Antirheumatika
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Antirheumatika dienen überwiegend der Schmerzlinderung bei rheumatischen Erkrankungen. So werden diese Medikamente und Arzneistoffe vor allem zur Entzündungshemmung und bei Gelenkerkrankungen eingesetzt.
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Was sind Antirheumatika?
Die meisten Antirheumatika sind Schmerzmittel, die bei rheumatischen Erkrankungen entzündungshemmend und schmerzlindernd wirken. Die symptomatisch wirkenden Antirheumatika dienen der Reduzierung der Rheumasymptome, haben aber keinen Einfluss auf Ursachen und Weiterentwicklung der die Gelenke betreffenden Entzündungskrankheit. Daneben zählen zu den Antirheumatika auch die krankheitsmodifizierenden Basismedikamente (DMARD), die den Verlauf der entzündlich-rheumatischen Erkrankung selbst beeinflussen und das Fortschreiten der Gelenkzerstörung bremsen sollen.
Ferner beeinflussen Antirheumatika den Verlauf einer degenerativen rheumatischen Erkrankung nicht; deren Beschwerden können sie jedoch ebenfalls lindern. Die nicht-steroidalen Antirheumatika werden zwar vorrangig bei rheumatischen Erkrankungen eingesetzt, wirken aber auch bei durch andere Krankheiten verursachten Entzündungen und Schmerzen sowie bei Fieber.
Der rheumatischen Erkrankung liegt ein fehlgesteuertes Immunsystem zugrunde, das Gelenke und Gewebe angreift. Eine Heilung der Rheumapatienten ist derzeit noch nicht möglich. Therapeutisches Ziel ist daher Beschwerdelinderung, z. B. durch die Einnahme von Antirheumatika und die Vermeidung weiterer Gelenkzerstörungen. Heute wird bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zusätzlich ein früher Beginn der Basistherapie angestrebt, mit dem Ziel, die Krankheitsaktivität ganz zum Stillstand zu bringen (Remission).
Anwendung, Wirkung & Gebrauch
Der Einsatz nicht-steroidaler Antirheumatika verschafft den Kranken schnelle Schmerzlinderung, sodass sich ihre Bewegungsfähigkeit rasch verbessert. Im Gegensatz zu nicht-steroidalen Antirheumatika enthalten steroidale Präparate Kortison, das zu erheblichen Nebenwirkungen führen kann. Kortisonhaltige Antirheumatika sollten deshalb immer möglichst nachrangig und behutsam dosiert eingesetzt werden.
Kortisonhaltige Antirheumatika können direkt in die Gelenke gespritzt oder in Tablettenform eingenommen werden. Nicht-steroidale Antirheumatika werden bei Arthritis, Entzündungen von Rückenwirbeln und Gicht verwendet. Auch bei Arthrose (Erkrankung aufgrund Überbelastung von Gelenken) und Weichteilrheumatismus (schmerzhafte Erkrankung von Muskeln und Bewegungsapparat) erfolgt ihr Einsatz.
Häufig wird bei der rheumatoiden Arthritis eine Kombination aus verschiedenen Medikamenten verabreicht. Dazu gehören neben den nicht-steroidalen Antirheumatika, den Kortisonpräparaten und pflanzlichen Wirkstoffen auch die sog. Basismedikamente, die nicht nur den Schmerz stillen, sondern einen Rückgang der Krankheitsaktivität bewirken sollen. Die genaue Wirkungsweise dieser die Antirheumatika ergänzenden Basismedikamente ist bei den älteren Vertretern allerdings bis heute nicht vollständig geklärt. Bei den neueren Basismedikamenten, etwa den Biologika, ist der Angriffspunkt dagegen bekannt: Sie blockieren gezielt einzelne Botenstoffe oder Zellen des Immunsystems.
