Physiotherapeut

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Ein Physiotherapeut, früher auch als Krankengymnast bezeichnet, ist eine ausgebildete Fachkraft, die eine Therapieform anbietet, welche zumeist nach ärztlicher Verordnung angewandt wird. Sie hat zum Ziel, die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Physiotherapeut?

Physiotherapie
Bei der Physiotherapie soll die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden. Dazu unterstützt ein qualifizierter Physiotherapeut den Patienten. Klicken, um zu vergrößern.

Der Physiotherapeut beherrscht verschiedene aktive und passive Therapieformen, die sowohl als Prävention, Therapie oder auch in der Rehabilitation eingesetzt werden. Sie umfassen nicht nur die Krankengymnastik, sondern auch verschiedene mögliche physikalische Therapieformen.

Die frühere Form der Krankengymnastik, heutzutage besser als Bewegungstherapie bezeichnet, darf nur durch ausgebildete Physiotherapeuten durchgeführt werden. Die physikalischen Therapieformen dürfen dagegen auch durch ausgebildete Masseure angewandt werden.

Die physikalische Therapie setzt sich beispielsweise aus den Teilgebieten Massage, Hydrotherapie, Thermotherapie und Elektrotherapie zusammen. Die Ausbildung zum Physiotherapeuten ist bundesweit einheitlich geregelt und endet nach drei Jahren mit der Qualifikation zum staatlich anerkannten Physiotherapeuten. Rechtsgrundlage ist das Masseur- und Physiotherapeutengesetz, das für das Führen der Berufsbezeichnung eine staatliche Erlaubnis vorschreibt. Daneben bieten einzelne Hochschulen Studiengänge an, die entweder zu dieser Erlaubnis hinführen oder auf ihr aufbauen; die staatliche Erlaubnis ersetzen sie nicht.

Vom ärztlichen Fachgebiet ist der Beruf klar zu trennen: Die Physiotherapie ist ein Heilmittelberuf und kein ärztliches Fachgebiet. Ihr gegenüber steht die Physikalische und Rehabilitative Medizin, eine eigene Facharztrichtung. Auch gegenüber den beiden anderen großen Heilmittelbereichen, der Ergotherapie und der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, ist die Physiotherapie ein eigenständiger Bereich mit eigener Ausbildung und eigener Berufserlaubnis.

Was die Ausbildung leisten soll, beschreibt § 8 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes: Sie soll dazu befähigen, mit Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. Zugang hat nach § 10 des Gesetzes, wer gesundheitlich für den Beruf geeignet ist und einen Realschulabschluss, eine gleichwertige Ausbildung, eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung vorweisen kann.

Den Umfang legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten fest. Sie schreibt mindestens 2.900 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.600 Stunden praktische Ausbildung vor. Die praktische Ausbildung verteilt sich auf feste medizinische Fachgebiete, unter anderem auf Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Neurologie mit jeweils 240 Stunden sowie auf Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie. Die staatliche Prüfung am Ende besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil und wird an der Schule abgelegt, an der die Ausbildung abgeschlossen wird.

Die zweieinhalbjährige Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister ist ebenfalls bundeseinheitlich geregelt. Beide Ausbildungen können sowohl an staatlichen als auch an privaten Schulen durchgeführt werden; private Schulen haben dafür lange ein Schulgeld erhoben. Inzwischen haben die meisten Bundesländer das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen jedoch abgeschafft oder übernehmen es über Förderprogramme.

Auch beim Masseur und medizinischen Bademeister steckt hinter der Gesamtdauer eine Zweiteilung: Auf einen zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Schule, der mit der staatlichen Prüfung abschließt, folgt eine praktische Tätigkeit von sechs Monaten in einem Krankenhaus oder einer anderen geeigneten medizinischen Einrichtung. Der Zugang ist niedriger geschwellt als beim Physiotherapeuten: Es genügen die gesundheitliche Eignung und der Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.

Zwischen beiden Berufen besteht Durchlässigkeit. Wer die staatliche Prüfung als Masseur und medizinischer Bademeister bestanden hat, dem wird die Ausbildung zum Physiotherapeuten auf Antrag auf 18 Monate verkürzt, nach mindestens fünfjähriger Tätigkeit in diesem Beruf auf zwölf Monate; abgeschlossen wird sie dann mit einer staatlichen Ergänzungsprüfung. Eine mindestens zweijährige abgeschlossene Ausbildung als Turn- und Sportlehrer oder als Gymnastiklehrer wird auf Antrag mit sechs Monaten angerechnet.

Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden ist, kein Verhalten vorliegt, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung ergibt, keine gesundheitliche Ungeeignetheit besteht und die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Dass die Ausbildung auch an einer Hochschule stattfinden kann, beruht auf einer eigenen Öffnungsklausel: § 18a des Gesetzes erlaubt es den Ländern, dies zu bestimmen, und überlässt ihnen Ziele, Dauer, Art und die allgemeinen Vorgaben für die Ausgestaltung solcher Studiengänge.

Behandlungen

Ein Physiotherapeut kann ein recht weit gefächertes Behandlungsspektrum bearbeiten. Er kann sowohl präventiv tätig werden, wie auch in Fällen bereits eingetretener Erkrankungen oder Verletzungen. Ein weiterer Bereich der Physiotherapie ist die Arbeit in einer Rehabilitationsklinik.

In der Prävention wird der Physiotherapeut zumeist in der Medizinischen Trainingstherapie oder der Wirbelsäulengymnastik tätig. Beides kann sowohl in einer Praxis, wie auch in einem Fitnessstudio angeboten werden. Im Bereich der normalen Therapie wird der Physiotherapeut in vielen Fachbereichen der Medizin tätig, wobei hier nur einige beispielhaft genannt werden sollen.

Der Bereich der Orthopädie ist dabei vermutlich der bekannteste. Er umfasst beispielsweise degenerative Gelenkerkrankungen und leichtere Verletzungen. Im Bereich der Chirurgie kann Physiotherapie Muskelaufbau, Narbentherapie oder die Nachversorgung nach Operationen beinhalten. Pädiatrische Probleme können erworbene und angeborene Bewegungs- und Haltungsstörungen sein.

In der Gynäkologie kann ein Physiotherapeut zum Beispiel Beckenbodentraining gegen Inkontinenz oder Rückbildungsgymnastik nach einer Schwangerschaft durchführen.

In neurologischen Fällen, wie beispielsweise bei Schlaganfällen, ist der Einsatz von Physiotherapie erfolgversprechend, um den Patienten wieder alltagstauglich zu machen. Zusätzlich können die abwechslungsreichen Behandlungsmethoden eines Physiotherapeuten jedoch auch noch in vielen anderen Bereichen der Medizin eingesetzt werden.

Über die genannten Fachbereiche hinaus haben sich mehrere Arbeitsfelder herausgebildet, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Die Atemphysiotherapie bei Erkrankungen wie COPD oder Mukoviszidose übt das Abhusten von Sekret und eine ökonomische Atemtechnik. Die Bewegungstherapie im warmen Wasser nutzt den Auftrieb, um die Gelenke während der Übung zu entlasten. Beim Gleichgewichts- und Gangtraining, das vor allem älteren Menschen mit erhöhter Sturzgefahr zugutekommt, steht die Sicherheit im Alltag im Vordergrund. In der neurologischen Rehabilitation kommen darüber hinaus Konzepte zum Einsatz, die eine Bewegung nicht isoliert üben, sondern in ganze Alltagshandlungen einbetten.

Ebenso weit gefächert ist der Ort der Arbeit. Neben der ambulanten Praxis behandeln Physiotherapeuten auf der Station und auf der Intensivstation eines Krankenhauses, in Einrichtungen der Rehabilitation, in Pflegeheimen und im Rahmen von Hausbesuchen. Nach schweren Erkrankungen beginnt die Behandlung oft unmittelbar am Krankenbett und besteht zunächst aus Lagerung, vorsichtigem Durchbewegen der Gelenke und ersten Versuchen, sich aufzusetzen; Stehen, Gehen und das Üben ganzer Alltagsabläufe wie Treppensteigen oder Ankleiden schließen sich erst danach an.

Nicht jede Beschwerde des Bewegungsapparates ist allerdings ein Fall für die Physiotherapie, und nicht jeder Zeitpunkt ist der richtige. Bei einer frisch versorgten, noch nicht belastungsfähigen Fraktur, bei einer akuten Entzündung im Behandlungsgebiet, bei einer frischen Thrombose oder bei erstmalig auftretenden, unklaren Beschwerden mit Warnzeichen wird die Behandlung verschoben oder zunächst ärztlich abgeklärt. Solche Grenzen sprechen nicht gegen das Verfahren; sie gehören zur Indikationsstellung dazu, über die der verordnende Arzt entscheidet.

