Knochenmarkspende

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Aktuell wirbt die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) eifrig um neue Spender für Knochenmark. Kein Wunder, denn für viele von Leukämie und anderen Blutkrankheiten betroffene Menschen ist die Übertragung gespendeter Stammzellen die einzige Aussicht auf Heilung. Mit ihren weltweit mehr als 13 Millionen registrierten Spenderinnen und Spendern konnten schon viele Leben gerettet oder verlängert werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Knochenmarkspende?

Knochenmarkspende
Es gibt zwei verschiedene Anwendungsverfahren, einem Spender Stammzellen aus dem Knochenmark zu entnehmen: die Entnahme von Stammzellen aus dem peripheren Blut oder die Punktion des Beckens.

Knochenmarkspende definiert sich meistens über die Krankheit, die durch eben diese Spende bekämpft werden soll: Leukämie, sporadisch auch als Blutkrebs bezeichnet. Leukämie ist eine sehr gefährliche Bluterkrankung, bei der die Neubildung von weißen Blutkörperchen, den Leukozyten, welche Bestandteil des Immunsystems sind, gestört ist.

Wie bei einer Produktionsanlage, der eine falsche Blaupause vorgelegt wurde, produziert das kranke Knochenmark unaufhörlich unreife, funktionsuntüchtige Leukozyten, die im Knochenmark die gesunde Blutbildung verdrängen. In Deutschland erkranken jährlich rund 13.000 Menschen an einer Leukämie, darunter auch Kinder und Jugendliche. Trotz Behandlung verläuft ein erheblicher Teil dieser Erkrankungen tödlich. Die Übertragung gesunder Stammzellen eines passenden Spenders ist bei einem Teil dieser Erkrankungen bis heute die einzige Behandlung mit Aussicht auf Heilung.

Bei der Suche nach dem richtigen Spender ist wichtig, dass die HLA-Gewebemerkmale (Humane Leukozyten-Antigene) der erkrankten Person und der des Spenders möglichst identisch sind. HLA-Merkmale sind Oberflächenmerkmale von Körperzellen, bestimmte Strukturen, anhand derer das Immunsystem körpereigene Zellen von denen anderer Organismen unterscheidet. Dabei gibt es viele verschiedene HLA-Merkmale, und von jedem dieser Merkmale trägt ein Mensch zwei Ausprägungen, je eine vom Vater und eine von der Mutter. Da jedes HLA-Merkmal in über hundert Varianten vorkommen kann, ergibt sich eine kaum überschaubare Zahl möglicher HLA-Gesamtbilder – weit mehr, als sich anschaulich vorstellen lässt. Genau darin liegt die Schwierigkeit der Spendersuche.

Deswegen gibt es für jede Person nur wenige passende Spender. Und nur ein Drittel aller Betroffenen findet Spender innerhalb der eigenen Familie. Deswegen braucht es Fremdspender, die mithilfe des DKMS-Netzwerkes schnell vermittelt werden können. Doch noch immer findet ein Teil der Patienten keinen passenden Spender.

Funktion, Wirkung & Ziele

Es gibt heute zwei verschiedene Anwendungsverfahren, einem Spender Stammzellen aus dem Knochenmark zu entnehmen, wobei das erste Verfahren deutlich weniger invasiv ist: Es ist die Entnahme von Stammzellen aus dem peripheren Blut. Bei diesem Verfahren muss zunächst dafür gesorgt werden, dass sich Stammzellen aus dem Knochenmark lösen und in den Blutkreislauf gelangen.

Dies wird mit dem Medikament G-CSF bewerkstelligt, das dem Spender in einer viertägigen Vorbehandlung zweimal am Tag unter die Haut gespritzt wird. Anschließend beginnt die eigentliche Entnahme, bei der dem Spender Blut abgelassen und in einem Zellseparator - einer Zentrifuge, die die Blutkörperchen ihrer Masse nach auftrennt - gefiltert wird, bevor es wieder in den Körper zurückgelangt.

Eine zweite, heute nur noch selten angewandte Methode der Knochenmarkspende ist die Punktion des Beckens. Hier wird das Mark direkt aus dem Knochen abgesaugt, was etwa eine Stunde dauert und immer unter Vollnarkose stattfindet. Das Becken wird dafür in aller Regel verwendet, weil es erstens ein sehr großer Knochen im menschlichen Körper ist, der genügend Mark bereitstellen und regenerieren kann. Und zweitens liegt der Knochen an den Seiten direkt unter der Haut, weswegen die Punktionsnadel nicht tief eindringen muss, um das Mark zu erreichen.

