Kontraindikation

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Eine Kontraindikation liegt vor, wenn bestimmte Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen oder Verletzungen gegen eine besondere therapeutische oder medizinische Maßnahme sprechen. Dieser medizinische Fachbegriff leitet sich aus der lateinischen Sprache von „contra“ = „gegen“ und „indicare“ = anzeigen ab. Die Fachsprache spricht auch von Gegenanzeige. Ignorieren Mediziner das Vorliegen einer Gegenanzeige, kann es beim Patienten zur Verschlechterung der bestehenden Vorerkrankung oder einer Schädigung des Organsystems kommen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Kontraindikation?

Kontraindikation
Eine Kontraindikation liegt vor, wenn der behandelnde Arzt erkennt, dass ein Zustand, eine Krankheit oder eine Situation die Anwendung therapeutischer oder medizinischer Maßnahmen am Patienten verbietet.

Eine Kontraindikation liegt vor, wenn der behandelnde Arzt erkennt, dass ein Zustand, eine Krankheit oder eine Situation die Anwendung therapeutischer oder medizinischer Maßnahmen am Patienten verbietet. In diesem Fall verhindert das Vorliegen der Kontraindikation das Erreichen eines positiven Behandlungsziels.

Im Fall der absoluten Kontraindikation sind die Ärzte gezwungen, auf eine geplante Maßnahme zu verzichten, da sich diese negativ auf den Gesundheitszustand des Patienten auswirkt. Bei Vorliegen einer relativen Kontraindikation führen die Mediziner die geplante therapeutische Maßnahme durch, wenn der erwartete Nutzen die befürchteten Gesundheitsschäden überwiegt. Vor Beginn dieser Maßnahme schätzen die Ärzte die Nutzen-Risiko-Relation sorgfältig ab.

Eine Schwangerschaft stellt je nach Medikament eine relative oder eine absolute Kontraindikation dar, da von der Verabreichung vieler Medikamente und therapeutischer Maßnahmen während dieser Zeit abzusehen ist, um eine pränatale Schädigung des ungeborenen Kindes zu verhindern.

Funktion, Wirkung & Ziele

Die Gründe für das Vorliegen einer Kontraindikation sind vielfältig. Manche Arzneimittel wirken unter besonderen Bedingungen zu stark oder zu schwach. Das bekannte Schmerzmittel Acetylsalicylsäure kann Magenbeschwerden als mögliche Nebenwirkung verursachen. Bei der überwiegenden Anzahl der Patienten ist die Einnahme dieses Wirkstoffs über einen kurzen Zeitraum gut verträglich.

Bei Patienten mit Magengeschwüren können sich die gastritischen Beschwerden verschlimmern. Magengeschwüre sind bei diesem Wirkstoff daher eine Kontraindikation. Manche Gegenanzeigen sind stringent einzuhalten (absolute Kontraindikation), andere lassen den Medizinern Handlungsspielraum (relative Kontraindikation). Ein absoluter Fall liegt vor, wenn die Vergabe von Medikamenten beim Patienten so gravierende Nebenwirkungen hervorruft, dass von einer Anwendung unter allen Umständen abzusehen ist.

Bei der Anwendung von Acetylsalicylsäure sind neben den Magengeschwüren eine krankhaft erhöhte Blutungsneigung oder das letzte Drittel einer Schwangerschaft (3. Trimenon) eine absolute Gegenanzeige. Diese liegt ebenfalls vor im Fall einer allergischen Schockreaktion auf die Vergabe von Penicillin. Ein Patient, der einmal allergisch auf die Vergabe dieses Medikamentes reagiert hat, darf dieses nicht mehr einnehmen. Im Fall der relativen Kontraindikation entscheidet der Mediziner in jedem Fall individuell, ob eine Medikamentenvergabe angebracht ist oder nicht und der erwartete Nutzen höher ist als das mit der Kontraindikation verbundene Gesundheitsrisiko.

