Gymnastik
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Im Gesundheitsbereich werden unter dem Oberbegriff Gymnastik krankengymnastische oder physiotherapeutische Bewegungsübungen zusammengefasst. Die Heilgymnastik kommt in verschiedenen medizinischen Sparten zur Anwendung, um Beschwerden zu lindern oder Körperfunktionen zu verbessern.
Was ist die Gymnastik?
Als Gymnastik oder Krankengymnastik werden unterschiedliche physiotherapeutische Übungen bezeichnet, die einen Nutzen für die Gesundheit des Menschen haben.
So befasst sich die Gymnastik im medizinischen Bereich mit dem Heilen von körperlichen Beeinträchtigungen oder der Verbesserung der Mobilität bei Funktionsstörungen oder Behinderungen des menschlichen Bewegungsapparates. Die gymnastischen Übungen lassen sich aktiv, passiv, resistiv oder assistiv vornehmen. Für die Durchführung der Heilgymnastik ist in der Regel ein speziell ausgebildeter Krankengymnast bzw. Physiotherapeut zuständig.
Heilgymnastische Verfahren kamen bereits in der Antike zur Anwendung. Ein schwedischer Sportlehrer entwickelte im frühen 19. Jahrhundert aus den sportlichen Gymnastikübungen eine spezielle Gymnastik, die therapeutische Zwecke verfolgte. Ab 1810 wurden erstmals auch mechanische Hilfsmittel für krankengymnastische Übungen eingesetzt. Dazu gehörten Vorrichtungen, mit denen sich die Gliedmaßen trainieren ließen und die Ähnlichkeit mit den Reha-Geräten der Gegenwart aufwiesen. Seit 1994 wird in Deutschland der Begriff „Physiotherapie“ anstelle von Krankengymnastik gebraucht. Die Heilgymnastik gilt als Unterbereich der Physiotherapie.
Funktion, Wirkung & Ziele
Diese können durch gesundheitliche Probleme wie Krankheiten, angeborene Fehlstellungen, Behinderungen, alltägliches Fehlverhalten, Verletzungen oder Unfälle negativ beeinträchtigt werden.
Mit gymnastischen Übungen sollen Schmerzen gelindert und bestimmte Funktionen bzw. Bewegungsabläufe wiederhergestellt werden. Ebenso lassen sich muskuläre Dysbalancen ausgleichen sowie die physiologische Entwicklung von Kindern fördern. Darüber hinaus erhält der Patient Hilfe zur Selbsthilfe. Im Bereich der Orthopädie ist die Gymnastik sinnvoll zum Vorbeugen und Behandeln von Schädigungen des Bewegungs- und Halteapparates. Die innere Medizin wendet gymnastische Übungen an, um die Kreislauffunktion des Menschen zu stärken. Dabei kommen Verfahren wie das Lungenfunktionstraining oder das Kreislauftraining zur Anwendung.
Grundsätzlich ist der Bereich der Heilgymnastik weit gesteckt. So zählt die Krankengymnastik mittlerweile zu den am häufigsten verordneten Heilmitteln und wird regelmäßig in Krankenhäusern, Arztpraxen und Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Zu den zahlreichen Tätigkeitsbereichen der Gymnastik gehören die Orthopädie bei Rückenschmerzen oder Beschwerden an der Wirbelsäule, die Neurologie bei Schlaganfällen, der Parkinson-Krankheit, Multipler Sklerose oder Bandscheibenvorfällen mit Lähmungserscheinungen sowie die Pädiatrie (Kinderheilkunde), die sich u. a. mit kindlichen Entwicklungsverzögerungen oder degenerativen Erkrankungen der Muskeln befasst.
Weitere Anwendungsgebiete sind die Schmerztherapie, bei der die Behandlung von chronischen Schmerzen erfolgt, die innere Medizin, die sich mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma, Atemwegserkrankungen wie Asthma oder Gefäß-Funktionsstörungen befasst und die Rehabilitation, die zum Wiedererlangen von körperlichen und geistigen Fähigkeiten dient. Ebenfalls zum Einsatz gelangt die Krankengymnastik bei Krebserkrankungen, in der Gynäkologie während der Schwangerschaft, der Psychiatrie und der Sportmedizin. Bei letzterer erfolgen gymnastische Übungen zur Optimierung des Trainings sowie zur Behandlung von Sportverletzungen.
