Feinultraschall

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Im Rahmen der Pränataldiagnostik, einer Untersuchung des Kindes im Mutterleib, kann eine weitergehende Diagnostik notwendig werden. Das geschieht mittels Feinultraschall, einer sonografischen Spezialuntersuchung, die es dem Arzt ermöglicht, Hinweisen auf eine eventuelle Entwicklungsstörung des Kindes oder körperliche Auffälligkeiten nachzugehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Feinultraschall?

Feinultraschall
Im Rahmen der Pränataldiagnostik, einer Untersuchung des Kindes im Mutterleib, kann eine weitergehende Diagnostik notwendig werden. Das geschieht mittels Feinultraschall.

Reguläre Ultraschalluntersuchungen haben inzwischen ihren festen Platz in der Schwangerschaftsdiagnostik und sind auch in den Mutterschaftsrichtlinien niedergeschrieben. Anders ist es beim Feinultraschall, auch als Organultraschall, Organscreening, sonografische Feindiagnostik oder Fehlbildungsultraschall bezeichnet.

Die verschiedenen Bezeichnungen geben schon den besten Hinweis auf die Zielsetzung: Organe und Organstrukturen des ungeborenen Kindes werden mit Hilfe dieses Verfahrens abgebildet und auf Unregelmäßigkeiten oder Fehlbildungen geprüft. Ein Feinultraschall ist in seinen Ergebnissen wesentlich detaillierter und wird mit einem besonders hoch auflösenden Gerät durchgeführt. Die Untersuchung, für die eine Schwangere rund zwei Stunden einkalkulieren muss, erfolgt über die Bauchdecke der werdenden Mutter, wie bei der normalen Sonografie.

Allerdings dürfen nur eigens an diesen Geräten ausgebildete Ärzte diese Diagnostik durchführen, wie Gynäkologen und Radiologen. Da es sich hier um eine Sonderuntersuchung handelt, übernehmen die Krankenkassen nicht so ohne Weiteres die Kosten. Die meisten verlangen ein gynäkologisches Gutachten, das eine eindeutige Indikation aufzeigt, warum eine solche Untersuchung notwendig ist. Ein Herzfehler etwa, der unmittelbar nach der Geburt eine sofortige Operation unumgänglich macht und für den entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Funktion, Wirkung & Ziele

Ein Feinultraschall wird, wenn erforderlich, zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche, im zweiten Trimester, durchgeführt, sollte sich beispielsweise bei der regulären Ultraschalluntersuchung eine Auffälligkeit zeigen.

Die Untersuchung verläuft wie beim üblichen Ultraschall: Kontaktgel wird auf den Bauch der werdenden Mutter aufgetragen, danach fährt der Arzt mit dem Schallkopf über die Bauchdecke. Der Schallkopf sendet Ultraschallwellen in die Gebärmutter. Das zurückkommende Echo ermöglicht die Darstellung der kindlichen Organe und der Organstrukturen. Anhand dieser Spezialuntersuchung kann der erfahrene Arzt oder die Ärztin erkennen, ob die Organe des Kindes vorhanden und dem Zeitpunkt entsprechend entwickelt sind.

Entwicklungsstörungen und körperliche Besonderheiten können auf diese Weise festgestellt, bzw. ausgeschlossen werden. Dieses Organ-Screening wird von Gynäkologen bei bestimmten Indikationen empfohlen. Dazu zählen Paare, die bereits ein krankes Kind haben. Bei Vorerkrankungen der Eltern, die unter Umständen die Entwicklung eines Kindes beeinflussen können, wie etwa der Zuckerkrankheit. Bei Erbkrankheiten und angeborenen Herzfehlern in der Familie. Bei bekanntem Drogenkonsum der werdenden Mutter und bei Raucherinnen. Oder bei Frauen, die einer starken Strahlenbelastung ausgesetzt waren.