Pflanzliche, natürliche & pharmazeutische Antirheumatika
Innerhalb der Gruppe der Antirheumatika lassen sich die Präparate nach ihrer stofflichen Struktur unterscheiden:
Zu den chemisch-pharmazeutischen Antirheumatika gehören die schmerzstillenden und entzündungshemmenden Propionsäureverbindungen wie z. B. Ibuprofen, das als nicht-opioides Schmerzmittel bei leichten bis mittleren Schmerzen angewandt wird.
Verbindungen aus Essigsäure wie z. B. Aceclofenac wirken stark entzündungshemmend und werden auch zur Schmerzlinderung eingesetzt. Neu entwickelt wurden die sog. selektiven Cyclooxygenase-2-Hemmer, die nur ein bestimmtes Enzym hemmen und sich damit in ihrer Wirkungsweise von anderen Antirheumatika unterscheiden.
Um den Verbrauch chemisch hergestellter Antirheumatika zu reduzieren, wird gerne auf pflanzliche Wirkstoffe zurückgegriffen. Die Knollen der Teufelskralle werden in der afrikanischen Medizin u. a. zur Behandlung von Schmerzen und Fieber verwendet. Tatsächlich ließ sich pharmakologisch eine antiarthritische, entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung dieser Pflanze nachweisen.
Im Laborversuch bewirkten Extrakte der Teufelskralle eine Hemmung des Gelenkknorpelabbaus. Die Hemmung der Prostaglandinsynthese, auf der die Wirkung chemisch hergestellter Antirheumatika beruht und aus der zugleich ein Teil ihrer Nebenwirkungen folgt, trat bei Verwendung der Teufelskralle nicht auf. Der Einsatz der Teufelskralle bietet sich vor allem bei chronischen Erkrankungen an, da erst nach dreiwöchiger Anwendung die vollständige Wirkung eintritt. Ähnliche Wirkungen entfalten die Wurzeln der Wallwurz-Pflanze.
Salicylate gehen auf die Salicylsäure zurück; Weidenrinde enthält Salicin, das im Körper zu Salicylsäure umgesetzt wird. Wegen ihrer zuweilen schlechten Verträglichkeit wird zum Teil empfohlen, auf Salicylsäure basierende Medikamente nur einzureiben, also lediglich äußerlich anzuwenden. Bekanntester Unterfall der Salicylsäure ist die Acetylsalicylsäure, die über die Entzündungshemmung hinaus auch schmerzlindernd und fiebersenkend wirkt. Als Dauertherapie rheumatischer Erkrankungen spielt die Acetylsalicylsäure heute allerdings keine Rolle mehr; sie wurde durch besser verträgliche nichtsteroidale Antirheumatika abgelöst.
Als pflanzliche Antirheumatika finden Heilkräuter z. B. als Tee, aber auch als Umschlag, Spülung, Bad oder in Salbenform Anwendung. Zu den weiteren alternativmedizinischen Mitteln, die bei Rheuma angeboten werden, zählen u. a. ätherische Öle, Schüssler-Salze, Bachblüten sowie Heilmittel nach Hildegard von Bingen; sie gehören eigenen Verfahren an. Ein Teil von ihnen wird homöopathisch potenziert und zählt arzneimittelrechtlich zu den homöopathischen Arzneimitteln, für die sich in kontrollierten Studien keine über den Placeboeffekt hinausgehende Wirkung nachweisen ließ.
Risiken & Nebenwirkungen
Mögliche Nebenwirkungen nicht-steroidaler Antirheumatika auf Blutgefäße und Herz werden derzeit noch erforscht. Es wird allerdings vermutet, dass bereits die Rheumaerkrankung zu Folgebeschwerden im Herz- und Kreislaufbereich beiträgt. Inzwischen gilt als gesichert, dass nicht-steroidale Antirheumatika selbst das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöhen können; die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat deshalb die Anwendung von Diclofenac bei Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen eingeschränkt.