Wichtig ist die Heilgymnastik aber auch zur Prävention. So soll sich durch bestimmte Übungen verschiedenen Beschwerden und Krankheiten vorbeugen lassen. Dazu gehören in erster Linie Rückenschmerzen. Ihnen soll zum Beispiel eine spezielle Rückenschule entgegenwirken. Ebenso ist es möglich, bei bereits vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dem erneuten Auftreten der Probleme entgegenzuwirken.
Zur Krankengymnastik zählen zahlreiche unterschiedliche Behandlungsmethoden. Dies sind zum Beispiel die manuelle Therapie, das Bobath-Konzept, die Brügger-Therapie, die Vojta-Therapie, die manuelle Lymphdrainage und diverse Massagen. Diese Verfahren sollen sich positiv auf Muskeln und Gelenke auswirken. Ebenfalls zur Heilgymnastik zählen passive Verfahren wie Wärme- und Kälteanwendungen, das Auflegen von Fangopackungen, eine Balneo-Therapie oder eine Elektro-Therapie. Mithilfe von Haltungsturnen soll durch das gezielte Stärken der Muskulatur wiederkehrenden Schmerzen entgegengewirkt werden. Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellt die Atemtherapie dar. Dabei werden die Atemmuskeln durch gymnastische Übungen entkrampft.
Die Krankengymnastik umfasst auch verschiedene Entspannungsmethoden sowie eine bessere Wahrnehmung des Körpers. Dadurch soll der Anwender ein sichereres Gefühl für den eigenen Körper gewinnen.
Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren
Bei übergewichtigen Menschen kann eine Überlastung der Gelenke vorkommen. Dies gilt besonders dann, wenn sie gymnastische Übungen durchführen, die für sie nicht geeignet sind. Eine weitere Gegenanzeige stellen Entzündungen im Körper dar. So besteht die Möglichkeit, dass die Gymnastik den Heilungsprozess verlangsamt oder gefährdet. Bei Erkrankungen, die die Atem- oder Herzleistung einschränken, sowie bei einer ausgeprägten Überfunktion der Schilddrüse oder starkem Bluthochdruck richtet sich die zulässige Belastung nach ärztlicher Vorgabe; anstrengende Übungen sind dann nicht geeignet.
Um Unwohlsein oder Übelkeit zu vermeiden, wird empfohlen, zwei Stunden vor Beginn der Übungen keine feste Nahrung mehr zu sich zu nehmen. Darüber hinaus sollten große Hitze und erhöhte Ozonwerte vermieden werden. In manchen Fällen tritt nach krankengymnastischen Übungen Muskelkater auf. Mitunter zeigen sich nach kräftigen manuellen Anwendungen auch kleine gelbliche Flecken auf der Haut. Sie beruhen auf winzigen Einblutungen ins Gewebe, die beim Abheilen ihre Farbe verändern.
Von der Verordnung zur ersten Behandlung
Heilgymnastik ist in Deutschland ein Heilmittel und wird ärztlich verordnet. Auf der Verordnung stehen die Diagnose, das verordnete Heilmittel, die vorgesehene Anzahl der Behandlungen und gegebenenfalls ein Hinweis darauf, ob die Behandlung besonders dringlich ist oder als Hausbesuch erfolgen soll. Verordnen können Haus- und Fachärzte, teilweise auch Zahnärzte im Rahmen ihres Fachgebiets. Eine Verordnung ist nur begrenzte Zeit gültig und muss innerhalb dieser Frist in einer Praxis eingelöst werden; wird zu lange gewartet, verfällt sie.
Zu Beginn der Behandlung steht nicht die Übung, sondern die Befunderhebung. Der Physiotherapeut erfragt die Beschwerden und ihren Verlauf, sieht sich Haltung und Bewegungsabläufe an, prüft die Beweglichkeit der betroffenen Gelenke, die Kraft und die Empfindlichkeit auf Druck. Aus diesem Befund und der ärztlichen Diagnose entsteht der Behandlungsplan. Wichtig ist dabei die Frage, was der Patient im Alltag wieder können möchte, denn daran wird der Erfolg später gemessen: Ob jemand wieder eine Treppe steigen, einen Einkauf tragen oder schmerzfrei sitzen kann, ist aussagekräftiger als eine einzelne Gradzahl an einem Gelenk.
Ablauf einer Behandlungseinheit
Eine Behandlungseinheit folgt meist einem ähnlichen Aufbau. Am Anfang steht ein kurzes Gespräch darüber, wie es seit dem letzten Termin gegangen ist und ob Beschwerden aufgetreten sind. Häufig folgt eine vorbereitende Phase, in der die Muskulatur erwärmt oder gelockert wird, etwa durch Wärmeanwendungen oder mit den Händen ausgeführte Techniken. Den Kern bildet der Übungsteil mit den Bewegungen, die dem Behandlungsziel dienen. Am Ende werden das Ergebnis besprochen und häufig Übungen für zu Hause gezeigt oder angepasst.