Eine relative Gegenanzeige bei der Vergabe von Acetylsalicylsäure sind das erste und zweite Schwangerschaftsdrittel (1. und 2. Trimenon), das Kindes- und Jugendalter bei fieberhaften Virusinfektionen sowie Asthma bronchiale. Kardiologen setzen Betablocker im Fall einer koronaren Herzerkrankung mit Angina pectoris sowie bei Bluthochdruck erfolgreich ein. Eine Nebenwirkung von Betablockern besteht in der Verkrampfung der Bronchialmuskulatur. Leidet ein Herzpatient zusätzlich an Asthma und bekommt Betablocker verabreicht, kann sich seine Atemnot bis hin zur Luftnot verschlimmern. Asthma ist bei nicht herzselektiven Betablockern daher eine absolute Kontraindikation; herzselektive Wirkstoffe setzen die Mediziner nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung ein.

Bei Herzpatienten ohne Asthmaerkrankung ist die Vergabe von Betablockern dagegen meist möglich; andere Gegenanzeigen müssen die Mediziner dennoch im Einzelfall prüfen. Fachinformationen weisen diese Gegenanzeigen unter den Punkten „Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen“, „Besondere Warnhinweise“, „Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“ sowie „Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit“ aus. Jedes Medikament enthält einen Beipackzettel, den Patienten vor der Einnahme sorgfältig lesen müssen. Dies gilt insbesondere bei rezeptfreien Präparaten wie Nahrungsergänzungsmitteln und scheinbar unbedenklichen Arzneimitteln. Auf dem Beipackzettel sind alle Kontraindikationen in Form von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufgezählt.

Die Anwender nehmen diese Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel ohne ärztlichen Rat ein. Im Fall der Unsicherheit ist die Einholung eines medizinischen Fachrates durch einen Arzt oder Apotheker notwendig. Es existieren bestimmte Umstände, die irrtümlich für eine Gegenanzeige gehalten werden. Diese „falschen Kontraindikationen“ treten häufig in Verbindung mit der Durchführung von Impfungen auf. Laien haben mehr Angst vor den möglichen Nebenwirkungen als vor dem Schaden, der eventuell durch eine Nichtbehandlung vorliegender Krankheitssymptome eintritt. Lange Beipackzettel zu den Medikamenten mit der Auflistung möglicher Nebenwirkungen erhöhen die Angst, ohne das Risiko einer Nichtbehandlung zu benennen.

Verantwortungsvolle Mediziner wägen stets die Risiken einer angezeigten Therapie gegen die Risiken einer Nichtbehandlung ab. Patienten können Kontraindikationen und Wechselwirkungen einzelner Medikamente nicht abschließend beurteilen. Dieses Wissen gehört in den pharmakologischen Teil des Medizinstudiums. Entsprechende Listen geben den Medizinern eine umfassende Übersicht über Kontraindikationen und Wechselwirkungen. Vor der Behandlung fragen die Ärzte Unverträglichkeiten, Allergien und Vorerkrankungen ab, um eine Kontraindikation bei der Medikamentenverschreibung und Wechselwirkungen auszuschließen. Apotheker gleichen die verschreibungspflichtigen Medikamente vor Herausgabe an die Patienten über Computerlisten ab. Diese doppelte Kontrolle erhöht die Therapiesicherheit.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Mit zunehmendem Alter erhöhen sich die Risiken im Zusammenhang mit Kontraindikation, da ältere Menschen in vielen Fällen unter mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden, gegen die sie unterschiedliche Medikamente einnehmen.

Mit zunehmendem Alter bauen Organe wie Nieren und Leber die schädlichen Stoffe verschiedener Medikamente aufgrund eines verlangsamten Stoffwechsels langsamer ab. Nehmen Patienten gegen die im Alter häufigen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus, Bluthochdruck und Schmerzen durch Verschleiß mehrere Medikamente gleichzeitig ein, wird es für die Mediziner zunehmend komplizierter, dieser Situation Rechnung zu tragen und alle Medikamente leitliniengetreu und standardmäßig einzusetzen.

