Rötelnembryofetopathie
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
Sie sind hier: Startseite Krankheiten Rötelnembryofetopathie
Die Rötelnembryofetopathie ist eine Rötelnerkrankung des Fetus. Die Infektion wird über die Plazenta auf die Leibesfrucht übertragen und kann schwere Fehlbildungen hervorrufen. Die Impfprophylaxe gegen Röteln ist vor einer Schwangerschaft dringend anzuraten.
Inhaltsverzeichnis |
Was ist Rötelnembryofetopathie?
© Zffoto – stock.adobe.com
Das Röteln-Virus ist ein humanpathogenes Virus aus der Virengattung Rubivirus, die lange den Togaviren zugerechnet wurde und heute eine eigene Virusfamilie (Matonaviridae) bildet. Es handelt sich um den einzigen pathogenen Erreger aus dieser Gattung. Besser bekannt ist das Virus als Erreger der Röteln. Über die Röteln hinaus kann eine Infektion mit dem Virus eine Rötelnembryofetopathie der Leibesfrucht hervorrufen, falls sich die Mutter in der Schwangerschaft infiziert.
Die Röteln-Embryopathie entsteht demzufolge durch die Übertragung des Röteln-Erregers auf den Fetus, wie sie über die Plazenta stattfinden kann. Die Infektion des Fetus entspricht einer schwerwiegenden Komplikation mütterlicher Röteln und wird außerdem als schwergradige Schwangerschaftskomplikation bezeichnet. Mittlerweile ist die Inzidenz der Rötelnembryopathie deutlich abgesunken; in Deutschland werden nur noch vereinzelte Fälle pro Jahr gemeldet.
Zu verdanken ist die geringe Inzidenz der breitflächigen MMR-Impfung und der konsequenten Vorgeburtsdiagnostik. Im ersten Trimenon der Schwangerschaft besteht ein höheres Risiko für eine Rötelnembryofetopathie als in späteren Stadien. Infiziert sich die werdende Mutter in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, kommt es häufig zu einer diaplazentaren Übertragung. Die Folge einer Rötelnembryofetopathie sind mehr oder weniger schwere Fehlbildungen des Fetus, die sich vom Zentralnervensystem bis über das Herz erstrecken können.
Ursachen
Die Differenzierungsvorgänge der Zellen sind gestört und einzelne Gewebe entwickeln sich nicht wie vorgesehen. Abhängig von der Phase der Embryonalentwicklung kann dieser Zusammenhang einen Abort herbeiführen, so vor allem, wenn durch die Fehlentwicklungen grundsätzlich keine Lebensfähigkeit für das Individuum besteht. Falls kein Abort eintritt, entwickelt sich durch die Infektion eine sogenannte Embryopathie in Form eines Röteln-Syndroms.
Die Schwangere kann bei einer Infektion mit üblicherweise eher mildem Verlauf vollständig asymptomatisch bleiben. Diese Asymptomatik der werdenden Mutter lässt allerdings keine Aussagen über den Zustand des Kindes zu. Bei Infektionen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat liegt das Risiko einer Schädigung mit rund zehn Prozent deutlich niedriger. Im ersten Schwangerschaftsmonat besteht dagegen ein rund 60-prozentiges Risiko. Es gilt daher: Je früher in der Schwangerschaft die Infektion erfolgt, desto schwerer fallen die Schädigungen des Kindes aus.
Symptome, Beschwerden & Anzeichen
Die Röteln-Embryopathie ruft eine Vielzahl von Fehlbildungen hervor, so vor allem in den Organsystemen des zentralen Nervensystems, der Ohren und des Herzens. Neben geistiger Retardierung manifestiert sich die Rötelnembryofetopathie besonders oft in Hepatosplenomegalie und Hepatitis.
