Schneeblindheit

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die medizinischen Fachbegriffe für die eher verharmlosende Bezeichnung Schneeblindheit lauten aktinische Keratose und Photokeratitis. Es handelt sich um eine Schädigung der Hornhaut des Auges durch eine starke UV-Einstrahlung wie sie typischerweise bei Aufenthalten im Schnee in Hochlagen erfolgen kann oder z. B. durch Beobachten des Elektroschweißens mit ungeschütztem Auge. Je nach Schwere der Verbrennungen an der Hornhaut kann die Schneeblindheit äußerst schmerzhaft sein und ein Fremdkörpergefühl im Auge auslösen. In schwereren Fällen ist eine unverzügliche augenärztliche Behandlung zu empfehlen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Schneeblindheit?

Sind die Augen zu lange ungeschützt dem Sonnenlicht ausgesetzt, können sie Schaden nehmen. Schneeblindheit ist in etwa mit dem Sonnenbrand der Haut vergleichbar.
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Die beiden medizinischen Begriffe aktinische Keratose und Photokeratitis deuten auf Schädigungen der Hornhaut durch Strahlung, bzw. durch Lichteinstrahlung hin. Die Hornhaut schließt den Augapfel nach außen ab und nimmt wichtige Funktionen für das Sehen wie Lichtbrechung und ungetrübten Durchgang der einfallenden Lichtstrahlen war.

Die äußerste Schicht der Hornhaut, die sich – ähnlich wie bei „normaler“ Haut – ständig erneuert, ist immer mit Tränenflüssigkeit benetzt, um ihre Funktionen wahrnehmen zu können. Bei zu starker UV-Einstrahlung können die äußersten Schichten der Hornhaut regelrecht „verbrannt“ werden, was dann den Tatbestand der Schneeblindheit erfüllt.

Da die Hornhaut des Augapfels von zahlreichen Nervenenden durch zogen ist, können Schäden an der Hornhaut infolge UV-Strahlung nach einer Latenzzeit von 3 bis zu 12 Stunden zu starken Schmerzen und extremer Lichtempfindlichkeit führen.

Ursachen

Die ungeschützten Augen vertragen Tageslicht und auch Sonneneinstrahlung (nicht direkt in die Augen) in normaler schneefreier Umgebung, ohne Schäden zu nehmen. Ein verstärkter UV-Anteil im Sonnenlicht kann zu reparablen, aber auch irreparablen Schäden an der Hornhaut führen.

Die Hornhaut absorbiert einen großen Teil des UV-A- und UV-B-Anteils im Sonnenlicht und schützt damit die Netzhaut und insbesondere die Makula an der hinteren Wand des Augapfels, den kleinen Bereich der Netzhaut, mit dem wir Farben erkennen und scharf sehen können. Wenn der UV-B-Anteil im einfallenden Licht zu stark wird, quellen die obersten Schichten der Hornhaut ödemartig auf und es kommt zu unkontrollierten Abtragungen der absterbenden Zellen.

Dieser Vorgang ist mit dem einer mechanischen Verletzung der Hornhaut vergleichbar. Zu verstärktem UV-Anteil, dem das Auge nicht ungeschützt ausgesetzt werden sollte, kommt es vor allem im Hochgebirge beim Skisport, auf dem Meer in südlichen Breiten und in großen Höhen (Flugzeugcockpit).

Symptome, Beschwerden & Anzeichen

Sind die Augen zu lange ungeschützt dem Sonnenlicht ausgesetzt, können sie Schaden nehmen. Schneeblindheit ist in etwa mit dem Sonnenbrand der Haut vergleichbar. Statt der Haut an Rücken oder Schultern verbrennen hier Hornhaut und Bindehaut. Der Schnee reflektiert das Sonnenlicht besonders stark. Daher treten die Beschwerden besonders nach Aufenthalten im Schnee auf. Die Symptome stellen sich wenige Stunden nach dem ungeschützten Augenkontakt ein.

Es kann bis zu zwölf Stunden dauern, bis der Betroffene große Schmerzen in den Augen bekommt und ein Fremdkörpergefühl empfindet. Der Patient glaubt, Sand in die Augen bekommen zu haben und verspürt den Drang, diesen sich aus den Augen zu reiben. Die Bindehaut rötet sich und schwillt an. Die Symptome sind in etwa vergleichbar mit einer Bindehautentzündung.

Ebenso beginnen die Augen häufig zu tränen. Typisch für die Schneeblindheit ist auch ein Lidkrampf. Da die Augen besonders lichtempfindlich reagieren, schließt der Betroffene die Augenlider häufig. Dies geschieht zwanghaft. Bei der auch als Photokeratitis bezeichneten Erkrankung kann es auch zu leichten Sehstörungen kommen.

In einigen Fällen wurde gleichzeitig auch ein Sonnenbrand auf der Haut beobachtet. Die Beschwerden sind meist harmlos und klingen innerhalb von spätestens zwei Tagen wieder ab. Ist dies nicht der Fall, sollte der Augenarzt aufgesucht werden.