Nicht nur die Kontraindikationen in Form von Wechselwirkungen der einzelnen Medikamente erschweren die Behandlung, sondern auch Nebenwirkungen, die unter Umständen den Einsatz weiterer Medikamente erfordern. Eine derartig komplizierte Situation, die bei vielen älteren Menschen vorliegt, erfordert eine fach- und hausärztliche Untersuchung. Ideal ist die Situation, wenn sich Patient und Arzt schon länger kennen, um eine für die vorliegende komplizierte Krankheitssituation optimale Medikation herauszuarbeiten. So ist der Mediziner in der Lage, zu beurteilen, auf welches Medikament der Patient unter Umständen verzichten kann.

Ferner wird das Risiko durch eine weit auseinandergezogene Einnahmezeit der Medikamente vermindert. Der Arzt hinterfragt kritisch die üblichen Leitlinien der Behandlung und überlegt, welche Medikamente unbedingt rezeptiert werden müssen und welche nicht.

Gegenanzeigen außerhalb der Arzneimitteltherapie

Der Begriff der Kontraindikation ist nicht auf Medikamente beschränkt. Er gilt für jede ärztliche oder therapeutische Maßnahme, also auch für Operationen, bildgebende Untersuchungen, physikalische Therapien und Impfungen. Das Grundmuster bleibt dabei stets dasselbe: Ein bestimmter Zustand des Patienten verändert die Nutzen-Risiko-Rechnung so weit, dass die Maßnahme entweder unterbleibt oder nur unter besonderen Vorkehrungen erfolgt.

Ein anschauliches Beispiel liefert die Magnetresonanztomographie. Sie arbeitet mit einem starken Magnetfeld, weshalb magnetisierbare Metallteile im Körper eine Gegenanzeige darstellen können. Dazu zählen etwa Metallsplitter im Auge oder ältere Gefäßclips. Auch ein Herzschrittmacher galt lange als absolutes Hindernis; inzwischen gibt es Modelle, die unter festgelegten Bedingungen für die Untersuchung zugelassen sind. Ob eine Untersuchung möglich ist, hängt hier also nicht nur von der Diagnose ab, sondern vom konkreten Implantat und seinem Typ. Aus diesem Grund erhebt das Personal vor jeder Untersuchung eine gezielte Abfrage zu Implantaten und Voroperationen.

Ähnlich verhält es sich mit Kontrastmitteln. Jodhaltige Kontrastmittel, die bei der Computertomographie und bei Röntgenuntersuchungen eingesetzt werden, sind bei einer unbehandelten Schilddrüsenüberfunktion problematisch, weil das zugeführte Jod den Schilddrüsenstoffwechsel entgleisen lassen kann. Eine eingeschränkte Nierenleistung ist bei mehreren Kontrastmittelarten ein Grund zur Zurückhaltung, weil die Substanzen über die Nieren ausgeschieden werden. Deshalb werden vor solchen Untersuchungen häufig Nierenwerte bestimmt.

Auch in der Physiotherapie und in der physikalischen Medizin gibt es klare Gegenanzeigen. Eine frische Thrombose verbietet die kräftige Massage der betroffenen Extremität, weil sich das Gerinnsel lösen könnte. Akute Entzündungen, offene Wunden, unversorgte Knochenbrüche und bestimmte Hauterkrankungen schließen örtliche Anwendungen ebenfalls aus. Wärmeanwendungen sind bei akut entzündeten Gelenken nicht angezeigt, während sie bei chronischen Beschwerden hilfreich sein können. Dass ein Verfahren im Allgemeinen als schonend gilt, sagt also nichts darüber aus, ob es für einen bestimmten Patienten in einer bestimmten Situation geeignet ist.

