Reiki

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Reiki, die universelle Lebensenergie, ist nach der gleichnamigen Lehre in allem Lebendigen enthalten. Wird der Mensch krank, so zeigt sein Körper dieser Vorstellung zufolge Energie-Defizite. Er entwickelt Symptome, die mit einer Reiki Anwendung behandelt werden sollen. Die Energie Einleitung gehört in den Bereich der ganzheitlichen Energie-Arbeit und wird heute von vielen Heilpraktikern sowie in Kurkliniken und Wellness-Centern angeboten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Reiki?

Reiki
Die Behandlung, bei der Körper, Geist und Seele als eine Einheit aufgefasst werden, benötigt keine konventionelle Diagnose und geht davon aus, dass das Reiki selbsttätig die Stelle im energetisch erkrankten Körper findet, wo es dringend benötigt wird.

Bei der Reiki Behandlung dient der Anwender lediglich als Kanal für die Übertragung des Reiki an den Patienten (Klienten). Jede Form der Krankheit entsteht nach Auffassung der Lehre vom Reiki durch energetische Blockaden und Energie Defizite. Die universelle Lebensenergie kann nicht ungehindert fließen.

Bestimmte Bereiche des Körpers werden dadurch energetisch unterversorgt. Es kommt zu Beschwerden an Zellen, Organen und ganzen Körperregionen. Durch das Reiki soll die Blockade auf der fein-stofflichen Ebene aufgelöst werden. Die Beschwerden und Schmerzen sollen dadurch verschwinden. Die Behandlung, bei der Körper, Geist und Seele als eine Einheit aufgefasst werden, benötigt keine konventionelle Diagnose und geht davon aus, dass das Reiki selbsttätig die Stelle im energetisch erkrankten Körper findet, wo es dringend benötigt wird.

Reiki soll unabhängig von der jeweiligen seelischen Verfassung des Patienten funktionieren. Eine positive Wirkung wird vor allem bei Menschen erwartet, die ihm gegenüber offen sind und die Bereitschaft haben, die notwendigen Veränderungen in ihrem Leben durchzuführen. Der gesundheitsfördernde Effekt soll sich noch zusätzlich verstärken, wenn der Reiki Anwender über eine hohe Sensibilität verfügt. Wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der Reiki Behandlung erbrachten bis dato keine eindeutigen Ergebnisse. Systematische Übersichtsarbeiten kommen zu dem Schluss, dass sich eine über einen Placeboeffekt hinausgehende Wirkung bislang nicht belegen lässt. Mithilfe des Reiki kann der geschulte Anwender sogar sich selbst, Tiere und Pflanzen behandeln.

Der Name stammt aus dem Japanischen und setzt sich aus zwei Zeichen zusammen, die üblicherweise mit „Geist“ oder „Seele“ und mit „Lebensenergie“ wiedergegeben werden. Der zweite Bestandteil entspricht dem Qi der chinesischen Vorstellungswelt, das auch dem Qigong und der Traditionellen Chinesischen Medizin zugrunde liegt. Eine solche Lebensenergie ist ein Begriff dieser Lehren; mit naturwissenschaftlichen Verfahren lässt sie sich weder messen noch nachweisen.

Die Entstehung des Verfahrens ist überliefert, nicht durch Quellen belegt. Als Begründer gilt der Japaner Mikao Usui, der von 1865 bis 1926 lebte. Nach der Überlieferung machte er 1922 nach einer Zeit des Fastens und der Meditation auf dem Berg Kurama bei Kioto eine Erfahrung, die er als Ursprung seiner Methode ansah; im selben Jahr gründete er in Tokio eine Vereinigung, die die Lehre bis heute fortführt. Einer seiner Schüler, der Arzt Chujiro Hayashi, betrieb eine Behandlungseinrichtung und ordnete die Handpositionen zu einem festen Ablauf. Über ihn gelangte das Verfahren in den Westen: Die auf Hawaii geborene Japanisch-Amerikanerin Hawayo Takata lernte in den 1930er Jahren bei Hayashi und verbreitete Reiki in den Vereinigten Staaten; die westlichen Richtungen führen sich fast durchweg auf die von ihr ausgebildeten Lehrer zurück. In den deutschsprachigen Raum kam Reiki in den 1970er und 1980er Jahren.