Die Ausführung wird während der gesamten Einheit beobachtet und korrigiert, denn bei vielen Übungen entscheidet die genaue Bewegungsführung darüber, ob die gewünschte Muskulatur überhaupt beansprucht wird. Ausweichbewegungen sind der häufigste Grund, weshalb eine an sich sinnvolle Übung wirkungslos bleibt. Der Verlauf wird schriftlich dokumentiert; diese Aufzeichnungen dienen auch der Rückmeldung an den verordnenden Arzt, wenn über eine Fortsetzung der Behandlung entschieden werden muss.
Aktive, passive und geführte Bewegung
Die Unterscheidung von aktiven und passiven Übungen bezeichnet, wer die Bewegung ausführt. Bei einer aktiven Übung bewegt der Patient selbst; die Muskulatur arbeitet, und genau darin liegt der Trainingsreiz. Bei einer passiven Bewegung führt der Therapeut die Gliedmaße, während der Patient locker lässt. Das kommt zum Einsatz, wenn eigene Bewegung nicht möglich oder noch nicht erlaubt ist, etwa nach bestimmten Operationen oder bei Lähmungen. Ziel ist dann nicht der Kraftaufbau, sondern der Erhalt der Gelenkbeweglichkeit und die Vorbeugung einer Kontraktur, also der dauerhaften Verkürzung von Weichteilen.
Dazwischen liegen die assistiven Übungen, bei denen der Patient selbst bewegt und der Therapeut oder ein Hilfsmittel den fehlenden Anteil ergänzt. Sie bilden häufig den Übergang von der passiven zur aktiven Bewegung. Bei resistiven Übungen wiederum arbeitet der Patient gegen einen Widerstand, den der Therapeut, ein elastisches Band oder ein Gerät erzeugt; damit soll gezielt Muskelaufbau erreicht werden. Welche Form gewählt wird, ergibt sich aus dem Heilungsstand: Nach einer Verletzung folgen die Stufen üblicherweise aufeinander, wobei die Belastung nur so weit gesteigert wird, wie das heilende Gewebe es verträgt.
Wo die Heilgymnastik stattfindet
Der übliche Ort ist die physiotherapeutische Praxis, in der überwiegend einzeln behandelt wird. Daneben findet Heilgymnastik im Krankenhaus statt, wo sie oft schon in den ersten Tagen nach einer Operation beginnt, sowie in Einrichtungen der Rehabilitation, in denen sie in ein Gesamtprogramm eingebettet ist. Für Menschen, die die Wohnung nicht verlassen können, ist ein Hausbesuch möglich, wenn er ärztlich verordnet wurde. Auch in Pflegeeinrichtungen wird behandelt, dort häufig mit dem Ziel, Beweglichkeit und Selbstständigkeit zu erhalten.
Neben der Einzelbehandlung gibt es Gruppenangebote, etwa Rückenkurse oder Gruppen für Menschen mit derselben Erkrankung. Sie sind weniger auf den Einzelnen zugeschnitten, bieten dafür Anleitung über einen längeren Zeitraum und den Austausch mit anderen Betroffenen. Eine besondere Form ist die Wassergymnastik im Bewegungsbad: Der Auftrieb nimmt den Gelenken einen Teil des Körpergewichts ab, sodass Bewegungen möglich werden, die an Land noch zu schmerzhaft wären. Ergänzend wird an Geräten trainiert, wenn gezielter Kraftaufbau im Vordergrund steht.
Was die Betroffenen selbst beitragen
Die Behandlungseinheiten in der Praxis machen nur einen kleinen Teil der Woche aus. Deshalb gehört zu fast jeder heilgymnastischen Behandlung ein Übungsprogramm für zu Hause, das der Therapeut zusammenstellt, anleitet und bei den folgenden Terminen überprüft und anpasst. Übungen aus Büchern oder Videos ohne Bezug zum eigenen Befund können dagegen ungeeignet sein, weil sie die konkrete Verletzung, die Belastungsgrenzen und Begleiterkrankungen nicht berücksichtigen.