Diagnose & Verlauf

Gerötete und leicht brennende Augen können einen ersten Hinweis auf Schneeblindheit geben. Wenn die Augen vorher schutzlos einer erhöhten UV-Strahlung ausgesetzt wurden, z. B. durch Skilaufen im Hochgebirge oder nach stundenlangem Aufenthalt auf See, erhärtet das den Verdacht auf Vorliegen der Schneeblindheit.

Bei stärker werdenden Beschwerden sollte eine Untersuchung und Diagnose durch einen Augenfacharzt vorgenommen werden. Wie stark die Hornhaut geschädigt wurde, kann mittels Spaltlampe und Fluoreszeinfärbung diagnostiziert werden.

Schwere Fälle einer Photokeratitis können infolge Vernarbungen in der Hornhaut zu irreparablen Beeinträchtigungen der Sehkraft führen. Bei Auftreten eines oder mehrerer der folgend beschriebenen Symptome sollte unverzüglich fachärztliche Betreuung in Anspruch genommen werden:

Komplikationen

Schneeblindheit beziehungsweise Verblitzung kann mit starken Schmerzen einhergehen, weil die Nervenenden der UV-geschädigten äußeren Hornhaut freiliegen. Zugleich verkrampfen die Lider, so dass es nicht mehr möglich ist, die Augen zu öffnen. Je nach Schwere der Verblitzung kann es zu stunden- bis tagelangem Ausfall der Sehfähigkeit kommen.

Um die Augen ruhig zu stellen und gegebenenfalls antibakteriell zu behandeln und auf diese Weise möglichen Komplikationen vorzubeugen, sollte unbedingt der Arzt aufgesucht werden - auch dann, wenn die Beschwerden schnell abzuklingen scheinen. Zu Komplikationen kann es unter Anderem durch eine zusätzliche Entzündung der Hornhaut kommen. Auch Abschuppungen der Netzhaut sind in der Folge einer Verblitzung möglich, wodurch der Heilprozess in die Länge gezogen, die schmerzhaften Empfindungen verlängert werden und die Sehfähigkeit erst verzögert wiedererlangt wird.

Ohne ärztliche Behandlung besteht die Gefahr von Super- beziehungsweise Sekundärinfektionen. Hierbei kommt es zu einer zusätzlichen bakteriellen Infektion des beschädigten Gewebes. Dadurch wiederum droht im schlimmsten Fall eine dauerhafte Erblindung. Komplikationen während der Heilungsphase oder zusätzlich auftretende Schmerzen sollten in jedem Fall dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden, so dass die Behandlungsmaßnahmen gegebenenfalls angepasst werden können.

Wann sollte man zum Arzt gehen?

Bei einer Schneeblindheit ist in jedem Falle ein Arzt aufzusuchen. Im schlimmsten Fall kann die Schneeblindheit zu einer vollständigen Erblindung des Betroffenen führen und daher den Alltag des Patienten deutlich erschweren. Um weitere Komplikationen und Beschwerden zu verhindern, sollte sich der Betroffene schon bei den ersten Anzeichen einer Schneeblindheit an einen Arzt wenden. Ein Arzt ist dann aufzusuchen, wenn es zu einer verringerten Sehstärke kommt und sich die Bindehaut rötet oder sogar anschwillt. Dabei sollte vor allem nach dem Aufenthalt in Schneegebieten ein Arzt aufgesucht werden, wenn diese Beschwerden auftreten und nicht wieder von alleine verschwinden.

Im Allgemeinen deuten Sehstörungen auf die Schneeblindheit hin und sollten untersucht werden, falls sie ohne einen besonderen Grund aufgetreten sind. In der Regel sollte nach spätestens zwei oder drei Tagen ein Arzt aufgesucht werden, falls diese Beschwerden noch nicht von alleine verschwunden sind. Dabei wird die Schneeblindheit durch einen Augenarzt behandelt. In Notfällen kann allerdings auch ein Krankenhaus aufgesucht werden. Die Lebenserwartung des Betroffenen wird durch die Schneeblindheit nicht eingeschränkt.

Behandlung & Therapie

Leichtere Formen der Schneeblindheit heilen nach 2 – 3 Tagen von selbst aus, weil sich die obersten Hornhautschichten durch natürliche Nachlieferung selbständig regenerieren. Ähnlich wie bei der Haut werden für die abgestoßenen Zellen ständig neugebildete Zellen nachgeliefert.

Als Sofortmaßnahmen bei stärkeren Formen der Schneeblindheit sind Aufenthalt in einem abgedunkelten Raum, Bettruhe und kühlende Auflagen auf beiden Augen angesagt. Bei schwereren Verlaufsformen der Krankheit zielt die Therapie auf Schmerzbehandlung, Vorbeugung gegen Infektionen an der verletzten Hornhaut und auf unterstützende Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Regenerierung der Hornhaut ab. Für die akute Schmerzbehandlung ist eine nur einmalige Anwendung lokal wirksamer Augentropfen empfehlenswert, weil eine mehrmalige Anwendung der Tropfen die bereits bestehende Schädigung der Epithelschicht der Hornhaut verstärkt.

