Rettungsdienst

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Glied in der Rettungskette: In Deutschland ist es seine Aufgabe, Patienten präklinisch zu stabilisieren und nach der Erstversorgung in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren. Dabei wird ärztliches und nicht-ärztliches Fachpersonal eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Rettungsdienst?

Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Glied in der Rettungskette: In Deutschland ist es seine Aufgabe, Patienten präklinisch zu stabilisieren und nach der Erstversorgung in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.

Im Rettungsdienst werden durch Rettungsfachpersonal Patienten bei plötzlichen Erkrankungen oder Verletzungen stabilisiert und einer ärztlichen Versorgung zugeführt. Dafür werden primär Rettungswagen nach DIN EN 1789 und Notarzteinsatzfahrzeuge eingesetzt. Spezialbereiche des Rettungsdienstes sind die Luftrettung mit Rettungshubschraubern, die Bergrettung durch die Bergwachten und die Wasserrettung durch die Wasserwachten.

Außerdem zählt die Seenotrettung zum Rettungsdienst. Der überwiegende Teil der Einsätze erfolgt im Rettungsdienst allerdings bodengebunden, mit RTW und NEF. Das ärztliche Personal im Rettungsdienst besteht aus Notärzten, zum Teil mit fachlicher Weiterbildung für ein bestimmtes Teilgebiet. Die Ausbildung für das nicht-ärztliche Rettungsfachpersonal wurde in Deutschland zum 1.1.2014 grundlegend reformiert: Bis 2021 sollten Notfallsanitäter mit dreijähriger Ausbildung und erweiterten Kompetenzen die Rettungsassistenten ablösen, die bis dahin mit einer zweijährigen Ausbildung die höchste Qualifikationsstufe im Rettungsdienst darstellten. Dieser Übergang ist inzwischen abgeschlossen: Der Beruf des Rettungsassistenten wird nicht mehr ausgebildet, höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst ist heute der Notfallsanitäter.

Darüber hinaus bleibt der Rettungssanitäter mit einer je nach Bundesland unterschiedlich geregelten, mindestens 520-stündigen Ausbildung als grundlegende Qualifikation für den Einsatz im Krankentransport oder als Fahrer eines Rettungswagens erhalten. Die Alarmierung des Rettungsdienstes erfolgt über Rettungsleitstellen, die in ganz Deutschland unter der 112 erreichbar sind.

Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird durch die Krankenversicherungen getragen, gesetzliche Regelungen zum Rettungsdienst sind in Deutschland Ländersache. Während in manchen Bundesländern die Rettungsdienste Kommunalunternehmen sind, wird diese Aufgabe in anderen Bundesländern an die Hilfsorganisationen ausgelagert.

Der Rettungsdienst ist nur ein Glied der Rettungskette, und er ist nicht das erste. Vor ihm stehen das Erkennen des Notfalls, der Notruf und die Erste Hilfe durch Anwesende; nach ihm folgen die Übergabe in der Klinik und die Weiterbehandlung dort. Gerade bei einem Kreislaufstillstand entscheidet die Zeitspanne bis zum Beginn der Herzdruckmassage maßgeblich über den Ausgang, und diese Spanne kann nur von Laien überbrückt werden, weil kein Rettungsmittel in Sekunden vor Ort sein kann. Viele Leitstellen leiten Anruferinnen und Anrufer deshalb bereits am Telefon zur Wiederbelebung an, bis das erste Fahrzeug eintrifft.

Der Notruf 112 gilt nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union und ist aus dem Fest- und Mobilnetz kostenfrei erreichbar. Die Leitstelle fragt nach einem festen Schema ab, wo etwas geschehen ist, was geschehen ist, wie viele Menschen betroffen sind und welche Art von Verletzung oder Beschwerde vorliegt. Rückfragen abzuwarten und nicht vorzeitig aufzulegen gehört zum Notruf dazu. Aus den Angaben leitet die Disponentin oder der Disponent ein Meldebild ab und entscheidet, welche Mittel alarmiert werden – etwa ein Rettungswagen allein oder zusätzlich ein Notarzt.

Wie schnell Hilfe eintreffen soll, regelt die sogenannte Hilfsfrist. Sie ist keine bundesweit einheitliche Größe: Jedes Land legt in seinem Rettungsdienstgesetz selbst fest, wie lang sie ist, ab welchem Zeitpunkt sie zu laufen beginnt, wann sie endet und in welchem Anteil der Einsätze sie eingehalten werden muss. Zahlen aus verschiedenen Ländern lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen. Ebenfalls von Land zu Land verschieden ist die Frage, wer den Rettungsdienst durchführt: Neben den bereits genannten kommunalen Trägern und den Hilfsorganisationen betreiben mancherorts die Berufsfeuerwehren oder private Unternehmen die Rettungswachen.

