Verhaltenstherapie
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Die Verhaltenstherapie bezeichnet neben der Psychoanalyse eine weitere große Gruppe von Therapiemöglichkeiten im Bereich der Psychotherapie. Sie entwickelte sich etwa ab den 1950er Jahren aus lerntheoretischen Konzepten, hat allerdings keinen speziellen Gründer.
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Was ist Verhaltenstherapie?
Anders als andere Therapiemodelle orientiert sich das verhaltenstherapeutische Konzept stark an Forschungsergebnissen aus medizinischen, psychologischen, biologischen und soziologischen Bereichen. Wichtig sind die Forschungen aus dem Bereich der Lerntheorie.
Die Lerntheorie, auf die sich die Verhaltenstherapie stützt, beschreibt mehrere Wege, auf denen Verhalten erworben wird. Bei der klassischen Konditionierung wird ein ursprünglich bedeutungsloser Reiz mit einem Reiz gekoppelt, der von sich aus eine Reaktion auslöst; nach mehreren Kopplungen genügt der zuvor bedeutungslose Reiz allein, um die Reaktion hervorzurufen. Bei der operanten Konditionierung entscheiden dagegen die Folgen eines Verhaltens darüber, ob es künftig häufiger oder seltener auftritt: Verhalten, dem etwas Angenehmes folgt oder das etwas Unangenehmes beendet, wird wahrscheinlicher. Hinzu kommt das Lernen am Modell, bei dem Verhalten durch die Beobachtung anderer übernommen wird.
Für die Behandlung sind vor allem die aufrechterhaltenden Bedingungen von Bedeutung, also die Frage, warum ein Problem fortbesteht, nachdem sein Anlass längst zurückliegt. Wer aus Angst eine Situation meidet, erlebt unmittelbar Erleichterung – und genau diese Erleichterung macht das Vermeiden beim nächsten Mal wahrscheinlicher. Die Angst bleibt bestehen, weil die Gelegenheit fehlt, eine andere Erfahrung zu machen. An dieser Stelle setzen viele verhaltenstherapeutische Vorgehensweisen an: Sie unterbrechen den Kreislauf, in dem die kurzfristige Entlastung das langfristige Problem stützt.
Mit drei unterschiedlichen Ansätzen versucht die Verhaltenstherapie, psychische Störungen sowie Verhaltensstörungen durch spezielle Techniken zu ändern. Sie geht davon aus, dass jedes Verhalten erlernt ist und somit wieder verlernt, beziehungsweise durch neue Verhaltensmuster ersetzt werden kann.
Drei Modellansätze kommen dabei zum Einsatz:
Gegenkonditionierung/Konfrontation, operante Konditionierung und der kognitive Ansatz. Durch ein problem- sowie zielorientiertes Vorgehen wird in der Verhaltenstherapie versucht, eine Verhaltensänderung zu bewirken, die zur Persönlichkeit passt und so dauerhaft bestehen kann. Krankhafte und gestörte Verhaltensmuster sollen auf diese Weise abgebaut werden. Der kognitive Ansatz hat dabei seit den 1970er Jahren an Gewicht gewonnen: Aus seiner Verbindung mit den verhaltensbezogenen Übungen ist die kognitive Verhaltenstherapie hervorgegangen, die in der heutigen Praxis weit verbreitet ist.
Die drei Modellansätze unterscheiden sich darin, woran sie ansetzen. Der gegenkonditionierende Ansatz arbeitet mit den auslösenden Reizen: Eine Situation, die bisher Angst hervorgerufen hat, wird mit einer anderen Erfahrung verknüpft, etwa mit körperlicher Entspannung oder mit dem Erleben, dass die befürchtete Folge ausbleibt. Der operante Ansatz arbeitet mit den Folgen und verändert gezielt, was einem Verhalten nachfolgt. Der kognitive Ansatz richtet sich auf die Bewertungen, Erwartungen und Denkgewohnheiten, die zwischen einer Situation und der Reaktion darauf stehen.
