Podologie

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Podologie entspricht der medizinischen Fußpflege und somit einer heilberuflichen Kategorie, die sich mit der kurativen und präventiven Behandlung der Füße beschäftigt, indem Einzelanwendungen wie Salbungen und Maßnahmen zur Nagel- sowie Schwielenpflege zum Einsatz kommen.

Podologen arbeiten eng mit Ärzten, Schuhmachern und Physiotherapeuten zusammen, wobei ein Arzt seine Patienten im Rahmen von Erscheinungen wie dem diabetischen Fuß in der Regel an zertifizierte Podologen verweist, sodass die Behandlungskosten für die kurative Fußpflege häufig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Ausbildung wird an staatlich anerkannten Schulen vermittelt, dauert in Vollzeitform zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Berufsbezeichnung des Podologen ist gesetzlich geschützt: Wer sie ohne die dafür nötige Erlaubnis führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Podologie?

Podologie
Die Podologie entspricht der medizinischen Fußpflege und somit einer heilberuflichen Kategorie, die sich mit der kurativen und präventiven Behandlung der Füße beschäftigt.

Unter dem Begriff der Podologie werden kurative und präventive Maßnahmen der professionellen Fußpflege zusammengefasst, die von nicht-ärztlicher Stelle durchgeführt werden. Die Podologie wird dermatologischen, chirurgischen, orthopädischen und diabetologischen Anforderungen im Hinblick auf den Fuß gerecht, wobei der Begriff des Podologen innerhalb Deutschlands einer geschützten Heilberufsbezeichnung entspricht.

Somit dürfen sich nur Personen als Podologen ausweisen, die von offizieller Stelle dazu berechtigt wurden. Die Podologie arbeitet eng mit Ärzten, Schuhmachern, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten zusammen, wobei viele Podologen über eine Kassenzulassung verfügen. Podologen sind in Krankenhäusern oder eigenen Podologiepraxen tätig. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt; in Teilzeitform dauert sie höchstens vier Jahre.

Der Name des Fachs geht auf die griechischen Wörter für Fuß und für Lehre zurück. Er benennt damit bereits den Unterschied zur kosmetisch ausgerichteten Fußpflege: Während die Pediküre das Aussehen von Fuß und Nägeln pflegt und keiner staatlich geregelten Ausbildung bedarf, behandelt die Podologie krankhafte Veränderungen und arbeitet bei einem Teil ihrer Leistungen auf ärztliche Verordnung. Wer ohne die entsprechende Erlaubnis Fußpflege anbietet, darf das tun — nicht aber unter der Bezeichnung Podologin oder Podologe, und nicht als Behandlung auf Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Ausbildung verbindet Unterricht mit praktischer Arbeit am Patienten. Vermittelt werden unter anderem der Bau und die Funktion des Fußes, Hauterkrankungen und Erkrankungen der Nägel, orthopädische Zusammenhänge zwischen Fußform, Gang und Schuhwerk, die Grundzüge des Diabetes und seiner Folgen sowie Hygiene und die fachgerechte Aufbereitung der Instrumente. Hinzu kommen die eigentlichen podologischen Techniken. Am Ende steht eine staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil; erst danach wird die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung zu führen.

Von der ärztlichen Tätigkeit bleibt die Podologie klar abgegrenzt. Podologinnen und Podologen stellen keine Diagnosen, verordnen keine Medikamente und behandeln keine offenen Wunden. Sie erheben einen podologischen Befund, führen die verordnete Behandlung aus und melden zurück, was ihnen dabei auffällt. Diese Rückmeldung ist mehr als eine Formalie: Weil Betroffene mit geschädigten Füßen oft regelmäßig und über Jahre in dieselbe Praxis kommen, fallen dort Veränderungen mitunter früher auf als anderswo. Wer podologische Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte, benötigt dafür eine eigene Zulassung, an die Anforderungen an Ausbildung, Räume und Ausstattung geknüpft sind.

Gearbeitet wird nicht ausschließlich in der eigenen Praxis. Viele Betroffene sind in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, kommen an die eigenen Füße nicht mehr heran oder sehen sie schlecht — gerade dann, wenn eine regelmäßige Kontrolle besonders wichtig wäre. Deshalb gehören Hausbesuche und die Betreuung in Pflegeeinrichtungen zum Berufsbild dazu; die mitgeführte Ausstattung muss dort denselben hygienischen Anforderungen genügen wie in der Praxis. In Krankenhäusern und in Einrichtungen, die auf die Behandlung des diabetischen Fußes ausgerichtet sind, arbeitet die Podologie eng mit der Pflege, der Diabetologie und der Wundversorgung zusammen. Weil die Zahl älterer Menschen und die Zahl der an Diabetes Erkrankten zunehmen, hat der Bedarf an dieser Versorgung über die Jahre eher zu- als abgenommen.