Zum Fuhrpark gehören neben Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug weitere Fahrzeugtypen. Der Krankentransportwagen ist für Patienten gedacht, die keine Notfallversorgung, wohl aber eine fachliche Betreuung während der Fahrt benötigen. Der Notarztwagen vereint Rettungswagen und Notarzt in einem Fahrzeug. Weiter verbreitet ist das Rendezvous-System, bei dem Rettungswagen und Notarzt getrennt anfahren und sich am Einsatzort treffen; sein Vorteil liegt darin, dass der Notarzt nach der Erstversorgung wieder für andere Einsätze zur Verfügung steht, während der Rettungswagen den Transport allein übernimmt. Für die Verlegung von Intensivpatienten zwischen Kliniken stehen eigens ausgestattete Intensivtransportwagen und Intensivtransporthubschrauber bereit.

Zum Rettungsdienst im weiteren Sinn gehört schließlich die psychosoziale Notfallversorgung. Notfallseelsorger und Kriseninterventionsteams kümmern sich am Einsatzort um Angehörige, Augenzeugen und Hinterbliebene, die selbst keine medizinische Behandlung benötigen, aber Betreuung brauchen. Sie werden von der Leitstelle gesondert alarmiert und entlasten damit auch das Rettungsteam, das sich auf die Versorgung des Patienten konzentrieren kann. Für die Einsatzkräfte selbst bestehen entsprechende Angebote zur Nachbereitung besonders belastender Einsätze.

Behandlungen & Therapien

Prinzipiell umfasst das Behandlungsspektrum des Rettungsdienstes sämtliche Krankheiten, Beschwerden und Verletzungen, die außerhalb einer Klinik auftreten. Dabei gibt es allerdings je nach Schwere und Art einer Erkrankung und Verletzung gravierende Unterschiede: Während zum Beispiel eine hypertensive Krise oder ein Unterzucker mit den Medikamenten, die im Rettungswagen oder auf dem Notarztfahrzeug mitgeführt werden, oftmals so ausreichend behandelt werden können, dass der Patient gar nicht mit in die Klinik muss, werden bei anderen Erkrankungen nur die Symptome, zum Beispiel Schmerzen oder Blutungen, gelindert.

Die eigentliche Behandlung erfolgt dann erst in der Klinik, zum Beispiel das Gipsen einer Fraktur oder das Nähen einer Wunde. Welche Methoden angewandt werden, unterscheidet sich je nach Rettungsdienstbereich, Qualifikation des anwesenden Rettungsfachpersonals und gebotener Eile. Bei Polytraumen oder Schlaganfällen ist oftmals ein schneller Transport in eine geeignete Klinik wichtiger als eine Behandlung einzelner Symptome vor Ort. Auch in Fällen, wo die Symptome eines Patienten vor Ort nicht behandelt werden können, hat der Transport zum Krankenhaus Vorrang.

In vielen Fällen erfolgt die Behandlung im Rettungsdienst mittlerweile über sogenannte Algorithmen: Diese standardisierten Ablaufschemen stellen sicher, dass ein bestimmtes Krankheitsbild immer gleich und auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung behandelt wird. Im Rahmen solcher Algorithmen kann der jeweilige Ärztliche Leiter Rettungsdienst die Verwendung bestimmter Medikamente durch Rettungsfachpersonal für seinen Rettungsdienstbereich freigeben. Generell ist der Rettungsdienst für akute Fälle zuständig, also bei plötzlich eingetretenen Beschwerden oder Verletzungen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen, die unmittelbar behandlungsbedürftig sind.

Für sogenannte subakute Fälle oder chronische Erkrankungen sind die niedergelassenen Ärzte oder außerhalb deren Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Diese können zwar vom Rettungsdienst auch abgearbeitet werden, aber dadurch werden Kapazitäten für Notfälle blockiert und der Rettungsdienst letztlich überlastet. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit unter der Rufnummer 116 117 erreichbar.

Die Versorgung am Einsatzort folgt einem festen Prioritätenschema. Zuerst werden die Funktionen geprüft und gesichert, deren Ausfall am schnellsten zum Tod führt: die Atemwege, die Atmung, der Kreislauf, der neurologische Zustand und zuletzt der vollständig untersuchte Körper unter Schutz vor Auskühlung. Erst wenn eine Stufe abgearbeitet ist, folgt die nächste; verschlechtert sich der Zustand zwischendurch, wird von vorn begonnen. Dieses Vorgehen sorgt dafür, dass unter Zeitdruck und in wechselnder Besetzung nichts übersehen wird.

