Rehabilitation

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Rehabilitation dient der Verselbständigung des Patienten nach schweren Operationen, Erkrankungen und Unfällen. Bei der Rehabilitation lernen Patienten, die lange Zeit auf Hilfe angewiesen waren, sich in ihrem Alltag mit möglicherweise neuen Einschränkungen so eigenständig wie möglich zurechtzufinden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Rehabilitation?

Rehabilitation
Bei der Rehabilitation handelt es sich um eine intensive Begleitung von Patienten, die durch Krankheiten, Unfälle oder dadurch notwendige schwerwiegende Behandlungen Einschränkungen und Behinderungen erlitten haben.

Bei der Rehabilitation handelt es sich um eine intensive Begleitung von Patienten, die durch Krankheiten, Unfälle oder dadurch notwendige schwerwiegende Behandlungen Einschränkungen und Behinderungen erlitten haben.

In der ersten Zeit wird ihnen im Krankenhaus sowie durch Pflegepersonal so weit wie möglich geholfen, jedoch soll es das Ziel der Rehabilitation sein, ihnen aufzuzeigen, wie sie den Alltag mit ihrer neuen Situation nach der Behandlung so gut wie möglich selbständig meistern. Patienten lernen in der Rehabilitation, mit Hilfsmitteln umzugehen, körperliche Veränderungen in den Alltag zu integrieren, Verletzungen zu pflegen und ihre individuelle medizinische Situation so weit wie möglich selbst zu regeln.

Nach der Rehabilitation sollen Patienten in der Lage sein, möglichst ohne Pflegepersonal zurechtzukommen und selbst mit Hilfsmitteln einen möglichst großen Anteil ihres Alltags zu bewältigen. Medizinische Versorgung wird während und nach der Rehabilitation jedoch bei Bedarf nach wie vor von einem behandelnden Arzt vorgenommen, in den meisten Fällen durch den Hausarzt oder bei Bedarf durch einen Facharzt.

Den übergreifenden rechtlichen Rahmen der Rehabilitation in Deutschland bildet das Neunte Buch Sozialgesetzbuch; was der einzelne Träger zu leisten hat, steht daneben in seinem eigenen Leistungsgesetz. Das Neunte Buch fasst die Leistungen unter dem Begriff der Teilhabe zusammen und unterscheidet fünf Gruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen. Der Sprachgebrauch des Gesetzes ist dabei weiter gefasst als die Vorstellung eines Klinikaufenthalts: Es geht nicht allein darum, eine Funktion wiederherzustellen, sondern darum, einem Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und, wo möglich, am Erwerbsleben zu erhalten.

Fachlich stützt sich die Rehabilitation auf ein Modell der Weltgesundheitsorganisation, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz ICF. Sie betrachtet nicht nur die Schädigung selbst, sondern auch das, was der Betroffene noch tun kann, seine Teilhabe an Beruf, Familie und Freizeit sowie die Bedingungen seiner Umgebung. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können danach völlig unterschiedlichen Rehabilitationsbedarf haben, je nachdem, wie sie wohnen, welchen Beruf sie ausüben und welche Unterstützung sie zu Hause erhalten.

Nach der Art der Durchführung werden mehrere Formen unterschieden. Bei der stationären Rehabilitation wohnt der Patient in der Einrichtung. Bei der ganztägig ambulanten Rehabilitation verbringt er den Tag in der Klinik und kehrt abends nach Hause zurück; das setzt eine erreichbare Einrichtung und eine gewisse Belastbarkeit voraus, hat aber den Vorteil, dass das Erlernte sofort in der gewohnten Umgebung erprobt wird. Daneben gibt es ambulante Angebote am Wohnort und die mobile Rehabilitation, bei der das Team zum Patienten kommt, vor allem für Menschen, die eine Einrichtung nicht aufsuchen können. Schließt sich die Maßnahme unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt an, spricht man von einer Anschlussrehabilitation.

Zwei Grundsätze prägen die Praxis. Der eine lautet „Rehabilitation vor Rente“: Bevor eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht kommt, soll geprüft werden, ob sich die Erwerbsfähigkeit durch eine Rehabilitation erhalten lässt. Der andere lautet „Rehabilitation vor und bei Pflege“: Auch bei bestehendem Pflegebedarf sollen die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft werden, statt den Zustand als unabänderlich hinzunehmen.

