Implacement - Therapie

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Unter einer Implacement-Therapie versteht man ein minimalinvasives operatives Verfahren, das bei einer Stressinkontinenz indiziert ist. Hierbei wird eine Substanz im Bereich der Harnröhre injiziert, um das Harnverhalten durch eine gewollte Verengung der Röhre zu korrigieren.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Implacement-Therapie?

Implacement   Therapie
Bei der sogenannten Implacement-Therapie handelt es sich um ein minimalinvasives Verfahren zur operativen Behandlung von Inkontinenz.

Bei der sogenannten Implacement-Therapie handelt es sich um ein minimalinvasives Verfahren zur operativen Behandlung von Inkontinenz. Diese Behandlungsmethode wird seit 1998 in Europa bei leichter bis mittelschwerer Stressinkontinenz angewendet.

Die Implacement-Therapie dient dazu, den urethrovesikalen Übergang oder den mittleren Bereich der Urethra zu verengen und somit den Schließmuskel zu entlasten. Dieses Verfahren wird bei weiblichen Patienten, die unter einer Stressinkontinenz leiden, durchgeführt. Unter einer Stressinkontinenz versteht man den unwillkürlichen Abgang von Urin durch vermehrten Druckaufbau, beispielsweise beim Heben, Husten oder Niesen. Eine Stressinkontinenz wird durch eine Schädigung des Verschlussapparates der Harnröhre oder eine Muskelschwäche des Beckenbodens ausgelöst.

Eine abgesenkte Gebärmutter kann diese Form der Inkontinenz begünstigen. Indiziert ist eine solche Therapie, wenn vorangegangene konservative Behandlungsmethoden nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. Konservative Therapien können Beckenbodentraining, Elektrostimulation des Beckenbodens, Hormonbehandlung oder andere medikamentöse Therapien sein.

Funktion, Wirkung & Ziele

Die Implacement-Therapie wird bei weiblichen Patienten mit einer Stressinkontinenz angewendet. Ziel dieser Therapie ist es, den Schließmuskel durch Verengung des urethrovesikalen Übergangs oder des mittleren Bereichs der Urethra zu entlasten. Um dies zu erwirken, muss eine reaktive periurethrale Gewebsverfestigung durch eine Injektion erzielt werden.

Die Bestandteile der Injektion unterscheiden sich durch die Art der Methode. Es können Substanzen wie körpereigenes Fett, Kollagen (Strukturproteine des Bindegewebes) oder Dextranomer/Hyaluronsäure–Gel verwendet werden. Das Gel wird aus natürlichen Zuckerstoffen biosynthetisch hergestellt und gilt durch seine nicht-allergenen Komponenten als gut verträglich. Die Hyaluronsäure hat eine hohe Stabilität und kann durch ihre dreidimensionale Struktur in verschiedenen Formen appliziert werden. Welche Substanz verwendet wird, entscheidet der Facharzt, je nach Anwendungsbereich. Die Implacement-Therapie wird mit einem sogenannten Implacer während einer Lokalanästhesie durchgeführt.

Der Implacer besteht aus vier einzelnen Spritzen. So kann die Substanz an vier verschiedenen Stellen gleichzeitig unter die Schleimhäute injiziert werden. Um den Eingriff zu beginnen, muss zuerst die Blase durch einen Katheter entleert werden. Der Implacer kann anschließend eingeführt werden. Wie weit dieser eingeführt werden muss, um die Injektion an der richtigen Stelle zu platzieren, berechnet der Operateur im Voraus anhand der Urethralängenmessung. Diese wird wie folgt berechnet: Urethralänge / 2 = mittleres Urethradrittel.

Der Eingriff wird meist ambulant durchgeführt. Die Substanz wird entweder neben der Harnröhre oder durch ein Zystoskop in die Bindegewebsschicht unterhalb der Schleimhaut der Urethra injiziert. Anstatt eines Zystoskops kann hier auch eine sogenannte Führungskanüle verwendet werden. Der Eingriff dauert meistens nicht länger als 20 Minuten.

