Oralchirurgie

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Das Fachgebiet der Oralchirurgie, das ein Teilgebiet der Zahnmedizin ist, umfasst ein großes Spektrum an Behandlungen im Mundbereich. Welche Beschwerden werden behandelt? Welche Verfahren zur Heilung einer Erkrankung im Mundbereich umfasst es?

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Oralchirurgie?

Oralchirurgie
Vorwiegend befasst sich diese Art der Chirurgie mit den chirurgischen Eingriffen im Mundbereich.

Die Oralchirurgie gehört zum Gebiet der Zahnmedizin. Vorwiegend befasst sich diese Art der Chirurgie mit den chirurgischen Eingriffen im Mundbereich. Auch werden Frakturen und Verrenkungen im oralen Bereich behandelt. Die Behandlung umfasst ebenso eine ausreichende Diagnostik, die von einem Fachzahnarzt durchgeführt wird.

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin kann im Anschluss eine vierjährige Weiterbildung absolviert werden. Nach der bestandenen fachzahnärztlichen Prüfung an der zuständigen Landeszahnärztekammer trägt der Zahnarzt die Bezeichnung Fachzahnarzt für Oralchirurgie.

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt ist in Deutschland Sache der Zahnärztekammern der Länder. Die Bundeszahnärztekammer führt bundesweit drei zahnärztliche Weiterbildungsgebiete auf: die Oralchirurgie, die Kieferorthopädie und das Öffentliche Gesundheitswesen. Als Orientierung dient eine Muster-Weiterbildungsordnung; verbindlich sind jedoch die Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landeszahnärztekammer, weshalb sich Einzelheiten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.

Vorausgesetzt wird stets das abgeschlossene Studium der Zahnmedizin. Dessen Rahmen gibt die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vor: Sie sieht ein Studium von 5000 Stunden und fünf Jahren Dauer vor, dazu einen einmonatigen Pflegedienst und eine vierwöchige Famulatur; die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate. Die Zahnärztliche Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte. Erst nach der Approbation und der anschließenden Weiterbildung darf die Gebietsbezeichnung geführt werden.

Von der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie unterscheidet sich die Oralchirurgie durch ihren engeren Zuschnitt. Sie bleibt auf den Zahn, den Zahnhalteapparat und die unmittelbar angrenzenden Abschnitte des Kiefers bezogen. Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie greift darüber hinaus auf den gesamten Gesichtsschädel aus und schließt etwa angeborene Fehlbildungen, die Versorgung ausgedehnter Verletzungen und die Tumorchirurgie im Kopf-Hals-Bereich ein. In der Praxis überschneiden sich beide Gebiete; welcher Behandler zuständig ist, hängt vom Umfang des Eingriffs und von den Begleitumständen ab.

Der weitaus größte Teil oralchirurgischer Eingriffe wird ambulant erbracht, meist in einer darauf ausgerichteten Praxis, in die der Hauszahnarzt überweist. Aufwendigere Eingriffe, Eingriffe bei schwer kranken Patienten und solche in Narkose finden in Klinikambulanzen oder stationär statt. Für den Patienten beginnt die Behandlung in aller Regel mit einem eigenen Vorstellungstermin: Befund, Bildgebung und die Aufklärung über den geplanten Eingriff liegen zeitlich vor dem Operationstag, damit für die Entscheidung genügend Bedenkzeit bleibt.

Behandlungen & Therapien

Die Bereiche der Oralchirurgie umfassen nicht nur das Ziehen von Zähnen, sondern auch das Entfernen von Weisheitszähnen, Zysten, Tumoren und Abszessen. Am häufigsten werden Zähne entfernt, die von Karies befallen sind oder aufgrund von Platzmangel herausoperiert werden müssen. Das betrifft vor allem die Weisheitszähne.