Auch älteren Schwangeren (ab 34 Jahren) und Frauen, die mittels künstlicher Befruchtung schwanger geworden sind, wird häufig zur Sicherheit eine Feinultraschall-Diagnostik angeraten. Das Hauptaugenmerk einer solchen Untersuchung richtet sich insbesondere auf die Entwicklung der inneren Organe, der Gliedmaßen, des Gehirns, des Gesichts und der Wirbelsäule. So lassen sich mittels dieser Diagnosemöglichkeit frühzeitig Defekte und Fehlbildungen feststellen. Eine Spina bifida, ein offener Rückenmarkskanal, wird auf diese Weise sichtbar. Das ist wichtig, denn je nach Ausprägung der Verschlussstörung muss innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Geburt operiert werden.

Auch Herzfehler lassen sich leichter erkennen. Sichtbar werden dabei zudem die sogenannten White Spots, auch Golfballphänomen genannt: punktartige Verdichtungen, die insbesondere in der linken Herzkammer auftreten. Es handelt sich dabei nicht um einen Herzfehler, sondern um einen sonografischen Softmarker, der sich meist von selbst zurückbildet. Ein weiteres Augenmerk wird auf den Magen-Darm-Trakt gerichtet, um einen eventuellen Darmverschluss nicht zu übersehen. Das gilt auch für die Nieren- und Harnwege, um Fehlbildungen oder Zysten rechtzeitig zu erkennen. Die Gliedmaßen des Ungeborenen werden auf Verkürzungen, besondere Stellungen und Vielfingerigkeit untersucht.

Bei der Kopfuntersuchung wird die Größe berücksichtigt, sowie auf die Ausprägung der Hirnkammern geachtet. So ist es im Rahmen einer solchen Untersuchung auch möglich, frühzeitig eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zu entdecken. Ziel des Organscreenings ist eine generelle Abklärung des Entwicklungszustandes des Ungeborenen im zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Beurteilung der Ultraschallbilder erfolgt im Anschluss an die Untersuchung und wird mit den werdenden Eltern durchgesprochen.

Was im Feinultraschall nicht zu erkennen ist, sind chromosomale Auffälligkeiten. Sogenannte sonografische Softmarker geben zwar Hinweise darauf, dass eine Chromosomenbesonderheit vorliegen könnte. Um Sicherheit zu gewinnen, wird der behandelnde Mediziner weitere Diagnosemaßnahmen empfehlen, wie eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie. Das ist ein Test, um Chromosomenanomalien, wie sie etwa beim Down-Syndrom auftreten, zweifelsfrei festzustellen.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Sowohl für die Mutter, als auch für das ungeborene Kind ist die Feinultraschall-Untersuchung ebenso ungefährlich wie die normale Ultraschalluntersuchung. Auch von Nebenwirkungen ist nichts bekannt.

Allerdings hängt die Aussagekraft eines Organultraschalls von vielerlei Faktoren ab. Die Qualität des Gerätes spielt eine zentrale Rolle. Ebenso die Erfahrung des Arztes oder der Ärztin, der/die die Untersuchung durchführt. Auch ist die Menge des Fruchtwassers nicht unerheblich. Je geringer die Flüssigkeit, desto schlechter werden die Schallwellen geleitet. Beeinflusst wird das Ergebnis durch die Stärke der Bauchdecke der werdenden Mutter, durch Narben, die Lage des Fetus und die Schwangerschaftswoche.

Hier die richtige Diagnose zu stellen, erfordert sehr viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Daher ist die Aufklärung der Eltern durch den Arzt, bevor ein solches Screening durchgeführt wird, von großer Bedeutung. Denn ehrlicherweise muss jeder Arzt den Eltern klarmachen, dass keine Untersuchung zweifelsfrei ein gesundes Kind voraussagen kann. Der Feinultraschall ist nicht mehr als ein Hilfsinstrument, das zur Aufdeckung einer organischen Fehlentwicklung beitragen kann.