Im deutschen Versorgungsrecht ist die Verhaltenstherapie eigens beschrieben. Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fasst darunter Therapieverfahren, die vorwiegend auf der Grundlage der Lern- und Sozialpsychologie entwickelt worden sind; unter Verhalten fallen dabei ausdrücklich nicht nur beobachtbare Verhaltensweisen, sondern auch kognitive, emotionale, motivationale und körperliche Vorgänge. Die Richtlinie verlangt eine Analyse der ursächlichen und der aufrechterhaltenden Bedingungen des Krankheitsgeschehens, daraus ein Störungsmodell und eine übergeordnete Behandlungsstrategie, aus der sich die einzelnen Maßnahmen ableiten. Als Schwerpunkte der Interventionen nennt sie stimulusbezogene Methoden wie die systematische Desensibilisierung, responsebezogene Methoden wie die operante Konditionierung und die Verhaltensübung, Methoden des Modelllernens, Methoden der kognitiven Umstrukturierung sowie Selbststeuerungsmethoden. Weil Lebensgeschichte und Lebenslage jedes Menschen verschieden sind, verlangt die Richtlinie zugleich, mehrere dieser Zugänge in einer übergeordneten Strategie zu verbinden. Neben der Verhaltenstherapie sind derzeit die psychoanalytisch begründeten Verfahren und die Systemische Therapie als Verfahren mit belegter Wirksamkeit anerkannt.
Funktion, Wirkung & Ziele
Welche Erkrankungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden dürfen, zählt die Psychotherapie-Richtlinie abschließend auf. Genannt sind affektive Störungen wie depressive Episoden und die Dysthymie, Angst- und Zwangsstörungen, somatoforme und dissoziative Störungen, Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, Essstörungen, nichtorganische Schlafstörungen, sexuelle Funktionsstörungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie Verhaltens- und emotionale Störungen, die in Kindheit und Jugend beginnen. Daneben kann Psychotherapie neben oder nach einer körperlichen Behandlung angewendet werden, wenn seelische Faktoren einen wesentlichen Anteil daran haben, etwa bei einer seelischen Erkrankung als Folge eines schweren chronischen Krankheitsverlaufs oder bei schizophrenen und affektiven psychotischen Störungen. Bei einer Abhängigkeit von psychotropen Substanzen ist die Behandlung an den Zustand der Suchtmittelfreiheit geknüpft.
Zu Beginn der Therapie findet eine Verhaltensanalyse statt. Im Rahmen dieser Analyse werden die Störungen ermittelt und Ziele festgelegt. Der Therapieverlauf erfolgt meist in Phasen und der Patient muss aktiv mitarbeiten und somit Eigenverantwortung übernehmen.
Der Weg in eine ambulante Verhaltenstherapie ist in Deutschland fest geregelt. Am Anfang steht die psychotherapeutische Sprechstunde, ein niedrigschwelliges Erstgespräch, in dem geklärt wird, ob überhaupt eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und welche Hilfe in Betracht kommt; sie zählt noch nicht zur eigentlichen Therapie und wird nicht auf deren Umfang angerechnet. Danach folgen probatorische Sitzungen, mindestens zwei und höchstens vier, bei Kindern und Jugendlichen zwei weitere. Sie dienen der genaueren Diagnostik, der Frage, ob das Verfahren zum Störungsbild passt, und der Einschätzung, ob zwischen Patient und Therapeut eine tragfähige Arbeitsbeziehung entsteht.
Erst danach wird die Behandlung bei der Krankenkasse beantragt. Vorgesehen sind zwei Schritte einer Kurzzeittherapie von jeweils bis zu zwölf Stunden sowie eine Langzeittherapie, die in Schritten von bis zu 60 Stunden bewilligt wird und deren Höchstgrenze bei 80 Stunden liegt; für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Grenzen. Bei einem Antrag auf Langzeittherapie im Einzelsetting ist zusätzlich ein Gutachterverfahren vorgeschrieben. Eine Therapiestunde umfasst mindestens 50 Minuten. Für akute Krisen sieht die Richtlinie außerdem eine psychotherapeutische Akutbehandlung vor, die im Anschluss an die Sprechstunde beginnen kann und nur angezeigt, nicht beantragt werden muss; sie soll rasch entlasten und wird später auf das Kontingent angerechnet. Vor Beginn einer Richtlinientherapie ist eine ärztliche Abklärung körperlicher Ursachen einzuholen.
Ziel der Therapie ist entweder, ein unerwünschtes Verhalten aufzugeben oder zu ändern, oder aber ein gewünschtes Verhalten, wie beispielsweise Selbstvertrauen, aufzubauen. Es können auch mehrere Ziele parallel erarbeitet werden.