Diese Punktion ist dennoch erheblich aggressiver als die periphere Entnahme von Stammzellen aus dem Blut, weswegen der Spender bei diesem Verfahren einen Blutverlust von über einem Liter erleiden kann.

Dies wird dadurch kompensiert, dass drei Wochen vor der Spende eine Eigenblutentnahme durchgeführt wird. In diesen Wochen bildet sich genügend Blut nach, und bei der Spende selbst kann dann das aufbewahrte Blut in den Körper zurückgeführt werden. Im Grunde handelt es sich also um eine zeitversetzte Autotransfusion. Das Knochenmark selbst bildet sich im Beckenknochen innerhalb weniger Wochen nach, sodass der Spender in aller Regel keinen bleibenden Nachteil erfährt.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Beide Methoden der Stammzellentnahme bergen gewisse, wenn auch geringe Risiken und Nebenwirkungen: Bei der peripheren Spende können infolge der G-CSF-Behandlung Symptome wie Knochen-, Kopf- oder Muskelschmerzen auftreten, ähnlich wie bei einer Grippe. Allergische Reaktionen können auftreten, jedoch nur in sehr seltenen Fällen. Langzeiteffekte oder bleibende Nebenwirkungen dieser Behandlung beim Spender sind nach heutigem Kenntnisstand nicht bekannt.

Die chirurgische Knochenmarkentnahme birgt wegen ihrer Vollnarkose immer ein sehr geringes Restrisiko, wie es bei allen Operationen vorliegt. An der Entnahmestelle am Knochen und an der Haut können Blutergüsse und Schmerzen auftreten. Doch auch diese unangenehmen Effekte heilen in aller Regel im Laufe von nur wenigen Tagen aus. Es kann also zusammengefasst werden, dass die Nebenwirkungen bei dieser Methode der Knochenmarkspende in erster Linie nichts mit dem Verlust des Marks an sich, sondern mit dem operativen Eingriff und der notwendigerweise in Kauf genommenen Verletzung der Haut und des Beckenknochens zu tun haben.

Im Zusammenhang mit möglichen Risiken und Nebenwirkungen der Knochenmarkspende sei noch erwähnt, dass Spender natürlich das Recht haben, ohne Angabe von Gründen von der Spende zurückzutreten, wenn sie sich zu unsicher sind. Allerdings dürfen sie das nur noch so lange, wie die Vorbereitung des Empfängers noch nicht begonnen hat. Denn dabei wird sein verbleibendes krankes Knochenmark mit Chemotherapie und/oder Bestrahlung abgetötet, um eine reibungslose anschließende Ansiedlung des frischen Spenderknochenmarks zu gewährleisten. Deswegen sollte verständlich sein, warum ein Rücktritt von der Knochenmarkspende, während der Patient bereits vorbereitet wird, selbigen in akute Lebensgefahr bringen kann.

Wer sich als Spender registrieren lassen kann

Die Aufnahme in eine Spenderdatei ist an ein Mindest- und ein Höchstalter gebunden. Der Grund für die obere Grenze ist nicht Willkür: Mit steigendem Lebensalter nehmen Begleiterkrankungen zu, und die Sicherheit des Spenders hat bei einem Eingriff, der ihm selbst keinen gesundheitlichen Nutzen bringt, absoluten Vorrang. Wer die Altersgrenze überschreitet, wird aus der Datei genommen, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht.

Voraussetzung ist außerdem ein guter allgemeiner Gesundheitszustand. Ausgeschlossen sind unter anderem Menschen mit bestimmten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, mit Autoimmunerkrankungen, mit Erkrankungen des Blutes oder des Immunsystems, mit einer zurückliegenden Krebserkrankung sowie mit übertragbaren Infektionen wie HIV oder bestimmten Formen der Hepatitis. Auch ein deutliches Übergewicht kann der Registrierung entgegenstehen, weil es das Narkoserisiko erhöht. Während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit ruht die Spendebereitschaft. Welche Erkrankung im Einzelfall ein Ausschlussgrund ist, entscheidet die Datei nach ärztlicher Prüfung.

Wie eine Registrierung praktisch abläuft

Für die Aufnahme in die Datei genügt heute in der Regel ein Abstrich der Wangenschleimhaut mit einem Wattestäbchen; alternativ wird eine kleine Blutprobe entnommen. Aus dem gewonnenen Material bestimmt ein Labor die HLA-Gewebemerkmale. Diese Merkmale werden zusammen mit den Kontaktdaten gespeichert, für die Suche selbst aber in pseudonymisierter Form weitergegeben – die suchende Klinik erhält also zunächst nur ein Merkmalsmuster, keinen Namen.