Behandlungen & Therapien

Patienten in der Rehabilitation haben meistens schwere Unfälle hinter sich, heilen eine schwere Erkrankung aus oder gelten bereits als geheilt. Seltener werden kranke Menschen zur Rehabilitation geschickt, für die die Heilung zwar noch ein längerer Weg ist, die aber bereits jetzt lernen müssen, mit veränderten körperlichen Voraussetzungen umzugehen.

Die Rehabilitation wird häufig nach OPs am Bewegungsapparat, Amputationen oder Transplantationen eingesetzt. Diese können die Folge von natürlichem Altersverschleiß, Arthrose oder Arthritis sein, häufige Patienten der Rehabilitation sind aber auch Krebspatienten. Während oder nach der Behandlung, ob erfolgreich oder nicht, werden bei der Diagnose Krebs oft schwerwiegende operative Eingriffe an inneren und äußeren Organen erforderlich, die massive Veränderungen für den Patienten nach sich ziehen. Selbst Überlebende müssen ihr alltägliches Leben nach der Heilung so weit anpassen, dass eine Rehabilitation ihnen helfen kann, die wichtigsten Handgriffe selbst durchzuführen, um nicht ständig auf Hilfe angewiesen zu sein.

Eine Rehabilitation kommt auch für Patienten aus der psychosomatischen und psychiatrischen Abteilung in Frage. Da sie je nach Schwere der psychischen Erkrankung lange stationär eingewiesen waren, brauchen sie oft Unterstützung dabei, wieder einen geregelten Alltag zu leben. Je nach Art der Erkrankung können auch Patienten mit psychischen Krankheiten die Unterstützung der Rehabilitation brauchen, um mit Einschränkungen durch die Erkrankung und die dadurch notwendige Medikation umzugehen.

Während die Rehabilitation nach Unfällen und körperlichen Erkrankungen sich darauf konzentriert, dem Patienten die tägliche medizinische Versorgung in Eigenregie zu zeigen, zielt die Rehabilitation nach psychiatrischer oder psychosomatischer Behandlung auf den Umgang mit notwendigen Medikamenten und deren Integration in ein normales alltägliches Leben ab.

Die großen Indikationsbereiche der medizinischen Rehabilitation haben jeweils eigene Einrichtungen und eigene Schwerpunkte. In der orthopädischen Rehabilitation stehen Beweglichkeit, Belastbarkeit und Schmerzbewältigung nach Eingriffen an Gelenken und Wirbelsäule im Vordergrund. Die kardiologische Rehabilitation nach Herzinfarkt, nach einer Herzoperation oder bei Herzinsuffizienz verbindet ein abgestuftes Bewegungsprogramm mit Schulung zu Medikamenten, Ernährung und Risikofaktoren. Die neurologische Rehabilitation nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei Multipler Sklerose arbeitet an Gehen, Greifen, Sprechen und Schlucken. Die onkologische Rehabilitation begleitet Patienten nach Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie und befasst sich häufig mit Erschöpfung, Ernährung und der Rückkehr in den Beruf. Hinzu kommen die psychosomatische Rehabilitation, die Suchtrehabilitation, die pneumologische Rehabilitation bei Atemwegserkrankungen und die geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen mit mehreren gleichzeitigen Erkrankungen.

In der neurologischen Rehabilitation hat sich zusätzlich eine Einteilung nach Phasen durchgesetzt, die von der Akutbehandlung bis zur langfristigen Betreuung reicht und mit den Buchstaben A bis F bezeichnet wird. Sie beschreibt, wie viel medizinische Überwachung und wie viel eigene Mitarbeit auf der jeweiligen Stufe möglich sind, und erleichtert es, den passenden Zeitpunkt für den Wechsel in eine andere Einrichtung zu bestimmen. Beginnt die Rehabilitation bereits auf der Krankenhausstation, während der Patient noch akut behandelt wird, spricht man von Frührehabilitation.

Das Programm setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die für jeden Patienten unterschiedlich gewichtet werden. Dazu gehören Physiotherapie und Krankengymnastik, Ergotherapie für die Handgriffe des Alltags, Logopädie bei Sprech- und Schluckstörungen, Sport- und Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, physikalische Anwendungen sowie Einzel- und Gruppengespräche mit Psychologen. Einen breiten Raum nimmt die Schulung ein: Patienten lernen, ihre Erkrankung einzuschätzen, Messwerte zu deuten, Medikamente richtig anzuwenden und Warnzeichen zu erkennen. Der Sozialdienst berät zum beruflichen Wiedereinstieg, zum Schwerbehindertenausweis, zu Hilfsmitteln und zu Leistungen der Pflegeversicherung.

