Zystographie

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Bei Beschwerden der Harnwege kann es notwendig sein, die Harnblase sowie die Harnwege in Augenschein zu nehmen. Die Zystographie ermöglicht den Blick auf diese inneren Organe.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Zystographie?

Zystographie
Bei Beschwerden der Harnwege kann es notwendig sein, die Harnblase sowie die Harnwege in Augenschein zu nehmen. Die Zystographie ermöglicht den Blick auf diese inneren Organe.

Die Zystographie ist eine Röntgendarstellung der Harnblase, wozu aufgrund der besseren Sichtbarkeit ein Kontrastmittel verwendet wird.

Notwendig ist sie unter anderem, um bei Fehlfunktionen der Harnwege Fehlbildungen oder Fremdkörper im Bereich der Harnblase sowie der Harnwege erkennbar zu machen. Als Kontrastmittel kommen in der Regel jodhaltige Mittel zum Einsatz. Synonym wird der Begriff Zystogramm verwendet.

Röntgenstrahlen werden von den Weichteilen des Körpers nur wenig geschwächt. Harnblase, Harnröhre und die umgebenden Muskeln und Fettschichten heben sich auf einer gewöhnlichen Aufnahme daher kaum voneinander ab. Erst das Kontrastmittel, das die Strahlung stärker absorbiert als das umliegende Gewebe, macht den Hohlraum der Blase als scharf begrenzte Form sichtbar. Aus Größe, Umriss und Regelmäßigkeit dieser Form liest der Arzt ab, ob die Blasenwand glatt verläuft, ob sie Ausbuchtungen oder Einziehungen zeigt und ob das Kontrastmittel an einer Stelle austritt, an der es nicht austreten dürfte.

Die Fragen, auf die eine Zystographie antworten soll, lassen sich drei Gruppen zuordnen. Die erste betrifft die Form der Blase selbst: ihre Größe, den Verlauf der Wand und Aussackungen, die sich vom Hohlraum aus nach außen vorwölben. Die zweite betrifft die Dichtigkeit: Nach einem Unfall mit Beckenbruch oder nach einem Eingriff an der Blase lässt sich an dem Bild erkennen, ob Kontrastmittel in den umgebenden Raum übertritt. Die dritte betrifft krankhafte Verbindungen zu Nachbarorganen: Eine Fistel zwischen Blase und Darm oder zwischen Blase und Scheide verrät sich dadurch, dass Kontrastmittel in ein Organ gelangt, in dem es nichts zu suchen hat.

Von der Zystographie zu unterscheiden sind zwei Verfahren, die ebenfalls an der Harnblase ansetzen. Die Blasenspiegelung führt ein optisches Instrument durch die Harnröhre ein und zeigt die Schleimhaut unmittelbar, also Farbe, Oberfläche und kleine Veränderungen, die auf einer Röntgenaufnahme nicht zu erkennen sind; dafür bildet sie die Blase nicht als Ganzes ab und stellt auch nicht dar, was jenseits der Blasenwand liegt. Die Zystometrie wiederum erzeugt überhaupt kein Bild, sondern misst den Druck in der Blase während Füllung und Entleerung und beurteilt damit die Funktion statt der Form. Beide Verfahren ersetzen die Zystographie nicht, sondern beantworten andere Fragen; je nach Fragestellung werden sie einander ergänzend eingesetzt.

Funktion, Wirkung & Ziele

Zur Untersuchung werden je nach Indikation und Zielstellung verschiedene Formen angewandt. Bei den meisten Untersuchungen wird die leere Harnblase mit einem Kontrastmittel gefüllt. Durch mehrfache Röntgenaufnahmen wird der Weg des Kontrastmittels durch die Harnwege nachvollzogen.

Die verschiedenen Methoden unterscheiden sich in erster Linie durch den Weg, auf dem das Kontrastmittel eingebracht wird. Bei der retrograden Zystographie wird das Kontrastmittel mit Hilfe eines Katheters in die Harnblase gebracht und diese anschließend abgedichtet. Es erfolgen Röntgenaufnahmen im Stehen und im Liegen. Diese Untersuchungsform stellt die Harnblase selbst dar. Angewendet wird sie beim Verdacht auf Fisteln, Aussackungen (Divertikel) der Blasenwand oder einen Rückfluss von Harn aus der Blase in den Harnleiter. Das Nierenbecken und die Harnleiter lassen sich damit nicht gezielt darstellen; dafür wird die retrograde Pyelographie eingesetzt, bei der das Kontrastmittel über einen Harnleiterkatheter eingebracht wird.

