Transplantation
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Bei der Transplantation wird einem Patienten das organische Material eines anderen Menschen verpflanzt. Diese Verpflanzung muss unter Beachtung immunologischer Effekte stattfinden und birgt ein hohes Abstoßungsrisiko, das sich in der gegenwärtigen Medizin aber durch immunsuppressive Maßnahmen und die Mitverpflanzung von Stammzellen oder weißen Blutkörperchen reduzieren lässt.
Wer auf ein bestimmtes Organ, ein Organsystem, ein Gliedmaß oder Zellen und Gewebsteile wartet, wird in eine Warteliste aufgenommen, wobei der Allgemeinzustand, das Alter und die Erfolgsaussichten des Vorhabens neben vielen anderen Parametern über die Einstufung eines Patienten auf der Warteliste entscheiden.
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Was ist die Transplantation?
Mit dem Begriff der Transplantation bezeichnet die Medizin die Verpflanzung von organischem Material. Bei diesem organischen Material kann es sich um verschiedene Körperbestandteile handeln. Neben Organen und Organsystemen lassen sich zum Beispiel auch Gewebebestandteile, Gliedmaßen oder Zellen transplantieren.
Die Implantation arbeitet in Abgrenzung zur Transplantation nicht mit organischen, sondern künstlichen Materialien. Prothesen sind so zum Beispiel ein Implantat, während ein verpflanztes Herz einem Transplantat entspricht. 1883 verpflanzte Theodor Kocher erstmals Schilddrüsengewebe im Körper eines lebenden Menschen, indem er es unter die Haut und in die Bauchhöhle seines Patienten übertrug. Erst im 20. Jahrhundert festigte sich im Hinblick auf solcherlei Operationen der Überbegriff der Transplantationsmedizin, der vom Transplantationsmediziner Rudolf Pichlmayr geprägt wurde.
Vor Kocher hatte bereits 1869 der Schweizer Chirurg Jacques-Louis Reverdin mit der freien Hauttransplantation gezeigt, dass sich abgelöstes Gewebe an anderer Stelle wieder anwachsen lässt. Bis zur Organverpflanzung als planbarer Behandlung vergingen jedoch weitere Jahrzehnte, denn dafür waren zwei ganz verschiedene Hindernisse zu überwinden: die chirurgische Naht der Blutgefäße, über die das Transplantat an den Kreislauf des Empfängers angeschlossen wird, und die Beherrschung der Abwehrreaktion, mit der der Empfänger auf das fremde Gewebe antwortet. Erst als beides gelang, wurde aus einem Versuch ein Verfahren.
Transplantationen werden heute abhängig von der Herkunft, von der Funktion und dem Ort des Transplantats differenziert. Bei der isotopen Transplantation bleiben Gewebe und Ort des organischen Materials im Spender und Empfänger zum Beispiel identisch. Orthotope Transplantationen stimmen in Empfänger und Spender dagegen nur hinsichtlich des Ortes überein, während heterotopen Transplantationen keinerlei örtliche Übereinstimmung innewohnt. Bezogen auf die Funktion des Transplantats unterscheidet man vier verschiedene Untergruppen.
Bei der allovitalen Transplantation ist das Transplantat zum Beispiel vital und gänzlich funktionsfähig. Transplantate der allostatischen Transplantation sind in ihrer Funktion dagegen zeitlich begrenzt, während solche der auxiliären Transplantation ein erkranktes Organ unterstützen sollen. Substitutive Transplantationen ersetzen wiederum gänzlich funktionslos gewordene Organe. Im Hinblick auf die Herkunft des Transplantats gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wurde das Material postmortal, also nach dem Tod, oder von einem lebenden Spender entnommen. Die Lebendspende von Organen, die sich nicht wieder bilden können, etwa einer Niere oder eines Leberteils, ist in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen zulässig: Sie kommt nach dem Transplantationsgesetz für Verwandte ersten oder zweiten Grades, für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Verlobte sowie für Personen infrage, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen; daneben lässt das Gesetz die Überkreuzlebendnierenspende und die nicht gerichtete anonyme Nierenspende zu. Für Gewebe, das sich nachbildet, etwa Blutstammzellen, gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Organe in Deutschland über eine zentrale Stelle zugeteilt werden, legt das Transplantationsgesetz fest: Vermittlungspflichtig sind Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm. Davon zu unterscheiden ist die Gewebespende. Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Haut und Knochen werden nicht auf diesem Weg vermittelt, sondern in Gewebebanken aufbereitet und dort vorgehalten. Anders als Organe, die auf einen ununterbrochenen Kreislauf angewiesen sind, lassen sich Gewebe auch dann noch entnehmen, wenn der Kreislauf bereits stillsteht; die Gewebespende kommt deshalb für einen deutlich größeren Kreis von Verstorbenen infrage als die Organspende.
