Schwangerschaftsvorsorge

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Schwangerschaftsvorsorge ist ein präventives Gesundheitsangebot für schwangere Frauen. Es besteht aus Vorsorgeuntersuchungen und optionalen Zusatz-Untersuchungen für Frauen in Risikogruppen. Die Schwangerschaftsvorsorge beginnt ab der ärztlichen Feststellung der Schwangerschaft und endet kurz vor der Geburt des Babys, um von der Nachsorge für Frau und Kind abgelöst zu werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Schwangerschaftsvorsorge?

Schwangerschaftsvorsorge
Die Schwangerschaftsvorsorge ist ein präventives Gesundheitsangebot für schwangere Frauen. Es besteht aus Vorsorgeuntersuchungen und optionalen Zusatz-Untersuchungen für Frauen in Risikogruppen.

Die Schwangerschaftsvorsorge ist ein freiwilliges, aber empfohlenes Vorsorgeprogramm für schwangere Frauen. Es handelt sich um routinemäßige Untersuchungen, die durch freiwillige Zusatzuntersuchungen bei Bedarf ergänzt werden können. Zahl und Zeitpunkt der Routineuntersuchungen geben die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vor: Bis zur 32. Schwangerschaftswoche findet in der Regel alle vier Wochen eine Untersuchung statt, danach alle zwei Wochen; hinzu kommen drei Ultraschall-Screenings um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche.

Die Schwangerschaftsvorsorge wird vollständig von der Krankenkasse übernommen - es sei denn, die Frau wünscht eine weitere Untersuchung außerhalb der Routine- und freiwilligen Angebote. Es besteht kein Zwang, die routinemäßigen Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge wahrzunehmen; eine rechtliche Pflicht zur Teilnahme gibt es in Deutschland nicht. Ist die Frau berufstätig, muss ihr Arbeitgeber sie für die Zeit jeder Schwangerschaftsvorsorge von der Arbeit freistellen.

Untersucht werden dabei Größe, Wachstum und Entwicklung des Kindes, weiterhin wird sein allgemeiner Gesundheitszustand untersucht. Zur Vorsorge für die Frau tragen Gespräche mit dem Arzt, Gewichts- und Blutdruckmessung sowie Blutentnahmen und Urinproben bei. Im Rahmen der freiwilligen Untersuchungen wird im Einzelfall auf Erbkrankheiten des Kindes getestet. Weiterhin dient die Schwangerschaftsvorsorge der werdenden Mutter als Gelegenheit, individuelle Fragen an den betreuenden Gynäkologen zu stellen.

Den organisatorischen Rahmen bildet ein Vorsorgeheft, der Mutterpass, den die Praxis bei der ersten Untersuchung ausstellt. Darin werden alle Befunde festgehalten: Laborwerte, Blutdruck und Gewicht, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen, besondere Risiken sowie der errechnete Geburtstermin. Die Schwangere sollte das Heft ständig bei sich tragen, damit auch eine fremde Klinik im Notfall sofort auf die Vorgeschichte zugreifen kann. Nach der Entbindung werden dort noch die Untersuchungen des Wochenbetts eingetragen; anschließend verbleibt der Pass bei der Frau und ist auch für spätere Schwangerschaften eine wichtige Unterlage.

Die Betreuung muss nicht durchgehend in einer Hand liegen. In Deutschland dürfen sowohl Gynäkologen als auch Hebammen die Vorsorgeuntersuchungen durchführen, und viele Frauen nehmen beide Angebote im Wechsel wahr. Der Hebamme sind dabei allerdings nicht alle Aufgaben übertragen: Die Feststellung der Schwangerschaft, die Ultraschall-Screenings und das weitere Vorgehen bei einem auffälligen Befund bleiben der ärztlichen Seite vorbehalten. Ergeben sich Hinweise auf eine Risikoschwangerschaft, geht die Betreuung ohnehin in ärztliche Verantwortung über.

Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch. Erfragt werden frühere Schwangerschaften und Geburten, chronische Erkrankungen wie Bluthochdruck, Erkrankungen der Schilddrüse oder ein Diabetes mellitus, Erbkrankheiten in der Familie, die Einnahme von Medikamenten sowie der Umgang mit Tabak und Alkohol. Aus diesen Angaben ergibt sich, ob die Schwangerschaft von vornherein als Risikoschwangerschaft geführt wird und welche zusätzlichen Untersuchungen sinnvoll sind. Ebenfalls beim ersten Termin wird der voraussichtliche Geburtstermin bestimmt: zunächst rechnerisch anhand der letzten Regelblutung, später anhand der Ultraschallmessungen des Kindes, die in der Frühschwangerschaft am zuverlässigsten sind.