Zu den Maßnahmen, die regelmäßig schon vor der Klinik ergriffen werden, zählen die Lagerung entsprechend dem Krankheitsbild, die Gabe von Sauerstoff, das Anlegen eines venösen Zugangs, das Stillen bedrohlicher Blutungen durch Druckverband oder Abbindesystem, die Ruhigstellung von Brüchen sowie der Erhalt der Körperwärme. Bei einem Kreislaufstillstand werden Herzdruckmassage, Beatmung und – wenn der Herzrhythmus es zulässt – die Schockabgabe durch den mitgeführten Defibrillator miteinander verzahnt.

Ebenso wichtig wie die Behandlung selbst ist die Wahl des Ziels. Nicht jedes Krankenhaus kann jeden Notfall versorgen, und so fährt der Rettungsdienst nicht zwingend die nächstgelegene, sondern die geeignete Klinik an: beim Schlaganfall eine Einrichtung mit Spezialstation, beim Herzinfarkt ein Haus mit Herzkatheterlabor, beim schwerverletzten Patienten ein Traumazentrum. Die Klinik wird über die Leitstelle vorab informiert, damit das Behandlungsteam bereitsteht, wenn das Fahrzeug eintrifft. Bei Verdacht auf einen Herzinfarkt kann das im Fahrzeug geschriebene EKG bereits während der Fahrt in die Klinik übermittelt werden.

In mehreren Regionen ergänzt inzwischen ein Telenotarzt das System. Dabei wird ein Arzt in einer Zentrale über Funk und Datenverbindung zugeschaltet; er sieht Vitalwerte und EKG mit, kann das Team beraten und Maßnahmen freigeben, ohne selbst vor Ort zu sein. Den Notarzt am Einsatzort ersetzt er nicht, entlastet ihn aber bei Lagen, die keine ärztlichen Handgriffe erfordern.

Sind mehr Patienten betroffen, als mit den vorhandenen Kräften gleichzeitig versorgt werden können, wechselt der Rettungsdienst in ein anderes Vorgehen. Bei einem Massenanfall von Verletzten werden die Betroffenen zunächst gesichtet, also nach der Dringlichkeit ihrer Behandlung in Gruppen eingeteilt; die Leitung übernehmen ein Leitender Notarzt und ein organisatorischer Leiter. Der Grundsatz, jedem Einzelnen das medizinisch Bestmögliche zukommen zu lassen, tritt dabei vorübergehend hinter das Ziel zurück, für die Gesamtheit der Betroffenen den größten Nutzen zu erreichen.


Diagnose & Untersuchungsmethoden

Die erste Diagnostik erfolgt im Rettungsdienst entweder direkt vor Ort oder im Fahrzeug. Wichtig dabei sind eine gründliche Anamnese, die auch die Patientenvorgeschichte erfasst, und die Erhebung aller Vitalwerte, wie zum Beispiel Puls, Atmung, Bewusstsein, Blutdruck, Sauerstoffsättigung und Blutzucker. Ein RTW nach DIN hat außerdem bereits die Ausrüstung an Bord, um einen venösen Zugang zu legen und Blut in Laborröhrchen abzunehmen, so dass in der Notaufnahme wertvolle Zeit gespart wird.

Bildgebende Diagnoseverfahren, zum Beispiel Röntgen, stehen im Rettungsdienst nicht zur Verfügung. Viele Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungshubschrauber führen inzwischen allerdings tragbare Ultraschallgeräte mit, mit denen sich zum Beispiel freie Flüssigkeit im Bauchraum bereits vor Ort erkennen lässt. Je nach Symptomatik eines Patienten kann auch ein EKG geschrieben werden. Dafür werden tragbare EKG-Geräte mitgeführt, die gleichzeitig auch halbautomatisch defibrillieren können. Ist ein Notarzt vor Ort, besteht außerdem noch die Möglichkeit zu einer elektrischen Kardioversion und zur Anlage einer Thoraxdrainage. Jeder RTW hat darüber hinaus ein tragbares Beatmungsgerät und eine elektrische Absaugpumpe an Bord. Notärzte können somit präklinische Narkosen und Intubationen durchführen. Für den seltenen Fall einer Entbindung im Rettungswagen sind außerdem chirurgische Instrumente zur Abnabelung vorhanden.

Bei einem Kreislaufstillstand erfolgt durch den Rettungsdienst die Reanimation entsprechend den jeweils aktuellen Leitlinien des ERC, einige Fahrzeuge führen dazu eine automatische Reanimationshilfe mit, zum Beispiel Geräte der Lucas-Reihe. Die mitgeführten Medikamente unterscheiden sich je nach Rettungsdienstbereich, ebenso die weiteren Geräte und die genauen technischen Spezifikationen dieser Geräte. Welche Methoden das nicht-ärztliche Personal in Abwesenheit eines Notarztes anwendet und ob zum Beispiel Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten Medikamente geben dürfen, unterscheidet sich je nach Bundesland. Seit 2021 erlaubt § 2a des Notfallsanitätergesetzes zudem bundesweit, dass Notfallsanitäter bestimmte heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, bis ärztliche Hilfe eintrifft.

