Lebendimpfstoffe
Medizinische Expertise: Dr. med. NonnenmacherQualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2026Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
Sie sind hier: Startseite Wirkstoffe Lebendimpfstoffe
Lebendimpfstoffe werden in einem pharmakologischen Labor gezüchtet, um abgeschwächte Erreger einer Krankheit herzustellen. Diese abgeschwächten Erreger werden in den menschlichen Organismus injiziert, wodurch das Immunsystem zur Abwehrreaktion aktiviert wird.
Inhaltsverzeichnis |
Was sind Lebendimpfstoffe?
Bei Lebendimpfstoffen handelt es sich um eine Immunisierung durch funktionsfähige Keime, die dem Organismus zugeführt werden. Die Keime werden in abgeschwächter Form zugeführt, sind jedoch in der Lage, sich zu vermehren und somit den Ausbruch einer Krankheit zu verhindern. Die abgeschwächte Form wird auch als attenuiert bezeichnet.
Die Lebendimpfstoffe werden als Injektion (Spritzimpfung) oder oral (Schluckimpfung) verabreicht. Wird der Impfstoff bei einer Viruserkrankung angewendet, trägt er beispielsweise die Bezeichnung Live attenuated influenza virus vaccine (LAIV). Streng genommen trifft das Wort Lebendimpfung bei Viren nicht zu, denn Viren sind per Definition keine Lebewesen und vermehren sich nicht selbstständig, sondern nur innerhalb einer Wirtszelle. Dennoch werden diese Impfstoffe den Lebendimpfstoffen zugeordnet.
Ein großer Vorteil der Lebendimpfung ist, dass der Schutz nach der Immunisierung meist sehr lange anhält und in der Regel nicht regelmäßig aufgefrischt werden muss. Das gilt allerdings nicht für jeden Lebendimpfstoff: Bei der Gelbfieberimpfung etwa sieht die Ständige Impfkommission bei fortgesetzter Gefährdung eine einmalige Auffrischimpfung vor. Für Personen mit einer schweren Immunschwäche ist die Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht geeignet. Grundsätzlich kann diese Form der Impfung Nebenwirkungen hervorrufen, die dem eigentlichen Krankheitsbild ähneln. In der Regel klingen diese jedoch nach 3-4 Tagen ab. Die ersten pharmakologisch entwickelten Impfstoffe haben oftmals Krankheiten ausgelöst, heute bieten diese jedoch einen hohen Schutz und senken deutlich das Risiko zu erkranken.
Lebendimpfstoffe, die vermehrungsfähige Viren enthalten, sind gegenüber falscher Lagerung besonders empfindlich. Die Ständige Impfkommission hebt das eigens hervor und nennt die Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln, gegen Windpocken, den Grippe-Lebendimpfstoff zum Einsprühen in die Nase, die Rotavirus- und die Gelbfieber-Impfung. Für sie muss die Kühlkette lückenlos eingehalten werden. Impfstoffe, die zu warm gelagert wurden, wirken unter Umständen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr; eingefrorene Impfstoffe werden verworfen, weil beim Einfrieren feine Risse in den Ampullen entstehen können und der Inhalt dann nicht mehr keimfrei ist.
Pharmakologische Wirkung
Die Erreger der Lebendimpfstoffe werden unter speziellen pharmakologischen Bedingungen gezüchtet, damit diese so geschwächt sind, dass sie keine eigentliche Erkrankung verursachen können.
Wird der Lebendimpfstoff in den Körper injiziert, wird der Körper bewusst „infiziert“. Dafür eignen sich Impfstoffe, deren Erreger die kennzeichnenden Merkmale des Krankheitserregers behalten, seine krankmachende Kraft aber verloren haben. Mitunter werden diese genetisch hergestellt und der Erreger dabei auf ein Minimum abgeschwächt.
Trotz der abgeschwächten Form sind die Erreger in der Lage, sich im Organismus zu vermehren. Durch die Vermehrung wird das Immunsystem aufgefordert aktiv zu werden. Das Immunsystem beginnt die Erreger zu bekämpfen, obwohl diese durch ihre spezielle Züchtung nicht schädlich für den Körper sind. Das Immunsystem befindet sich somit in einer Trainingsphase und nimmt die Eigenschaften des Erregers auf, um passende Antikörper zu bilden.