Wer den Feinultraschall durchführt

Der Feinultraschall unterscheidet sich von der gewöhnlichen Schwangerschaftssonografie nicht nur durch das Gerät, sondern vor allem durch die Qualifikation der untersuchenden Person. Die zuständige Fachgesellschaft für Ultraschall in der Medizin hat dafür ein mehrstufiges Zertifizierungssystem eingerichtet: Die unterste Stufe umfasst die Basisuntersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge, die höheren Stufen verlangen den Nachweis einer weit größeren Zahl von Untersuchungen, gezielte Fortbildungen und eine regelmäßige Erneuerung der Berechtigung. Die weiterführende Fehlbildungsdiagnostik ist den höheren Stufen vorbehalten.

Praktisch bedeutet das, dass ein Feinultraschall meist nicht in der Praxis stattfindet, in der die Schwangerschaft betreut wird, sondern nach Überweisung in einer darauf spezialisierten Praxis oder in der Ambulanz einer Klinik. Die dortigen Geräte lösen feiner auf, was für die Beurteilung kleiner Strukturen wie der Herzkammern oder der Wirbelsäule den Ausschlag gibt. Für die Schwangere heißt das zugleich, dass Wartezeiten auf einen Termin entstehen können – ein Umstand, der bei der Terminplanung berücksichtigt werden sollte, weil das Untersuchungsfenster im zweiten Schwangerschaftsdrittel begrenzt ist.

Zum Termin mitzubringen sind der Mutterpass und, sofern vorhanden, die Befunde vorangegangener Untersuchungen. Sie sind keine Formsache: Die Beurteilung stützt sich auf den bisherigen Verlauf, auf frühere Messwerte und auf die Frage, aus welchem Anlass die weiterführende Untersuchung erfolgt.

Ablauf und Dauer

Eine besondere Vorbereitung ist nicht nötig; anders als bei manchen anderen Ultraschalluntersuchungen muss die Schwangere weder nüchtern sein noch die Blase gefüllt haben. Die Untersuchung erfolgt im Liegen über die Bauchdecke. In manchen Fällen wird zusätzlich über die Scheide geschallt, etwa um den Gebärmutterhals zu beurteilen oder um bei ungünstiger Lage des Kindes näher an bestimmte Strukturen heranzukommen.

Der Ablauf folgt einem systematischen Durchgang: Zunächst werden Lage des Kindes, Fruchtwassermenge und Sitz des Mutterkuchens bestimmt, danach werden die Körperregionen der Reihe nach durchgemustert. Zwischendurch werden Maße genommen – Kopfumfang, Bauchumfang, Länge des Oberschenkelknochens –, aus denen sich das geschätzte Gewicht und der Entwicklungsstand ableiten lassen.

Dass die Untersuchung mehr Zeit beansprucht als die übliche Vorsorgesonografie, liegt weniger an der Zahl der Strukturen als am Verhalten des Kindes. Ein Kind, das sich mit den Händen vor dem Gesicht oder mit dem Rücken zur Bauchdecke liegend nicht bewegen mag, kann die Beurteilung einzelner Organe unmöglich machen. Häufig wird die Schwangere deshalb gebeten, sich zur Seite zu drehen, kurz aufzustehen oder umherzugehen. Lassen sich einzelne Punkte trotzdem nicht klären, wird ein zweiter Termin vereinbart. Das ist kein Hinweis auf einen auffälligen Befund, sondern ein normaler Vorgang.

Die Untersuchung ist nicht schmerzhaft und erfordert keine Betäubung. Als unangenehm wird allenfalls empfunden, dass der Schallkopf über längere Zeit mit Druck geführt werden muss und dass das Liegen auf dem Rücken im fortgeschrittenen Schwangerschaftsverlauf beschwerlich sein kann. Am Ende der Untersuchung werden die Bilder mit den werdenden Eltern besprochen. Ob der Wunsch, das Geschlecht des Kindes zu erfahren, erfüllt wird, richtet sich nach den Angaben der Eltern; ein solcher Befund darf ihnen nach dem Gendiagnostikgesetz erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch mitgeteilt werden.

