deshalb eine Ermessensfrage, die von der Erfahrung des Untersuchers abhängt. Sowohl die vorschnelle Zuschreibung einer Störung als auch das zu lange Abwarten sind mögliche Fehler.

Schließlich erfassen die Untersuchungen nicht alles. Sie sind auf bestimmte, häufige und behandelbare Störungen ausgerichtet; seltene Erkrankungen können ihnen entgehen. Die aufmerksame Beobachtung durch die Eltern und die Rückmeldungen aus Kindergarten und Schule bleiben deshalb eine eigenständige und unverzichtbare Quelle.

Weitere Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter

Neben den Vorsorgeuntersuchungen gibt es weitere Untersuchungen, die Eltern häufig mit ihnen verwechseln. Zum Neugeborenenscreening wird dem Kind wenige Tage nach der Geburt etwas Blut aus der Ferse entnommen; damit lassen sich angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen erkennen, bevor sie Schäden anrichten, darunter die Phenylketonurie, eine angeborene Schilddrüsenunterfunktion und die Mukoviszidose. Viele dieser Erkrankungen sind behandelbar, wenn sie früh genug auffallen, und wären ohne das Screening zunächst nicht zu bemerken.

Ebenfalls in den ersten Lebenstagen erfolgt ein Hörscreening, bei dem die Reaktion des Innenohrs am schlafenden Kind gemessen wird, sowie eine Messung der Sauerstoffsättigung, die Hinweise auf schwere angeborene Herzfehler geben kann. Die Ultraschalluntersuchung der Hüften gehört, wie weiter oben beschrieben, zu den Vorsorgeuntersuchungen selbst und dient der frühen Erkennung einer Hüftdysplasie.

Davon zu unterscheiden sind die Impfungen: Sie sind keine Früherkennung, werden aber aus praktischen Gründen häufig mit den Vorsorgeterminen zusammengelegt und dort zumindest beraten. Ebenfalls eigenständig sind die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sowie die Schuleingangsuntersuchung, die vor der Einschulung vom Gesundheitsamt durchgeführt wird und den Entwicklungsstand mit Blick auf die Schule beurteilt. Frühgeborene und Kinder, die nach der Geburt im Inkubator versorgt wurden, erhalten darüber hinaus eigene Nachuntersuchungen.

Quellen

  • Speer, C. P., Gahr, M., Dötsch, J. (Hrsg.): Pädiatrie.
    ISBN: 9783662572948
  • Hoffmann, G. F., Lentze, M. J., Spranger, J., Zepp, F. (Hrsg.): Pädiatrie - Grundlagen und Praxis.
    ISBN: 9783662603062
  • Meyer, S. (Hrsg.): Duale Reihe Pädiatrie.
    ISBN: 9783132446212
  • Koletzko, B. (Hrsg.): Kinder- und Jugendmedizin.
    ISBN: 9783642113789
  • Hurrelmann, K., Richter, M., Stock, S. (Hrsg.): Referenzwerk Prävention und Gesundheitsförderung.
    ISBN: 9783456863504

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