Ebenso wichtig ist das Verhalten außerhalb der Übungszeiten. Wer nach einer Behandlung wegen Rückenschmerzen den übrigen Tag unverändert sitzend verbringt, nimmt der Behandlung einen Teil ihrer Grundlage. Die Anleitung zu rückenschonendem Heben, zur Einrichtung des Arbeitsplatzes oder zum Umgang mit Hilfsmitteln ist deshalb regelmäßig Bestandteil der Behandlung. Auftretende Beschwerden sollten dem Therapeuten mitgeteilt werden: Ein Muskelkater nach ungewohnter Belastung ist etwas anderes als ein stechender Schmerz während einer Übung, und nur der Therapeut kann entscheiden, ob das Programm angepasst werden muss.
Wie sich der Erfolg beurteilen lässt
Damit sich beurteilen lässt, ob eine Behandlung anschlägt, wird zu Beginn festgehalten, wovon ausgegangen wird. Dazu dienen wiederholbare Prüfungen: die Beweglichkeit eines Gelenks, die Gehstrecke ohne Pause, die Fähigkeit, aus dem Sitzen aufzustehen, oder die Stärke der Beschwerden, die der Patient auf einer Skala einschätzt. Werden dieselben Prüfungen im Verlauf wiederholt, zeigt sich eine Veränderung deutlicher als im bloßen Rückblick, der von guten und schlechten Tagen überlagert wird.
Vereinbart wird außerdem, worauf die Behandlung hinauslaufen soll. Ein Ziel wie „weniger Schmerzen“ ist dafür zu unbestimmt; brauchbar ist ein Ziel, das an eine überprüfbare Handlung des Alltags gebunden ist. Der Vergleich mit dem Ausgangsbefund ist auch die Grundlage der Rückmeldung an den verordnenden Arzt, wenn über eine Fortsetzung entschieden wird.
Ausbildung und Berufsbild
Die Berufsbezeichnung Physiotherapeut ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Die Ausbildung dauert drei Jahre, findet an staatlich anerkannten Schulen statt und verbindet theoretischen Unterricht mit praktischen Einsätzen in Kliniken und Praxen; daneben bestehen Studiengänge, die zu demselben Abschluss führen. Der Abschluss berechtigt zur Ausübung des Berufs, nicht jedoch automatisch zur Abrechnung aller Verfahren mit den Krankenkassen.
Für eine Reihe von Behandlungsformen sind gesonderte Weiterbildungen erforderlich, unter anderem für die Manuelle Therapie, die Manuelle Lymphdrainage und Verfahren zur Behandlung neurologischer Erkrankungen. Wer eine Praxis sucht, kann deshalb nachfragen, ob die auf der Verordnung genannte Behandlungsform dort angeboten wird. In Deutschland setzt eine physiotherapeutische Behandlung, die von der Krankenkasse getragen werden soll, weiterhin eine ärztliche Verordnung voraus; die Frage, in welchem Umfang Therapeuten eigenständiger entscheiden sollten, wird berufspolitisch diskutiert.
Grenzen und Kostenübernahme
Auch eine sorgfältig durchgeführte Heilgymnastik führt nicht in jedem Fall zur Beschwerdefreiheit. Bei fortgeschrittenem Gelenkverschleiß, ausgeprägten Fehlstellungen oder fortschreitenden Nervenerkrankungen liegt das Ziel oft nicht in der Heilung, sondern darin, die vorhandene Funktion zu erhalten und den Alltag zu bewältigen. Bleibt eine erwartete Besserung über längere Zeit aus, ist die erneute ärztliche Abklärung sinnvoller als das unveränderte Fortsetzen der Behandlung, denn ein unzureichend behandelter Befund kann sich hinter anhaltenden Beschwerden verbergen.
Die Kosten einer verordneten Behandlung tragen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Bestimmungen; erwachsene Versicherte leisten die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung, Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen. Nach Arbeitsunfällen ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung nach dem Vertrag. Angebote ohne Verordnung, etwa Kurse zur Prävention oder zusätzliche Behandlungen auf eigenen Wunsch, sind selbst zu zahlen; für bestimmte Präventionskurse beteiligen sich viele Krankenkassen auf Antrag an den Kosten.
Quellen
- Dickhuth, H.-H., Mayer, F., Röcker, K., Berg, A. (Hrsg.): Sportmedizin für Ärzte.
ISBN: 9783769136111
- Weineck, J.: Optimales Training.
ISBN: 9783946761754
- Niethard, F. U., Pfeil, J., Biberthaler, P.: Orthopädie und Unfallchirurgie.
ISBN: 9783132443136
- Hurrelmann, K., Richter, M., Stock, S. (Hrsg.): Referenzwerk Prävention und Gesundheitsförderung.
ISBN: 9783456863504
- Melchart, D. (Hrsg.): Naturheilverfahren.
ISBN: 9783794526154