Wie läuft die Behandlung & Therapie ab?

Grundsätzlich erstellt der Physiotherapeut keine Diagnose. Die Patienten werden vom Arzt bereits mit einer Diagnose überwiesen, anhand derer die Physiotherapeuten ihre Behandlungsmethoden anpassen. Bei der neueren Blankoverordnung stellt der Arzt weiterhin Diagnose und Indikation fest, während der Physiotherapeut Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung selbst bestimmt.

Vor Beginn der Behandlung erstellt der Physiotherapeut jedoch einen Patientenbefund, in welchem die Ziele der Behandlung dargestellt werden. Hierzu erfolgt zunächst die Anamnese des Patienten mit genauer Beschreibung der Beschwerden und persönlicher Hintergründe. Danach wird eine sogenannte Inspektion durchgeführt. Der Physiotherapeut begutachtet dabei den Patienten visuell von allen Seiten. Als nächstes erfolgt die Palpation, das Abtasten des Körpers, insbesondere der betroffenen Körperteile.

Physiotherapie Sportverletzung
Eine Physiotherapie ist besonders bei Sportverletzungen von Nutzen. Muskelverhärtungen werden gelockert, Laktat abgebaut, Zerrungen und kleine Muskelrisse frühzeitig erkannt und behandelt.

Seinen Abschluss erhält die physiotherapeutische Untersuchung dann mit der Funktionsprüfung. Hierbei werden die entsprechenden Körperfunktionen getestet. Grundsätzlich verwendet der Physiotherapeut für seinen Patientenbefund keine Geräte, sondern setzt lediglich seine Sinne ein. Jedoch können die bereits durch den behandelnden Arzt veranlassten bildgebenden Verfahren hilfreich sein.

Anschließend wendet der Physiotherapeut die vom Arzt verordnete Maßnahme an. Hierbei kann zwischen aktiven Maßnahmen, wie Bewegungs- und Atemtherapie, sowie den passiven Therapieformen, wie Fango, Photo-, Elektro-, Thermo-, Hydro-, Heliotherapie oder Massagen, unterschieden werden.

Des Weiteren gibt es besondere Verfahren für den Physiotherapeuten. Hierzu zählen beispielsweise das Bobath-Konzept, manuelle Lymphdrainage, manuelle Therapie oder die Vojta-Methode.

Ein Teil dieser Verfahren setzt eine gesonderte Fortbildung voraus, und das nicht nur fachlich: Bei Leistungen wie der manuellen Therapie oder der manuellen Lymphdrainage hängt von einem entsprechenden Zertifikat ab, ob die Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt abgerechnet werden darf. Welche Verfahren eine Praxis anbietet, hängt daher wesentlich davon ab, welche Fortbildungen ihre Mitarbeiter absolviert haben.

Eine Verordnung umfasst in aller Regel mehrere Termine, die sich über einige Wochen verteilen. Zu Beginn, zwischendurch und am Ende wird der Befund erhoben und mit dem Ausgangsbefund verglichen: Beweglichkeit, Kraft, Gangbild, die Schmerzangaben des Patienten und vor allem das, was er im Alltag wieder kann. Diese Verlaufskontrolle entscheidet darüber, ob der Behandlungsplan fortgeführt, verändert oder beendet wird, und sie ist zugleich die Grundlage der Rückmeldung an den verordnenden Arzt. Je nach Verordnung findet die Behandlung als Einzeltherapie statt oder in einer kleinen Gruppe, etwa beim gerätegestützten Training oder bei der Bewegungstherapie im Wasser.

Ein Nutzen stellt sich dabei in der Regel nicht nach einer einzelnen Sitzung ein, sondern über eine Behandlungsserie hinweg, und er hängt spürbar davon ab, ob zwischen den Terminen weitergeübt wird. Eine rein passive Behandlung bleibt in ihrer Wirkung meist hinter einer aktiven Therapie zurück; aus diesem Grund arbeiten Physiotherapeuten von Anfang an mit Eigenübungsprogrammen und erklären, warum eine Übung gerade so und nicht anders ausgeführt werden soll. Besteht die Ursache der Beschwerden fort, etwa eine dauerhafte Fehlbelastung am Arbeitsplatz, lassen sich die Beschwerden ohne eine Veränderung dieser Ursache oft lindern, aber nicht dauerhaft beseitigen.

