Bewegungseinschränkung

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Bewegungseinschränkung kennzeichnet eine vorrübergehende oder dauerhafte Störung der Funktionalität des Skelett- und Bewegungsapparates. Man unterscheidet zwischen einer aktiven und einer passiven Form. Die Bewegungseinschränkung ist keine Krankheit im eigentlichen Sinne, sondern eine Folge von Erkrankungen, Verletzungen, Operationen als auch des natürlichen Alterungsprozesses.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Bewegungseinschränkung?

Eine Bewegungseinschränkung ist gekennzeichnet durch eine teilweise oder vollständige Funktionsstörung des knöchernen Bewegungsapparates als auch des Weichgewebes.

Eine Bewegungseinschränkung ist gekennzeichnet durch eine teilweise oder vollständige Funktionsstörung des knöchernen Bewegungsapparates als auch des Weichgewebes. Es wird hierbei unterschieden zwischen einer Bewegungseinschränkung mit einem aktiven und einem passiven Bewegungsumfang. Bei einer Schulterverletzung kann z. B. eine aktive Einschränkung vorliegen, wenn der untersuchende Arzt den Arm des Patienten bewegt. Es kann aber trotzdem ein völlig normaler Bewegungsumfang der Schulter vorliegen.

Bei einer Bewegungseinschränkung muss auch nicht immer das Gelenk selbst betroffen sein. Zum Beispiel bei Verletzungen der Bänder und Sehnen am Sprunggelenk ist das Gelenk selbst völlig funktionstüchtig und in normalem Umfang beweglich. Jedoch durch die Verletzungen im Weichteilgewebe ist der Bewegungsumfang stark eingeschränkt. Folgende Gelenke sind häufig durch eine Bewegungseinschränkung betroffen: Schulter, Hüfte, Knie, Sprunggelenk und Ellenbogen.

Ursachen

Die Ursachen einer Bewegungseinschränkung sind sehr vielfältig. Oftmals sind Verletzungen wie z. B. eine Fraktur oder eine Bänderdehnung am Sprunggelenk der Grund der Störung.

Des Weiteren gibt es Krankheiten, die zur Folge haben, dass sich die Beweglichkeit der Gelenke im Verlauf verschlechtert. Rheuma, Arthrose, Wirbelsäulenerkrankungen und Osteoporose haben eine negative Auswirkung auf den Zustand der Knochen. Ablagerungen als auch starke Abnutzungen in den Gelenken führen oftmals zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung. Auch neurologische Krankheiten haben Einfluss auf die Beweglichkeit. Schlaganfall, Parkinson und Multiple Sklerose haben erheblichen Einfluss auf die Funktion des Skelett- und Bewegungsapparates.

Bewegungseinschränkungen können auch schon im Kindesalter auftreten. Liegt eine motorische und/oder neurologische Störung in der frühkindlichen Entwicklung vor, kann dies zu vorrübergehenden als auch zu chronischen Bewegungseinschränkungen führen.

Weitere Faktoren, die die Beweglichkeit einschränken können, sind Übergewicht, natürlicher Alterungsprozess, Medikamente, Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie Krebs. Des Weiteren können auch Operationen eine Bewegungseinschränkung nach sich ziehen.


Krankheiten mit diesem Symptom

Diagnose & Verlauf

Die Bewegungseinschränkung wird durch den Orthopäden diagnostiziert. Neben einer ausführlichen Anamnese erfolgt eine körperliche Untersuchung über den Allgemeinzustand. Die Beweglichkeit wird mithilfe des sog. NNM, der Neutral-Null-Methode, ermittelt. Das Ausmaß der Beweglichkeit eines Gelenks wird in Winkelgraden gemessen. Der orthopädische Bewertungs- und Dokumentationsindex gibt wieder, in welchem Umfang bzw. Ausmaß sich die einzelnen Gelenke des Körpers bewegen lassen.

Der Orthopäde weist den Patienten an sich in eine bestimmte Richtung zu bewegen. Der Arzt misst hierbei den Bewegungsradius des Gelenks und vergleicht diesen mit den Richtwerten aus den Tabellen. Dadurch lässt sich feststellen, inwieweit eine Bewegungseinschränkung vorliegt.

Da die Ursachen für eine Bewegungseinschränkung sehr vielfältig sind, muss vor allem bei Verletzungen eine radiologische Diagnostik eingesetzt werden. Mithilfe von Röntgen, Ultraschall, CT und MRT kann man erkennen, ob mechanische Störungen die Ursache sind und in welchem Umfang das Gelenk davon betroffen ist.

Der Verlauf einer Bewegungseinschränkung hängt davon ab, welche Ursache diese hat. Basiert diese auf einer Verletzung wie z.B. Bänderriss, so ist nach wenigen Wochen die vollständige Beweglichkeit wieder hergestellt. Ist die Bewegungseinschränkung Folge einer Erkrankung wirkt sich dies erheblich auf den Verlauf aus. Vorrübergehende Störungen lassen sich in der Regel innerhalb weniger Wochen oder Monate beseitigen. Bei dauerhaften Störungen entwickelt sich die Bewegungsstörung oftmals parallel zur Grunderkrankung. Je weiter diese fortschreitet, desto ausgeprägter wird die Bewegungseinschränkung.