Der Sprachgebrauch unterscheidet dabei streng zwischen zwei Vorgängen: Die Entnahme des Organs heißt Explantation, das Einsetzen beim Empfänger Transplantation. Beide finden räumlich und zeitlich getrennt statt und werden von verschiedenen Teams vorgenommen. Aus dieser Trennung ergibt sich der gesamte organisatorische Aufwand, der zwischen den beiden Schritten liegt – von der Meldung eines möglichen Spenders über die Untersuchung des Organs bis zu seinem Transport in das aufnehmende Zentrum.
Funktion, Wirkung & Ziele
Das unterscheidet diese Transplantationsart zum Beispiel von Operationen, die zusätzlich zu dem bestehenden und eventuell schwachen Organ eines Patienten ein zweites, gesundes Organ einsetzen, das die geringe Leistungskraft des eigenen Organs unterstützen soll. Teilweise muss Patienten aber auch operationsbedingt ein gesundes Organ explantiert werden, das daraufhin einem Empfänger transplantiert werden kann. Ein solches Szenario wird fachsprachlich auch Dominotransplantation genannt. Obwohl die Herztransplantation bei einigen Formen der Herzmuskelerkrankung mit Sicherheit zu den bekanntesten Transplantationsarten zählt, besteht in vielen weiteren Szenarien die Indikation zu einem Transplantat.
Bei der chronischen Niereninsuffizienz ist zum Beispiel oft eine Nierentransplantation erforderlich, um das Leben des Patienten zu retten. Patienten mit einer Eisenmenger-Reaktion benötigen dagegen eine kombinierte Herz-Lungen-Transplantation. Leberzirrhose kann wiederum eine Indikation für eine Lebertransplantation sein.
Die Mukoviszidose kann im fortgeschrittenen Stadium eine Lungentransplantation erfordern, während Leukämie-Patienten häufig durch eine Stammzelltransplantation gerettet werden. Bei Erkrankungen wie Brustkrebs kann die rekonstruktive Chirurgie über Gewebstransplantate unter Umständen die weibliche Brust wiederherstellen. Bei Verbrennungen ist oft eine Hauttransplantation erforderlich, während nach Unfällen beispielsweise abgetrennte Gliedmaßen transplantiert werden können.
Bevor ein Patient auf eine Warteliste gelangt, prüft eine Konferenz aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen des Transplantationszentrums, ob die Verpflanzung medizinisch sinnvoll ist und ob der Patient ihr gewachsen sein wird. Dazu gehören Untersuchungen von Herz und Kreislauf, die Suche nach Infektionsherden und nach bestehenden Tumoren sowie Gespräche darüber, was die Behandlung nach der Operation dem Patienten abverlangt. Steht er einmal auf der Liste, muss er ständig erreichbar sein, denn zwischen dem Anruf und der Operation liegen nur Stunden.
Diese Eile hat einen sachlichen Grund. Vom Augenblick der Entnahme an wird das Organ nicht mehr durchblutet; es wird gespült, gekühlt und in diesem Zustand transportiert. Die Zeitspanne bis zur Wiederherstellung der Durchblutung im Empfänger heißt kalte Ischämiezeit und soll so kurz wie möglich bleiben. Wie lange ein Organ sie verträgt, ist von Organ zu Organ verschieden: Herz und Lunge reagieren am empfindlichsten, die Niere toleriert die längste Zeitspanne. Daraus erklärt sich, warum eine Nierentransplantation vergleichsweise gut planbar ist, während eine Herztransplantation unter erheblichem Zeitdruck steht.