Setzt eine Behandlung neue Reize, kann es danach vorübergehend zu einer Zunahme der Beschwerden kommen. Ob eine solche Reaktion noch im erwarteten Rahmen liegt oder auf eine Überlastung hinweist, lässt sich meist am zeitlichen Verlauf ablesen: Klingt sie binnen kurzer Zeit wieder ab, wird die Behandlung fortgesetzt; hält sie an oder verstärkt sie sich, wird der Plan angepasst. Treten während der Therapie neue Beschwerden auf, etwa ausstrahlende Schmerzen, Taubheitsgefühle, Kraftverlust oder Schwindel, gehören sie in die ärztliche Abklärung.

Für gesetzlich Versicherte ist die Physiotherapie ein Heilmittel im Sinne des § 32 SGB V; die ärztliche Anordnung ist deshalb fachlich kein Arzneimittelrezept, sondern eine Heilmittelverordnung. Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, leisten dazu eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung; für jüngere Versicherte entfällt sie. Über ein Kalenderjahr hinweg begrenzt § 62 SGB V die Summe aller Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, auf ein Prozent. Für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf trifft der Gemeinsame Bundesausschuss eine gesonderte Regelung.

Die Rechtsgrundlage der Blankoverordnung ist § 125a SGB V. Er bindet die Auswahl der Therapie an die Heilmittel, die die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für die jeweilige Diagnosegruppe vorsieht; weiter gehende Abweichungen sind nur in dem Umfang möglich, den die Vertragspartner vereinbart haben. Umgekehrt kann der Vertragsarzt in medizinisch begründeten Fällen auch bei einer solchen Diagnose weiterhin selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz entscheiden.

Befund, Maßnahmen und Verlauf werden schriftlich festgehalten. Die Pflicht dazu ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der nicht nur für Ärzte gilt: Danach hat jeder Behandelnde eine Behandlungsakte zu führen, darin die wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen und sie zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Der Patient kann Einsicht in diese Akte verlangen.


Worauf sollte der Patient achten?

Bei der Auswahl von einem Physiotherapeuten sollten verschiedene Gesichtspunkte beachtet werden.

Zunächst sollte der Physiotherapeut entsprechend der verordneten Behandlungsmethoden über eine angemessene Aus- und Fortbildung verfügen. Des Weiteren müssen bestimmte Arbeitsmaterialien oder Therapiegeräte, die notwendig für die Behandlung sind, zur Verfügung stehen. Ein weiterer wichtiger Punkt sollte jedoch auch die zwischenmenschliche Ebene sein. Da der Patient eng mit dem Physiotherapeuten zusammenarbeiten muss, sollte dieser dem Patienten sympathisch sein. Auch die Praxis sollte über ein angenehmes Ambiente verfügen.

Des Weiteren kann es hilfreich sein, wenn die Praxis nahe dem Wohnsitz liegt oder der Physiotherapeut auch Hausbesuche durchführt. Für Patienten mit Gehschwierigkeiten kann es auch wichtig sein, dass die Praxis des Physiotherapeuten ebenerdig oder zumindest mit einem Fahrstuhl zu erreichen ist und über nahegelegene Parkplätze verfügt.

Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Praxis zugelassen sein. § 124 SGB V knüpft diese Zulassung an drei Bedingungen: die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung samt der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss, eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und die Anerkennung der geltenden Verträge über die Heilmittelversorgung. Über die Zulassung entscheidet eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen.

Ohne ärztliche Verordnung ist eine Behandlung als Selbstzahlerleistung möglich. Auch dafür gilt der Behandlungsvertrag: Ist die vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert, ist vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Ebenso gehört die Aufklärung über Art, Umfang, Durchführung, Risiken und Erfolgsaussichten einer Maßnahme sowie über Alternativen zu den Pflichten jedes Behandelnden, nicht nur des Arztes.

Quellen

  • Reichert, B.: Physikalische Therapie.
    ISBN: 9783132461673
  • Bossert, F.-P., Müller, P., Vogedes, K. (Hrsg.): Leitfaden Physikalische Therapie.
    ISBN: 9783437481017
  • Diemer, F., Lowak, H., Sutor, V., Baierle, T.: Leitfaden Physiotherapie in der Orthopädie und Traumatologie.
    ISBN: 9783437452130
  • Pott, C., Thieme, H. (Hrsg.): Physiotherapie in der Neurologie.
    ISBN: 9783132444447
  • Crevenna, R. (Hrsg.): Kompendium Physikalische Medizin und Rehabilitation.
    ISBN: 9783662490341

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