Bei etwa 70 bis 80 Prozent der Patientinnen wird die Kontinenz vollständig oder teilweise wiederhergestellt. Führt die erste Injektion nicht zum gewünschten Ergebnis, so kann diese nach 6-8 Wochen wiederholt werden. Nach etwa 4 Jahren kann eine erneute Implacement–Therapie notwendig werden, da der Körper die injizierte Substanz resorbiert hat. Dies wird jedoch anhand der Symptomatik und Anamnese durch den behandelnden Arzt entschieden.

Nach der Implacement-Therapie sollte das Harnverhalten zusätzlich durch physiotherapeutische Beckenbodenübungen oder durch stimulierende Elektrotherapie unterstützt werden. Durch einen kräftigen Beckenboden kann die Harnröhre besser verschlossen und das erzielte Ergebnis der operativen Therapie langfristig positiv beeinflusst werden. Vor allem bei postnataler Stressinkontinenz oder bedingt durch ein schwaches Bindegewebe ist eine Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur von hoher Bedeutung.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Schwere Komplikationen sind selten; die im Folgenden genannten Nebenwirkungen können jedoch auftreten. Die verwendeten Substanzen gelten als vergleichsweise gut verträglich: Bei körpereigenem Fett entfällt eine Reaktion auf körperfremdes Material, und das Dextranomer/Hyaluronsäure–Copolymer–Gel wird mithilfe eines biotechnologischen Verfahrens aus nicht-allergenen Komponenten hergestellt. Bei Kollagenpräparaten hängt die Verträglichkeit von der Herkunft des Materials ab; hier kann vor der Behandlung eine Verträglichkeitstestung erforderlich sein.

Über die injizierte Substanz können dadurch keine Krankheitserreger übertragen werden; ein Abstoßen des Materials wurde bisher nicht beobachtet. In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass sich die injizierte Substanz löst und nicht mehr adäquat den Schließmuskel unterstützen kann.

Postoperativ sollte trotz des minimalinvasiven Eingriffs eine lückenlose Verlaufskontrolle durch den behandelnden Facharzt durchgeführt werden, um mögliche Komplikationen auszuschließen. Dabei sollten die Restharnwerte und das allgemeine Harnverhalten regelmäßig kontrolliert werden. Sind die Restharnwerte pathologisch, so kann die Harnblase sich nicht vollständig entleeren, die Harnröhre könnte durch die Implacement-Therapie möglicherweise zu eng sein und es verbleibt ein sogenannter Restharn. Dies kann dazu führen, dass sich die Harnblase übermäßig dehnt und starke Schmerzen verursacht. Außerdem kann es bei Verbleib von Harn in der Blase zu Infektionen kommen. Die Blase sollte in dem Fall mittels eines Blasenkatheters unverzüglich entlastet werden.

Des Weiteren kann es postoperativ zu einer Harndrang-Symptomatik oder einer suburethralen Abszessbildung kommen. Kommt es zu einer Abszessbildung, kann diese nur mit einem bildgebenden Verfahren, wie beispielsweise einer Sonographie, diagnostiziert und anschließend adäquat behandelt werden. Tritt eine Harndrang–Symptomatik auf, kann diese medikamentös mit Parasympatholytika behandelt werden.

Grundsätzlich sollte nach einer Implacement–Therapie eine prophylaktische Gabe von Antibiotika in Betracht gezogen werden, um eventuellen Komplikationen wie einer Infektion vorzubeugen.

Untersuchungen vor der Behandlung

Bevor über eine Implacement-Therapie entschieden wird, muss geklärt werden, welche Form der Harninkontinenz überhaupt vorliegt. Das ist die wichtigste Weichenstellung, denn das Verfahren richtet sich allein gegen den unwillkürlichen Harnabgang bei körperlicher Belastung. Ein plötzlich einschießender, kaum beherrschbarer Harndrang ist Ausdruck einer anderen Störung und wird anders behandelt; nicht selten bestehen beide Formen nebeneinander.