Funktion, Wirkung & Ziele

Podologische Maßnahmen sind äußerst vielseitig. Für annähernd jedes Beschwerdebild in Zusammenhang mit dem Fuß stehen auf diesem Gebiet spezielle Anwendungen zur Verfügung. Lange war das diabetische Fußsyndrom die einzige Erkrankung, für die Patienten vom Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Behandlung erhalten konnten. Der Grund dafür ist das Gewicht dieser Erkrankung: Das diabetische Fußsyndrom als Folgeerkrankung von Diabetes mellitus ist für rund zwei Drittel aller nicht unfallbedingten Amputationen in Deutschland verantwortlich. Inzwischen ist dieser Kreis erweitert worden: Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses lässt eine Verordnung auch bei Schädigungen der Haut und der Zehennägel zu, die denen beim diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. Vorausgesetzt wird dafür ein herabgesetztes Schmerzempfinden zusammen mit einer gestörten vegetativen Funktion an den unteren Gliedmaßen, wie sie bei einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms auftritt. Als eigener Verordnungsanlass ist außerdem die Behandlung des eingewachsenen Zehennagels mit einer Nagelkorrekturspange aufgenommen worden.

Durch Durchblutungsstörungen treten im Rahmen der diabetischen Erkrankung Wunden am Unterschenkel und insbesondere am Fuß auf, aber auch Nervenschädigungen kommen vor. Zum Teil bildet sich im Rahmen des Syndroms auch ein sogenannter Charcot-Fuß, das heißt, es kommt zu einer Zerstörung der Gelenke und Knochen des Fußes. Wer aufgrund des diabetischen Fußsyndroms zu einem Podologen geschickt wird, erhält dort kurative Behandlungen, deren Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung von der Krankenkasse getragen werden. Diese Behandlungen zielen vor allem darauf, Wunden gar nicht erst entstehen zu lassen. Die podologische Therapie ist nach der Heilmittel-Richtlinie auf Schädigungen beschränkt, die noch keinen Hautdefekt aufweisen; die Behandlung offener Stellen und entzündeter Bezirke bleibt ärztliche Aufgabe. Als verordnungsfähige Leistungen sind das Abtragen krankhafter Hornhautverdickungen, die Bearbeitung krankhaft veränderter Nägel und die Verbindung aus beidem — die podologische Komplexbehandlung — vorgesehen; dazu kommt die Unterweisung in der eigenständigen Fuß-, Haut- und Nagelpflege. Zu dieser Pflege gehört die gewissenhafte Hautpflege des betroffenen Fußes, wobei insbesondere harnstoffhaltige Cremes Einsatz finden, die auf lange Sicht Rissen vorbeugen sollen.

Verantwortungsvolle Podologen arbeiten heute im Allgemeinen nicht mehr mit Fußbädern. Das Wasser weicht die Haut auf, und bei vermindertem Schmerzempfinden besteht zudem die Gefahr, sich unbemerkt zu verbrühen. Eine qualifizierte podologische Arbeit wird vielmehr mit scharfen und schärfsten Instrumenten durchgeführt. Der Podologe inspiziert dabei den Fuß genauestens auf Verletzungen und andere krankhafte Erscheinungen, um sich ein Gesamtbild zu machen. Er entdeckt dabei etwaige Entzündungen und Geschwüre sowie offene Wunden, Druckstellen und Blasen oder Nagelprobleme. Anschließend kümmert sich der Podologe um das, was in seinen Aufgabenbereich fällt: um verhornte Stellen und um krankhaft veränderte Nägel an einem Fuß, der noch keinen Hautdefekt aufweist. Entzündungen, Geschwüre und offene Wunden behandelt er dagegen nicht selbst, sondern meldet sie der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt zurück.