Für einen Teil der Impfstoffe, darunter die gegen Masern, Mumps und Röteln, werden die Impfviren bei der Herstellung in Zellkulturen mit Hühnerzellen vermehrt. Die fertigen Impfstoffe enthalten deshalb Spuren von Hühnereiweiß, allerdings so geringe, dass sie kaum nachweisbar sind. Die Ständige Impfkommission zieht daraus einen praktischen Schluss: Eine Allergie gegen Hühnereiweiß ist kein Grund, auf diese Impfungen zu verzichten. Das Risiko einer schweren Sofortreaktion ist bei nachgewiesener Hühnereiweißallergie nach ihren Angaben nicht höher als sonst. Für Impfstoffe der anderen Herstellungsart gilt das ausdrücklich nicht: Impfstoffe, die in bebrüteten Hühnereiern gezüchtet werden, sollen Personen nicht erhalten, die nach dem Genuss von Hühnereiweiß binnen kurzer Zeit mit schweren Sofortreaktionen wie Schwellungen, Atembeschwerden oder Kreislaufversagen reagieren. Unter den Lebendimpfstoffen betrifft das die Gelbfieber-Impfung.
Der Gegenbegriff zum Lebendimpfstoff ist der Totimpfstoff. Er enthält nach der Begriffsbestimmung der Ständigen Impfkommission abgetötete Krankheitserreger, einzelne Bestandteile von ihnen, an denen die Abwehr sie erkennt, oder entgiftete Bakteriengifte. Eine Reihe der Vorsichtsmaßnahmen, die für Lebendimpfstoffe gelten, entfällt bei ihm. So gelten Totimpfstoffe nach den Angaben der Ständigen Impfkommission als sicher für die Schwangere und das ungeborene Kind, und eine Schwangerschaft ist bei ihnen keine Gegenanzeige; auch ein Zeitabstand zu einem möglichen Eintritt einer Schwangerschaft ist nach einer Impfung mit einem Totimpfstoff nicht zu beachten. Für einige Krankheiten besteht diese Wahl allerdings gar nicht: Gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken stehen ausschließlich Lebendimpfstoffe zur Verfügung.
Medizinische Anwendung & Verwendung
Die Impfung mit einem Lebendimpfstoff ist in der Medizin auch als eine aktive Immunisierung bekannt. Der Körper wird nach der Injektion angeregt, Antikörper zu bilden. Das Ziel einer solchen Impfung ist daher das Stärken körpereigener Abwehrfunktionen durch das Suggerieren von Krankheitserregern. Typische Beispiele für eine solche Impfung sind Krankheiten wie:
- Masern – eine Infektionskrankheit durch das Masernvirus
- Röteln – eine Infektionskrankheit durch das Rubella-Virus
- Mumps – eine Viruserkrankung durch das Mumpsvirus (Paramyxovirus parotitidis)
- Pocken – eine Viruserkrankung durch den Erreger Orthopoxvirus variola
- Windpocken – eine Infektionskrankheit durch das Varizella-Zoster-Virus
- Gelbfieber – eine Infektionskrankheit durch das Gelbfieber-Virus
- Tuberkulose (TBC) – eine bakterielle Infektionskrankheit durch das Mycobacterium tuberculosis
- Typhus (typhoides Fieber) – eine Infektionskrankheit durch das Bakterium Salmonella Typhi
- Rotavirus-Infektion – eine Infektionskrankheit durch den Rotavirus
- Grippe (Influenza) – eine Gruppe von Viruserkrankungen durch das Influenzavirus
Nicht alle diese Impfungen werden heute noch in dieser Form durchgeführt. Die Pockenimpfung wurde nach der weltweiten Ausrottung der Krankheit eingestellt; der heute gegen Mpox und andere Orthopocken verwendete Impfstoff enthält ein Virus, das sich im Menschen nicht mehr vermehren kann. Die Impfung gegen Tuberkulose mit einem BCG-Impfstoff empfiehlt die Ständige Impfkommission nicht. Gegen Grippe wird üblicherweise ein Totimpfstoff verwendet; ein Lebendimpfstoff zum Einsprühen in die Nase steht nur für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.