Neben den medizinischen Geräten führt jedes Rettungsfahrzeug zahlreiche Rettungsgeräte mit sich, um Patienten schonend transportieren zu können. Dazu gehören eine fahrbare Trage für den Transport im Fahrzeug, eine Schaufeltrage zur wirbelsäulenschonenden Rettung und eine Vakuum-Matratze zur Ruhigstellung. Auch ein KED-System zur sitzenden Bergung aus einem verunfallten Fahrzeug bei gleichzeitiger Stabilisierung der Wirbelsäule ist in der DIN vorgeschrieben. Immer mehr setzen sich darüber hinaus sogenannte Spineboards durch, auf denen Patienten fixiert und schonend gerettet werden können. Für den anschließenden Transport wird heute allerdings meist wieder auf die Vakuum-Matratze umgelagert, weil eine längere Lagerung auf dem harten Spineboard Druckschäden begünstigt.

Die Diagnostik vor der Klinik arbeitet mit einfachen, robusten Mitteln und liefert in aller Regel keine endgültige Diagnose, sondern eine Arbeitsdiagnose, die das weitere Vorgehen und die Wahl der Zielklinik begründet. Damit Befunde vergleichbar bleiben, werden standardisierte Erhebungsschemata und Bewertungsskalen benutzt. Der Bewusstseinszustand wird über eine Punkteskala erfasst, die Augenöffnen, sprachliche Reaktion und Bewegung getrennt bewertet. Für den Verdacht auf einen Schlaganfall gibt es kurze Tests, die eine Lähmung im Gesicht, eine Kraftminderung eines Arms und eine Sprachstörung abfragen. Der Schweregrad des Notfalls insgesamt wird für Statistik und Qualitätssicherung auf einer eigenen Skala festgehalten.

Auch die Anamnese folgt einem festen Muster, das nach den aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, eingenommenen Medikamenten, Allergien, der letzten Nahrungsaufnahme und den Umständen des Ereignisses fragt. Bei bewusstlosen Patienten treten Angehörige, Ersthelfer, mitgeführte Ausweise, Notfall- und Medikationspläne sowie das Umfeld an die Stelle der Eigenauskunft. Auch eine vorliegende Patientenverfügung kann für das weitere Vorgehen bedeutsam sein und wird, soweit sie greifbar ist, gesichtet.

Neben den bereits genannten Messgrößen wird bei beatmeten Patienten der Kohlendioxidgehalt der Ausatemluft fortlaufend gemessen. Diese Messung zeigt zugleich an, ob der Beatmungsschlauch richtig liegt, und dient bei der Reanimation als Anhaltspunkt für die Wirksamkeit der Herzdruckmassage. Auf manchen arztbesetzten Rettungsmitteln steht darüber hinaus ein kleines Gerät zur Blutgasanalyse zur Verfügung.

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das Einsatzprotokoll hält Zeitpunkte, erhobene Werte, Verdachtsdiagnose, ergriffene Maßnahmen und den Verlauf fest; es dient zugleich der rechtlichen Absicherung, der Abrechnung und der Qualitätssicherung. Bei der Übergabe in der Notaufnahme werden diese Angaben in einer festen Reihenfolge mündlich weitergegeben, damit nichts verloren geht: wer der Patient ist, was vorgefallen ist, welche Befunde erhoben und welche Maßnahmen ergriffen wurden und was noch aussteht. Diese Übergabe ist die Schnittstelle, an der die Versorgung vor der Klinik in die Versorgung in der Klinik übergeht, und sie gilt als eine der fehleranfälligsten Stellen der gesamten Rettungskette.

Quellen

  • Ziegenfuß, T.: Notfallmedizin.
    ISBN: 9783662703977
  • Scholz, J., Gräsner, J.-T., Bohn, A. (Hrsg.): Referenz Notfallmedizin.
    ISBN: 9783132412903
  • Gries, A., Seekamp, A., Christ, M., Dodt, C. (Hrsg.): Klinische Akut- und Notfallmedizin.
    ISBN: 9783954669981
  • Bein, B., Gräsner, J.-T., Meybohm, P. (Hrsg.): Zusatzweiterbildung Notfallmedizin.
    ISBN: 9783132447448
  • Striebel, H. W.: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin.
    ISBN: 9783132431041

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