Die selektiven Cyclooxygenase-2-Hemmer zeigen geringere Nebenwirkungen auf Magenschleimhäute, Wasserausscheidung und Blutgerinnung. Jedoch wird angenommen, dass sich das Herzinfarktrisiko insbesondere bei Erstanwendungen des Präparates erhöht. Der Cyclooxygenase-2-Hemmer Rofecoxib wurde 2004 weltweit vom Markt genommen, nachdem eine Langzeitstudie nach etwa 18 Monaten Anwendung eine annähernd verdoppelte Rate an Herzinfarkten und Schlaganfällen gezeigt hatte.
Kortisonhaltige Antirheumatika können Nebenwirkungen wie z. B. Muskelschwäche, Osteoporose, Glaukome (Anstieg des Augeninnendrucks), Trübungen der Augenlinse (Grauer Star), Diabetes, Immunschwäche sowie ein allgemein erhöhtes Infektionsrisiko auslösen.
Die aus der Weidenrinde abgeleitete Acetylsalicylsäure erhöht das Risiko von Magenblutungen, weil sie die Magenschleimhaut schädigt und zugleich die Blutgerinnung hemmt. Dagegen wird bei Teufelskralle und Wallwurz von guter Verträglichkeit und im Gegensatz zu chemisch-pharmazeutischen Antirheumatika von deutlich weniger Nebenwirkungen berichtet. Nebenwirkungsfrei sind sie allerdings nicht: Teufelskralle kann Magen-Darm-Beschwerden auslösen, und die Wallwurz (Beinwell) enthält Pyrrolizidinalkaloide, die die Leber schädigen können; Beinwellzubereitungen sind daher nur zur äußerlichen und nur zur zeitlich begrenzten Anwendung vorgesehen.
Rechtliche Einordnung
Zwischen den beiden großen Gruppen der Antirheumatika verläuft auch eine rechtliche Grenze. Einzelne nicht-steroidale Antirheumatika sind in kleinen Packungen ohne Rezept erhältlich, weil die Arzneimittelverschreibungsverordnung für sie eng umgrenzte Ausnahmen von der Verschreibungspflicht vorsieht. Für die Basismedikamente kennt dieselbe Verordnung keine solche Ausnahme: Wirkstoffe wie Methotrexat, Sulfasalazin, Leflunomid und Tofacitinib stehen in ihrer Anlage 1 ohne jeden Vorbehalt und sind damit durchweg rezeptpflichtig – sie greifen in das Immunsystem ein, und die Entscheidung über ihren Einsatz ist der ärztlichen Verordnung vorbehalten.
Bei den neueren Basismedikamenten kommt eine zweite Besonderheit hinzu: Diese Mittel werden nicht in Deutschland allein zugelassen. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 schreibt für Arzneimittel, die mit Hilfe rekombinanter DNS oder als monoklonale Antikörper hergestellt werden, ein zentrales europäisches Verfahren vor. Seit dem 20. Mai 2008 gilt das außerdem für Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff, deren Anwendungsgebiet eine Autoimmunerkrankung ist. Über die Zulassung eines Biologikums gegen Rheuma entscheidet daher nicht eine nationale Behörde, sondern die Europäische Kommission auf Grundlage einer Bewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur – mit der Folge, dass Fachinformation und Warnhinweise in allen Mitgliedstaaten gleich lauten.
Biologika sind keine chemisch zusammengesetzten Moleküle, sondern Eiweiße, die von lebenden Zellen hergestellt werden. Das bekommt Bedeutung, sobald der Patentschutz endet. Ein herkömmliches Generikum ist mit dem Original stoffgleich, sein Hersteller muss im Wesentlichen nur zeigen, dass es sich im Körper ebenso verhält. Für das Nachfolgepräparat eines Biologikums, ein Biosimilar, reicht das nicht: Weil sich Ausgangsstoffe und Herstellungsverfahren zwangsläufig unterscheiden, verlangt Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG eigene vorklinische oder klinische Versuche, die den Vergleich mit dem Referenzarzneimittel absichern. Die übrigen Studien aus den Unterlagen des Originals müssen dagegen nicht wiederholt werden.