Die Weitergabe ist in Grade gegliedert, deren Zahl und Bezeichnung je nach Richtung schwanken. Im ersten Grad wird die Behandlung durch Handauflegen am eigenen Körper und an anderen vermittelt. Der zweite Grad führt Symbole ein und beansprucht die Möglichkeit einer Behandlung über räumliche Entfernung. Der dritte, als Meistergrad bezeichnete Schritt berechtigt in vielen Richtungen dazu, selbst weiterzugeben; teils wird davon noch ein eigener Lehrergrad abgetrennt. Die Übertragung erfolgt in einer Zeremonie, die als Einweihung bezeichnet wird und die nach der Lehre die Voraussetzung dafür schafft, dass jemand als Kanal wirken kann. Eine staatlich geregelte Ausbildung gibt es nicht, und die Bezeichnungen sind nicht geschützt; Inhalt, Dauer und Anspruch der Kurse unterscheiden sich entsprechend stark.

Innerhalb des Verfahrens haben sich zahlreiche Richtungen gebildet. Neben dem auf Usui zurückgeführten System stehen neuere Schulen, die zusätzliche Symbole, andere Handpositionen oder Anleihen bei weiteren Traditionen einführen. Eine übergeordnete Instanz, die über Inhalte oder Bezeichnungen entscheiden könnte, gibt es nicht; die Verbände, die sich gebildet haben, geben eigene Regeln vor, denen sich ihre Mitglieder freiwillig unterwerfen.

Funktion, Wirkung & Ziele

Beim Reiki wird zwischen der Kurz-Behandlung bei akuten gesundheitlichen Störungen und Ganzkörperbehandlungen unterschieden. Letztere werden meist bei schweren chronischen Erkrankungen und sehr belastenden Beschwerden durchgeführt.

Kurz-Behandlungen dauern jeweils bis zu 30 Minuten. Bei Voll-Behandlungen muss der Klient mit einer Behandlungsdauer von bis zu anderthalb Stunden rechnen. Dabei befindet er sich in entspannter Lage auf einer Matte auf dem Boden. Er ist bekleidet, da die universelle Energie nach der Lehre auch durch die Kleidung wirkt. Der Reiki Anwender stellt durch 15-minütiges Handauflegen auf die Stirn des Klienten fest, in welchem energetischen Zustand sich dessen Chakren (Energiezentren) befinden. Dann legt er seine Hand auf die anderen Chakren auf und überträgt so die Energie auf sie. Alternativ kann der Reiki-Praktizierende auch seine Hand einige Zentimeter über den Körper halten. Danach legt sich der Klient auf die Vorderseite, sodass die Körper-Rückseite energetisch behandelt werden kann.

Von den einzelnen Chakren aus soll die stärkende und heilende universelle Energie auch in andere Körperregionen weitergeleitet werden. Gemäß Mikao Usui, dem Begründer des Reiki, darf der Reiki Anwender dabei sogar den Körper des Klienten sanft streicheln, beklopfen und massieren. Darüber entscheidet der Praktizierende je nach Bedürftigkeit des Kranken. Nach der Reiki-Lehre wirkt die Behandlung auf alle fein-stofflichen Ebenen ein; die Harmonisierung der geistigen und seelischen Befindlichkeit soll den körperlichen Heilungsprozess fördern. Allerdings sollte der Klient mit dem Auftreten des Erst-Verschlimmerungs-Effekts rechnen. Bei akuten Störungen empfehlen Anwender daher, die Behandlung 4 Tage lang hintereinander durchzuführen.

Die Erstverschlimmerung gilt in der Reiki-Lehre als Zeichen dafür, dass die Behandlung wirksam ist und der Körper bereit ist, auf sie zu reagieren. Bei starken psychischen Belastungen kann es anfänglich zu einem emotionalen Schub kommen. Auch er soll zeigen, dass die zugeführte Energie Veränderungen hervorruft. Nach der Lehre bleibt sie 5 bis 7 Tage nach der Behandlung wirksam. Bei chronischen und starken Beschwerden sind mehrere Anwendungen nötig. Auf seelisch-geistiger Ebene soll die universelle Lebensenergie Folgendes bewirken: Abbau von Stress und Ängsten, Förderung der Entspannung, Steigerung von Konzentration und Lernfähigkeit, Harmonisierung und Intensivierung des Gefühlslebens, Loslassen negativer und behindernder Denkstrukturen, Förderung innerer Stärke und Gelassenheit, Stärkung der Kreativität, geistigen Flexibilität, Intuition, Förderung von Erkenntnisprozessen (Selbsterkenntnis, Erkennen der eigenen Lebensaufgabe), Entwicklung des seelisch-geistigen Potenzials, eventuell Förderung spiritueller Fähigkeiten.