Die Liste der Lebendimpfstoffe ist mit den klassischen Kinderkrankheiten nicht erschöpft. Für Reisende steht seit einigen Jahren ein Lebendimpfstoff gegen das Dengue-Fieber zur Verfügung, gegen Typhus gibt es neben einem Totimpfstoff eine Schluckimpfung mit Kapseln, und auch für die Cholera ist eine Schluckimpfung mit abgeschwächten Erregern zugelassen. Gegen die Gürtelrose war in Deutschland ebenfalls ein Lebendimpfstoff verfügbar; sein Vertrieb wurde inzwischen eingestellt, und die Ständige Impfkommission empfiehlt für diese Erkrankung einen Totimpfstoff.
Lebendimpfstoffe für unterschiedliche Krankheiten können gleichzeitig injiziert werden. Bei nicht simultaner Verabreichung sollte zwischen den einzelnen Impfungen ein Mindestabstand von mehreren Wochen liegen. Das gilt jedoch nur für Lebendimpfstoffe, nicht für Totimpfstoffe. Ein Nachteil einer Impfung mit Lebendimpfstoffen ist jedoch, dass diese zunächst nur die Aktivität des Immunsystems anregt und keinen sofortigen Schutz bietet. Dieser tritt erst nach einiger Zeit ein, wenn der Körper die injizierte Krankheit erfolgreich bekämpft hat. Sofort wirkt im Vergleich dazu nur die passive Immunisierung, bei der fertige Antikörper verabreicht werden – etwa nach einer Verletzung zum Schutz vor Tollwut oder Tetanus. Ein Totimpfstoff regt dagegen ebenso wie ein Lebendimpfstoff erst die körpereigene Abwehr an und wirkt deshalb nicht sofort.
Auch zu einer geplanten Operation ist ein Abstand vorgesehen, und auch er ist abgestuft: Nach einem Lebendimpfstoff wird ein längerer Abstand empfohlen als nach einem Totimpfstoff. Der Grund liegt nicht darin, dass Impfung und Eingriff einander widersprächen – weder Beobachtungen aus der Praxis noch theoretische Überlegungen geben dafür nach der Ständigen Impfkommission Anlass. Der Abstand soll vielmehr erlauben, eine Impfreaktion von einer Komplikation des Eingriffs zu unterscheiden. Bei dringender Notwendigkeit kann ohnehin jederzeit operiert werden, und nach einem Eingriff ist gar kein bestimmter Abstand einzuhalten: Geimpft werden kann, sobald der Allgemeinzustand stabil ist. Impfungen aus lebenswichtigem Anlass, etwa gegen Tetanus, Tollwut oder Hepatitis B, können nach der Ständigen Impfkommission ohnehin jederzeit gegeben werden.
Eine weitere zeitliche Besonderheit betrifft die Immunglobuline. Wurden fertige Antikörper verabreicht, ist eine anschließende Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken für längere Zeit nicht zuverlässig wirksam – bei der Entscheidung über eine Immunglobulingabe wird das mitbedacht. Ebenfalls zeitlich zu berücksichtigen ist eine vorangegangene Impfung: Deren Impfreaktionen sollen vollständig abgeklungen sein, bevor erneut geimpft wird.
Fehlende Impfunterlagen sind nach der Ständigen Impfkommission dagegen kein Grund, eine notwendige Impfung aufzuschieben: Von zusätzlichen Impfungen bei bereits bestehendem Schutz geht in der Regel kein besonderes Risiko aus, und das gilt ausdrücklich auch für mehrfache Impfungen mit Lebendimpfstoffen. Eine Blutuntersuchung zur Überprüfung des vorhandenen Impfschutzes hält sie nur in Ausnahmefällen für angezeigt.
Neben Einzelimpfstoffen gibt es Kombinationspräparate. Für die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln steht ein solches zur Verfügung, das sich bei entsprechender Notwendigkeit auch mit der Windpockenkomponente verbinden lässt.
Risiken & Nebenwirkungen
Es kann allerdings zu akuten Hautreizungen an der Injektionsstelle, einem allgemeinen Schwächegefühl und Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In diesem Zusammenhang berichten die Patienten häufig von grippalen Symptomen, welche jedoch schnell wieder abklingen.
In seltenen Fällen kann es zu einer schweren allergischen Reaktion kommen. In Einzelfällen kann es auch zu einem Ausbruch der Krankheit, durch die Injektion der Krankheitserreger, kommen. Die Krankheit und Symptomatik fällt in dem Fall jedoch deutlich abgeschwächt aus.
