Pathologie

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Pathologie beschäftigt sich mit der Beurteilung und Ermittlung von Ursachen krankhafter Veränderungen im Organismus. Dabei arbeitet sie eng mit der Anatomie, der Pathophysiologie und der Zytologie zusammen. In der Medizin ist sie ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Pathologie?

Pathologie
Die Pathologie ist ein Teilgebiet der Medizin, welches sich mit den krankhaften Veränderungen von Zellen, Geweben und Organen sowie deren Ursachen beschäftigt.

Der Begriff Pathologie leitet sich von den griechischen Wörtern „pathos“ für Leiden und „logos“ für Lehre ab. In diesem Sinne ist die Pathologie definiert als Krankheitslehre oder Krankheitsforschung. Sie ist ein Teilgebiet der Medizin, welches sich mit den krankhaften Veränderungen von Zellen, Geweben und Organen sowie deren Ursachen beschäftigt.

Weiterhin untersucht sie die Herkunft, die Entstehungsweise und die Auswirkungen von Erkrankungen. Dafür stehen der Pathologie viele Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung. So untersucht sie sowohl makroskopische als auch mikroskopische Veränderungen und arbeitet daher eng mit den Teilbereichen Anatomie, Zytologie und Pathophysiologie zusammen.

Abzugrenzen ist sie jedoch von der Rechtsmedizin, die sich vor allem mit unnatürlichen und ungeklärten Todesursachen beschäftigt, aber ähnliche Untersuchungsmethoden verwendet. Manchmal sind die Begrifflichkeiten schwer zu trennen, weil die Bezeichnung „Pathologie“ im übertragenen Sinne auch für eine pathologische Abteilung oder ein pathologisches Institut verwendet wird.

Die Geschichte des Faches lässt sich als Weg zu immer kleineren Betrachtungsebenen beschreiben. Solange Krankheit als Störung des Gleichgewichts von Körpersäften gedeutet wurde, gab es für eine Krankheitslehre am Gewebe keinen Ort. Erst als im 18. Jahrhundert systematisch verglichen wurde, welche Veränderungen an Organen sich bei welchen zu Lebzeiten beobachteten Beschwerden fanden, entstand die Vorstellung, dass Krankheiten einen Sitz in bestimmten Organen haben. Der italienische Anatom Giovanni Battista Morgagni gilt mit seinem 1761 erschienenen Werk über die Sitze und Ursachen der Krankheiten als Begründer dieser Organpathologie.

Im 19. Jahrhundert verschob sich der Blick von den Organen auf die Gewebe und schließlich auf die einzelne Zelle. Der Berliner Arzt Rudolf Virchow formulierte den Gedanken, dass jede krankhafte Veränderung auf Veränderungen von Zellen zurückgeht und dass jede Zelle aus einer Zelle hervorgeht. Diese Zellularpathologie prägte das Fach nachhaltig und verband es dauerhaft mit dem Mikroskop. Im 20. Jahrhundert kamen Färbeverfahren hinzu, die einzelne Bestandteile des Gewebes sichtbar machen, später Antikörperfärbungen und schließlich Verfahren, die das Erbgut der Zellen selbst untersuchen. Der heutige Befund eines Pathologen stützt sich auf mehrere dieser Ebenen zugleich.

Von der Pathophysiologie unterscheidet sich die Pathologie durch die Blickrichtung: Jene fragt danach, welche Körperfunktionen bei einer Erkrankung gestört ablaufen, diese danach, welche sichtbaren Veränderungen an Zellen, Geweben und Organen vorliegen und was sie bedeuten. Beide Fächer beschreiben dieselbe Krankheit von verschiedenen Seiten, und ihre Ergebnisse ergänzen einander.

Im Versorgungsalltag bleibt der Pathologe für den Patienten meist unsichtbar. Er begegnet ihm in aller Regel nicht, sondern sieht nur das entnommene Material und die Angaben des einsendenden Arztes. Sein Befund entscheidet gleichwohl häufig darüber, ob überhaupt behandelt wird, wie ausgedehnt operiert wird und welche Medikamente in Betracht kommen. Weil er damit vor allem für die behandelnden Kollegen arbeitet, wird der Pathologe gelegentlich als Arzt der Ärzte bezeichnet. Die verbreitete Gleichsetzung seines Berufs mit der Arbeit an Verstorbenen trifft den Alltag des Faches nicht.

Pathologische Institute sind teils an Kliniken angebunden, teils als eigenständige Praxen organisiert und arbeiten für einen weiten Kreis einsendender Ärzte. Zur Struktur des Faches gehören außerdem Referenzzentren, die auf seltene Erkrankungen spezialisiert sind und bei schwierigen Befunden als Zweitbeurteiler eingeschaltet werden.