Ebenso werden Tumore der Blasenwand durch die retrograde Zystographie für den Arzt sichtbar. Auch Verletzungen der Blase können mit Hilfe dieser Untersuchungsmethode erkannt oder ausgeschlossen werden. Wird zusätzlich während des Wasserlassens geröntgt, spricht man von der Miktionszystourethrographie (MCU): Dabei füllt sich auch die Harnröhre mit Kontrastmittel, und ein Rückfluss von Harn aus der Blase in die Harnleiter wird sichtbar. Genau dieser Rückfluss ist bei Kindern, meist nach wiederholten Harnwegsinfekten, die häufigste Indikation für eine Zystographie. Weil das Kontrastmittel über die Blase nicht aufgenommen wird, ist die retrograde Zystographie bei Kontrastmittelallergien der intravenösen Kontrastmitteluntersuchung vorzuziehen. Ähnlich verläuft die Durchführung der intravenösen Zystographie, bei der sich die Blase mit dem über die Nieren ausgeschiedenen Kontrastmittel füllt; sie ist Teil der intravenösen Urographie, die auch als Ausscheidungsurographie bezeichnet wird. Hauptunterschied ist hierbei die Verabreichung des Kontrastmittels.

Dieses wird nicht über einen Katheter in die Blase eingeführt, sondern gelangt über die Blutbahn in die Ausscheidungsorgane. Hierbei ergibt sich der Vorteil, dass auch die Nierentätigkeit im Röntgenbild dargestellt werden kann. Zudem wird bei dieser Methode der Blasenausgang nicht verschlossen, sodass auch der weitere Weg des Kontrastmittels verfolgt werden kann. Lange Zeit war die Ausscheidungsurographie das Standardverfahren zur Darstellung der ableitenden Harnwege. Heute werden stattdessen meist die Sonographie oder die Computertomographie bevorzugt, weil sie ohne Röntgenstrahlen auskommt beziehungsweise aussagekräftiger ist. Für Säuglinge und Kleinkinder besteht die Möglichkeit der Expressionsurethrographie. Diese wird ähnlich wie die retrograde Zystographie durchgeführt, jedoch unter Vollnarkose. Nach der Beurteilung der Harnblase durch die Zystographie wird hierbei in der Regel anschließend das Kontrastmittel durch manuelle Stimulation in die Harnröhre bewegt, wodurch auch diese beurteilt werden kann.

Der Vorteil dieser Untersuchungsmethode liegt darin, dass für das Kind weniger Stress entsteht als bei einer retrograden Zystographie. Bei der Polyzystographie werden mit Hilfe unterschiedlicher Mengen des Kontrastmittels verschiedene Füllungsgrade der Blase dargestellt. Dies gibt Aufschluss über die Dehnbarkeit der Harnblase. Auch eine Untersuchung mittels Ultraschall ist möglich. Bei der Ultraschall-Kontrastmittelzystographie wird das Kontrastmittel ähnlich wie bei der retrograden Zystographie mittels eines Katheters eingebracht, jedoch erfolgt die Bildgebung nicht durch Röntgenstrahlen sondern mittels eines Ultraschallgerätes.

Vor jeder Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen steht in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Nach § 83 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes darf die Anwendung erst durchgeführt werden, nachdem ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz entschieden hat, dass und auf welche Weise sie durchzuführen ist. Diese Entscheidung heißt rechtfertigende Indikation; sie verlangt die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der einzelnen Anwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Ergänzend schreibt § 124 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung vor, dass die Person, an der ionisierende Strahlung angewendet wird, vorher über das Risiko der Strahlenanwendung informiert wird. Die Zystographie setzt damit eine begründete Fragestellung voraus, die sich mit einem strahlenfreien Verfahren nicht ebenso gut beantworten lässt.

Zur Vorbereitung gehört das ärztliche Gespräch über frühere Unverträglichkeiten, über bekannte Erkrankungen der Nieren und der Schilddrüse sowie über eingenommene Medikamente. Bei Frauen im gebärfähigen Alter wird nach einer möglichen Schwangerschaft gefragt. Nüchtern muss der Patient für die retrograde Form nicht sein. Der Termin selbst findet in aller Regel ambulant statt: Der Patient legt sich auf den Röntgentisch, der Bereich um die äußere Harnröhrenöffnung wird gereinigt und desinfiziert, dann wird der dünne Katheter eingeführt. Eine Betäubung ist beim Erwachsenen üblicherweise nicht erforderlich; verwendet wird ein gleitfähiges Gel, das die Harnröhre zugleich örtlich unempfindlich macht. Die Harnröhre ist bei der Frau kurz und gerade, beim Mann länger und gekrümmt; das Einführen des Katheters nimmt beim Mann deshalb mehr Zeit in Anspruch und wird häufiger als unangenehm empfunden. Durchgeführt wird die Untersuchung von einem Arzt gemeinsam mit einer Assistenzkraft der Radiologie, die das Röntgengerät bedient und die Aufnahmen anfertigt.