Komplikationen

Die Bewegungseinschränkung kann dauerhaft sein, sie kann aber wieder vorbeigehen. Es ist immer eine Störung des Bewegungsapparates, hier unterscheidet die Medizin zwischen einer aktiven und passiven Form. Es ist keine Krankheit an sich, es ist mehr die Folge einer Krankheit, einer Verletzung oder eine Alterserscheinung.

Bei einer Bewegungseinschränkung ist die Funktion des Skeletts nicht mehr gegeben, es können allerdings auch Weichteile betroffen sein. Es muss nicht direkt am Gelenk eine Verletzung vorliegen, auch Sehnen oder Bänder können es vollkommen bewegungsunfähig machen. Häufig betroffen ist das Knie-, Sprung-, Hüftgelenk oder der Ellenbogen. Die Ursachen sind sehr vielfältig, in jungen Jahren ist die Bewegungseinschränkung meist durch eine Fraktur oder Bänderdehnung entstanden. Aber auch Krankheiten haben sehr negative Auswirkungen, Erkrankungen der Wirbelsäule und Osteoporose wären hier zu nennen.

Bei älteren Menschen sorgen oft Ablagerungen oder Abnutzungen zu einer Bewegungseinschränkung, aber auch Schlaganfälle, Parkinson oder Multiple Sklerose führen oft zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung. Manchmal wird die Bewegungseinschränkung schon im Kindesalter festgestellt, meist liegt eine frühkindliche Entwicklungsstörung vor. Natürlich kann auch Übergewicht die Beweglichkeit erheblich einschränken und der natürliche Alterungsprozess kann auch nicht aufgehalten werden. Alkohol, Drogen, Medikamente können ebenfalls zu einer Bewegungseinschränkung führen und nicht selten wird nach einer OP oder während einer Krebsbehandlung die Bewegung eingeschränkt.

Wann sollte man zum Arzt gehen?

Kleine Bewegungseinschränkungen kennen die meisten Menschen recht gut. Jeder hat gelegentlich eine Blockade. Oft knackt ein Gelenk, weil es sich verkantet hat. Eine größere Bewegungseinschränkung, die zudem länger dauert, sollte der Betroffene mit seinem Arzt besprechen. Die meisten Probleme sind orthopädischer Natur.

Wenn wir viel sitzen, kann es zu Einschränkungen des Bewegungsapparates kommen. Sehnen und Muskeln verziehen und verkürzen sich, andere werden pausenlos überdehnt. Der Hausarzt wird an den Orthopäden überweisen, auch Chiropraktiker sind hier gefragt. Bewegungseinschränkungen können auch nach dem Sport eintreten, beispielsweise wegen eines Muskelkaters. Dafür brauchen sportive Menschen normalerweise keinen Arzt. Sie wissen, dass der Muskelkater wieder vergeht. Anders sieht es bei Unfällen aus. Manche Einschränkung tritt als Folge einer Prellung auf, die schmerzhafter sein kann als ein Bruch. Sie dauert auch häufig länger. Worum es sich handelt, wird der Arzt feststellen.

Manche Einschränkungen sind besonders im Auge zu behalten. Im Zweifelsfall sollte der Arzt einmal öfter als zu wenig aufgesucht werden. So ist die Halswirbelsäule eine sensible Stelle, dasselbe gilt für den unteren Rücken. Das Alter sorgt ebenso für Blockaden wie ein Bandscheibenvorfall. Ob kleiner Fußzeh oder Schultergelenk: In vielen Fällen werden Röntgenbilder erstellt, mancher wird in der sogenannten "Röhre" (dem MRT-Gerät oder Kernspintomographen) untersucht.

Behandlung & Therapie

Die Behandlung der Bewegungseinschränkung beginnt mit der Ergründung der Ursache. Liegt eine Diagnose vor, so kann die Erkrankung oder Verletzung behandelt werden, die eine Bewegungseinschränkung zur Folge hat.

Um den Verlauf einer Bewegungseinschränkung zu verkürzen bzw. zu verlangsamen, ist es notwendig, dass man sich bzw. den betroffenen Körperbereich bewegt. Krankengymnastik, Ergotherapie und Muskelaufbautraining werden zusammen mit anderen physikalischen Therapieformen wie z.B. Reizstromtherapie eingesetzt, um die Beweglichkeit wieder herzustellen oder zu verbessern.

Wichtig bei Bewegungseinschränkungen ist, dass mit den Maßnahmen sofort begonnen wird. Durch eine Schonung können sich Fehlhaltungen entwickeln, die zu Fehlbelastungen anderer Körperregionen führen können. Es gibt das Sprichwort: Wer rastet, der rostet. Liegt eine Bewegungseinschränkung vor, so ist es unbedingt erforderlich das Gelenk mobil zu halten. Je länger man ein Gelenk nicht bewegt, desto schwieriger wird es, die Beweglichkeit wieder herzustellen. Um die Mobilität wieder herzustellen bzw. zu verbessern, kann auch auf ergänzende Hilfsmittel gesetzt werden wie z. B. Gehstütze, Rollstuhl und Gehwagen.