Für Rheumakranke ist das mehr als eine Formalie. Biologika gehören zu den teuersten Arzneimitteln der Basistherapie, und mit dem Auslaufen der ersten Patente sind Nachfolgepräparate hinzugekommen. Sie tragen andere Handelsnamen als das Original und durchlaufen dasselbe zentrale europäische Verfahren, weil auch sie biotechnologisch hergestellt werden. Eine Packung mit unbekanntem Namen bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass sich am Wirkprinzip der Behandlung etwas geändert hat.
Traditionelle pflanzliche Arzneimittel
Pflanzliche Mittel gegen rheumatische Beschwerden werden häufig neben den chemisch hergestellten Antirheumatika ins Regal gestellt, haben aber einen anderen rechtlichen Weg hinter sich. Neben der Zulassung kennt das Arzneimittelgesetz die Registrierung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel. Wer sie beantragt, muss nach § 39b belegen, dass das Mittel seit mindestens 30 Jahren medizinisch verwendet wird, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Union, dass es unter den angegebenen Bedingungen unschädlich ist und dass seine Wirkung aufgrund der langjährigen Anwendung und Erfahrung plausibel erscheint.
Der Unterschied zur Zulassung liegt genau in diesem letzten Wort. Ein zugelassenes Arzneimittel muss seine Wirksamkeit in klinischen Prüfungen gezeigt haben; ein registriertes traditionelles pflanzliches Arzneimittel muss sie plausibel machen. Beides führt zu einer Packung in der Apotheke, und beides bedeutet, dass Qualität und Unbedenklichkeit behördlich geprüft wurden. Nur die Frage, wie gut ein Mittel wirkt, ist auf den beiden Wegen unterschiedlich weit geklärt. Wer die Packung eines pflanzlichen Rheumamittels in der Hand hält, findet den Unterschied im Kleingedruckten: Ein registriertes Präparat trägt den Hinweis, dass es sich um ein traditionelles Arzneimittel handelt, das ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das genannte Anwendungsgebiet registriert ist.
Der Traditionsweg steht zudem nicht für jedes Anwendungsgebiet offen. Die zugrunde liegende europäische Regelung lässt ihn nur für Mittel zu, die nach Zusammensetzung und Verwendungszweck dazu bestimmt sind, ohne ärztliche Aufsicht für Diagnose, Verschreibung und Überwachung angewendet zu werden. Ein registriertes pflanzliches Rheumamittel richtet sich damit von vornherein an leichtere, selbst einzuschätzende Beschwerden – nicht an die Behandlung einer entzündlich-rheumatischen Grunderkrankung, die den Verlauf der Gelenkzerstörung beeinflussen soll. Das erklärt, warum kein Basismedikament auf diesem Weg in den Handel gelangen kann.
Was sich bei den JAK-Hemmern geändert hat
Die jüngste Gruppe der Basismedikamente sind die Hemmstoffe der Januskinasen, kurz JAK-Hemmer. Anders als die Biologika werden sie nicht unter die Haut gespritzt, sondern durch den Mund eingenommen; sie blockieren die Wirkung von Enzymen, die im Entzündungsgeschehen bei rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis und juveniler idiopathischer Arthritis eine wichtige Rolle spielen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur wertete es in ihrer Zulassungsbewertung ausdrücklich als möglichen Vorteil, dass ein solches Mittel geschluckt statt gespritzt wird. Diese Einschätzung hat sich seither verschoben.