Den Anfang macht ein ausführliches Gespräch zur Vorgeschichte. Gefragt wird nach Geburten und deren Verlauf, nach Operationen im Bauchraum und im kleinen Becken, nach Voroperationen an der Harnblase, nach Medikamenten sowie danach, in welchen Situationen der Harnverlust auftritt und wie stark er den Alltag einschränkt. Häufig wird gebeten, über einen begrenzten Zeitraum ein Blasentagebuch zu führen, in dem Trinkmengen, Toilettengänge und Vorfälle von Harnverlust festgehalten werden; es liefert ein deutlich verlässlicheres Bild als eine Erinnerung im Sprechzimmer.

Es folgt die körperliche Untersuchung. Dabei wird der Beckenboden beurteilt, auf eine Gebärmuttersenkung geachtet und geprüft, ob es beim Husten zu sichtbarem Harnabgang kommt. Eine Urinuntersuchung schließt einen Harnwegsinfekt aus, der ähnliche Beschwerden verursachen kann und vor jedem Eingriff behandelt werden muss. Mit Ultraschall wird nach dem Wasserlassen geprüft, ob Harn in der Blase zurückbleibt, denn eine Entleerungsstörung spricht gegen eine zusätzliche Verengung der Harnröhre.

Ergänzend kommen Verfahren infrage, die den Harnverlust messbar machen oder das Zusammenspiel von Blase und Verschluss aufzeichnen. Dazu zählt das Wiegen von Vorlagen unter festgelegter Belastung ebenso wie die Druckmessung in Blase und Harnröhre, die vor allem dann eingesetzt wird, wenn der Befund unklar ist oder bereits Operationen vorausgingen. In manchen Fällen wird die Harnröhre zusätzlich mit einer Blasenspiegelung eingesehen.

Abgrenzung zu anderen Behandlungsmöglichkeiten

Am Anfang der Behandlung einer Belastungsinkontinenz stehen die nicht operativen Maßnahmen. Dazu gehören angeleitetes Beckenbodentraining, gegebenenfalls unterstützt durch Elektrostimulation oder Rückmeldeverfahren, nach den Wechseljahren auch eine örtliche Behandlung mit Östrogenen sowie Einlagen, die den Blasenhals von der Scheide aus abstützen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird ein Eingriff erwogen.

Unter den operativen Verfahren gilt das spannungsfreie Kunststoffband, das unter der Harnröhre eingelegt wird, seit langem als das am häufigsten angewandte Vorgehen. Es ist aufwendiger als eine Unterspritzung und nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen, gilt aber als das dauerhaftere Verfahren. Daneben steht die Anhebung und Fixierung des Blasenhalses über einen Bauchschnitt, ein älteres Vorgehen, das vor allem noch bei besonderen Ausgangslagen zum Zuge kommt. Bei einem vollständig funktionslosen Verschluss kann ein künstlicher Schließmuskel erforderlich werden.

Die Unterspritzung mit einem stützenden Material, wie sie die Implacement-Therapie vornimmt, ordnet sich zwischen diesen Möglichkeiten ein. Sie ist der kleinste der operativen Eingriffe, kommt ohne Schnitt und meist ohne Vollnarkose aus und lässt spätere Verfahren offen. Dem steht gegenüber, dass das eingebrachte Material vom Körper nach und nach abgebaut wird und die Behandlung deshalb auf Wiederholung angelegt ist. Sie wird daher besonders für Patientinnen erwogen, bei denen ein größerer Eingriff wegen des Alters oder wegen Begleiterkrankungen nicht ratsam erscheint, sowie für solche, die eine Bandeinlage ablehnen. Steht dagegen ein überaktiver Blasenmuskel im Vordergrund, ist keines dieser Verfahren angezeigt; dort kommen Medikamente, Blasentraining oder eine Behandlung mit Botulinumtoxin infrage.

Wer führt den Eingriff durch?