Diese Ziele können durch unterschiedliche Vorgehensweisen erreicht werden. Ausschlaggebend ist hierbei die Persönlichkeit des Patienten, denn das menschliche Verhalten wird als System begriffen, welches auf unterschiedlichen Ebenen fungiert und kommuniziert: kognitiv, physiologisch, emotional und verhaltensorientiert. Zwischen diesen Ebenen kommt es zu ständigen Wechselbeziehungen und -wirkungen, Überlagerungen und Anspannungen, weshalb eine Ebene nicht isoliert betrachtet werden kann.
Eine Verhaltensänderung bewirkt immer eine Reaktion und Änderung in den anderen Ebenen. Aus diesem Grund ist die Selbstkontrolle des Patienten ein wesentlicher Therapiebestandteil. Er lernt, sich selbst und sein Verhalten zu kontrollieren und zu steuern und durch stetiges Training so zu vertiefen, dass es zu einer selbstständigen Verhaltensweise wird und das alte, unerwünschte Verhalten überlagert beziehungsweise ersetzt wird.
Diese Art der Verhaltensmodifikation kann schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen oder durch direkte Konfrontation, eine Methode, welche oft bei Angststörungen eingesetzt wird. Bei spezifischen Phobien und bei einer Panikstörung mit ausgeprägtem Vermeidungsverhalten gehört die Konfrontation nach den aktuellen Behandlungsempfehlungen regelhaft dazu; auch bei Zwangsstörungen wird sie eingesetzt.
Welche Vorgehensweise gewählt wird, ist abhängig von der Persönlichkeit und dem Zustand des Patienten und wird stets gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet. So kann eine mögliche Überforderung vermieden werden. Die Verhaltenstherapie bedient sich neben den herkömmlichen Methoden auch Techniken aus den Bereichen Entspannung, Hypnose und Rollenspiele. Die Bandbreite der Möglichkeiten macht sie individuell einsetzbar.
Zum praktischen Handwerkszeug gehören einige Bausteine, die sich in fast jeder verhaltenstherapeutischen Behandlung wiederfinden. Am Anfang steht meist die Psychoedukation: Der Patient erhält ein verständliches Modell davon, wie seine Beschwerden entstanden sind und wodurch sie sich halten. Häufig führt er Protokolle über Situationen, Gedanken, Gefühle und Verhalten, um Zusammenhänge sichtbar zu machen, die im Alltag untergehen. Zwischen den Sitzungen vereinbarte Übungen sind dabei ein Kernbestandteil und keine Zugabe, denn die eigentliche Veränderung soll dort stattfinden, wo die Beschwerden auftreten, und nicht im Behandlungszimmer.
Im Rollenspiel werden schwierige Situationen vorbereitet, etwa ein Gespräch, das dem Betroffenen bisher unmöglich erschien. Bei der Konfrontation wird zwischen dem Aufsuchen der Situation in der Wirklichkeit und dem Durchleben in der Vorstellung unterschieden; ob schrittweise oder unmittelbar vorgegangen wird, ist vorher gemeinsam festzulegen. Die Verhaltenstherapie kann als Einzel- oder als Gruppenbehandlung stattfinden, auch in Kombination aus beidem. Die Gruppe hat dabei einen eigenen Wert: Betroffene erleben, dass sie mit ihrem Problem nicht allein sind, sie erhalten Rückmeldung von Menschen in ähnlicher Lage, und neues Verhalten lässt sich in einem geschützten Rahmen erproben, bevor es außerhalb erprobt wird.
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Risiken & Gefahren
Sie setzt zudem eine gewisse psychische Stabilität voraus und erfordert eine aktive Mitarbeit seitens des Patienten, was bei schwer schizophrenen Patienten erst durch eine medikamentöse Einstellung möglich wird.
Für Störungsbilder, welche eine weitreichende und intensive Aufarbeitung vergangener Geschehnisse erforderlich machen, galt eine Verhaltenstherapie lange als ungeeignet. Sie konnte zu späteren Zeitpunkten wichtig werden, diente nach diesem Verständnis jedoch nicht der Aufarbeitung. Setzt die Verhaltenstherapie hier zu früh ein und werden Traumata nicht ausreichend verarbeitet, kann es später zu schwerwiegenden Rückschlägen kommen.
Nach diesem älteren Verständnis war der Lernerfolg einer Verhaltenstherapie in solchen Fällen meist hinfällig. Bei einigen Patientengruppen wird eine Therapie erst durch eine medikamentöse Einstellung möglich, wie zum Beispiel bei schweren Depressionen. Dabei ist wichtig, dass die Verhaltensänderungen auch dann Bestand haben können, wenn die Medikamente abgesetzt werden. Es gilt, genau abzuwägen, ob eine Verhaltenstherapie zum Heilungserfolg beitragen kann oder eine andere Form besser auf die Persönlichkeit und das Störungsbild passt.