Aussicht & Prognose

Die weiteren Aussichten bei einer Bewegungseinschränkung hängen stark von der Art und Schwere der Einschränkung ab. Daher ist keine allgemeine Vorhersage bei diesem Symptom möglich. In einigen Fällen führt eine Bewegungseinschränkung zu psychischen Problemen. Der Patient klagt beispielsweise über ein vermindertes Selbstwertgefühl. Psychische Probleme treten eher bei Menschen auf, bei denen die Bewegungseinschränkung plötzlich eintritt und nicht schon seit der Geburt vorhanden ist. In diesem Fall ist die Behandlung bei einem Psychologen möglich.

Die Behandlung der Bewegungseinschränkung selbst ist nicht in jedem Fall möglich. Oft helfen Physiotherapien oder Bewegungstherapien, um die Bewegungseinschränkung zu bekämpfen. In vielen Fällen müssen Grundbewegungen neu erlernt werden, was vor allem Erwachsenen Menschen relativ schwer fällt. Falls allerdings keine Nerven beschädigt sind, kann die Bewegungseinschränkung relativ gut behandelt werden.

Tritt die Einschränkung nach einem Knochenbruch auf, so verläuft die Behandlung in den meisten Fällen mit Erfolg und der Patient kann sich danach wieder bewegen. Bei Verletzungen des Rückenmarks oder der Wirbelsäule ist oft keine Behandlung möglich.


Vorbeugung

Einer Bewegungseinschränkung in Folge von Verletzungen und anderen Erkrankungen kann man nicht bzw. nur bedingt vorbeugen. Erkrankt man an einer Krankheit, die im späteren Verlauf Bewegungseinschränkungen zur Folge haben wird, so sollten von Beginn an Maßnahmen wie Krankengymnastik, Bewegungstherapien und adäquate sportliche Betätigung ergriffen werden.

Adäquate vorbeugende Maßnahmen können körperliche Betätigungen im Sinne von Schwimmen, Radfahren, usw. sein. Mithilfe von gezielten sportlichen Übungen als auch durch prophylaktische Physiotherapie werden die Muskeln aufgebaut, welche die Gelenke unterstützen und fixieren. Auf diese Weise sind die Gelenke weniger anfällig für Verletzungen, so dass es erst gar nicht zu einer Bewegungseinschränkung kommen muss.

Das können Sie selbst tun

Bewegungseinschränkungen umfassen zahlreiche Krankheitsbilder. Betroffene können bestimmte Bewegungen, beispielsweise Strecken des Armes in eine Richtung, nicht mehr vollständig oder gar nicht ausführen. Dauern die Beschwerden länger als eine Woche an, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Ist die Einschränkung die Folge einer jahrelangen Fehlbelastung, muss die Ursache beseitigt werden.

Zunächst ist Schonung wichtig. Bei Schulter- und Armschmerzen darf der Betroffene nichts Schweres heben, bis die Entzündung zurückgegangen ist. Bei Bewegungseinschränkungen nach Operationen wird die Beweglichkeit ebenfalls vorsichtig gesteigert. Massagen können die Durchblutung fördern und Schwellungen abklingen lassen. Auch warme Vollbäder und Infrarotbestrahlung können Verspannungen lösen und mehr Beweglichkeit bringen. Es ist nicht ratsam, diese zu erzwingen. Vielmehr muss sie langsam und stufenweise wiederhergestellt werden.

Selten ist die Bewegungseinschränkung Folge einer Muskelschwäche. Oft sind verspannte Gegenspielermuskeln, die Atagonisten, der Grund. Sie können zum Beispiel durch Untätigkeit verkürzt sein und müssen nun trainiert werden. Gegen Entzündungen helfen zum Beispiel Fangopackungen, entzündungshemmende Salben verbessern die Beschwerden ebenfalls. Ein starres, schlecht durchblutetes Bindegewebe kann die gleichen Beschwerden hervorrufen und lässt sich durch gezielte Massagen beheben. Das kann der Betroffene nach Schulung durch einen Physiotherapeuten selbst übernehmen. Eine Selbsthilfegruppe bietet Unterstützung und Trost und kann die Lebensqualität erhöhen. Hier bekommen Betroffene viele Informationen zu ihrem Krankheitsbild.

Quellen

  • Breusch, S., et al.: Klinikleitfaden Orthopädie, Unfallchirurgie. Urban & Fischer, München 2013
  • Imhoff, A. B., et al.: Checkliste Orthopädie. Thieme, Stuttgart 2014
  • Wessinghage, D., Leeb, I.: Ärztlicher Ratgeber: Arthrose. Wort & Bild, Baierbrunn 2004

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