Die Behandlung liegt in den Händen von Fachärzten für Urologie oder für Gynäkologie, vielfach mit einem Schwerpunkt auf Erkrankungen des weiblichen Harntrakts und des Beckenbodens. Angeboten wird sie in urologischen und gynäkologischen Praxen mit operativer Ausstattung sowie an Kliniken; verbreitet sind Einrichtungen, die sich auf Beckenbodenerkrankungen spezialisiert haben und die verschiedenen Verfahren nebeneinander anbieten. Gerade diese Auswahlmöglichkeit ist von Bedeutung, weil sie eine Beratung erlaubt, die nicht auf ein einzelnes Verfahren festgelegt ist.

Vor dem Eingriff findet ein Aufklärungsgespräch statt, in dem der Ablauf, die zu erwartenden Beschwerden danach, mögliche Komplikationen sowie die Aussichten und Grenzen der Behandlung besprochen werden. Dazu gehört ausdrücklich der Hinweis, dass eine Wiederholung erforderlich werden kann und dass auch andere Verfahren zur Verfügung stehen.

Vorbereitung und Erleben des Eingriffs

Zur Vorbereitung gehört der Nachweis, dass kein Harnwegsinfekt vorliegt. Blutverdünnende Medikamente werden vorab besprochen, ebenso bekannte Unverträglichkeiten gegenüber Betäubungsmitteln. Da der Eingriff üblicherweise in örtlicher Betäubung erfolgt, ist eine Nüchternheit meist nicht in dem Umfang erforderlich wie vor einer Vollnarkose; maßgeblich sind die Anweisungen der behandelnden Einrichtung.

Die Patientin liegt während des Eingriffs auf einem gynäkologischen Stuhl. Nach dem Einwirken der Betäubung wird das Einbringen der Substanz selbst überwiegend als Druck- oder Spannungsgefühl im Bereich der Harnröhre beschrieben, seltener als kurzer, stechender Schmerz. Der Eingriff verläuft ohne Hautschnitt, sodass keine Naht und kein Verband erforderlich sind. Nach einer Ruhezeit und der ersten selbstständigen Blasenentleerung kann die Einrichtung meist am selben Tag verlassen werden. Sinnvoll ist eine Begleitperson für den Heimweg, da nach dem Eingriff mit Unsicherheit und mit einem ungewohnten Gefühl beim Wasserlassen zu rechnen ist.

Nach dem Eingriff

In der ersten Zeit nach der Behandlung sind ein Brennen beim Wasserlassen, ein häufigerer Harndrang und leichte Blutbeimengungen im Urin nicht ungewöhnlich; sie klingen in aller Regel von selbst ab. Reichliches Trinken wird üblicherweise empfohlen, sofern keine Erkrankung dem entgegensteht. Anhaltende Schmerzen, Fieber, zunehmende Blutbeimengungen oder die Unfähigkeit, die Blase zu entleeren, sind dagegen Anlass, unverzüglich die behandelnde Einrichtung aufzusuchen.

Für eine gewisse Zeit wird zur körperlichen Schonung geraten. Schweres Heben, sportliche Belastung mit starker Druckerhöhung im Bauchraum sowie Vollbäder, Schwimmbad- und Saunabesuche werden zunächst zurückgestellt; auch für den Geschlechtsverkehr wird eine Pause empfohlen. Die genauen Vorgaben legt die behandelnde Einrichtung fest.

Ob die Behandlung den gewünschten Erfolg gebracht hat, lässt sich nicht sofort beurteilen, da die Verhältnisse im Gewebe sich erst beruhigen müssen. Zu den Verlaufskontrollen gehören das Gespräch über die verbliebenen Beschwerden und die Kontrolle des in der Blase verbleibenden Harns. Das begleitende Training des Beckenbodens wird nach ärztlicher Freigabe fortgesetzt, denn der Eingriff verändert die Muskelkraft nicht.

Wann die Behandlung nicht infrage kommt

Gegen den Eingriff sprechen ein bestehender Harnwegsinfekt oder eine andere Entzündung im Bereich der ableitenden Harnwege, solange sie nicht behandelt ist. Ebenfalls ungeeignet ist das Verfahren, wenn die Blase sich ohnehin schon nicht vollständig entleert, da die beabsichtigte Verengung die Entleerung weiter erschweren würde.