Sie können andere Zähne verschieben. Da sie oft schon kariös zerstört sind, sind die Weisheitszähne nicht erhaltungswürdig. Das Zahnfleisch im umliegenden Mundraum kann sich immer wieder stark entzünden. Um das zu vermeiden, werden die Weisheitszähne unter Lokalanästhesie, und selten unter Vollnarkose, entfernt.

Wie aufwendig eine solche Entfernung ist, hängt von der Lage des Zahnes ab. Steht er gerade und vollständig durchgebrochen im Kiefer, gleicht der Eingriff einer gewöhnlichen Zahnextraktion. Liegt er dagegen quer, tief im Knochen oder eng benachbart zu empfindlichen Strukturen, muss das Zahnfleisch aufgeklappt, umgebender Knochen abgetragen und der Zahn gegebenenfalls geteilt werden, bevor er sich lösen lässt. Anschließend wird die Wunde vernäht; die Fäden werden nach einigen Tagen entfernt.

Zwei anatomische Nachbarschaften bestimmen dabei das Vorgehen. Im Unterkiefer verläuft ein Nervenkanal, der die Zähne, die Unterlippe und das Kinn mit Gefühl versorgt; sein Abstand zu den Wurzeln der Weisheitszähne wird vor dem Eingriff auf dem Röntgenbild beurteilt. Im Oberkiefer grenzen die hinteren Zahnwurzeln teils unmittelbar an die Kieferhöhle, sodass bei der Entfernung eine Verbindung zwischen Mundhöhle und Kieferhöhle entstehen kann, die dann verschlossen werden muss. Auf beide Möglichkeiten wird im Aufklärungsgespräch ausdrücklich hingewiesen.

Liegen Zähne im Kiefer und können nicht durch das Zahnfleisch brechen, spricht man von retinierten Zähnen. Diese werden mithilfe eines chirurgischen Eingriffes entfernt. Nach der Entfernung klingen die durch verlagerte Zähne verursachten Schmerzen in der Regel ab. Ein chirurgischer Eingriff ist notwendig, wenn sich im Mundraum Zysten bilden. Grundsätzlich sind Zysten mit Flüssigkeit gefüllte, runde Hohlräume, die sich im Knochen oder im Weichgewebe bilden. Zysten wachsen oft sehr schnell und verdrängen somit zum Beispiel Zähne. Der größte Teil der Zysten ist gutartig. Eine Entfernung ist nur chirurgisch möglich.

Zysten bilden sich zum Beispiel durch abgestorbene Zähne, verursacht durch Karies. An den Wurzelspitzen bilden sich Entzündungen oder Zysten, die entfernt werden müssen. Um den Zahn zu erhalten, wird er mit einer Wurzelfüllung verschlossen.

Eine weitere Aufgabe des Oralchirurgen ist die Entfernung von meist gutartigen Tumoren der Mundhöhle. Diese Tumore wachsen vor allem auf und unter der Zunge, im Bereich der Lippen, Wangen oder am Gaumen. Auf dem Zahnfleisch ist die Bildung eher selten, aber dennoch möglich. Entzünden sich Zahnwurzeln oder die Zahnfleischtaschen bilden sich mit Eiter gefüllte Schwellungen am Kiefer, im Gesicht und am Hals. Eine operative Behandlung ist in diesem Fall notwendig. Eine Weiterbehandlung mit Antibiotika ist für einen optimalen Heilungsprozess empfehlenswert.

Ausgedehnte eitrige Entzündungen im Mundboden, in der Wange oder unter dem Kiefer gelten als dringlich. Sie breiten sich entlang der Bindegewebsräume des Halses aus, können die Mundöffnung und das Schlucken behindern und in schweren Fällen die Atemwege einengen. Der Eiterherd wird dann rasch eröffnet und abgeleitet, meist in der Klinik und häufig unter stationären Bedingungen; die Ursache am Zahn wird im selben Zug oder kurz danach beseitigt. Anzeichen, die zur sofortigen Vorstellung führen sollten, sind eine rasch zunehmende Schwellung, hohes Fieber, Schluckbeschwerden und ein zunehmend eingeschränktes Öffnen des Mundes.