In Deutschland laufen die Daten der einzelnen Spenderdateien im Zentralen Knochenmarkspender-Register (ZKRD) in Ulm zusammen, das die bundesweite Suche koordiniert und an die entsprechenden Register anderer Länder angebunden ist. Für einen Patienten wird deshalb nicht nur in seinem Heimatland gesucht, sondern weltweit. Umgekehrt kann ein in Deutschland registrierter Spender für einen Patienten auf einem anderen Kontinent angefragt werden.

Die Registrierung ist für den Spender kostenfrei; die Kosten der Typisierung tragen die Dateien, die sich dafür wesentlich aus Spenden finanzieren. Eine Registrierung ist keine Verpflichtung: Wer aufgenommen ist, sagt damit lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zu.

Vom Suchtreffer bis zur Spende

Zwischen Registrierung und einer tatsächlichen Anfrage können viele Jahre liegen – oder es kommt nie dazu. Meldet sich die Datei, weil die Merkmale zu einem Patienten passen, folgt zunächst eine Bestätigungstypisierung an einer neuen Probe. Sie soll ausschließen, dass ein Verwechslungs- oder Laborfehler die Grundlage der weiteren Planung bildet, und verfeinert zugleich die Merkmalsbestimmung.

Bestätigt sich die Übereinstimmung, wird der Spender ausführlich untersucht und aufgeklärt. Zu dieser Voruntersuchung gehören ein ärztliches Gespräch, eine körperliche Untersuchung, Laborwerte einschließlich einer Untersuchung auf übertragbare Infektionen und je nach Verfahren weitere Untersuchungen von Herz und Lunge. Erst danach entscheidet sich, welches der beiden Entnahmeverfahren infrage kommt; maßgeblich sind dabei der medizinische Bedarf des Patienten und die Eignung des Spenders.

Die Aufklärung erfolgt getrennt von der behandelnden Einrichtung des Patienten, damit der Spender frei entscheiden kann. Verdienstausfall, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Kosten der Voruntersuchungen und der Nachsorge werden dem Spender ersetzt; ein Entgelt für die Spende selbst ist in Deutschland nicht vorgesehen, die Spende ist unentgeltlich.

Anonymität und Kontakt zwischen Spender und Empfänger

Spender und Empfänger erfahren zunächst nicht, wer der jeweils andere ist. Diese Anonymität schützt beide Seiten: den Empfänger vor Erwartungen und Ansprüchen, den Spender vor der Last, für den weiteren Krankheitsverlauf verantwortlich gemacht zu werden. Der Spender erfährt in der Regel nur, ob es sich um einen erwachsenen Patienten oder ein Kind handelt, und kann sich später nach dem Befinden erkundigen.

Ein anonymer Briefwechsel über die Datei ist üblicherweise möglich. Ein persönliches Kennenlernen ist an eine Sperrfrist und an das ausdrückliche Einverständnis beider Seiten gebunden; die Regelungen unterscheiden sich zudem von Land zu Land, und in manchen Ländern bleibt der Kontakt dauerhaft ausgeschlossen.

Welche Erkrankungen mit einer Spende behandelt werden

Am bekanntesten sind die Leukämien, doch die Übertragung fremder Stammzellen kommt bei einer ganzen Reihe von Erkrankungen infrage. Dazu zählen Lymphome, das myelodysplastische Syndrom und andere Erkrankungen der Blutbildung, die aplastische Anämie, bei der das Knochenmark seine Arbeit weitgehend einstellt, sowie schwere angeborene Störungen des Immunsystems.

Auch angeborene Erkrankungen des roten Blutfarbstoffs wie die Sichelzellanämie und die Thalassämie können in ausgewählten Fällen auf diesem Weg behandelt werden, ebenso bestimmte angeborene Stoffwechselerkrankungen. Gemeinsam ist diesen sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern, dass die Wurzel des Problems in den blutbildenden Zellen selbst liegt – und dass ein Austausch dieser Zellen deshalb ursächlich ansetzt.