Darüber hinaus liegen Petechien, ausgeprägte Mikrozephalie oder Enzephalitis vor. Ein besonders verbreitetes Symptom ist außerdem der kongenitale Herzfehler in Form eines Ductus Botalli apertus, einer Pulmonalstenose oder einer Fallot-Tetralogie. Auch eine Myokarditis ist denkbar.
Zusätzlich können die Augen von angeborenen Funktionsbeeinträchtigungen betroffen sein. Das ist zum Beispiel bei einem Glaukom der Fall, das im Verlauf zur Erblindung führen kann. Außerdem liegt im Bereich der Augen oft ein Katarakt (grauer Star) vor. Dasselbe gilt für retinale Fehlbildungen. Auch die Ohren sind oft von Funktionsbeeinträchtigungen betroffen, so vor allem von Innenohrschwerhörigkeit oder Taubheit.
Wachstumsverzögerungen sind verbreitet. Klassischerweise liegen nicht alle der genannten Symptome vor, sondern die Patienten leiden an einer Trias aus angeborenem Herzfehler, Katarakt und Innenohrtaubheit. Diese Kombination wird nach ihrem Erstbeschreiber als Gregg-Trias bezeichnet. Die Schwere der Fehlbildungen unterscheidet sich von Fall zu Fall. Bei besonders schweren Fällen besteht keine Lebensfähigkeit mehr und das Kind stirbt im Mutterleib.
Diagnose & Krankheitsverlauf
Die Pränataldiagnostik ist einer der Gründe, aus denen sich die Inzidenz der Rötelnembryofetopathie im Rückgang befindet. Bei anamnestischen Hinweisen durch die Mutter ordnet der Gynäkologe einen Nachweis des Virus im Blut, im Urin oder Speichel der Mutter an. Im Vordergrund steht dabei die Bestimmung der Röteln-Antikörper im Blut der Mutter. Eine weiterführende Diagnostik ist nur erforderlich, wenn kein Nachweis über eine zweimalige Rötelnimpfung der Mutter vorliegt.
Ein IgM-Nachweis beim Kind ist etwa ab dem fünften Schwangerschaftsmonat möglich. Ein PCR-Nachweis kann durch eine Analyse des Fruchtwassers erbracht werden. Eine Rötelnembryofetopathie wird so in aller Regel vor der Geburt des Kindes diagnostiziert. Die Prognose hängt vor allem von dem Stadium der Schwangerschaft bei Infektion ab.
Komplikationen
Mitunter können Hörbeschwerden oder eine Erblindung im Laufe der Entwicklung des Kindes auftreten. Die Patienten leiden häufig an einer deutlich verzögerten Entwicklung und sind damit in ihrem Leben auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Weiterhin kann es auch zu einer geistigen Retardierung kommen. In schwerwiegenden Fällen versterben die Kinder schon direkt nach der Geburt, da sie nicht überlebensfähig sind.
In der Regel kann der Rötelnembryofetopathie gut mit einer Impfung der Mutter vor der Schwangerschaft vorgebeugt werden. Die Impfung ist gut verträglich, schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Mit Hilfe regelmäßiger Untersuchungen kann eine Infektion auch während der Schwangerschaft früh erkannt werden. Eine ursächliche Behandlung der bereits übertragenen Infektion gibt es allerdings nicht; die Fehlbildungen lassen sich dann nicht mehr verhindern.
Wann sollte man zum Arzt gehen?
Eine Rötelnembryofetopathie sollte immer von einem Arzt untersucht und behandelt werden. Im schlimmsten Fall kann es dabei zum Tod des Kindes oder zu schweren Fehlbildungen kommen, die zu weiteren Komplikationen führen können. Eine vollständige Heilung ist nicht möglich; die Fehlbildungen lassen sich nur symptomatisch behandeln, weshalb eine frühe Erkennung vor allem der Planung der Betreuung dient. Ein Arzt ist vor allem dann aufzusuchen, wenn eine Schwangere ohne sicheren Impfschutz Kontakt zu einem an Röteln Erkrankten hatte oder selbst einen Hautausschlag mit geschwollenen Lymphknoten bemerkt.