Funktion, Wirkung & Ziele

Wie bereits erwähnt, beschäftigt sich die Pathologie im eigentlichen Sinne mit der Entstehung, Identifizierung, dem Verlauf und den Auswirkungen von Erkrankungen. Dabei bedient sie sich verschiedener Untersuchungsmethoden. So basiert die pathologische Diagnostik auf der Beurteilung von Geweben durch makroskopische und mikroskopische Untersuchungen.

Bei der makroskopischen Beurteilung geht es darum, bereits durch Augenschein krankhafte anatomische Veränderungen festzustellen, die einen Hinweis auf bestimmte pathologische Prozesse geben können. So können beispielsweise bei Gewebeproben auffällige farbliche Veränderungen festgestellt werden, die im Zusammenhang mit anderen auftretenden Symptomen auf bestimmte Erkrankungen hinweisen. Mikroskopische Untersuchungen mittels Lichtmikroskopie registrieren Abweichungen auf zellulärer Ebene. So kann mit dieser Methode oftmals die Malignität der zu untersuchenden Zellen beurteilt werden. Die Pathologie setzt zur Diagnostik zunehmend auch biochemische und molekularbiologische Methoden ein.

In der pathologischen Forschung findet in immer größerem Maße auch die Elektronenmikroskopie Anwendung. Neben der Untersuchung von lebendem Gewebe nimmt die Pathologie auch Obduktionen (Autopsien) vor. Die Obduktionen dienen zur Feststellung der natürlichen Todesursache. Hier soll herausgefunden werden, welche krankhaften Prozesse konkret zum Tode geführt haben. Allerdings überwiegt in der Pathologie die Untersuchung lebender Gewebe (Biopsie) bei Weitem. Bei der Biopsie werden Gewebeproben durch einen Arzt entnommen und von einem Pathologen untersucht. Kleine Proben verarbeitet der Pathologe zu Schnittpräparaten und untersucht sie lichtmikroskopisch. Große Gewebestücke beurteilt er nach der Präparation zunächst makroskopisch.

Ungewöhnlich erscheinende Gewebeabschnitte werden nochmals aus der Probe herausgeschnitten und für die Mikroskopie aufbereitet. Die Mikroskopie gibt dem Pathologen oft einen Hinweis auf die Art der krankhaften Veränderung und ihren Schweregrad. So können eventuelle Krebszellen identifiziert und die betroffenen Bereiche bestimmt werden. Liegt ein Tumor vor, kann sein Typ, seine Größe, seine Ausdehnung und seine Malignität beurteilt werden. Heute werden neben histologischen (mikroskopische Gewebeuntersuchung) auch noch immunologische, biochemische und molekularbiologische Untersuchungen des Gewebes durchgeführt. Die Untersuchung des Tumors auf molekularer Ebene kann entscheidend sein für die Wahl einer bestimmten Therapieform.

Ein zweites wichtiges Aufgabengebiet der Pathologie ist, wie bereits erwähnt, die Obduktion von Leichen. Eine klinische Obduktion setzt in der Regel voraus, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die Angehörigen zustimmen. Sie dient zur Klärung der Todesursache, kann den Arzt in der Richtigkeit seiner Behandlungsmethode bestätigen und offenbart eventuelle in der Familie liegende Risikofaktoren wie beispielsweise genetische Faktoren. Dabei muss noch mal darauf hingewiesen werden, dass der Pathologe die Obduktion nur zur Klärung natürlicher Todesursachen durchführt. Liegt ein Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache wie Unfall oder Mord vor, beschäftigt sich damit der Rechtsmediziner.

Die dritte Aufgabe der Pathologie besteht in der Qualitätssicherung, um den medizinischen Standard zu halten und ständig zu verbessern. Nach der Art der pathologischen Untersuchung hat sich die Pathologie in vier verschiedene Teilgebiete aufgespalten. So beschäftigt sich die pathologische Anatomie mit der Untersuchung krankhafter Gewebsveränderungen durch bloßen Augenschein. Die Histopathologie umfasst als häufigste Untersuchungsmethode die histologische Begutachtung von Gewebeproben durch mikroskopische und immunhistologische Verfahren.

In der Zytopathologie werden Einzelzellen anstelle von Geweben auf krankhafte Veränderungen untersucht. Schließlich dient die Molekularpathologie als vierter Teilbereich der Pathologie zur Beurteilung von Einzelzellen und Geweben auf molekularer Ebene.

Der Weg einer Gewebeprobe vom Eingriff bis zum fertigen Befund folgt einem festen Ablauf. Unmittelbar nach der Entnahme wird das Material in einer Fixierlösung haltbar gemacht, damit die Zellstrukturen erhalten bleiben. Im Institut beschreibt und vermisst der Pathologe das Präparat zunächst mit bloßem Auge, markiert die Schnittränder mit Farbe und entnimmt gezielt kleine Blöcke aus den Bereichen, auf die es ankommt. Diese werden entwässert, in Paraffin eingebettet und mit einem feinen Messer in hauchdünne Scheiben geschnitten, die auf Objektträger aufgezogen und angefärbt werden. Die Standardfärbung stellt Zellkerne und Zellleib in unterschiedlichen Tönen dar und macht so den Bauplan und die Ordnung des Gewebes sichtbar.