Bei Impfungen unterscheidet die Fachwelt streng zwischen Lebend- und Totimpfstoffen. Lebendimpfstoffe enthalten vermehrungsfähige, abgeschwächte Erreger und sind daher bei ausgeprägter Immunsuppression sowie in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Totimpfstoffe gelten diese Einschränkungen nicht in gleicher Weise. Eine bekannte schwere allergische Reaktion auf einen Impfstoffbestandteil ist bei dem betreffenden Präparat eine Gegenanzeige.

Wie Gegenanzeigen erkannt und festgehalten werden

Damit eine Kontraindikation überhaupt beachtet werden kann, muss sie zunächst bekannt sein. Das wichtigste Werkzeug dafür ist die Anamnese, also das ärztliche Gespräch über Vorerkrankungen, frühere Eingriffe, bekannte Unverträglichkeiten und die aktuell eingenommenen Präparate. Gerade der letzte Punkt wird häufig unvollständig beantwortet, weil rezeptfreie Mittel, Vitaminpräparate und pflanzliche Zubereitungen von vielen Menschen nicht als Arzneimittel wahrgenommen werden. Sie können jedoch ebenfalls Wechselwirkungen auslösen.

Für die schriftliche Dokumentation stehen mehrere Instrumente zur Verfügung. Der bundeseinheitliche Medikationsplan listet die verordneten Präparate mit Wirkstoff, Stärke und Anwendungsgrund auf und ist besonders bei Patienten wertvoll, die von mehreren Fachärzten gleichzeitig behandelt werden. Ein Allergiepass hält nachgewiesene Unverträglichkeiten fest, ein Implantatausweis dokumentiert Herzschrittmacher, Gelenkprothesen oder Gefäßstützen. Wer gerinnungshemmende Medikamente einnimmt, erhält in der Regel einen entsprechenden Ausweis, weil diese Information vor jedem Eingriff benötigt wird.

Zwei Textsorten sind dabei auseinanderzuhalten. Die Fachinformation richtet sich an Ärzte und Apotheker und stellt Gegenanzeigen, Warnhinweise und Wechselwirkungen in fachlicher Sprache dar. Die Gebrauchsinformation, umgangssprachlich Beipackzettel, wendet sich an den Anwender und gibt dieselben Sachverhalte allgemeinverständlich wieder. Beide Texte werden im Zuge der Arzneimittelzulassung geprüft und bei neuen Erkenntnissen fortgeschrieben. Ergänzend gleichen Apotheken die abgegebenen Präparate über Datenbanken auf bekannte Wechselwirkungen ab, sodass eine zweite Kontrollinstanz entsteht.

Scheinbare Gegenanzeigen

Nicht alles, was für eine Gegenanzeige gehalten wird, ist auch eine. Diese sogenannten falschen Kontraindikationen sind praktisch bedeutsam, weil sie dazu führen, dass sinnvolle Behandlungen unterbleiben. Besonders gut untersucht ist das Feld der Schutzimpfungen: Ein banaler Infekt ohne nennenswertes Fieber, die Einnahme eines Antibiotikums, eine Allergieneigung ohne Bezug zum Impfstoff oder das Stillen sind nach dem Stand der Fachempfehlungen kein Grund, eine Impfung zu verschieben. Trotzdem werden Termine aus solchen Gründen regelmäßig abgesagt.

Ein zweites Beispiel ist der Vermerk einer Penicillinallergie in der Patientenakte. Solche Einträge stammen häufig aus der Kindheit und beruhen auf Hautausschlägen, die tatsächlich durch die Infektion selbst verursacht waren. Ein Teil dieser Vermerke hält einer allergologischen Abklärung nicht stand. Das ist kein Randproblem, denn wer ohne Not auf diese Wirkstoffgruppe verzichtet, wird auf Alternativpräparate ausgewichen, die im Einzelfall weniger gezielt wirken oder schlechter verträglich sind. Aus diesem Grund kann eine gezielte allergologische Untersuchung sinnvoll sein, um einen alten Verdacht entweder zu bestätigen oder auszuräumen.