Bei anhaltenden Schmerzen kann eine systemische Schmerzbehandlung durch Einnahme gängiger Schmerzmittel wie Ibuprofen und anderen Linderung verschaffen. Begleitend kann die Anwendung entzündungshemmender und schmerzlindernder Augentropfen erfolgen. Zur Vorbeugung vor Superinfektionen an der Hornhaut kommen desinfizierende antibiotikahaltige Augensalben in Betracht.


Vorbeugung

Den besten Schutz gegen Schneeblindheit bieten geeignete Sonnenbrillen, die UV-Licht bis 380 nm fast vollkommen ausfiltern und auch Schutz im violetten und blauen Bereich bis etwa 480 nm stark ausfiltern. Gläser, die diese Forderung erfüllen, sind mit UV-400 gekennzeichnet. Für die übrigen Wellenbereiche bieten Gläser einen guten Schutz, wenn die Lichtdurchlässigkeit im Blaubereich 2% - 8%, im Rot- bis Grünbereich 10% - 40% und im Infrarotbereich (oberhalb 780 nm) unter 50 % beträgt.

Nachsorge

Eine Nachsorgebetreuung durch einen Augenarzt ist bei Schneeblindheit notwendig und sogar unverzichtbar. Schwere Krankheitsverläufe können zu irreversiblen Schäden an den Horn- und Bindehäuten führen. Alleine wegen derartiger Gefahren muss eine ärztliche Nachsorge unbedingt erfolgen, damit das Augenlicht des Betroffenen bewahrt bleibt. Allein für die Linderung der schmerzhaften Beschwerden ist eine professionelle Nachsorge nötig.

Der unmittelbare Einfluss von besonders intensiver UV-Strahlung löst die Symptome aus. Bei milden Verläufen bleiben keine dauerhaften Schädigungen zurück. Eine Nachkontrolle ist dennoch ratsam, um den abgeschlossenen Heilungsprozess nochmals zu überprüfen. Der Patient kann zukünftig selbst nachsorgen, indem er helle Lichtquellen meidet.

Hierbei wirkt eine Sonnenbrille unterstützend. Ein weiterer Krankheitsschub wird verhindert. Statt Nachsorge ist in diesem Fall die Vorsorge sinnvoll. Hat sich nach zwei bis drei Tagen keine erkennbare Verbesserung eingestellt, wird der Augenarzt weitere Untersuchungen veranlassen. Es soll ermittelt werden, welche Augenerkrankung den Beschwerden tatsächlich zugrunde liegt.

Die Heilungsfortschritte werden bei den Nachsorgeterminen überwacht. Unter Umständen ist ein operativer Eingriff erforderlich, um die Erkrankung vollständig zu beseitigen. Regelmäßige Kontrollen nach dem stationären Aufenthalt sind in jedem Fall üblich. Der Arzt überprüft, ob die Augen erwartungsgemäß ausheilen konnten.

Das können Sie selbst tun

Die beste Selbsthilfemaßnahme besteht bei Schneeblindheit in der Vorsorge. Das Risiko für eine Verblitzung ist beim Wintersport im Hochgebirge besonders groß. Deshalb sollte bei schönem Wetter und intensiver Sonneneinstrahlung immer eine hochgebirgstaugliche Sonnenbrille oder eine entsprechende Skibrille getragen werden.

Wasser reflektiert UV-Strahlen aber nicht nur in gefrorenem Zustand stark. Das Risiko einer Schneeblindheit besteht deshalb auch beim Wassersport oder bei Boots- und Schiffsfahrten. Selbst das Überqueren kleinerer Gewässer auf einer Fähre kann bei starker Sonneneinstrahlung riskant sein. Auch bei diesen Gelegenheiten sollte deshalb eine gute Sonnenbrille getragen werden. In Solarien müssen vom Personal ausgehändigte Schutzbrillen unbedingt genutzt werden, da hier die Gefahr einer Schädigung der Augen durch UV-Licht besonders hoch ist.

Sofern es dennoch zu einer Verblitzung der Augen kommt, muss sofort für Schatten gesorgt und ein Arzt, besser noch ein Augenarzt, aufgesucht werden. Sofern die Betroffenen keine Schutzbrille bei sich führen, sollten sie sich für den Weg zum Arzt eine ausleihen, um die verletzten Augen soweit wie möglich zu entlasten.

Die Augen reagieren auf die durch die UV-Strahlung bedingte Hornhauterosion häufig mit starkem Jucken, zudem stellt sich oft ein Fremdkörpergefühl ein. Dennoch darf keinesfalls gekratzt oder ins Auge gefasst werden, da sonst das Risiko besteht, dass sich die geschädigte Hornhaut entzündet.

Quellen

  • Burk, A. et al.: Checkliste Augenheilkunde. Thieme, Stuttgart 2011
  • Dahlmann, C., Patzelt, J.: Basics Augenheilkunde. Urban & Fischer, München 2014
  • Lang, G. K.: Augenheilkunde. Thieme, Stuttgart 2014

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