Beim Kind zeigt sich die Rötelnembryofetopathie durch ein verzögertes Wachstum, Herzbeschwerden sowie Seh- oder Hörbeschwerden. In einigen Fällen kann es dabei auch zu einer vollständigen Taubheit oder Blindheit kommen. Treten diese Beschwerden auf, so muss auf jeden Fall ein Arzt aufgesucht werden. Die Rötelnembryofetopathie kann durch einen Kinderarzt oder durch einen Allgemeinarzt erkannt werden. Für die weitere Behandlung sind jedoch Besuche bei einem Facharzt notwendig. Dabei kann nicht im Allgemeinen vorausgesagt werden, ob die Rötelnembryofetopathie zu einer verringerten Lebenserwartung führt.
Bei einem Säugling mit angeborenem Herzfehler zählen Minuten: Wird das Kind plötzlich blau um Lippen und Fingernägel, atmet es schwer oder auffallend schnell, trinkt es nicht mehr oder ist es nicht mehr wach zu bekommen, ist sofort der Notruf 112 zu wählen.
Behandlung & Therapie
Nach einer bereits stattgefundenen diaplazentaren Übertragung der Röteln-Infektion auf den Fetus ist eine ursächliche Therapie nicht mehr möglich. Die Vorbeugung ist das entscheidende Moment bei der Rötelnembryopathie. Der mütterliche Impfschutz sollte gesichert sein. Vor jeder geplanten Schwangerschaft ist ein Röteln-Titer zu erheben.
Bei unzureichendem Impfschutz sind Nachimpfungen anzuordnen. Bereits schwangere Frauen werden nicht geimpft, denn es handelt sich um einen Lebendimpfstoff. Nach einer Impfung sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden. Wurde versehentlich in einer bestehenden Schwangerschaft geimpft, ist das jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch: Der Impfvirus führt nach heutigem Kenntnisstand nicht zur Embryopathie.
Schwangere sollten nicht in den Kontakt mit Röteln-Infizierten geraten. Falls sich der Kontakt nicht vermeiden lässt, ist eine passive Immunisierung indiziert. Ihr Nutzen gilt allerdings als unsicher; eine Infektion des Kindes lässt sich damit nicht zuverlässig verhindern. Bei einem IgG-Antikörper-Nachweis der Mutter besteht vermutlich Immunität durch vorausgegangene Impfung oder Erkrankung.
Die Betroffene sollte zumindest bis Ende des vierten Schwangerschaftsmonats regelmäßig auf frische Infektionen untersucht werden. Wenn eine Infektion der Mutter bis zum vierten Schwangerschaftsmonat eintritt und die werdenden Eltern die vorauszusehenden Fehlbildungen des Kindes nicht akzeptieren können, kann ein Schwangerschaftsabbruch erwogen werden.
Vorbeugung
Die wirksamste Vorbeugung der Rötelnembryofetopathie ist die Impfung der Mutter gegen Röteln. Die Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung erfolgt erstmals im Alter von 11 Monaten, die zweite Dosis folgt im Alter von 15 Monaten. Der Titer für Röteln-Antikörper wird idealerweise vor jeder geplanten Schwangerschaft bestimmt, um bei Bedarf Nachimpfungen durchführen zu können.
Nachsorge
Da es sich bei der Rötelnembryofetopathie um ein angeborenes Fehlbildungssyndrom handelt, gibt es keine ursächliche Behandlung. Die betroffenen Kinder brauchen jedoch regelmäßige Kontrollen von Gehör, Augen und Herz, weil sich einzelne Schäden erst im Lauf der Entwicklung zeigen. Die Probleme lassen sich lediglich symptomatisch behandeln aber nicht kausal. Im Zusammenhang mit einem weiteren Kinderwunsch ist vor allem die Überprüfung des Röteln-Impfschutzes wichtig, denn die Erkrankung ist nicht erblich, sondern die Folge einer Infektion. Für die Betroffenen selbst ist eine umfassende, liebevolle Pflege wichtig.