Der umgekehrte Fehler kommt ebenfalls vor: Eine echte Gegenanzeige wird übersehen, weil sie nicht erfragt oder nicht mitgeteilt wurde. Beides – die überflüssige Zurückhaltung wie die übersehene Warnung – lässt sich nur durch eine sorgfältige Erhebung der Vorgeschichte verringern.

Kontraindikation, Indikation und Abwägung

Die Gegenanzeige ist das begriffliche Gegenstück zur Indikation, also zu dem Befund, der eine Maßnahme angezeigt erscheinen lässt. In der Praxis stehen beide selten unvermittelt nebeneinander; meist liegen für dieselbe Person Gründe für und Gründe gegen eine Behandlung vor. Die ärztliche Aufgabe besteht dann darin, das erwartbare Ergebnis der Behandlung gegen das erwartbare Ergebnis der Nichtbehandlung zu stellen.

Diese Abwägung ist keine feste Größe, sondern verändert sich mit der Schwere der Erkrankung. Ein Verfahren, das bei einer harmlosen Beschwerde wegen seiner Risiken ausscheidet, kann bei einer lebensbedrohlichen Situation vertretbar werden. Ebenso kann eine relative Gegenanzeige an Gewicht verlieren, wenn keine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht. Aus demselben Grund wird eine Kontraindikation regelmäßig neu bewertet: Bessert sich der Zustand, der die Behandlung verbot, kann die Maßnahme später möglich werden.

Von der Kontraindikation zu unterscheiden ist die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Indikation. Hier spricht nichts Medizinisches gegen den Wirkstoff; es fehlt lediglich die formale Zulassung für den betreffenden Anwendungsbereich. Solche Verordnungen sind unter besonderen Voraussetzungen möglich, verlangen aber eine ausführliche Aufklärung. Beide Sachverhalte werden im Alltag häufig verwechselt.

Besondere Personengruppen und Hilfsstoffe

Manche Gegenanzeigen ergeben sich nicht aus einer Erkrankung, sondern aus der Lebensphase. Bei Kindern und Jugendlichen ist Acetylsalicylsäure im Rahmen fieberhafter Virusinfektionen zu meiden, weil in diesem Zusammenhang das seltene, aber schwerwiegende Reye-Syndrom beobachtet wurde. Für viele weitere Wirkstoffe fehlen bei Kindern belastbare Untersuchungen, sodass eine Anwendung nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgt. In Schwangerschaft und Stillzeit gilt Ähnliches: Hier ist stets zu bedenken, dass zwei Organismen betroffen sind.

Wenig beachtet wird, dass nicht nur der Wirkstoff selbst eine Gegenanzeige begründen kann, sondern auch die Hilfsstoffe eines Präparates. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Milchzucker, Weizenstärke oder pflanzliche Öle sind in Tabletten und Salben enthalten und können bei entsprechender Unverträglichkeit Beschwerden auslösen. Aus diesem Grund führt die Gebrauchsinformation die vollständige Zusammensetzung auf, und Präparate mit demselben Wirkstoff sind nicht in jedem Fall gleichwertig.

Quellen

  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655
  • Arastéh, K., Baenkler, H.-W., Bieber, C., et al.: Innere Medizin.
    ISBN: 9783132443471
  • Füeßl, H. S., Middeke, M.: Anamnese und klinische Untersuchung.
    ISBN: 9783132443099
  • Herdegen, T. (Hrsg.): Kurzlehrbuch Pharmakologie und Toxikologie.
    ISBN: 9783132453470
  • Henne-Bruns, D. (Hrsg.): Chirurgie.
    ISBN: 9783132431874

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