Mit der Operation endet die Behandlung nicht, sie beginnt erst. Wer ein fremdes Organ trägt, nimmt in aller Regel lebenslang Medikamente ein, die das Immunsystem dämpfen, und stellt sich regelmäßig zu Kontrollen vor. Dabei werden Blutwerte, Ultraschallbefunde und je nach Organ auch Gewebeproben ausgewertet, denn eine beginnende Abstoßung macht sich häufig zuerst in Laborwerten bemerkbar und erst später durch Beschwerden. Je früher sie erkannt wird, desto besser lässt sie sich aufhalten.
Bei der Lebendspende steht neben der Behandlung des Empfängers der Schutz des Spenders im Mittelpunkt, denn dieser ist gesund und hat von dem Eingriff nur Nachteile. Das Transplantationsgesetz schreibt deshalb ein förmliches Verfahren vor: Der Spender muss volljährig und einwilligungsfähig sein, er wird in Anwesenheit eines weiteren, am Eingriff unbeteiligten Arztes aufgeklärt, und der Inhalt der Aufklärung wird in einer von allen Beteiligten unterschriebenen Niederschrift festgehalten. Vor der Entnahme befasst sich zusätzlich eine nach Landesrecht zuständige Lebendspendekommission mit dem Fall. Spender und Empfänger müssen sich zur Teilnahme an der ärztlich empfohlenen Nachsorge bereit erklärt haben, und der Spender kann seine Einwilligung bis zuletzt formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Kosten der Behandlung des Spenders einschließlich Vor- und Nachsorge, der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und des Ausfalls von Arbeitseinkünften trägt nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch die Krankenkasse des Empfängers; Zuzahlungen hat der Spender nicht zu leisten.
Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren
Dafür verantwortlich sind allospezifische und blutgruppenspezifische Antikörper, die in den Transplantatgefäßen Fibrinablagerungen entstehen lassen. Als eine Folge dessen stirbt das eingesetzte Gewebe ab. Während diese Form der Abstoßung kaum behandelbar ist, können akute Abstoßungen in den ersten Wochen nach der Operation durch Immunsuppressiva und ähnliche Maßnahmen häufig eingedämmt werden. Solche akuten Abstoßungen sind zelluläre interstitielle Abstoßungen und kommen zum Beispiel gehäuft bei Nierentransplantaten vor. Die chronische Abstoßung tritt in der Regel dagegen erst nach Jahren auf und hängt mit chronischen Entzündungsprozessen durch immunologische Reaktionen zusammen.
Diese Art der Abstoßung macht in den meisten Fällen eine abermalige Transplantation erforderlich. Mittlerweile hat die Transplantationsmedizin die zusätzliche Verpflanzung weißer Blutkörperchen und körperfremder Stammzellen als einen Weg entdeckt, um das Risiko für Abstoßungen zu verringern. Nicht jedes Transplantat eignet sich für jeden Patienten. Immunologisch und blutgruppenbezogen gesehen müssen die explantierten Materialien zum Beispiel zum Patienten passen, um erfolgversprechend transplantiert werden zu können.
Der Schutz vor der Abstoßung hat einen Preis. Ein dauerhaft gedämpftes Immunsystem wehrt auch Krankheitserreger schlechter ab, sodass Infektionen häufiger auftreten, schwerer verlaufen und auch von Erregern ausgehen können, die einem Menschen mit ungestörter Abwehr nichts anhaben. Aus demselben Grund steigt bei langjähriger Einnahme das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen, vor allem für Hautkrebs und für Tumoren des lymphatischen Systems. Hinzu kommen Nebenwirkungen der Mittel selbst: Bluthochdruck, erhöhte Blutzucker- und Blutfettwerte, Zittern und eine Belastung der Nieren gehören zu den bekannten Begleiterscheinungen. Die Behandlung wird deshalb so eingestellt, dass sie gerade ausreicht, um die Abstoßung zu verhindern – ein Gleichgewicht, das immer wieder nachjustiert werden muss.
Eine Umkehrung des Abstoßungsgeschehens ist die Graft-versus-Host-Reaktion, die vor allem nach einer Stammzelltransplantation auftritt. Dabei richtet sich nicht der Empfänger gegen das Transplantat, sondern die übertragenen Abwehrzellen richten sich gegen den Körper des Empfängers und schädigen bevorzugt Haut, Darm und Leber. Sie ist der Grund, warum bei der Verpflanzung blutbildender Zellen besonders sorgfältig nach Übereinstimmungen zwischen Spender und Empfänger gesucht wird.
