Früherkennung von Krankheiten

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Während Infektionskrankheiten wie Pest oder Cholera in deutschen Breitengraden in der Regel nicht mehr zu finden sind, nimmt der Anteil degenerativer Erkrankungen weiter zu. Mittlerweile existieren verschiedene Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Diese sollen Veränderungen rechtzeitig feststellen können, so dass eine zeitige Behandlung einen schwerwiegenden Verlauf vermeidet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Früherkennung von Krankheiten?

Früherkennung von Krankheiten
Maßnahmen zur rechtzeitigen Diagnose von verschiedenen Erkrankungen richten sich vor allem an Menschen, die äußerlich keine Anzeichen einer Krankheit aufweisen.

Bei Früherkennung handelt es sich keineswegs um Vorsorge. Während zum Beispiel eine gesunde Ernährung oder der Verzicht auf Tabak als ein Teil von Prävention betrachtet werden kann, soll die Früherkennung im Rahmen von Untersuchungen Beschwerden unabhängig vom individuellen Verhalten aufdecken. Zahlreiche Maßnahmen werden ab einem bestimmten Alter von der Krankenkasse in regelmäßigen Abständen angeboten. Im Rahmen einer solchen Untersuchung ist normalerweise keine Zuzahlung notwendig.

Untersuchungen zur Früherkennung kommen in sämtlichen medizinischen Bereichen zum Einsatz: Sie sollen während der Schwangerschaft Erkrankungen des Kindes feststellen, erste Anzeichen einer Krebserkrankung offenbaren oder über Blutwerte das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall einschätzen. Generell handelt es sich jedoch nicht um verpflichtende Maßnahmen. Stattdessen liegt die Entscheidung in der Hand des Patienten. Dieser kann die unterschiedlichen Untersuchungen zur Früherkennung bei Bedarf wahrnehmen. Dabei resultieren aus den verschiedenen Verfahren nicht immer nur Nutzen. Dementsprechend muss eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen in Betracht gezogen werden.

Funktion, Wirkung & Ziele

Maßnahmen zur rechtzeitigen Diagnose von verschiedenen Erkrankungen richten sich vor allem an Menschen, die äußerlich keine Anzeichen einer Krankheit aufweisen. Die Früherkennung beginnt bereits in der Schwangerschaft. Hier sollen sowohl Beschwerden der Mutter als auch des Kindes aufgedeckt werden. Zunächst steht die Erkennung von Risikoschwangerschaften im Mittelpunkt der Maßnahmen.

Zu diesen gehört beispielsweise eine Eileiterschwangerschaft, welche insbesondere die Mutter gefährdet. Generell sollen sämtliche eventuelle Beschwerden aufgedeckt und behandelt werden. So kann zum Beispiel Schwangerschaftsdiabetes bei Mutter und Kind teilweise schwere Symptome verursachen. Eine frühzeitige Feststellung ermöglicht es, den Blutzucker der Mutter zu senken und so die Folgen für das Kind möglichst gering zu halten. Weiterhin dienen Ultraschalluntersuchungen der Überprüfung des Wohlbefindens des ungeborenen Kindes. Diese werden bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft durchgeführt und in regelmäßigen Abständen bis zur Geburt wiederholt. Welche Maßnahmen zur Früherkennung bei werdenden Müttern gehören, kann in den Mutterschafts-Richtlinien nachgelesen werden.

Nach der Entbindung folgen weitere Termine zur Früherkennung bei dem Kind. Diese werden in die Untersuchungen U1 bis J2 unterteilt und dienen der Entdeckung von Erkrankungen, welche die physische und psychische Entwicklung beeinflussen können. Für die meisten Früherkennungsmaßnahmen gelten aufs Alter bezogene Richtlinien. So können sich Frauen ab 20 Jahren beispielsweise auf Gebärmutterhalskrebs untersuchen lassen. Bis Ende 2019 wurde diese Untersuchung allen Frauen ab 20 Jahren jährlich angeboten; sie bestand aus einer Inspektion des Muttermundes, einem Abstrich sowie einer Tastuntersuchung. Seit 2020 wird sie im Alter von 20 bis 34 Jahren weiterhin jährlich angeboten, ab 35 Jahren dagegen alle drei Jahre und ergänzt um einen Test auf humane Papillomviren. Ab einem Alter von 35 Jahren gewährleistet die Krankenkasse Männern und Frauen in einem zweijährigen Abstand ein Screening zur frühzeitigen Diagnose von Hautkrebs.