Bei einem regelrechten Verlauf kommen auf diese Weise gut zehn Termine zusammen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, rücken die Kontrollen enger zusammen, weil dann die Versorgung des Kindes über die Plazenta engmaschiger beurteilt werden muss. An die Vorsorge schließt sich unmittelbar die Nachsorge an: Die Frau wird im Wochenbett weiter betreut, meist durch eine Hebamme, und für das Neugeborene beginnt mit den Untersuchungen kurz nach der Geburt eine eigene Reihe von Vorsorgeterminen.

Funktion, Wirkung & Ziele

Die meisten Schwangerschaften verlaufen ohne größere Probleme; kleine Schwierigkeiten lassen sich bei frühzeitiger Erkennung oft einfacher behandeln, als wenn sie erst später festgestellt würden. Deswegen dient die Schwangerschaftsvorsorge hauptsächlich der Früherkennung von Risikoschwangerschaften, gesundheitlichen Problemen von Mutter und Kind und natürlich auch der Erkennung von Erbkrankheiten oder angeborenen Störungen des Kindes. Zum Einsatz kommen dabei bei den Routine-Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge folgende Verfahren:

  • Blutentnahme (Blutwerte, Test auf Mangelerscheinungen, Röteln-Test)
  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes
  • Gewichtskontrolle der Mutter
  • Untersuchung der kindlichen Herztöne

Mehr ist in der Regel nicht erforderlich. Kurz vor der Geburt wird der Gynäkologe mit der Frau über die Geburt sprechen, sie auf diese vorbereiten und gegebenenfalls eine Empfehlung für einen Kaiserschnitt aussprechen. Bei Vorliegen einer Risikoschwangerschaft der Mutter, etwa durch das Alter der Frau, einen Schwangerschaftsdiabetes oder vorangegangene schwierige Schwangerschaften, kommen weitere Untersuchungen in Frage, um dadurch auftretende Risiken zu erkennen und auszuschließen:

Ein Teil dieser Untersuchungen dient der frühzeitigen Erkennung von Chromosomenstörungen wie Trisomie 21. Ein höheres Alter der Schwangeren allein begründet eine solche Untersuchung nach den Mutterschafts-Richtlinien allerdings nicht; sie setzt voraus, dass die Frau sich nach ärztlicher Beratung mit ihrer eigenen Situation auseinandersetzen möchte. Lange Zeit wurde dafür vor allem der Triple-Test angeboten. Heute wird stattdessen der nicht invasive Pränataltest (NIPT) bevorzugt, bei dem kindliche Erbsubstanz aus dem Blut der Mutter untersucht wird; seit Juli 2022 übernehmen die Krankenkassen ihn in begründeten Einzelfällen. Ein auffälliges Ergebnis dieser Bluttests ist allerdings nur ein Hinweis und muss durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie bestätigt werden. In Ausnahmefällen können sich Eltern noch für eine späte Abtreibung eines erbkranken Kindes entscheiden, wenn dadurch seine und ihre Lebensqualität massiv eingeschränkt oder das Kind überhaupt nicht lebensfähig wäre.

Derartige Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge ermöglichen die Erkennung und erlauben es den Eltern im Ernstfall, eine Entscheidung zu treffen. Weiterhin kann festgestellt werden, ob die Mutter Impfungen benötigt, um Antikörper gegen für sie und das Kind gefährliche Erkrankungen zu bilden, falls eine vorherige Impfung keinen Schutz mehr bietet.

Der einzelne Vorsorgetermin folgt einem festen Muster und dauert meist nur wenige Minuten, sofern nichts Auffälliges dazwischenkommt. Gemessen werden Blutdruck und Gewicht, der Urin wird auf Eiweiß, Zucker und Hinweise auf einen Harnwegsinfekt geprüft, und der Arzt oder die Hebamme tastet den Stand der Gebärmutter ab, um das Wachstum des Kindes zu verfolgen. Zu Beginn der Schwangerschaft kommt aus derselben Urinprobe einmalig eine Untersuchung auf Chlamydien hinzu, weil eine unbemerkte Infektion eine Frühgeburt begünstigen und beim Neugeborenen eine Bindehaut- oder Lungenentzündung auslösen kann. Ab der zweiten Schwangerschaftshälfte kommen das Abhören der kindlichen Herztöne und die Beurteilung der Kindslage hinzu. Den Abschluss bildet jeweils ein Gespräch über Beschwerden, Kindsbewegungen und offene Fragen.