Softmarker und ihre Bedeutung

Neben eindeutigen Befunden fallen bei einer so genauen Untersuchung regelmäßig Erscheinungen auf, die für sich genommen keinen Krankheitswert haben. Sie werden als Softmarker bezeichnet. Gemeint sind Beobachtungen, die bei Kindern mit einer Chromosomenbesonderheit etwas häufiger vorkommen als bei anderen, die aber auch bei völlig gesunden Kindern auftreten und sich in den meisten Fällen von selbst zurückbilden. Die im Artikel bereits erwähnten punktförmigen Verdichtungen im Herzen gehören dazu, ebenso etwa eine leicht erweiterte Sammelstelle im Nierenbecken oder ein besonders auffällig darstellbarer Darmabschnitt.

Für werdende Eltern ist diese Kategorie die schwierigste des ganzen Verfahrens, weil ein Wort im Befund eine Beunruhigung auslösen kann, die der Sache nicht entspricht. Fachlich wird ein einzelner Softmarker bei sonst unauffälligem Bild und unauffälliger Vorgeschichte anders bewertet als das gemeinsame Auftreten mehrerer solcher Zeichen oder deren Kombination mit einem auffälligen Ergebnis aus dem Ersttrimesterscreening. Aus diesem Grund gehört zu einem solchen Befund immer ein Gespräch, in dem er in den Zusammenhang der übrigen Untersuchungsergebnisse gestellt wird, und nicht die bloße Nennung im Befundbericht.

Kosten und Kostenübernahme

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen im Verlauf einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vor, die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Für die zweite dieser Untersuchungen können sich Schwangere seit einer Änderung der Richtlinien entscheiden, ob sie als Basisuntersuchung oder als erweiterte Basisuntersuchung durchgeführt wird; letztere beurteilt bereits einzelne Organstrukturen genauer, setzt aber eine besondere Qualifikation des Untersuchers und die ausdrückliche Zustimmung der Schwangeren voraus. Sie ist nicht mit dem Feinultraschall gleichzusetzen, sondern liegt zwischen diesem und der einfachen Basisuntersuchung.

Der weiterführende Feinultraschall selbst wird von den Kassen übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und die Untersuchung ärztlich veranlasst ist. Fehlt ein solcher Anlass und wird die Untersuchung allein auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Da die Beurteilung im Einzelfall unterschiedlich ausfällt, ist es sinnvoll, die Kostenfrage vor dem Termin mit der behandelnden Praxis und gegebenenfalls mit der Krankenkasse zu klären. Für privat Versicherte gelten eigene Bedingungen.

Von der medizinischen Untersuchung zu trennen ist der Ultraschall zu nichtmedizinischen Zwecken, wie er unter Bezeichnungen wie „Babyfernsehen“ für Erinnerungsaufnahmen angeboten wurde. Dieser Einsatz ist in Deutschland durch die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung untersagt; Ultraschall in der Schwangerschaft ist damit auf medizinische Anwendungen beschränkt. Bilder und Aufnahmen, die im Rahmen einer medizinisch begründeten Untersuchung entstehen, bleiben davon unberührt.

Wenn ein auffälliger Befund erhoben wird

Der weitaus größte Teil der Feinultraschalluntersuchungen endet ohne Auffälligkeiten. Ergibt sich dennoch ein Befund, folgt zunächst kein Eingriff, sondern eine Einordnung. Häufig wird eine Zweitbeurteilung in einer Einrichtung der höchsten Qualifikationsstufe oder in einem auf Risikoschwangerschaften spezialisierten Zentrum veranlasst, weil manche Befunde erst im Verlauf sicher zu beurteilen sind.