Depressive Verstimmungen und Essstörungen sollen durch Reiki ebenfalls positiv beeinflusst werden. Nicht angewendet werden sollte die Behandlung beim Vorliegen von Neurosen und Psychosen. Auf körperlicher Ebene soll das Reiki das Immunsystem stärken und so bei Erkrankungen wie Neurodermitis, Allergien, Asthma, Rheuma und Arthrose zu Besserungen führen. Ihm werden außerdem eine entzündungshemmende, schmerzlindernde und wundheilende Wirkung zugeschrieben; es soll die Nerven stärken und ein hormonelles Ungleichgewicht der Schilddrüsenhormone ausgleichen. Außerdem soll die Behandlung einen entgiftenden, Krampf und Schock lösenden Effekt haben. Ein Einfluss von Reiki auf den Verlauf einer Krebserkrankung ist dagegen nicht belegt; eine ärztliche Behandlung kann es nicht ersetzen.

Eine Sitzung beginnt üblicherweise mit einem Gespräch über den Anlass und über den Ablauf. Der Klient bleibt bekleidet und legt lediglich Schuhe, Uhr und Schmuck ab. Nach der überlieferten Form arbeitet der Anwender eine Reihe fester Handpositionen ab, die Kopf, Rumpf und Rücken abdecken; wie lange er an der jeweiligen Stelle verweilt, entscheidet er nach eigenem Empfinden. Gesprochen wird während der Behandlung wenig, häufig ist der Raum abgedunkelt und ruhige Musik zu hören. Zum Abschluss folgen eine kurze Nachruhe und ein zweites Gespräch. Was Klienten dabei wahrnehmen, wird unterschiedlich geschildert: genannt werden Wärme unter den Händen, Kribbeln, ein Schweregefühl, tiefe Ruhe und gelegentlich Müdigkeit im Anschluss.

Ab dem zweiten Grad gehört die sogenannte Fernbehandlung zum Angebot, bei der der Anwender in Abwesenheit des Klienten arbeitet. Ebenfalls verbreitet ist die Selbstbehandlung, für die der erste Grad genügt und die in vielen Kursen als tägliche Übung vermittelt wird. Beides sind Bestandteile der Lehre; ein Wirkungsnachweis liegt dafür ebenso wenig vor wie für die Behandlung durch Handauflegen.

Die in diesem Abschnitt aufgezählten Wirkungen auf seelisch-geistiger und auf körperlicher Ebene sind Zuschreibungen aus dem Schrifttum des Verfahrens und keine nachgewiesenen Behandlungseffekte. Sie beschreiben, was Anwender erwarten und was Klienten berichten, nicht, was sich in Untersuchungen gegen eine Vergleichsbehandlung hat zeigen lassen. Eine Sitzung bringt zudem eine Reihe von Bedingungen zusammen, die für sich genommen auf das Befinden wirken können: eine ungestörte Stunde, ruhige Lagerung, ungeteilte Aufmerksamkeit, ein zugewandtes Gespräch und die Erwartung, dass es danach besser gehen wird. Daraus lässt sich kein Schluss auf eine übertragene Energie ziehen. Für den Umgang mit den Angaben heißt das: Alles, was mit „soll“, „nach der Lehre“ oder „Anwender berichten“ formuliert ist, gibt die Sichtweise des Verfahrens wieder und ist von einer medizinischen Aussage zu unterscheiden.

Angeboten wird Reiki überwiegend von freien Anbietern, daneben in Wellness-Einrichtungen und Kurhäusern; einzelne Kliniken und Einrichtungen der Sterbebegleitung führen es als ergänzendes Angebot zur Beruhigung, ausdrücklich nicht als Behandlung einer Erkrankung. Die Kosten trägt in aller Regel der Klient selbst. Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist Reiki nicht; einzelne Kassen bezuschussen allenfalls allgemeine Entspannungskurse, was mit einer Erstattung von Reiki-Sitzungen nicht zu verwechseln ist.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Menschen, die sich einer Reiki Behandlung unterziehen, gehen durch die Anwendung selbst kein körperliches Gesundheitsrisiko ein. Im Extremfall schlägt sie bei ihnen nicht an. Ein Risiko entsteht allerdings dann, wenn wegen einer Reiki-Behandlung eine notwendige ärztliche Abklärung oder Therapie unterbleibt oder hinausgezögert wird. Befinden sie sich zum Zeitpunkt der Anwendung in ärztlicher, naturheilkundlicher oder psychotherapeutischer Behandlung, sollten sie diese unbedingt weiterführen: Reiki soll sie in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung noch zusätzlich unterstützen.