Hier wird die Haut optisch auf eventuelle Veränderungen untersucht. Besteht ein Verdacht, so lässt sich dieser zum Beispiel durch eine Laboruntersuchung verifizieren oder falsifizieren. Insgesamt umfasst die Untersuchung alle Körperstellen, zu denen zum Beispiel auch die Kopfhaut gehört. Ab einem Alter von etwa 50 werden Untersuchungen relevant, welche darauf angelegt sind, einen eventuell vorliegenden Darmkrebs frühzeitig zu diagnostizieren. Hier werden unterschiedliche Maßnahmen angewendet wie ein Stuhltest oder eine Darmspiegelung. Untersuchungen des Bluts können Aufschluss über den allgemeinen Gesundheitszustand geben.

Insbesondere Werte wie Cholesterin und Triglyceride fließen in die Einschätzung des Risikos für einen Herzinfarkt ein. Das allgemeine Ziel der Früherkennung ist es somit, Erkrankungen möglichst im Anfangsstadium zu entdecken und zu behandeln beziehungsweise hinauszuzögern. In einigen Fällen ist es möglich, den Ausbruch einer Krankheit zu verhindern. Die Gesundheit soll weitgehend erhalten bleiben.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Früherkennung leistet nicht nur Nutzen, sondern kann auch für entstehende Schäden verantwortlich sein. So hilft das regelmäßige Mammographie-Screening bei einigen Frauen zwar dabei, Brustkrebs zu erkennen und sie auf diese Weise unter Umständen vor dem Tod zu bewahren. Dennoch stellt eine solche Untersuchung durch die Strahlung ebenfalls eine Belastung für den Körper dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine regelmäßige Kontrolle zu Beschwerden führt. Untersuchungen haben ergeben, dass etwa eine von 10.000 Frauen aufgrund der Strahlenbelastung des Screenings stirbt, während weitere dadurch an Brustkrebs erkranken.

Weiterhin werden Prävention und Früherkennung häufig miteinander gleichgesetzt, woraus Erwartungen resultieren. Maßnahmen zur Früherkennung können das Entstehen einer Krankheit in der Regel nicht verhindern. So entsteht jedoch eventuell eine falsche Erwartungshaltung, die zu nicht korrekten Schlüssen führt. Ein negatives Ergebnis erweckt unter Umständen ein Gefühl der Sicherheit. Dabei sind nicht alle Methoden grundsätzlich zuverlässig. Umgekehrt bedeutet ein auffälliges Ergebnis noch keine Diagnose: Es muss durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden; der Verdacht erweist sich dabei häufig als unbegründet. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Überdiagnose: Die Früherkennung entdeckt dann Veränderungen, die zeitlebens keine Beschwerden verursacht hätten, die aber dennoch behandelt werden. Darüber hinaus spielt das zukünftige individuelle Verhalten ebenfalls eine große Rolle, nicht allein die Wahrnehmung von Früherkennungsuntersuchungen. Im Rahmen der Darmkrebserkennung löst eine Spiegelung in seltenen Fällen Verletzungen und Blutungen aus.

Früherkennungsmaßnahmen sind nicht grundsätzlich als negativ einzuschätzen. Es sollte jedoch ein Gleichgewicht zwischen Nutzen und Schaden bestehen. Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, weisen in der Regel mehr Vor- als Nachteile auf. Bei privaten Angeboten ist eine genaue Recherche sinnvoll. Wichtig ist die Früherkennung insbesondere für Personen, in deren Familie Fälle von Krankheiten auftreten, welche über die Vererbung folgende Generationen erreichen.

Wie eine Früherkennungsuntersuchung aufgebaut ist

Fast alle Verfahren zur Früherkennung folgen demselben zweistufigen Aufbau, und wer ihn kennt, versteht die eigenen Befunde besser.

Am Anfang steht ein Suchtest. Er wird bei vielen Menschen angewendet, die keine Beschwerden haben, und muss deshalb einfach, wenig belastend und in großer Zahl durchführbar sein. Ein solcher Test stellt keine Diagnose. Seine Aufgabe ist es, aus einer großen Gruppe die wenigen herauszufinden, bei denen genauer hingesehen werden muss.