Die Blutuntersuchungen verteilen sich über die Schwangerschaft. Zu Beginn werden die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt sowie ein Antikörper-Suchtest durchgeführt; ist die Frau rhesusnegativ, lässt sich daraus ableiten, ob eine vorbeugende Antikörpergabe nötig wird, die eine Unverträglichkeit zwischen mütterlichem und kindlichem Blut verhindern soll. Geprüft wird außerdem der Immunschutz gegen Röteln, dazu kommen eine Suchreaktion auf Syphilis und das Angebot eines HIV-Tests, der nur mit Zustimmung der Frau erfolgt. Der Wert des roten Blutfarbstoffs Hämoglobin wird mehrfach kontrolliert, weil ein Eisenmangel in der Schwangerschaft häufig ist und zu einer Blutarmut führen kann. Gegen Ende der Schwangerschaft wird auf eine Infektion mit Hepatitis B getestet, damit das Kind unmittelbar nach der Geburt geschützt werden kann. Zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche steht ein Suchtest auf einen Schwangerschaftsdiabetes an: Die Frau trinkt eine Zuckerlösung, anschließend wird der Blutzucker gemessen; fällt der Wert auffällig aus, folgt ein ausführlicherer Zuckerbelastungstest.

Die drei Ultraschall-Screenings haben jeweils einen eigenen Schwerpunkt. Das erste klärt, ob die Schwangerschaft in der Gebärmutter liegt, wie viele Kinder zu erwarten sind und ob eine Herzaktion nachweisbar ist. Das zweite richtet sich auf die Entwicklung der Organe; die Frau kann hier zwischen einer einfachen und einer erweiterten Untersuchung wählen. Das dritte beurteilt Wachstum, Lage des Kindes, Fruchtwassermenge und Sitz der Plazenta. Eine Kardiotokographie, also die gleichzeitige Aufzeichnung von kindlichen Herztönen und Wehentätigkeit, gehört bei unauffälligem Verlauf nicht zum Routineprogramm, sondern wird bei bestimmten Anlässen eingesetzt, etwa bei vorzeitiger Wehentätigkeit, auffälligen Herztönen oder nach Überschreiten des errechneten Termins.

Ein wesentliches Ziel dieser wiederkehrenden Messungen ist es, Entwicklungen zu erkennen, die zunächst unbemerkt bleiben. Steigender Blutdruck zusammen mit Eiweiß im Urin kann auf eine Präeklampsie hindeuten, eine schwangerschaftsspezifische Erkrankung, die unbehandelt Mutter und Kind gefährdet. Ein zurückbleibendes Wachstum kann auf eine unzureichende Versorgung über die Plazenta hinweisen. Auch eine Beckenendlage fällt bei den späten Untersuchungen auf und lässt sich rechtzeitig mit der Frau besprechen, ebenso ein Verdacht auf eine drohende Frühgeburt. Neben der Diagnostik hat die Vorsorge eine beratende Aufgabe: Es geht um Ernährung, um den Verzicht auf Alkohol und Tabak, um die Einnahme von Folsäure in der Frühschwangerschaft, um Reisen und Sport, um die Wahl des Geburtsorts, um einen Kurs zur Geburtsvorbereitung und um die Frage, wann sich die Frau um eine Hebamme für das Wochenbett kümmern sollte.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

Die meisten Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge sind für Mutter und Kind vollkommen ungefährlich. Das gilt für alle Untersuchungsverfahren der regulären Schwangerschaftsvorsorge. Ein Teil der weiterführenden Pränataldiagnostik wird dagegen nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten und selbst bezahlt; liegt eine medizinische Indikation vor, übernimmt die Krankenkasse auch die invasiven Untersuchungen.

Lediglich unangenehm können manche Untersuchungen sein, etwa der Abstrich oder die Blutentnahme - hierbei ist es wichtig für die Frau, einen Gynäkologen aufzusuchen, zu dem sie Vertrauen hat. Bestenfalls kann dieser sie auch durch die Geburt begleiten, da er sie bis dahin schon kennt und ihren gesundheitlichen Zustand in den vergangenen Monaten überwacht hat. Bei den IGeL-Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge bestehen dagegen je nach Untersuchung Risiken für Mutter und Kind, über die die Schwangere im Einzelfall aufgeklärt wird. Einige Verfahren der Pränataldiagnostik, etwa die Fruchtwasseruntersuchung, sind invasiv.