Häufiger und weit harmloser sind wiederkehrende Entzündungen des Zahnfleisches über einem noch nicht vollständig durchgebrochenen Weisheitszahn. Sie äußern sich durch Druckschmerz, Zahnfleischbluten und einen unangenehmen Geschmack und klingen unter örtlicher Reinigung meist wieder ab, kehren aber oft zurück, solange die Ursache bestehen bleibt. Ob der Zahn deshalb entfernt wird, entscheidet sich nach Häufigkeit der Beschwerden, Lage des Zahnes und Aussicht auf einen vollständigen Durchbruch.

Die Oralchirurgie findet ebenfalls in der Traumatologie ihre Verwendung. Unfälle verursachen Knochenbrüche im Kiefer- und Gesichtsbereich, oder auch Zahnfrakturen. Hier werden nach schweren Unfällen Zähne implantiert. Die Zahnimplantologie ist eine moderne Methode in der Zahnmedizin, in der Zähne in den Kiefer eingesetzt werden.

Hat der Patient Beschwerden im Bereich der Speicheldrüse, so wird ein Oralchirurg konsultiert. Nach der Diagnostik von zum Beispiel Speichelsteinen entwickelt der Chirurg eine passende Therapie zur Reduktion. Werden bei der Diagnostik Kieferhöhlenerkrankungen, zu diesen zählen Zysten, chronische Entzündungen und Fremdkörper, festgestellt, therapiert der Oralchirurg den Patienten. Die Ursache muss aber im dentalen Bereich liegen. Im Alter ist es gängig, dass sich die Patienten eine Zahnprothese einsetzen lassen.

Da sich der Kiefer oft in einem schlechten Allgemeinzustand befindet, müssen vor der Anfertigung des Zahnersatzes chirurgische Maßnahmen, individuell auf den Menschen angepasst, ergriffen werden. Es wird überschüssige Schleimhaut entfernt, der Mundvorhof wird auf die Prothese vorbereitet und störende Bandansätze werden chirurgisch entfernt. Dies geschieht bei lokaler Anästhesie.

Zum festen Bestand des Fachgebiets gehört außerdem die Wurzelspitzenresektion. Bei ihr wird die Spitze einer entzündeten Zahnwurzel samt dem umgebenden krankhaften Gewebe abgetragen und der verbliebene Wurzelkanal von der Spitze her dicht verschlossen. Sie kommt in Betracht, wenn sich eine Entzündung an der Wurzelspitze durch eine Behandlung von der Zahnkrone her nicht beherrschen lässt, der Zahn aber erhalten werden soll.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Implantologie. Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Wurzel, die im Kiefer verankert wird und später eine Krone, eine Brücke oder einen herausnehmbaren Zahnersatz trägt. Voraussetzung ist ausreichend tragfähiger Knochen. Reicht dieser nicht aus, kann er vor oder während des Eingriffs mit körpereigenem Knochen oder mit Ersatzmaterialien aufgebaut werden; im Seitenzahnbereich des Oberkiefers wird dazu der Boden der Kieferhöhle angehoben. Ob ein Implantat infrage kommt, hängt außerdem von der Mundpflege des Patienten, vom Rauchen und von Allgemeinerkrankungen wie einem schlecht eingestellten Diabetes mellitus ab.

Weitere Aufgaben sind die chirurgische Behandlung einer fortgeschrittenen Parodontitis, bei der das Zahnfleisch abgelöst wird, um tiefe Taschen und Wurzeloberflächen zu reinigen, sowie die Freilegung verlagerter Zähne, damit sie kieferorthopädisch in die Zahnreihe eingeordnet werden können statt entfernt zu werden. Auch die Gewebeentnahme aus auffälligen Veränderungen der Mundschleimhaut und die operative Begleitung von Fehlbildungen wie einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte fallen in dieses Gebiet.