Nabelschnurblut als weitere Quelle

Die beiden beschriebenen Entnahmeverfahren setzen einen lebenden Spender voraus. Daneben gibt es eine weitere Quelle blutbildender Stammzellen, bei der niemandem etwas entnommen werden muss: das Nabelschnurblut. Es wird nach der Geburt aus der abgenabelten Nabelschnur und der Plazenta gewonnen, ist besonders reich an Stammzellen und kann eingefroren gelagert werden, sodass es im Bedarfsfall sofort verfügbar ist. Mutter und Kind werden dabei nicht belastet.

Der Nachteil liegt in der Menge: Ein einzelnes Präparat enthält nur begrenzt viele Zellen, was den Einsatz vor allem bei Kindern und bei kleineren Empfängern begünstigt. Dafür müssen die Gewebemerkmale nicht ganz so genau übereinstimmen wie bei einer Spende von einem Erwachsenen.

Nachsorge des Spenders

Nach der Spende bleibt der Spender in der Betreuung der entnehmenden Einrichtung und der Datei. Vorgesehen sind Kontrolluntersuchungen mit Bestimmung des Blutbildes, um die Erholung der Blutwerte zu belegen, sowie eine ärztliche Nachbefragung in größeren Abständen. Die Dateien führen darüber hinaus Erhebungen zum langfristigen Befinden ihrer Spender, weil sich nur so beurteilen lässt, ob spätere Folgen auftreten.

Nach einer Entnahme aus dem Knochen wird für kurze Zeit körperliche Schonung empfohlen; nach einer Entnahme aus dem Blut fühlen sich viele Spender bereits am Folgetag wieder belastbar. Wie schnell wieder Sport getrieben werden darf, entscheidet der behandelnde Arzt. Wer nach einer Spende erneut angefragt wird – etwa weil derselbe Patient einen Rückfall erleidet –, entscheidet auch dann wieder frei.

Abgrenzung zu Blutspende und Organspende

Drei Formen des Spendens werden im Alltag regelmäßig durcheinandergebracht, obwohl sie rechtlich wie praktisch wenig miteinander zu tun haben.

Die Blutspende richtet sich an einen unbekannten Empfängerkreis, wird in kurzen Abständen wiederholt und erfordert keine Übereinstimmung von Gewebemerkmalen, sondern lediglich eine passende Blutgruppe. Wer regelmäßig Blut spendet, ist damit nicht als Stammzellspender registriert – dafür ist eine gesonderte Typisierung nötig.

Die Organspende im Sinne des Organspendeausweises betrifft die Entnahme von Organen nach dem Tod. Die Knochenmarkspende ist dagegen eine Lebendspende: Sie setzt einen lebenden, gesunden und einwilligungsfähigen Menschen voraus, und das gespendete Gewebe bildet sich nach. Ein Organspendeausweis sagt deshalb nichts darüber aus, ob jemand als Stammzellspender zur Verfügung steht, und umgekehrt.

Innerhalb der Knochenmarkspende selbst ist schließlich zwischen der verwandten und der nicht verwandten Spende zu unterscheiden. Passt ein Geschwisterkind, wird die Suche in den Dateien gar nicht erst nötig; die Untersuchung der Angehörigen steht deshalb am Anfang. Erst wenn sie ergebnislos bleibt, beginnt die Fremdspendersuche.

Warum immer neue Spender gebraucht werden

Dass bereits viele Menschen registriert sind, macht weitere Registrierungen nicht überflüssig. Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens scheiden Spender mit Erreichen der Altersgrenze wieder aus, sodass die Dateien beständig Zugänge brauchen, um ihren Bestand zu halten. Zweitens sind die HLA-Merkmale in verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich häufig; Patienten mit seltenen Merkmalskombinationen und Patienten aus Gruppen, die in den Dateien schwach vertreten sind, finden deshalb schwerer einen Spender. Und drittens kann selbst ein registrierter Spender im entscheidenden Moment ausfallen – wegen einer zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankung, einer Schwangerschaft oder weil er nicht mehr erreichbar ist. Eine aktuelle Adresse an die Datei zu melden, ist deshalb ein kleiner, aber wirksamer Beitrag.

Quellen

  • Kreuzer, K.-A. (Hrsg.): Referenz Hämatologie.
    ISBN: 9783132400535
  • Berger, D. P., Engelhardt, M., Duyster, J.: Das Rote Buch – Hämatologie und Internistische Onkologie.
    ISBN: 9783609512242
  • Kiefel, V., Sachs, U. J. (Hrsg.): Transfusionsmedizin und Immunhämatologie.
    ISBN: 9783662718247
  • Schmoll, H.-J. (Hrsg.): Kompendium Internistische Onkologie.
    ISBN: 9783662607473
  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655

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