Aus diesem Präparat liest der Pathologe ab, ob überhaupt eine krankhafte Veränderung vorliegt und welcher Art sie ist: eine Entzündung, eine gutartige Wucherung, eine Vorstufe oder ein bösartiger Tumor. Bei Tumoren beschreibt der Befund darüber hinaus das Ursprungsgewebe, den Reifegrad der Zellen, die Ausdehnung in die Wandschichten und die Frage, ob die Ränder des entnommenen Gewebes frei von Tumorzellen sind. Gerade die letzte Angabe entscheidet mit darüber, ob nachoperiert werden muss. Für die Einordnung nach Ausdehnung, Lymphknotenbefall und Absiedlungen sind international abgestimmte Klassifikationen in Gebrauch, damit Befunde verschiedener Häuser vergleichbar bleiben.

Eine Besonderheit stellt der Schnellschnitt dar. Während einer laufenden Operation wird Gewebe entnommen, gefroren, sofort geschnitten und gefärbt; die Beurteilung erfolgt noch während der Narkose, sodass der Operateur sein weiteres Vorgehen davon abhängig machen kann. Der Schnellschnitt liefert rascher ein Ergebnis, ist aber weniger fein aufgelöst als das Paraffinpräparat und wird deshalb im Anschluss durch die reguläre Aufarbeitung überprüft.

Über die klassische Histologie hinaus prüft die Pathologie heute regelmäßig, welche Eiweiße eine Zelle auf ihrer Oberfläche oder in ihrem Inneren trägt. Dazu werden Antikörper eingesetzt, die an bestimmte Zielstrukturen binden und über einen Farbstoff sichtbar gemacht werden. Solche Untersuchungen dienen einerseits der Zuordnung unklarer Tumoren, andererseits der Therapieplanung: Beim Brustkrebs entscheidet der Nachweis von Hormonrezeptoren und bestimmter Wachstumsrezeptoren mit darüber, welche Behandlung überhaupt Aussicht auf Wirkung hat; beim Lungenkrebs werden Veränderungen im Erbgut des Tumors bestimmt, für die gezielt angreifende Medikamente zur Verfügung stehen. Der Pathologe wird dadurch vom Beurteiler zum Mitentscheider über die Therapie und nimmt regelmäßig an den Tumorkonferenzen teil, in denen die Behandlung fachübergreifend festgelegt wird.

Neben der Gewebeuntersuchung steht die Beurteilung einzelner Zellen. Für den Abstrich im Rahmen der Krebsfrüherkennung am Gebärmutterhals, für Punktate aus Knoten sowie für Flüssigkeiten aus Körperhöhlen werden Einzelzellen und kleine Zellverbände betrachtet. Dieses Vorgehen belastet den Patienten wenig und eignet sich zur Vorauswahl, ersetzt bei einem auffälligen Ergebnis jedoch nicht die Gewebeuntersuchung — denn an der einzelnen Zelle ist nicht erkennbar, ob sie das umgebende Gewebe bereits durchbrochen hat.

Zunehmend werden Präparate eingescannt und am Bildschirm statt am Mikroskop beurteilt. Das erleichtert das Einholen einer Zweitmeinung über größere Entfernungen, die gemeinsame Betrachtung in Konferenzen und die Archivierung; zusätzlich werden rechnergestützte Auswertungen erprobt, die etwa Zellzählungen und Flächenmessungen übernehmen. Die abschließende Beurteilung und die Verantwortung für den Befund bleiben beim Arzt.


Besonderheiten

Pathologische Veränderungen sind für alle organischen Strukturen spezifisch, sodass jedes Teilgebiet der Medizin und sogar jede Organismusform seine eigene Pathologie besitzt. So wird beim Nervensystem beispielsweise von Neuropathologie gesprochen. Die Neuropathologie ist ein Teilbereich der Pathologie, der sich speziell mit den Erkrankungen des Nervensystems und des Gehirns beschäftigt.

Im Gegensatz zur Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie ist sie ein klinisch-theoretisches Fach, das als Basis für Diagnose, Therapie und Prophylaxe neurologischer Erkrankungen dient. Des Weiteren stellen aufgrund der unterschiedlichen Pathologie auch Human- und Tiermedizin getrennte medizinische Bereiche dar.