Die Eltern sollten sich auf eine dauerhafte Betreuung einrichten und auch die anderen Familienmitglieder können sich beteiligen. Mittels einer intensiven Pflege lässt sich der Verlauf des Syndroms etwas lindern, zudem treten dadurch weniger Komplikationen auf. Dieser positive Einfluss wird von regelmäßigen ärztlichen Kontrollen weiter gefördert.
Der verantwortliche Arzt kann mögliche, weitere Schäden des Organismus frühzeitig feststellen und rechtzeitig handeln. Aufgrund der psychischen Belastung der betroffenen Patienten und ihrer Familien ist es ratsam, gegebenenfalls professionelle psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch Gespräche mit der Familie und mit engen Freunden können die Schwierigkeiten lindern.
In Selbsthilfegruppen oder über den behandelnden Arzt finden die Familien Kontakt zu weiteren Betroffenen. Der hier stattfindende Austausch ermöglicht es allen Beteiligten, über die Problematik zu sprechen und sich mit Lösungen zu beraten, die den Alltag erleichtern. Damit lassen sich beginnende Depressionen oder ernsthafte psychische Schwierigkeiten recht gut verarbeiten.
Das können Sie selbst tun
Schwangere Frauen sind über mögliche Risiken, Gefahren und Einflussfaktoren einer Schwangerschaft zu informieren. Das eigene Verhalten ist zu optimieren und sollte im Sinne des ungeborenen Kindes gestaltet werden.
Aus diesem Grund sind Umgebungen und Kontakte zu Menschen vollständig zu vermeiden, die an Röteln erkrankt sind. Die Erkrankung gilt als hochansteckend und kann zu schweren Komplikationen während der Schwangerschaft führen. Daher sollte sich die werdende Mutter rechtzeitig darüber informieren, welche Erkrankungen in ihrer unmittelbaren Umgebung vorhanden sind. Entscheidend ist dabei der direkte Kontakt zu Erkrankten, denn das Virus wird über Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen. Für Schwangere mit nachgewiesenem Impfschutz oder ausreichenden Röteln-Antikörpern im Blut gilt diese Einschränkung allerdings nicht. Bereits bei den ersten Anzeichen oder Unregelmäßigkeiten ist zudem die Konsultation eines Arztes zwingend erforderlich.
Die Maßnahmen der Selbsthilfe genügen nicht, um eine Linderung der Beschwerden oder Heilung erwirken zu können. Es können lediglich Vorsichtsmaßnahmen vor der Viruserkrankung getroffen werden. Bereits vor der Planung des Nachwuchses empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Arzt. Dieser kann bei einem bestehenden Kinderwunsch frühzeitig den Gesundheitszustand der Mutter einschätzen und sofern notwendig einen möglichen Impfschutz verabreichen. Zudem findet in der Beratung eine rechtzeitige Aufklärung über besondere Situationen mit bestimmten Risiken statt. Da eine bereits schwangere Frau nicht geimpft werden kann, ist das Ergreifen der Vorabmaßnahmen besonders wichtig und anzuraten.
Quellen
- Suerbaum, S., Burchard, G.-D., Kaufmann, S. H. E., Schulz, T. F. (Hrsg.): Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie.
ISBN: 9783662613849
- Schneider, H., Husslein, P., Schneider, K.-T. M. (Hrsg.): Die Geburtshilfe.
ISBN: 9783662450635
- Speer, C. P., Gahr, M., Dötsch, J. (Hrsg.): Pädiatrie.
ISBN: 9783662572948
- Hübler, A., Jorch, G., Härtel, C. (Hrsg.): Neonatologie.
ISBN: 9783132452336
- Modrow, S., Truyen, U., Schätzl, H.: Molekulare Virologie.
ISBN: 9783662617809