Erst danach folgt die Abklärung. Sie ist aufwendiger, oft eingreifender und liefert die eigentliche Aussage – etwa eine Gewebeentnahme nach einem auffälligen Röntgenbild oder eine Darmspiegelung nach einem auffälligen Stuhltest. Dass zwischen Suchtest und Abklärung Zeit vergeht und dass die Mehrzahl der Abklärungen unauffällig endet, gehört zum Verfahren und ist kein Zeichen dafür, dass etwas schiefgelaufen wäre.

Kein Test trifft dabei in beide Richtungen immer zu. Ein Verfahren kann etwas anzeigen, obwohl nichts vorliegt – ein falsch positives Ergebnis –, und es kann etwas übersehen – ein falsch negatives Ergebnis. Wie oft das eine oder das andere vorkommt, ist eine Eigenschaft des jeweiligen Tests. Für den Einzelnen kommt jedoch noch etwas hinzu: Je seltener eine Erkrankung in der untersuchten Gruppe ist, desto größer wird der Anteil der Auffälligkeiten, hinter denen am Ende nichts steckt. Aus diesem Grund werden Früherkennungsangebote überhaupt an Gruppen gerichtet, in denen die gesuchte Erkrankung nicht ganz selten ist.

Wichtige Angebote im Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht in Deutschland Untersuchungen zur Früherkennung für verschiedene Lebensabschnitte vor. Welche Untersuchung wem in welchem Abstand zusteht, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien fest; diese werden überarbeitet, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Verbindlich und aktuell Auskunft geben deshalb die eigene Krankenkasse und die behandelnde Praxis, nicht eine allgemeine Übersicht.

Für Kinder und Jugendliche steht die weiter oben genannte Reihe der Untersuchungen von U1 bis J2, die Wachstum, Sinnesorgane, Bewegung und Entwicklung im Blick hat. Während der Schwangerschaft greifen die Mutterschafts-Richtlinien. Im Erwachsenenalter kommen hinzu: eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung, bei der unter anderem Blutdruck, Blutzucker und Blutfette erfasst werden; die Früherkennung von Darmkrebs über einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl und über die Darmspiegelung; das Screening auf Hautkrebs; für Frauen die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, die Tastuntersuchung der Brust und das Mammographie-Screening; für Männer die Untersuchung auf Prostatakrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zur Suche nach einem Aortenaneurysma. Daneben stehen zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und, in einem eigenen rechtlichen Rahmen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb.

Nicht jedes Angebot richtet sich an alle. Manche Untersuchungen sind an ein Alter gebunden, andere setzen ein besonderes Risiko voraus – etwa Erkrankungsfälle in der eigenen Familie –, und für diese Gruppen gelten dann abweichende Regelungen. Wer eine familiäre Belastung kennt, sollte sie in der Praxis von sich aus ansprechen, statt auf ein Einladungsschreiben zu warten.

Was ein Ergebnis aussagt

Zwei Sätze fassen zusammen, woraus die meisten Missverständnisse entstehen: Unauffällig heißt nicht gesund, und auffällig heißt nicht krank.

Ein unauffälliges Ergebnis bezieht sich immer nur auf das, wonach gesucht wurde, und auf den Zeitpunkt der Untersuchung. Es sagt nichts über andere Erkrankungen aus, und es sagt nichts darüber, was in den Monaten danach entsteht. Wer nach einem unauffälligen Befund neue Beschwerden bemerkt, sollte sie deshalb nicht mit dem Hinweis auf die bestandene Untersuchung beiseiteschieben – gerade Erkrankungen, die zwischen zwei Terminen entstehen, werden auf diese Weise verschleppt.

Ein auffälliges Ergebnis wiederum ist ein Anlass zur Abklärung und noch keine Diagnose. Die Wochen bis zur Klärung sind für die Betroffenen oft die belastendste Phase des ganzen Verfahrens, und sie gehören zu den Nachteilen, die man vor der Teilnahme kennen sollte. Zulässig und sinnvoll ist es, in der Praxis danach zu fragen, wie wahrscheinlich es in der eigenen Situation ist, dass sich ein auffälliger Befund als harmlos erweist.

Überdiagnose und Vorlaufzeit

Zwei Effekte machen es schwer, den Nutzen einer Früherkennung zu beurteilen. Beide sind nicht offensichtlich, prägen aber die Fachdiskussion.

Der erste ist die Überdiagnose. Manche Verfahren finden Veränderungen, die die betroffene Person zu ihren Lebzeiten nie beeinträchtigt hätten – weil sie sehr langsam wachsen oder von selbst zum Stillstand kommen. Da einer gefundenen Veränderung nicht anzusehen ist, zu welcher Sorte sie gehört, wird sie in der Regel behandelt. Der Betroffene trägt dann die Belastungen einer Behandlung, ohne einen Nutzen davon zu haben, und gilt anschließend als geheilt – was die Bilanz der Früherkennung günstiger erscheinen lässt, als sie ist.