Eine stationäre medizinische Rehabilitation dauert üblicherweise etwa drei Wochen; eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch begründet wird. Mit dem Ende der Maßnahme hört die Arbeit nicht auf. Für die Zeit danach gibt es Nachsorgeprogramme der Rentenversicherung sowie den ärztlich verordneten Rehabilitationssport und das Funktionstraining, die in Gruppen unter fachlicher Anleitung stattfinden. Kehrt ein Patient schrittweise an seinen Arbeitsplatz zurück, geschieht das über die stufenweise Wiedereingliederung, bei der die tägliche Arbeitszeit nach einem ärztlichen Plan langsam gesteigert wird.


Diagnose & Untersuchungsmethoden

Patienten in der Rehabilitation sind aus rein medizinischer Sicht entweder vollständig geheilt oder befinden sich in einer Übergangsphase ihrer Behandlung, in der sie zunächst nach Hause entlassen werden könnten. Die Aufgabe von Ärzten besteht darin, Diagnosen zu stellen und den Patienten so weit zu behandeln, dass er ambulant weitermachen und das Krankenhaus verlassen kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass er mit der neuen Situation im Alltag sofort alleine zurechtkommt - dies ist die Aufgabe der Rehabilitation.

Medikamente und Hilfsmittel für den Alltag hat der Patient vom Arzt verschrieben bekommen, der ihn in die Rehabilitation überwiesen hat. Die Medikation ist eingestellt und die Hilfsmittel vorhanden - die Rehabilitation zeigt dem Patienten nur noch auf, wie sie einzusetzen sind und was er zu beachten hat. Auf diese Weise ist er bei Verwendung und Einnahme nicht auf die ständige Anwesenheit medizinischen Personals angewiesen und kann nötigenfalls Warnsignale erkennen, sodass er im richtigen Moment bei Schwierigkeiten den Arzt aufsuchen kann.

In der Rehabilitation arbeiten verschiedenste Berufsgruppen, darunter Logopäden, Orthopäden, Ernährungsberater, Masseure, medizinische Fachangestellte oder Psychologen. Das komplementäre Team in Rehabilitationskliniken kann ein Behandlungsprogramm entwickeln, das genau passend für die medizinische Vorgeschichte des Patienten ist, da jeder Reha-Fall individuell ist und von verschiedenen Fachkenntnissen profitieren kann. Unfallopfer beispielsweise erhalten neben psychologischer Betreuung häufig Unterstützung von Sporttherapeuten, Physiotherapeuten oder Motopäden, während Krebspatienten eher von medizinischen Fachangestellten dabei unterstützt werden, medizinische Hilfsmittel in Übergangsphasen ihrer Behandlung anzuwenden oder mit den Folgen der Krebserkrankung nach erfolgreicher Heilung zu leben.

Nach Operationen am Magen-Darm-Trakt wird beispielsweise mitunter ein Stoma notwendig, ein künstlicher Darmausgang. Dieser erfordert eine sorgfältige Hygiene; er kann vorübergehend angelegt werden, um eine Darmnaht zu entlasten, in anderen Fällen bleibt er dauerhaft bestehen - die Stomaversorgung erlernt der Patient während der Rehabilitation.

Im Mittelpunkt der Rehabilitation steht nicht das Stellen neuer Diagnosen; die Erkrankung ist in der Regel bereits während der stationären Behandlung erkannt und behandelt worden. Kleinere Schwierigkeiten mit Hilfsmitteln oder bleibenden Folgen der Behandlung kann das Personal bei der Rehabilitation häufig selbst behandeln, sofern es keine schwerwiegenden Komplikationen sind. Daher besteht die Arbeit bei der Rehabilitation lediglich aus dem Einsatz verschiedener, auf den Patienten und seinen Fall abgestimmten Fachrichtungen, was vom Patienten als vergleichsweise angenehm empfunden wird. Ärztliche Untersuchungen gehören dennoch dazu: Zu Beginn der Reha wird der körperliche und seelische Leistungsstand erhoben, und neu auftretende Befunde werden in der Klinik abgeklärt.