Die schwierige Abgrenzung der Pathologie von anderen medizinischen Fachgebieten im allgemeinen Sprachgebrauch kommt auch bei der Obduktion zum Ausdruck. So wird umgangssprachlich eine Obduktion unabhängig von der Todesursache immer der Pathologie zugeordnet. Bei unnatürlichen Todesfällen (Mord, Unfall) werden jedoch Rechtsmediziner zur Untersuchung eingesetzt. Nur wenn natürliche Todesursachen zu ermitteln sind, werden die Obduktionen von Pathologen durchgeführt.

Neben der Neuropathologie haben sich weitere Schwerpunkte herausgebildet, die sich an Organen oder an Lebensaltern orientieren — etwa die Beurteilung von Hauterkrankungen, von Nierengewebe, von Erkrankungen des blutbildenden Systems oder von Befunden aus Schwangerschaft und Kinderheilkunde. Solche Schwerpunkte verlangen jeweils eigene Beurteilungskriterien und eigene Zusatzuntersuchungen, weshalb schwierige Fälle häufig an spezialisierte Einrichtungen weitergegeben werden. Für den Patienten ist das nicht immer sichtbar, verlängert aber mitunter die Wartezeit auf einen endgültigen Befund.

Diese Wartezeit ist für Betroffene oft die belastendste Phase. Sie ergibt sich aus dem Verfahren selbst: Fixierung, Einbettung und Färbung brauchen Zeit, Zusatzuntersuchungen erst recht. Wer Zweifel an einem Befund hat, kann eine Zweitbeurteilung veranlassen; die Paraffinblöcke und die Schnittpräparate werden in den Instituten über lange Zeit aufbewahrt und lassen sich dafür anfordern. Dieses Archiv erlaubt es außerdem, Jahre später einen früheren Befund mit einem neuen zu vergleichen — etwa um zu klären, ob ein Tumor wiedergekehrt oder ob ein zweiter, unabhängiger entstanden ist.

Ein deutlicher Wandel betrifft die Obduktion. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahrzehnten spürbar zurückgegangen, unter anderem weil bildgebende Verfahren schon zu Lebzeiten vieles zeigen, was früher erst am Verstorbenen sichtbar wurde. Fachlich wird dieser Rückgang kritisch gesehen, denn der Vergleich zwischen der zu Lebzeiten gestellten Diagnose und dem Obduktionsbefund ist eines der wenigen Verfahren, mit denen sich die Treffsicherheit der klinischen Diagnostik überhaupt überprüfen lässt. Genau darin liegt die bereits genannte Aufgabe der Qualitätssicherung.

Nicht jede Obduktion dient allein der Klärung der Todesursache. Sie kann Angehörigen Aufschluss über erbliche Risiken geben, offene Fragen zu einem Krankheitsverlauf beantworten und in der Ausbildung junger Ärzte den Zusammenhang zwischen den Beschwerden zu Lebzeiten und den Veränderungen am Organ anschaulich machen. Für Angehörige ist dabei wichtig, dass der Leichnam nach der Untersuchung wieder hergerichtet wird und eine Aufbahrung möglich bleibt.

Schließlich zeigt sich die Eigenart des Faches in seiner Sprache. Pathologische Befunde sind beschreibend abgefasst und verwenden Fachbegriffe, die für den Laien schwer zugänglich sind; Formulierungen wie „unauffällig“, „dysplastisch“ oder „nicht sicher abgrenzbar“ haben eine genau festgelegte Bedeutung. Wer einen Befund in Händen hält, sollte ihn sich deshalb vom behandelnden Arzt erläutern lassen, statt einzelne Wendungen für sich zu deuten.

Eine letzte Besonderheit liegt darin, dass die Pathologie ihre eigenen Ergebnisse dauerhaft überprüfbar hält. Weil Präparate archiviert werden und sich derselbe Schnitt jederzeit erneut betrachten lässt, sind pathologische Befunde in einem Maße nachprüfbar, wie es für viele andere Untersuchungen nicht gilt. Ringversuche, bei denen mehrere Institute dasselbe Material beurteilen, und verbindlich festgelegte Beurteilungskriterien für einzelne Tumorarten dienen demselben Zweck. Diese Nachprüfbarkeit ist ein Grund dafür, dass dem pathologischen Befund erhebliches Gewicht zukommt, wenn andere Untersuchungsergebnisse einander widersprechen.

Quellen

  • Böcker, W., Denk, H., Heitz, P. U., Moch, H. (Hrsg.): Lehrbuch Pathologie.
    ISBN: 9783437171437
  • Riede, U.-N., Werner, M. (Hrsg.): Allgemeine und spezielle Pathologie.
    ISBN: 9783662487242
  • Silbernagl, S., Lang, F.: Taschenatlas Pathophysiologie.
    ISBN: 9783132429130
  • Pschyrembel, W.: Pschyrembel Klinisches Wörterbuch.
    ISBN: 9783110783346
  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655

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