Während die Blase gefüllt wird, entsteht ein zunehmendes Spannungs- und Harndranggefühl. Es ist das Zeichen, an dem sich der Untersucher orientiert: Der Patient gibt an, wann er den Druck deutlich empfindet, und die Füllung wird darauf abgestimmt. Aufgenommen wird anschließend in mehreren Körperhaltungen und Strahlenrichtungen, weil sich manche Veränderungen nur in einer bestimmten Ebene abbilden. Der zeitliche Aufwand bleibt überschaubar; die Aufnahmen selbst nehmen deutlich weniger Zeit in Anspruch als Vorbereitung, Lagerung und die Kontrolle der Bilder. Nach dem Ende der Aufnahmen wird der Katheter entfernt, und die Blase kann auf natürlichem Weg entleert werden. Ein leichtes Brennen beim Wasserlassen kann in den Stunden danach auftreten und klingt in aller Regel von selbst ab.

Die Bilder werden nicht am Gerät beurteilt, sondern befundet und schriftlich festgehalten. § 85 des Strahlenschutzgesetzes verlangt Aufzeichnungen über die rechtfertigende Indikation und den Zeitpunkt der Indikationsstellung, über Zeitpunkt und Art der Anwendung, über die Exposition und über den erhobenen Befund. Aufzeichnungen, Röntgenbilder und digitale Bilddaten sind bei Untersuchungen an einer volljährigen Person zehn Jahre aufzubewahren, bei einer minderjährigen Person bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres. Der untersuchten Person ist auf ihren Wunsch eine Abschrift der Aufzeichnungen zu überlassen; einem weiter untersuchenden oder behandelnden Arzt sind die Bilder vorübergehend zu überlassen. Für den Patienten bedeutet das, dass eine einmal angefertigte Aufnahme über Jahre verfügbar bleibt und eine spätere Wiederholung derselben Untersuchung mitunter entbehrlich macht.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Die Risiken ergeben sich aus den verschiedenen Untersuchungsmethoden. Als Hauptrisiko ist eine Unverträglichkeit des Kontrastmittels anzusehen. Ist diese jedoch vorab bekannt, kann es durch Vermeidung einer intravenösen Verabreichung minimiert werden. Bei einer akuten Blasenentzündung ist jedoch auch die Aufnahme des Kontrastmittels über das entzündete Gewebe möglich. Ein akuter Harnwegsinfekt sollte also vorab ausgeschlossen werden.

Dies minimiert außerdem das Risiko falsch positiver Ergebnisse. Weiterhin kann es durch den Katheter zu Reizungen oder Verletzungen der Harnwege kommen. Dabei treten Verletzungen bei der Behandlung durch erfahrene Ärzte nur sehr selten auf. Wahrscheinlicher ist eine Reaktion auf die verwendeten Materialien. Sind hier Unverträglichkeiten, zum Beispiel auch gegenüber Latex, bekannt, sollten diese vorab dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.

Das Risiko einer Verschleppung von Keimen in den Harntrakt und eine folgende Harnwegsentzündung ist aufgrund der Verwendung steriler Materialien und Desinfektion der umliegenden Hautareale eher gering, besteht aber dennoch. In der Regel kann diese gut durch die Gabe von Antibiotika bekämpft werden. Bei immunschwachen Personen wird mitunter auch vorbeugend ein Antibiotikum eingesetzt. Bei der Untersuchung unter Vollnarkose bestehen die für Narkose üblichen Risiken. Auch hier gilt: Sind bereits Unverträglichkeiten bekannt oder bei vorher durchgeführten Narkosebehandlungen Komplikationen aufgetreten, sollte dies dem Arzt vorher mitgeteilt werden.

Dieser wird entsprechend reagieren und gegebenenfalls andere Medikamente verwenden. Auch eine eingeschränkte Nierenfunktion sollte vor der Durchführung der Untersuchung ausgeschlossen werden. Arbeiten die Nieren nicht richtig, besteht insbesondere bei intravenöser Kontrastmittelgabe die Möglichkeit, dass das Kontrastmittel nicht oder nicht vollständig ausgeschieden wird. Ein weiteres Risiko stellt die Strahlenbelastung durch das Röntgen dar. Diese ist jedoch verhältnismäßig gering. Dennoch sollte vor einer Untersuchung eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden.