Je nach Art der Auffälligkeit schließen sich weitere Untersuchungen an. Besteht der Verdacht auf eine Chromosomenbesonderheit, kommen eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie in Betracht; bei Verdacht auf einen Herzfehler wird das kindliche Herz gesondert und ausführlich untersucht. Eine humangenetische Beratung wird angeboten, wenn die Frage der Ursache und einer möglichen Wiederholung in weiteren Schwangerschaften im Raum steht.

Ein wesentlicher Teil des Nutzens liegt darin, dass sich die Geburt vorbereiten lässt. Kinder mit bestimmten Fehlbildungen kommen besser in einer Klinik zur Welt, an der Kinderchirurgie, Kinderkardiologie und eine Neugeborenen-Intensivstation vorhanden sind; die im Artikel genannte Verschlussstörung der Wirbelsäule ist dafür ein Beispiel, ebenso ein schwerer Herzfehler oder ein Bauchwanddefekt. In einzelnen Fällen kommen bereits vor der Geburt Behandlungen in Betracht, die in dafür eingerichteten Zentren durchgeführt werden.

Ebenso wichtig ist die nichtmedizinische Seite. Zu einem auffälligen Befund gehören Bedenkzeit, eine verständliche Erläuterung dessen, was gesichert ist und was nicht, und der Zugang zu psychosozialer Beratung. Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen von Familien mit betroffenen Kindern können dabei eine Rolle spielen, die ein ärztliches Gespräch nicht ersetzen kann. Nicht jeder auffällige Befund bedeutet eine schwere Erkrankung, und nicht jede Auffälligkeit bestätigt sich im weiteren Verlauf.

Abgrenzung zu anderen Untersuchungen

Der Feinultraschall beurteilt den Körperbau des Kindes. Chromosomale Besonderheiten weist er nicht nach – das ist der wichtigste Unterschied zu den genetischen Verfahren. Das Ersttrimesterscreening liegt zeitlich davor und schätzt eine Wahrscheinlichkeit; die nichtinvasiven Bluttests werten kindliche Erbsubstanz im Blut der Schwangeren aus und sind ebenfalls Screeningverfahren, deren auffälliges Ergebnis der Bestätigung bedarf. Fruchtwasseruntersuchung und Chorionzottenbiopsie liefern eine gesicherte genetische Aussage, sind dafür aber Eingriffe mit eigenem Risiko.

Umgekehrt gilt: Kein genetisches Verfahren ersetzt den Blick auf die Organe. Die meisten Fehlbildungen treten bei unauffälligem Chromosomensatz auf und wären allein durch eine Blutuntersuchung nicht zu entdecken. Die Verfahren beantworten also verschiedene Fragen und stehen nebeneinander.

Innerhalb der Sonografie schließlich ergänzen weitere Techniken die Untersuchung: die Beurteilung des Blutflusses in Nabelschnur und Gebärmuttergefäßen, die Hinweise auf die Versorgung des Kindes gibt, und die dreidimensionale Darstellung, die bei bestimmten Fragestellungen – etwa an Gesicht oder Wirbelsäule – ergänzend eingesetzt wird, das zweidimensionale Bild als Grundlage der Beurteilung aber nicht ablöst.

Quellen

  • Gembruch, U., Hecher, K., Steiner, H. (Hrsg.): Ultraschalldiagnostik in Geburtshilfe und Gynäkologie.
    ISBN: 9783662673720
  • Weyerstahl, T., Stauber, M. (Hrsg.): Gynäkologie und Geburtshilfe.
    ISBN: 9783132411012
  • Kainer, F. (Hrsg.): Facharztwissen Geburtsmedizin.
    ISBN: 9783437210976
  • Delorme, S., Debus, J., Jenderka, K.-V.: Sonografie.
    ISBN: 9783131519139
  • Murken, J., Grimm, T., Holinski-Feder, E., Zerres, K. (Hrsg.): Taschenlehrbuch Humangenetik.
    ISBN: 9783132416871

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