Besondere Sorgfalt verlangen Patienten mit Begleiterkrankungen. Wer gerinnungshemmende Mittel einnimmt, wird vor einem blutigen Eingriff mit dem verordnenden Arzt abgestimmt; ein eigenmächtiges Absetzen ist gefährlich. Bei bestimmten Herzerkrankungen und nach dem Einsatz künstlicher Herzklappen kann vor blutigen zahnärztlichen Eingriffen eine vorbeugende Antibiotikagabe angezeigt sein, um einer Endokarditis vorzubeugen; die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt. Erhalten Patienten wegen Osteoporose oder einer Krebserkrankung Medikamente, die den Knochenabbau hemmen, gilt für Eingriffe am Kieferknochen erhöhte Vorsicht, weil die Heilung gestört sein kann; auch hier wird fachübergreifend abgestimmt. Gleiches gilt nach einer Strahlentherapie im Kopf-Hals-Bereich.


Diagnose & Untersuchungsmethoden

Treten im Kiefer- und Mundbereich starke Schmerzen oder Schwellungen auf, so sollte ein Arzt aufgesucht werden. Die Beschwerden treten in Abständen auf und werden je nach Erkrankung stärker. Bakterien, die sich bei einer Entzündung in der Mundhöhle befinden, können sich im gesamten Körper ausbreiten und auch Schäden in den Gelenken oder am Herzen verursachen.

Eingriffe im Gesicht oder in der Mundhöhle sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Eine genaue Diagnostik ist deswegen unbedingt notwendig. Nur auf diese Weise ist es möglich, die Beschwerden zu behandeln und Eingriffe auf höchstem Standard durchzuführen.

In den gängigsten Fällen reicht eine fachärztliche Untersuchung aus, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten. Um aber ausreichend Informationen über die Erkrankung zu erhalten, werden eine Röntgenuntersuchung und eine Modelluntersuchung (dreidimensionale Darstellung des betroffenen Bereiches) angeordnet. Ist ein besonders hochauflösendes Bild notwendig, wird eine Computertomographie erstellt. Eine digitale Volumentomographie (DVT) zeigt die anatomischen Strukturen bis in das kleinste Detail und stellt diese räumlich dar. Der Chirurg kann somit die knöcherne Struktur des Ober- und Unterkiefers exakt erkennen und Besonderheiten schnell feststellen.

Sollte ein Eingriff notwendig sein, so wird mit dem Oralchirurgen eine optimale Schmerzbehandlung besprochen. Es können nur einzelne Zähne mithilfe eines Gels betäubt werden, oder auch eine kurzzeitige Vollnarkose bei längeren, komplizierten Eingriffen ist möglich. Um Erkrankungen im oralen Bereich vorzubeugen, empfiehlt sich schon im Kindesalter regelmäßig den Zahnarzt zu besuchen. Durch die Früherkennungsuntersuchung kann schon früh darauf hingewiesen werden, dass eine regelmäßige Zahnpflege und Mundhygiene wertvoll ist.

Später besteht die Möglichkeit einer Prophylaxe. Dadurch können aufwendige Zahnkorrekturen vermieden werden und der Patient erfreut sich länger an seinen eigenen, gesunden Zähnen. Vor Parodontitisbehandlungen oder chirurgischen Eingriffen wird sie als unverzichtbar angesehen.