Der früher übliche Röntgenpass, in den der untersuchte Körperteil und die Strahlendosis eingetragen wurden, ist im geltenden Strahlenschutzrecht nicht mehr vorgesehen; die Strahlenanwendung wird stattdessen in den ärztlichen Aufzeichnungen nach § 85 des Strahlenschutzgesetzes festgehalten, von denen die untersuchte Person auf Wunsch eine Abschrift erhält. Überwiegen die bekannten Risiken, stehen andere Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Eine Möglichkeit stellt die Untersuchung mittels Ultraschall, die Sonographie, dar. Aber auch diese birgt neben dem Vorteil der fehlenden Strahlenbelastung auch Risiken. So sind bestimmte Untersuchungen mittels Sonographie nicht möglich. Zudem muss bei dieser Untersuchungsart das Kontrastmittel in jedem Fall mittels Katheter eingebracht werden, was zu den bereits beschriebenen Komplikationen, wie Verletzungen oder Entzündungen führen kann.

Bei der intravenösen Form spielt zusätzlich die Schilddrüse eine Rolle. Jodhaltige Kontrastmittel führen dem Körper Jod in einer Größenordnung zu, die weit über der gewöhnlichen Aufnahme mit der Nahrung liegt; bei einer bislang unerkannten oder unbehandelten Schilddrüsenüberfunktion kann das die Überfunktion verstärken. Vor einer Untersuchung mit intravenösem Kontrastmittel wird die Schilddrüsenfunktion deshalb erfragt und bei Bedarf durch eine Blutuntersuchung geklärt. Bei der retrograden Zystographie fällt dieser Punkt weit weniger ins Gewicht, weil das Mittel im Hohlraum der Blase verbleibt.

Der Strahlenschutz wiegt nicht bei allen Patienten gleich schwer. Kinder reagieren empfindlicher auf ionisierende Strahlung als Erwachsene, und weil bei ihnen die Zystographie besonders häufig zur Anwendung kommt, wird die Aufnahmetechnik entsprechend angepasst und die Zahl der Aufnahmen so klein wie möglich gehalten. Dazu zählt, das Strahlenfeld auf den Bereich einzugrenzen, der tatsächlich beurteilt werden soll. Eine eigene Rolle spielt die Frage, wer das Kind während der Aufnahme begleitet: Betreuungs- und Begleitpersonen müssen nach § 124 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung vor dem Betreten des Kontrollbereichs über mögliche Gefahren der Exposition aufgeklärt werden und geeignete schriftliche Hinweise angeboten bekommen.

Ohne Röntgenstrahlen arbeitet neben der Sonographie auch die Magnetresonanztomographie. Sie bildet die Weichteile des kleinen Beckens fein ab und kommt vor allem dann in Betracht, wenn nicht die Blase allein, sondern ihre Umgebung beurteilt werden soll. Für die Darstellung des Kontrastmittels während des Wasserlassens ist sie dagegen weniger geeignet, weil die Untersuchung im Liegen und über einen längeren Zeitraum abläuft.

Schließlich hat auch eine technisch einwandfreie Zystographie ihre Grenzen. Sie zeigt den mit Kontrastmittel gefüllten Hohlraum und dessen Umriss, nicht die Beschaffenheit der Schleimhaut. Eine flache Veränderung der Blasenwand kann sich der Darstellung entziehen; besteht ein solcher Verdacht, führt der Weg über die Blasenspiegelung, bei der sich zugleich Gewebe entnehmen lässt. Der Befund der Zystographie ist deshalb ein Baustein der Abklärung und nicht deren Abschluss.

Wie oft eine Zystographie wiederholt wird, hängt von der Fragestellung ab. Geht es einmalig um eine Verletzung oder um die Dichtigkeit nach einem Eingriff, genügt in der Regel eine Untersuchung. Steht dagegen die Beobachtung eines Verlaufs im Vordergrund, etwa bei einem Kind mit wiederkehrenden Harnwegsinfekten, wird zwischen dem Erkenntnisgewinn einer erneuten Aufnahme und der zusätzlichen Strahlenbelastung abgewogen. In dieser Abwägung liegt der Grund dafür, dass für wiederholte Kontrollen bevorzugt auf Verfahren zurückgegriffen wird, die ohne Röntgenstrahlen auskommen.

Quellen

  • Michel, M. S., Thüroff, J. W., Janetschek, G., Wirth, M. (Hrsg.): Die Urologie.
    ISBN: 9783662633991
  • Schmelz, H. U., Sparwasser, C., Weidner, W. (Hrsg.): Facharztwissen Urologie.
    ISBN: 9783642449413
  • Reiser, M., Kuhn, F.-P., Debus, J.: Duale Reihe Radiologie.
    ISBN: 9783132444621
  • Schultz-Lampel, D., Goepel, M., Haferkamp, A. (Hrsg.): Urodynamik.
    ISBN: 9783662590652
  • Hautmann, R., Gschwend, J. E. (Hrsg.): Urologie.
    ISBN: 9783662736524

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