Auch eine sorgfältig geführte Verhaltenstherapie ist nicht frei von unerwünschten Wirkungen. Die Auseinandersetzung mit belastenden Erinnerungen, mit lange gemiedenen Situationen oder mit eingefahrenen Denkmustern kann vorübergehend zu stärkeren Beschwerden führen, bevor eine Besserung eintritt; das gilt besonders für Konfrontationsverfahren, deren Wirkung gerade darauf beruht, die Anspannung zuzulassen statt sie zu umgehen. Veränderungen wirken außerdem über den Betroffenen hinaus. Wer lernt, Grenzen zu setzen oder Aufgaben abzugeben, verändert damit auch Beziehungen in Familie, Partnerschaft und Beruf, und nicht jedes Umfeld nimmt das ohne Weiteres an. Ein Teil dieser Belastungen lässt sich vorhersehen und im Vorfeld besprechen; die Aufklärung über das geplante Vorgehen gehört deshalb zur Behandlung.
Ein eigenes Augenmerk gilt dem Ende der Behandlung. Die Psychotherapie-Richtlinie sieht die Rückfallvorbeugung als festen Bestandteil der Abschlussphase vor: Patient und Therapeut besprechen anstehende Aufgaben und absehbare kritische Lebenssituationen, um zu klären, woran ein Rückfall erkennbar wäre und was dann zu tun ist. Nach einer Langzeittherapie können außerdem verbliebene Stunden des bewilligten Kontingents genutzt werden, um die Behandlung ausschleichend zu beenden, statt sie abrupt abzubrechen. Dahinter steht die Erfahrung, dass der Übergang in den Alltag ohne die feste Struktur der Termine für viele Betroffene der schwierigste Teil ist.
Die Psychotherapie-Richtlinie nennt darüber hinaus Fälle, in denen eine Psychotherapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Das gilt, wenn zwar eine seelische Krankheit vorliegt, ein Behandlungserfolg aber nicht zu erwarten ist, weil es an Motivation, Motivierbarkeit oder Umstellungsfähigkeit fehlt oder die Lebensumstände dem entgegenstehen. Ausgeschlossen ist die Behandlung ferner, wenn sie nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit dient, sondern allein der beruflichen, schulischen oder sozialen Anpassung, und ebenso, wenn sie sich in Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung erschöpft. Verhaltensweisen, die als soziale Auffälligkeit in Erscheinung treten, sind nur dann Gegenstand einer solchen Behandlung, wenn sie Ausdruck einer psychischen Erkrankung sind.
Wer Verhaltenstherapie als Heilbehandlung ausübt, braucht dafür eine staatliche Erlaubnis. Die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt und setzt eine Approbation voraus; führen dürfen sie daneben Ärztinnen und Ärzte, die dabei den Zusatz ärztlich verwenden können. Das Psychotherapeutengesetz versteht unter der Ausübung von Psychotherapie ausdrücklich nur die Anwendung wissenschaftlich geprüfter und anerkannter Verfahren zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert und verlangt im Rahmen der Behandlung eine körperliche Abklärung. Tätigkeiten, die allein der Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte dienen, gehören nach dem Gesetz nicht dazu. Andere Bezeichnungen, etwa Coach oder Berater, sind demgegenüber nicht Gegenstand dieses Gesetzes; für Betroffene ist die Approbation deshalb das verlässlichere Merkmal als der Name des Angebots.
Quellen
- Margraf, J., Schneider, S. (Hrsg.): Lehrbuch der Verhaltenstherapie, Band 1: Grundlagen, Diagnostik, Verfahren und Rahmenbedingungen psychologischer Therapie.
ISBN: 9783662549100
- Linden, M., Hautzinger, M. (Hrsg.): Verhaltenstherapiemanual – Erwachsene.
ISBN: 9783662622971
- Hautzinger, M.: Kognitive Verhaltenstherapie bei Depressionen.
ISBN: 9783621288149
- Falkai, P., Wittchen, H.-U. (Hrsg.): Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen.
ISBN: 9783801732172
- Falkai, P., Laux, G., Deister, A. (Hrsg.): Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
ISBN: 9783132432659