Er übernimmt dabei zum Beispiel die Nagel- und Schwielenpflege des betroffenen Fußes. Bei einem durch Diabetes geschädigten Fuß verwendet er dafür in der Regel keine schneidenden Werkzeuge, weil kleine Verletzungen dort wegen der gestörten Durchblutung schlecht heilen. Stattdessen greift er auf Nagelfeilen und seltener auf Bimssteine zurück und arbeitet zusätzlich mit hautpflegenden Salben, die auf die Fußsohlen und den Fußrücken, nicht aber in die Zwischenräume der Zehen gegeben werden. Unter Umständen gibt der Podologe dem Patienten zusätzlich zur Behandlung hilfreiche Tipps für die tägliche Fußpflege zuhause.

Zu jeder Behandlung gehört außerdem ein Blick auf das getragene Schuhwerk und auf vorhandene Einlagen, denn ein großer Teil der Druckstellen und Schwielen entsteht dort, wo Schuh und Fuß nicht zusammenpassen. Fallen dabei Auffälligkeiten auf, gibt der Podologe der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt Hinweise, ob eine Versorgung durch die Orthopädieschuhtechnik zu erwägen ist — etwa Einlagen, eine Zurichtung am Konfektionsschuh oder ein maßgefertigter Schuh. An dieser Stelle greifen Podologie und Orthopädie ineinander: Die podologische Behandlung beseitigt die Folge, die schuhtechnische Versorgung die Ursache. Wirksam ist die Behandlung vor allem dann, wenn sie regelmäßig erfolgt: Hornhaut und Nägel wachsen nach, und eine einmalige Behandlung verschafft zwar Erleichterung, verhindert aber nicht, dass sich die Druckbelastung nach einigen Wochen erneut aufbaut. Aus diesem Grund wird die podologische Therapie bei dauerhaft geschädigten Füßen als fortlaufende Begleitung angelegt und nicht als einzelne Maßnahme.

Ein eigenes Verfahren ist die Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange bei einem Nagel, der seitlich in die Haut einwächst. Eine Spange aus Metall oder Kunststoff wird dabei auf die Nagelplatte gesetzt; sie zieht den Nagelrand über Wochen bis Monate behutsam nach oben und entlastet so das eingedrückte Gewebe, ohne dass geschnitten werden muss. Voraussetzung ist, dass sich die Spange überhaupt sicher befestigen lässt — eine stark verformte Nagelplatte oder ein weit fortgeschrittener Pilzbefall des Nagels können dagegen sprechen. Wo die Voraussetzungen der Heilmittel-Richtlinie erfüllt sind, kann diese Behandlung ärztlich verordnet werden; ansonsten wird sie als Selbstzahlerleistung erbracht. Die Wundbehandlung bleibt auch hier ärztliche Aufgabe.

Daneben umfasst das Fach weitere Techniken, die Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Bei stark eingerissenen oder nach einer Verletzung fehlenden Nägeln lässt sich mit einem aushärtenden Kunststoff ein Ersatz aufbauen, der die Zehenkuppe schützt, bis der eigene Nagel nachgewachsen ist. Kleine Orthesen aus Silikon, individuell am Fuß geformt, halten Zehen auseinander oder polstern druckempfindliche Stellen ab. Auch die Behandlung von Hühneraugen, verhornten Stellen und Rissen an der Ferse gehört zum Alltag der Praxis, ebenso das Erkennen von Veränderungen, die nicht in die Podologie gehören — ein Nagelpilz, eine Warze an der Fußsohle oder ein auffälliger Pigmentfleck werden nicht selbst behandelt, sondern ärztlich abgeklärt.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Eine podologische Fußbehandlung ist bei fachgerechter Durchführung risikoarm. Da mit schneidenden Instrumenten gearbeitet wird, sind kleine Verletzungen aber nicht ausgeschlossen; bei vermindertem Schmerzempfinden können sie unbemerkt bleiben. Rötungen, Schwellungen oder schlecht heilende Stellen am Fuß gehören deshalb ärztlich abgeklärt. Die Behandlung erfolgt schonend, sodass die meisten Patienten ihren Besuch beim Podologen weitestgehend als angenehm empfinden. Podologische Behandlungen sind allerdings relativ zeitaufwändig und nehmen mit individueller Beratung, Inspektion und Pflege des Fußes rund 40 Minuten in Anspruch.

Wenn der Arzt auf eine bestimmte Beschwerde bezogen podologische Komplexbehandlungen anordnet, dann kann der Aufenthalt beim Podologen sogar bis zu einer Stunde dauern. Ärztlich verschriebene Komplexbehandlungen beim professionellen Podologen sind in der Regel keine einmaligen Veranstaltungen, sondern finden in regelmäßigen Abständen statt. Wie viele Einzelsitzungen verordnet werden, legt der Arzt im Einzelfall fest. Der behandelnde Podologe nimmt dabei regelmäßig Rücksprache mit dem verweisenden Arzt, um sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen und dem Arzt im Gegenzug von seinen Befunden und Behandlungsmaßnahmen zu berichten.