Bei dieser beispielsweise wird mit einer Nadel die Gebärmutter punktiert und Fruchtwasser aus der Fruchtblase entnommen; Risiken könnten das Auslaufen von Fruchtwasser, Heilungskomplikationen der Einstichstelle und in extrem seltenen Fällen Verletzungen des Kindes sein. Das bedeutsamste Risiko ist eine durch den Eingriff ausgelöste Fehlgeburt. Neuere Auswertungen großer Fallzahlen beziffern das zusätzliche, allein durch den Eingriff bedingte Risiko auf etwa 0,1 bis 0,3 Prozent; ältere Angaben lagen mit rund 0,5 bis 1 Prozent deutlich höher. Deswegen wird bei diesen Verfahren der Schwangerschaftsvorsorge Nutzen und Risiko abgewogen und der Gynäkologe spricht anschließend eine Empfehlung aus, nach der sich die Frau richten kann. Selbstverständlich kann die Frau jede Untersuchung der Schwangerschaftsvorsorge auch ablehnen, sei es eine zusätzliche Leistung oder ein Teil der Routine, wenn sie diese gar nicht in Kauf nehmen möchte.

Liegt allerdings keine Risikoschwangerschaft vor oder rät der Gynäkologe nicht ausdrücklich zu einer potenziell risikoreichen Untersuchung, ist die Schwangerschaftsvorsorge für Mutter und Kind sehr risikoarm. Weiterhin kann die Schwangerschaftsvorsorge gefährliche Entwicklungen wie den Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig erkennbar machen, damit eine Behandlung in die Wege geleitet werden kann und Gesundheit oder Leben von Mutter und Kind nicht mehr auf dem Spiel stehen.

Neben den körperlichen Risiken der invasiven Verfahren steht eine Belastung anderer Art: die Zeit zwischen einem auffälligen Befund und seiner Abklärung. Bluttests wie der nicht invasive Pränataltest liefern eine Wahrscheinlichkeit, keine Diagnose, und gerade bei den selteneren Chromosomenstörungen ist ein auffälliges Ergebnis vergleichsweise oft ein Fehlalarm. Bis eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie Klarheit schafft, vergehen Tage bis Wochen, in denen die Eltern mit einem Verdacht leben. Vor und nach einer solchen Untersuchung ist deshalb eine Beratung vorgeschrieben, die sich nicht auf die Technik beschränkt, sondern auch die möglichen Folgen des Ergebnisses zum Thema macht. Zu dieser Beratung gehört ausdrücklich, dass die Frau eine Untersuchung ablehnen und auf ein bereits erhobenes Ergebnis verzichten kann.

Kritisch gesehen werden Untersuchungen, die über den begründeten Anlass hinausgehen. Wird ein Test ohne konkreten Verdacht bei sehr vielen Schwangeren eingesetzt, steigt zwangsläufig auch die Zahl der falsch auffälligen Ergebnisse, und jedes davon zieht weitere Diagnostik nach sich. Ein Teil der als individuelle Gesundheitsleistung angebotenen Zusatzuntersuchungen bringt der einzelnen Frau daher keinen erkennbaren Vorteil. Ausdrücklich unterbunden hat der Gesetzgeber das sogenannte Babyfernsehen: Die Strahlenschutzverordnung untersagt seit Anfang 2021 die Anwendung von Ultraschall am ungeborenen Kind außerhalb einer medizinischen Indikation. Maßgeblich dafür ist nicht ein nachgewiesener Schaden, sondern der Grundsatz, eine Untersuchung nur bei medizinischem Anlass durchzuführen.

Schließlich hat die Schwangerschaftsvorsorge Grenzen, die auch bei sorgfältiger Durchführung bestehen bleiben. Nicht jede Fehlbildung ist im Ultraschall sichtbar, nicht jede Komplikation kündigt sich rechtzeitig an, und ein unauffälliger Befund ist keine Garantie für einen unauffälligen weiteren Verlauf. Die Untersuchungen ersetzen deshalb nicht die Aufmerksamkeit der Frau für den eigenen Körper: Anhaltende Bauchschmerzen, Blutungen, ein Abgang von Fruchtwasser, deutlich nachlassende Kindsbewegungen, starke Kopfschmerzen oder plötzliche Wassereinlagerungen sind Anlass, sich unabhängig vom nächsten Vorsorgetermin vorzustellen.

Quellen

  • Kaisenberg, C. von, Klaritsch, P., Hösli-Krais, I. (Hrsg.): Die Geburtshilfe.
    ISBN: 9783662635056
  • Kainer, F. (Hrsg.): Facharztwissen Geburtsmedizin.
    ISBN: 9783437210976
  • Stiefel, A., Brendel, K., Bauer, N. H. (Hrsg.): Hebammenkunde.
    ISBN: 9783132404502
  • Gembruch, U., Hecher, K., Steiner, H. (Hrsg.): Ultraschalldiagnostik in Geburtshilfe und Gynäkologie.
    ISBN: 9783662673720
  • Weyerstahl, T., Stauber, M.: Duale Reihe Gynäkologie und Geburtshilfe.
    ISBN: 9783132411012

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