Anlass war eine Langzeitstudie zum Wirkstoff Tofacitinib bei rheumatoider Arthritis, die diesen mit TNF-alpha-Hemmern verglich. Die europäische Arzneimittelbehörde prüfte daraufhin die gesamte Gruppe und schloss das Verfahren am 23. Januar 2023 ab. Ergebnis: Tofacitinib erhöht gegenüber den TNF-alpha-Hemmern das Risiko schwerer Herz-Kreislauf-Ereignisse, von Krebserkrankungen, von Thrombosen, von schweren Infektionen und der Sterblichkeit jeder Ursache. Die Behörde übertrug diesen Befund auf alle zugelassenen JAK-Hemmer und alle ihre Anwendungsgebiete.
Praktisch bedeutet das eine Umkehr der Reihenfolge. Für vier Personengruppen sollen JAK-Hemmer nur noch zum Einsatz kommen, wenn keine geeignete Behandlungsalternative zur Verfügung steht: für Menschen ab 65 Jahren, für Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Ereignisse, für Raucher und langjährige frühere Raucher sowie für Menschen mit erhöhtem Krebsrisiko. Bei weiteren Risikofaktoren für Blutgerinnsel in Lunge und tiefen Venen ist Vorsicht geboten. Ein Mittel, das zuvor als naheliegender nächster Schritt galt, steht damit für einen erheblichen Teil der Betroffenen wieder hinten in der Reihe.
Der Vorgang zeigt zugleich, wie Arzneimittelsicherheit arbeitet. Untersucht wurde ein einzelner Wirkstoff, gewarnt wird vor einer ganzen Gruppe. Dahinter steht die Annahme, dass Stoffe mit demselben Angriffspunkt auch dieselben Risiken tragen, solange nichts anderes gezeigt ist. Bei den nicht-steroidalen Antirheumatika ist die Behörde ebenso vorgegangen: Überprüfungen in den Jahren 2005, 2006 und 2012 führten zu einer Warnung für die gesamte Gruppe, die seither in der Produktinformation jedes einzelnen Präparats steht. Für Betroffene heißt das, dass ein Warnhinweis im Beipackzettel nicht zwingend auf Untersuchungen zu genau diesem Mittel zurückgeht, sondern auf das Wirkprinzip, das es mit anderen teilt.
Was der Begriff nicht verrät
„Antirheumatikum“ ist eine Bezeichnung nach dem Verwendungszweck, nicht nach der Stoffgruppe. Derselbe Wirkstoff heißt je nach Anwendungsgebiet anders: Ein nicht-steroidales Antirheumatikum ist bei Kopfschmerzen ein Schmerzmittel, bei Fieber ein fiebersenkendes Mittel und bei einer Sportverletzung ein Entzündungshemmer – der Stoff bleibt derselbe. Umgekehrt reicht die Gruppe der Basismedikamente weit über das Fachgebiet der Rheumatologie hinaus.
Wie weit, zeigt die Liste der Anwendungsgebiete, für die JAK-Hemmer in Europa zugelassen sind: rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis und axiale Spondyloarthritis, daneben aber auch Colitis ulcerosa, Neurodermitis und der kreisrunde Haarausfall. Der gemeinsame Nenner dieser Erkrankungen ist nicht das Gelenk, sondern ein fehlgeleitetes Immunsystem. Wer ein Antirheumatikum verordnet bekommt, erhält deshalb nicht selten ein Mittel, dessen Beipackzettel Erkrankungen nennt, die mit Rheuma auf den ersten Blick nichts zu tun haben.
Quellen
- Geisslinger, G., Gudermann, T., Hinz, B., et al.: Mutschler Arzneimittelwirkungen.
ISBN: 9783804746541
- Aktories, K., Flockerzi, V., Förstermann, U., et al. (Hrsg.): Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie.
ISBN: 9783437061257
- Hettenkofer, H.-J., Schneider, M., Braun, J. (Hrsg.): Rheumatologie.
ISBN: 9783136578063
- Distler, J. H. W. (Hrsg.): Therapie-Handbuch Rheumatologie und Immunologie.
ISBN: 9783437238840
- Manger, B., Schulze-Koops, H. (Hrsg.): Checkliste Rheumatologie.
ISBN: 9783131516848