Bei solcherlei ärztlich verordneten Podologenbesuchen werden die Behandlungskosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung von der Krankenkasse getragen. Das gilt aber nur dann, wenn es sich um eine zertifizierte Podologiepraxis handelt oder die Behandlung direkt im Krankenhaus stattfindet. Wer dagegen ohne ärztlichen Überweisungsschein und lediglich zur Prävention einen Podologen aufsucht, erhält diesen Besuch in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet, sondern muss den Gesamtbetrag eigenständig aufbringen.

Obwohl podologische Behandlungen im Zuge eines Krankenhausaufenthalts erfolgen können, ist eine solche Behandlung aus sich heraus ambulant. Das heißt, wer sich ohnehin im Krankenhaus befindet, erhält stationär unter Umständen eine podologische Behandlung. Nur für eine podologische Behandlung wird allerdings niemand stationär aufgenommen.

Ein eigenes Thema ist die Hygiene. Weil mit schneidenden und schleifenden Instrumenten an einer Haut gearbeitet wird, die häufig ohnehin geschwächt ist, sind die Aufbereitung der Instrumente und die Desinfektion der Flächen zwischen zwei Behandlungen keine Nebensache. Fräsen erzeugen zudem feinen Staub, der Nagel- und Hautpilze enthalten kann; deshalb wird abgesaugt und Schutzausrüstung getragen. Für Patienten heißt das umgekehrt: Wer eine Praxis aufsucht, darf nach dem Umgang mit den Instrumenten fragen — bei geschädigten Füßen ist eine übertragene Infektion keine Kleinigkeit.

Die Grenzen der podologischen Behandlung zu kennen, gehört zum Schutz der Betroffenen. Ein neu aufgetretenes Geschwür, eine Wunde, die nicht heilt, eine gerötete, überwärmte und geschwollene Fußpartie oder ein plötzlich veränderter Fuß ohne erinnerlichen Anlass sind Befunde, die ärztlich abgeklärt werden müssen und nicht auf den nächsten regulären Termin warten sollten. Gerade beim Charcot-Fuß entscheidet die frühe Erkennung darüber, ob die Form des Fußes erhalten bleibt. Auch Fieber, ein übler Geruch oder eine dunkel verfärbte Stelle sind Gründe, unmittelbar ärztlichen Rat einzuholen.

Zwischen den Terminen liegt vieles in der Hand der Betroffenen selbst, und die podologische Praxis leitet dazu an. Dazu gehört, die Füße täglich anzusehen — bei eingeschränkter Beweglichkeit mit einem Spiegel oder mit fremder Hilfe —, die Schuhe vor dem Anziehen auszuschütteln und auf Falten oder Fremdkörper abzutasten, Socken ohne drückende Nähte zu tragen und nicht barfuß zu laufen. Bei vermindertem Schmerzempfinden werden Wärmflaschen, Heizkissen und heißes Wasser gemieden, weil Verbrennungen unbemerkt bleiben; langes Einweichen der Füße weicht die Haut zusätzlich auf und ist aus demselben Grund nicht ratsam wie im Rahmen der Behandlung. Hornhauthobel, Hühneraugenpflaster und ätzende Mittel gehören bei einem geschädigten Fuß nicht in die Eigenbehandlung; sie können Verletzungen setzen, die dann schlecht heilen. Wer unsicher ist, welche Pflege im eigenen Fall angemessen ist, bespricht das mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und mit der Podologin oder dem Podologen.

Quellen

  • Bloß, M.: Der einwachsende Nagel.
    ISBN: 9783954090747
  • Moll, I. (Hrsg.): Dermatologie.
    ISBN: 9783132446045
  • Dissemond, J., Kröger, K. (Hrsg.): Chronische Wunden.
    ISBN: 9783437256424
  • Häring, H.-U., Gallwitz, B., Müller-Wieland, D. (Hrsg.): Diabetologie in Klinik und Praxis.
    ISBN: 9783132428928
  • Dohle, J., Rammelt, S. (Hrsg.): Expertise Fuß und Sprunggelenk.
    ISBN: 9783132017719

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