Am Anfang jeder Untersuchung steht die Anamnese. Erfragt werden Vorerkrankungen, eingenommene Medikamente, bekannte Unverträglichkeiten und frühere Reaktionen auf eine örtliche Betäubung. Gerade die Medikamentenliste ist für die Planung entscheidend, weil sie Blutungsneigung, Wundheilung und Infektionsrisiko mitbestimmt. Danach folgt die klinische Untersuchung: Der Behandler betrachtet und tastet Schleimhaut, Zahnfleisch und die Lymphknoten am Hals ab, prüft die Beweglichkeit einzelner Zähne, misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen und beurteilt, ob sich der Mund frei öffnen lässt. Eine schmerzhaft eingeschränkte Mundöffnung, eine Kieferklemme, gilt als Warnzeichen und wird gesondert abgeklärt.

Für Röntgenaufnahmen gilt eine strenge rechtliche Vorgabe. Nach dem Strahlenschutzgesetz darf eine Aufnahme nur nach einer rechtfertigenden Indikation angefertigt werden. Diese erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der einzelnen Anwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt, und sie muss von einem Arzt oder Zahnarzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gestellt werden. Eine Aufnahme „zur Sicherheit“ oder auf bloßen Wunsch hin ist damit ausgeschlossen. Welches Verfahren gewählt wird, richtet sich nach der Fragestellung: Für einen einzelnen Zahn genügt meist ein kleiner Einzelzahnfilm, für die Übersicht über beide Kiefer wird eine Orthopantomographie angefertigt.

Weichgewebe stellen Röntgenverfahren dagegen nur unzureichend dar. Bei Schwellungen, bei Verdacht auf einen Speichelstein oder auf eine Speicheldrüsenentzündung ist der Ultraschall das erste Mittel der Wahl, weil er ohne Strahlenbelastung auskommt und unmittelbar am Behandlungsstuhl verfügbar ist. Für die Beurteilung von Weichteilveränderungen, des Kiefergelenks oder ausgedehnter Entzündungen kann eine Magnetresonanztomographie hinzukommen. Bleibt eine Veränderung der Schleimhaut unklar – etwa ein weißlicher, nicht abwischbarer Belag im Sinne einer Leukoplakie oder eine Wunde, die über Wochen nicht abheilt –, wird eine Gewebeprobe entnommen und feingeweblich untersucht. Wiederkehrende Aphthen gehören dagegen zu den harmlosen, wenn auch lästigen Befunden.

Vor dem Eingriff wird auch das Betäubungsverfahren festgelegt. Neben der örtlichen Betäubung stehen eine Sedierung und die Vollnarkose zur Verfügung; welche Form geeignet ist, hängt von Umfang und Dauer des Eingriffs, vom Alter und vom Gesundheitszustand ab. Nach einer Sedierung oder einer Narkose darf der Patient am selben Tag kein Fahrzeug führen und sollte begleitet werden.

Nach dem Eingriff erhält der Patient Verhaltenshinweise: Kühlen, körperliche Schonung, Verzicht auf Rauchen und heiße Getränke, vorsichtige Reinigung der Wundgegend. Eine Schwellung und ein Spannungsgefühl in den ersten Tagen sind erwartbar. Nehmen Schmerz und Schwellung dagegen nach einigen Tagen wieder zu, treten Fieber, eine Kieferklemme oder eine anhaltende Blutung auf, ist eine erneute Vorstellung erforderlich; dahinter kann eine Wundinfektion oder eine gestörte Heilung des leeren Zahnfaches stehen. Ein Kieferbruch nach einem Unfall wird ohnehin engmaschig kontrolliert, bis der Knochen wieder belastbar ist.

Quellen

  • Schwenzer, N., Ehrenfeld, M. (Hrsg.): Zahnärztliche Chirurgie.
    ISBN: 9783132430327
  • Schwenzer, N., Ehrenfeld, M. (Hrsg.): Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
    ISBN: 9783135935041
  • Holtmann, H.: Dentics Zahnärztliche Radiologie.
    ISBN: 9783437431340
  • Henne-Bruns, D. (Hrsg.): Chirurgie.
    ISBN: 9783132431874
  • Pschyrembel, W.: Pschyrembel Klinisches Wörterbuch.
    ISBN: 9783110783346

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