In der Reiki-Literatur wird zudem angeführt, dass Schmerz- und Anästhesie-Medikamente wegen der meditativen Wirkung in ihrer Wirksamkeit herabgesetzt sein könnten. Ein solcher Einfluss ist nicht belegt; verordnete Medikamente sollten deshalb nicht eigenmächtig anders dosiert werden. Auf die gleichzeitige Anwendung von Kristallen soll der Reiki Klient nach Auffassung vieler Anwender verzichten, da diese wegen ihrer angenommenen Energie speichernden Eigenschaften den Heilungsprozess stören könnten. Als Besonderheit gilt das so genannte Wasser Reiki, eine Reiki Behandlung, die im warmen Wasser durchgeführt wird.

Wer Reiki anbietet und dabei den Anspruch erhebt, Krankheiten zu erkennen oder zu behandeln, übt Heilkunde aus und braucht dafür eine ärztliche Approbation oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Anbieter ohne eine solche Erlaubnis müssen sich darauf beschränken, ihr Angebot als Entspannungs- und Wohlfühlanwendung zu bezeichnen. Auch für die Werbung gibt es Grenzen: Das Heilmittelwerbegesetz untersagt Aussagen, die eine Heilung sicher in Aussicht stellen oder den Eindruck erwecken, ein Erfolg sei mit Sicherheit zu erwarten. Für Interessierte ist das ein brauchbares Unterscheidungsmerkmal, denn ein seriöses Angebot beschreibt, was es tut, und verspricht keine Heilung.

Der in der Lehre angeführte Erst-Verschlimmerungs-Effekt verdient eine eigene Einordnung. Ein Konzept, das eine Verschlechterung als Beleg für die Wirksamkeit deutet, lässt sich grundsätzlich nicht widerlegen: Bessert sich der Zustand, gilt das als Erfolg, verschlechtert er sich, ebenfalls. Für den Klienten liegt darin ein praktisches Risiko, weil es nahelegt, eine Verschlechterung abzuwarten, statt sie abklären zu lassen. Neu auftretende oder zunehmende Beschwerden nach einer Anwendung sollten deshalb wie jede andere Verschlechterung ärztlich beurteilt und nicht als Bestätigung der Behandlung gedeutet werden.

Auch die Berührung selbst ist ein Punkt, der vorher besprochen gehört. Das Auflegen der Hände auf Kopf, Brustkorb und Bauch ist für manche Menschen ungewohnt oder belastend, insbesondere nach belastenden Erfahrungen. Ein Anwender sollte deshalb vorab erklären, wo er die Hände auflegen will, das Einverständnis einholen und die Möglichkeit anbieten, die Hände stattdessen über dem Körper zu halten oder einzelne Bereiche auszusparen. Der Klient kann die Behandlung jederzeit abbrechen. Sinnvoll ist außerdem, vorab zu klären, was der Anwender im Gespräch erfragt und was mit diesen Angaben geschieht, denn Reiki-Anbieter unterliegen keiner ärztlichen Schweigepflicht und keiner berufsrechtlichen Dokumentationspflicht. Wer eine Behandlung in einer Klinik oder einem Hospiz in Anspruch nimmt, sollte das behandelnde Team davon wissen lassen.

Bei psychischen Erkrankungen ist eine Zurückhaltung angebracht, die über den oben genannten Ausschluss bei Neurosen und Psychosen hinausgeht. Reiki ersetzt keine Psychotherapie und keine ärztliche Behandlung; bei einer Depression, einer Angststörung oder in einer akuten Krise ist fachliche Hilfe der erste Weg. Dasselbe gilt für Beschwerden, die auf eine behandelbare Ursache hinweisen: anhaltendes Fieber, starke oder plötzlich einsetzende Schmerzen, Atemnot, Lähmungserscheinungen oder ungewollter Gewichtsverlust gehören ärztlich abgeklärt. Bei Kindern, in der Schwangerschaft und bei schwer erkrankten Menschen sollte eine ergänzende Anwendung mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, weniger wegen eines unmittelbaren Risikos als deshalb, weil alle Beteiligten wissen sollten, was gerade unternommen wird.

Quellen

  • Kraft, K., Adler, M. (Hrsg.): Lehrbuch Naturheilverfahren.
    ISBN: 9783830453338
  • Schmiedel, V., Matejka, R. (Hrsg.): Leitfaden Naturheilkunde.
    ISBN: 9783437056390
  • Beer, A.-M., Adler, M. (Hrsg.): Leitfaden Naturheilverfahren für die ärztliche Praxis.
    ISBN: 9783437319365
  • Dobos, G., Paul, A. (Hrsg.): Mind-Body-Medizin.
    ISBN: 9783437579318
  • Gutenbrunner, C., Glaesener, J.-J.: Rehabilitation, physikalische Medizin und Naturheilverfahren.
    ISBN: 9783540334118

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