Der zweite ist der Vorlaufzeit-Effekt. Wird eine Erkrankung früher entdeckt, weiß der Betroffene früher davon. Die Zeitspanne zwischen Diagnose und Tod verlängert sich dadurch zwangsläufig – auch dann, wenn sich am Zeitpunkt des Todes nichts geändert hat. Überlebenszeiten nach der Diagnose sind deshalb kein geeigneter Maßstab, um den Nutzen einer Früherkennung zu belegen. Aussagekräftig sind allein Vergleiche, bei denen über lange Zeit verfolgt wird, wie es einer Gruppe mit und einer Gruppe ohne Untersuchungsangebot ergeht.

Diese Effekte sprechen nicht gegen Früherkennung. Sie erklären aber, warum Fachleute über einzelne Programme streiten, obwohl der Gedanke, eine Krankheit möglichst früh zu finden, so einleuchtend wirkt.

Wann ein Früherkennungsprogramm sinnvoll ist

Dafür, wann eine Reihenuntersuchung überhaupt zu rechtfertigen ist, gibt es seit Langem einen Katalog von Bedingungen, der in den 1960er Jahren für die Weltgesundheitsorganisation formuliert wurde und bis heute die Grundlage der Diskussion bildet. Sinngemäß verlangt er unter anderem:

  • Die Erkrankung muss ein bedeutsames Gesundheitsproblem sein.
  • Sie muss ein erkennbares Frühstadium haben, in dem sie noch keine Beschwerden verursacht.
  • Ihr Verlauf muss hinreichend bekannt sein.
  • Es muss eine Behandlung geben, die im Frühstadium mehr nützt als später.
  • Es muss einen Test geben, der geeignet und für die Untersuchten zumutbar ist.
  • Die Abklärung auffälliger Befunde und die anschließende Behandlung müssen tatsächlich verfügbar sein.
  • Aufwand und Nutzen müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
  • Die Untersuchung muss als fortlaufender Vorgang angelegt sein, nicht als einmalige Aktion.

Der vierte Punkt ist der entscheidende und zugleich derjenige, der am häufigsten übersehen wird. Eine Krankheit früher zu erkennen nützt nur dann, wenn sich aus dem früheren Wissen auch ein besseres Vorgehen ergibt. Wo das nicht der Fall ist, verlängert die Untersuchung lediglich die Zeit, die jemand als Kranker verbringt.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Neben den Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, bieten viele Praxen weitere Leistungen zur Früherkennung an, die selbst zu zahlen sind. Sie werden als individuelle Gesundheitsleistungen bezeichnet, abgekürzt IGeL.

Dass eine Leistung nicht im Leistungskatalog steht, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie nutzlos ist. Es bedeutet aber, dass ein Nutzen für die Allgemeinheit der Untersuchten nicht als belegt gilt – und bei einer Untersuchung an Beschwerdefreien wiegt das schwer, weil auch hier auffällige Befunde, Abklärungen und Überdiagnosen entstehen können.

Wer ein solches Angebot erhält, sollte sich nicht im Behandlungszimmer entscheiden müssen. Üblich und zulässig ist es, nach dem Ziel der Untersuchung zu fragen, danach, was ein auffälliges Ergebnis nach sich zöge, und danach, welche Belege es für den Nutzen gibt. Zu einem sauberen Angebot gehören außerdem eine schriftliche Information, eine Bedenkzeit vor der Zustimmung und eine Rechnung, die die erbrachte Leistung ausweist. Unabhängige Bewertungen einzelner Angebote sind über die Verbraucher- und Patientenberatung zugänglich.

Quellen

  • Hurrelmann, K., Richter, M., Stock, S. (Hrsg.): Referenzwerk Prävention und Gesundheitsförderung.
    ISBN: 9783456863504
  • Schwartz, F. W., Walter, U., Siegrist, J., et al. (Hrsg.): Public Health.
    ISBN: 9783437222627
  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655
  • Füeßl, H. S., Middeke, M.: Anamnese und klinische Untersuchung.
    ISBN: 9783132443099
  • Hiddemann, W., Bartram, C. (Hrsg.): Die Onkologie.
    ISBN: 9783540797241

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