Steht ein überaktiver Blasenmuskel im Vordergrund, ist von der Behandlung kein Nutzen zu erwarten, weil sie an einer anderen Ursache ansetzt. Auch eine ausgeprägte Senkung der Beckenorgane wird meist zuerst für sich behandelt. Bei nicht abgeschlossener Familienplanung wird üblicherweise abgewartet, da eine weitere Schwangerschaft und Geburt den Beckenboden erneut belasten und das Behandlungsergebnis zunichtemachen können. Bekannte Unverträglichkeiten gegenüber dem vorgesehenen Material sowie Störungen der Blutgerinnung müssen vorher bekannt sein und fließen in die Auswahl des Vorgehens ein.

Unabhängig davon lohnt der Blick auf Umstände, die eine Belastungsinkontinenz begünstigen. Dazu zählen deutliches Übergewicht, anhaltender Husten etwa bei Rauchern oder chronischer Bronchitis sowie regelmäßiges starkes Pressen bei Verstopfung. Werden diese Umstände nicht angegangen, wirkt die ursprüngliche Belastung auf den Verschlussapparat weiter, gleich welches Verfahren gewählt wurde.

Kosten und Kostenübernahme

Die operative Behandlung einer festgestellten Belastungsinkontinenz gehört in Deutschland grundsätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und die zuvor angezeigten nicht operativen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Für diesen Nachweis ist die dokumentierte Vorbehandlung von Bedeutung.

Bei einzelnen Materialien und bei bestimmten Vorgehensweisen kann die Erstattung im Einzelfall gesondert zu klären sein, ebenso bei einer Wiederholungsbehandlung. Wird der Eingriff ambulant in einer Praxis vorgenommen, ist die Abrechnung eine andere als bei einem Aufenthalt in der Klinik. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte richten sich nach ihrem Tarif. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Kostenfrage vor dem Eingriff mit der Einrichtung und der Krankenkasse zu klären, insbesondere im Hinblick darauf, dass eine erneute Behandlung nach einiger Zeit erforderlich werden kann.

Einordnung des Verfahrens

Die Unterspritzung der Harnröhre mit einem stützenden Material ist kein neues Vorgehen; Versuche, den Verschluss auf diesem Weg zu unterstützen, reichen weit zurück, wobei sich die verwendeten Substanzen im Lauf der Zeit mehrfach geändert haben. Ältere Materialien wurden wegen Unverträglichkeiten oder wegen ihres Wanderns im Gewebe wieder verlassen, was die heutige Aufmerksamkeit für die Materialauswahl erklärt.

Für Patientinnen ist die entscheidende Eigenschaft des Verfahrens seine Umkehrbarkeit im weiteren Sinn: Weil kein dauerhaftes Fremdmaterial eingebracht und kein Gewebe durchtrennt wird, bleiben andere Behandlungswege später offen. Der Preis dafür ist die begrenzte Haltbarkeit des Ergebnisses. Wer eine einmalige und möglichst dauerhafte Lösung sucht, wird daher eher zu einem anderen Vorgehen beraten; wer einen größeren Eingriff vermeiden möchte oder nicht verträgt, findet in der Unterspritzung eine schonendere Möglichkeit. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein treffen, sondern hängt von Befund, Alter, Begleiterkrankungen und den Erwartungen der Patientin ab.

Quellen

  • Michel, M. S., Thüroff, J. W., Janetschek, G., Wirth, M. (Hrsg.): Die Urologie.
    ISBN: 9783662634011
  • Schmelz, H.-U., Sparwasser, C., Ruf, C., Nestler, T.: Facharztwissen Urologie.
    ISBN: 9783662744864
  • Tunn, R., Hanzal, E., Perucchini, D. (Hrsg.): Urogynäkologie in Praxis und Klinik.
    ISBN: 9783110654349
  • Kaufmann, M., Costa, S. D., Scharl, A. (Hrsg.): Die Gynäkologie.
    ISBN: 9783642209222
  • Gasser, T., Eberli, D., Thomas, C.: Basiswissen Urologie.
    ISBN: 9783662674499

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