Zu diesen Erhebungen gehören neben der ärztlichen Aufnahme standardisierte Verfahren, mit denen der Ausgangspunkt festgehalten wird. Wie selbständig jemand im Alltag ist, wird über Skalen erfasst, die einzelne Verrichtungen wie Waschen, Ankleiden, Essen und Treppensteigen abfragen. Die körperliche Belastbarkeit wird je nach Krankheitsbild über eine Ergometrie, über einen Gehtest von festgelegter Dauer oder über Kraft- und Beweglichkeitsmessungen bestimmt. Fragebögen erfassen Schmerz, Stimmung, Schlaf und die Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit. Aus diesen Befunden und dem Gespräch mit dem Patienten werden Rehabilitationsziele vereinbart, die schriftlich festgehalten und im Verlauf überprüft werden. Am Ende steht eine Abschlussuntersuchung, deren Ergebnisse in den Entlassungsbericht eingehen. Dieser Bericht enthält bei Trägerschaft der Rentenversicherung auch eine sozialmedizinische Beurteilung, also eine Aussage darüber, welche Tätigkeiten der Rehabilitand künftig in welchem zeitlichen Umfang verrichten kann und ob er arbeitsfähig entlassen wird.

Wer die Rehabilitation bezahlt, richtet sich danach, welches Ziel im Vordergrund steht. Das Sozialgesetzbuch benennt mehrere Rehabilitationsträger: die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe. Als Faustregel gilt: Geht es darum, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist meist die Rentenversicherung zuständig. Für Rentner, für Kinder und für Menschen ohne Bezug zum Erwerbsleben tritt in der Regel die Krankenkasse ein. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung, die dann auch die berufliche Wiedereingliederung steuert.

Der Weg zur Rehabilitation beginnt mit einem Antrag beim Träger, dem ein ärztlicher Befundbericht beigefügt wird. Für die Bearbeitung gelten feste Fristen: Der zuerst angegangene Träger prüft innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags, ob er zuständig ist, und leitet ihn andernfalls in dieser Frist an den zuständigen Träger weiter. Über den Antrag selbst ist innerhalb von drei Wochen nach Eingang zu entscheiden; ist für die Feststellung des Bedarfs ein Gutachten erforderlich, verlängert sich die Frist auf zwei Wochen nach dessen Vorliegen. Wird der Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Bei einer Anschlussrehabilitation läuft der Weg anders: Sie wird bereits im Krankenhaus vom Sozialdienst eingeleitet und soll in der Regel innerhalb von vierzehn Tagen nach der Entlassung beginnen. Auch das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Einrichtung ist im Gesetz verankert; wählt der Versicherte eine andere als die vom Träger vorgeschlagene Klinik, kann er allerdings an den Mehrkosten beteiligt werden.

Zwischen zwei Maßnahmen liegt üblicherweise eine Wartezeit. Eine erneute medizinische Rehabilitation zulasten der Rentenversicherung wird grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren erbracht; davon kann abgewichen werden, wenn eine frühere Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Zu den Kosten wird ein Eigenanteil erhoben. Bei stationären Leistungen der Rentenversicherung sind derzeit zehn Euro je Kalendertag zu zahlen, längstens für zweiundvierzig Tage im Kalenderjahr und bei einer Anschlussrehabilitation längstens für vierzehn Tage. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt derselbe Tagessatz, für Anschlussrehabilitationen begrenzt auf achtundzwanzig Tage im Kalenderjahr. Wer noch nicht volljährig ist, zahlt nichts; darüber hinaus ist eine Befreiung oder Ermäßigung auf Antrag möglich, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt.

Quellen

  • Crevenna, R. (Hrsg.): Kompendium Physikalische Medizin und Rehabilitation.
    ISBN: 9783662490341
  • Seidel, E. J., Best, N. (Hrsg.): Physikalische und rehabilitative Medizin.
    ISBN: 9783948442606
  • Gutenbrunner, C., Glaesener, J.-J.: Rehabilitation, physikalische Medizin und Naturheilverfahren.
    ISBN: 9783540334118
  • Herbold, D.: BASICS Medizinische Rehabilitation - physikalische Therapie.
    ISBN: 9783437421631
  • Bossert, F.-P., Müller, P., Vogedes, K. (Hrsg.): Leitfaden Physikalische Therapie.
    ISBN: 9783437481017

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