Neben den immunologischen bestehen die Risiken jeder großen Operation. Nachblutungen, Wundheilungsstörungen und Infektionen des Operationsgebietes kommen vor; besondere Bedeutung haben Verschlüsse der neu genähten Blutgefäße, weil das Transplantat auf sie angewiesen ist und ohne Durchblutung binnen kurzer Zeit zugrunde geht. Bei der Lebertransplantation treten zusätzlich Störungen an der Naht der Gallenwege auf, bei der Nierentransplantation Undichtigkeiten am neu eingesetzten Harnleiter. Auch Thrombosen und Lungenentzündungen gehören zu den Komplikationen, mit denen nach einem so großen Eingriff zu rechnen ist.
Da in der Regel deutlich weniger Transplantate zur Verfügung stehen, als benötigt werden, gibt es in Deutschland Wartelisten. Ob und wie weit oben ein Patient auf einer Warteliste steht, hängt vom Allgemeinzustand, den Erfolgsaussichten, dem Alter und vielen weiteren Faktoren ab. Mittlerweile wird länderübergreifend transplantiert, damit sich in Akutfällen schneller Organe finden und insbesondere mehr passende Materialien vermittelt werden können. Für die Entnahme von Organen nach dem Tod gilt in Deutschland die im Transplantationsgesetz verankerte Entscheidungslösung: Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eingewilligt hat oder, falls keine Erklärung vorliegt, die nächsten Angehörigen nach ihrem mutmaßlichen Willen zustimmen. Eine Widerspruchslösung, bei der als Spender gilt, wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, besteht in Deutschland anders als in mehreren Nachbarländern nicht. Seit 2024 lässt sich die eigene Entscheidung zusätzlich in einem bundesweiten Organspende-Register hinterlegen.
Das Gesetz verteilt die Aufgaben dabei auf mehrere Stellen, die getrennt voneinander arbeiten. Eine Koordinierungsstelle organisiert die Meldung möglicher Spender, die Entnahme und den Transport; diese Aufgabe nimmt in Deutschland die Deutsche Stiftung Organtransplantation wahr. Eine Vermittlungsstelle ordnet die Organe den Patienten auf den Wartelisten zu; für Deutschland tut dies Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden, das die Organe von acht Ländern gemeinsam vermittelt: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn. Übertragen werden dürfen Organe nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren, und die Regeln, nach denen die Wartelisten geführt und die Organe zugeteilt werden, legt die Bundesärztekammer in Richtlinien fest.
Aus diesem Mangel folgt mehr als eine lange Wartezeit: Ein Teil der Patienten stirbt, bevor ein passendes Organ gefunden ist, andere werden während des Wartens so krank, dass eine Verpflanzung nicht mehr infrage kommt. Das größte Problem der Transplantationsmedizin liegt damit außerhalb der Medizin. Damit über die Zuteilung nicht Geld entscheidet, verbietet das Transplantationsgesetz den Handel mit Organen und Geweben und stellt ihn unter Strafe; erlaubt ist allein ein angemessenes Entgelt für die Maßnahmen, die zur Heilbehandlung gehören, etwa für Entnahme, Aufbereitung, Aufbewahrung und Beförderung. Zum selben Zweck trennt das Gesetz die beteiligten Ärzte voneinander: Der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Hirnfunktionen ist von zwei dafür qualifizierten Ärzten festzustellen, die den Spender unabhängig voneinander untersucht haben und weder an der Entnahme noch an der Übertragung beteiligt sein dürfen.
Quellen
- Henne-Bruns, D. (Hrsg.): Chirurgie.
ISBN: 9783132431874
- Billmann, F., Keck, T. (Hrsg.): Facharztwissen Viszeralchirurgie.
ISBN: 9783662728826
- Kuhlmann, U., Hoyer, J., Luft, F. C., et al.: Nephrologie.
ISBN: 9783137002062
- Kiefel, V., Sachs, U. J. (Hrsg.): Transfusionsmedizin und Immunhämatologie.
ISBN: 9783662718247
- Schwenger, V. (Hrsg.): Klinikleitfaden Nephrologie.
ISBN: 9783437210358