Leidet der Patient an einer Funktionsstörung des Immunsystems, ist vor einer Lebendimpfung besondere Vorsicht geboten. Bei einer schweren angeborenen oder erworbenen Immunschwäche ist die Impfung mit einem Lebendimpfstoff eine Gegenanzeige; bei leichteren Störungen entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. Ebenso sind Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert, und nach einer solchen Impfung sollte eine Schwangerschaft für einige Zeit vermieden werden. Für Totimpfstoffe gilt beides nicht. Allgemein gilt es, sich nach einer Impfung zu schonen und den Körper darin zu unterstützen, die injizierten Erreger zu bekämpfen.
Für die Abgrenzung zwischen einer gewöhnlichen Impfreaktion und einem meldepflichtigen Verdachtsfall hat die Ständige Impfkommission Kriterien festgelegt. Als gewöhnlich gelten wenige Tage anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle sowie ebenso kurz dauernde Allgemeinbeschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe und eine Schwellung der benachbarten Lymphknoten. Alles, was darüber hinausgeht, ist dem Gesundheitsamt zu melden; die Meldepflicht ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz und besteht unabhängig davon, ob die Impfung öffentlich empfohlen war.
Eigens aufgeführt wird in diesen Kriterien die sogenannte Impfkrankheit, die dort im Zusammenhang mit abgeschwächten Lebendimpfstoffen aufgeführt wird. Sie zeigt sich nicht unmittelbar nach der Impfung, sondern in den Wochen danach, und bleibt deutlich hinter der Erkrankung selbst zurück: eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse, kurzzeitige Gelenkschmerzen oder ein rasch vergehender Hautausschlag nach der Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, milde Magen-Darm-Beschwerden nach einer Schluckimpfung gegen Rotaviren oder Typhus. Auch diese Erscheinungen zählen zu den gewöhnlichen Impfreaktionen und sind nicht meldepflichtig.
Ebenso wichtig wie die echten Gegenanzeigen sind die vermeintlichen. Die Ständige Impfkommission führt eine Reihe von Umständen auf, die irrtümlich für Gegenanzeigen gehalten werden und Impfungen unnötig verhindern: ein banaler Infekt, auch mit leicht erhöhter Temperatur; der Kontakt zu einer ansteckend erkrankten Person; Krampfanfälle in der Familie oder ein Fieberkrampf in der Vorgeschichte des Kindes; ein Ekzem oder eine örtlich begrenzte Hautinfektion; eine laufende Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrig dosiertem Kortison; eine Frühgeburt; sowie das Stillen, von den Impfungen gegen Gelbfieber und Dengue-Fieber abgesehen.
Bei den echten Gegenanzeigen gibt es Abstufungen, die sich nicht auf eine einzige Regel bringen lassen. Für die Lebendimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Dengue-Fieber ist eine Schwangerschaft eine Gegenanzeige; die Gelbfieberimpfung darf in der Schwangerschaft nur bei eindeutiger Notwendigkeit und nach sorgfältiger Abwägung gegeben werden. Ist eine Lebendimpfung versehentlich in der frühen Schwangerschaft erfolgt, ist das nach der Ständigen Impfkommission ausdrücklich kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Gelbfieberimpfung ist zudem bei sehr jungen Säuglingen und bei Frauen, die solche Säuglinge stillen, nicht anzuwenden, und der Lebendimpfstoff gegen Dengue-Fieber ist in der Stillzeit ebenfalls ausgeschlossen.
Für Menschen mit einer Abwehrschwäche hat die Ständige Impfkommission eigene Anwendungshinweise erarbeitet, die in vier Teilen veröffentlicht sind: zu den Grundlagen, zu angeborenen Abwehrstörungen und zur HIV-Infektion, zu Blut- und Krebserkrankungen sowie zu Organverpflanzung und fehlender Milz, und schließlich zu Autoimmunerkrankungen und zur Behandlung mit Mitteln, die das Immunsystem dämpfen. Sie sollen dabei helfen, die Schwere der Abwehrschwäche einzuschätzen, den richtigen Zeitpunkt zu wählen – etwa rechtzeitig vor einer geplanten immundämpfenden Behandlung – und für den einzelnen Impfstofftyp zu entscheiden.
Neben der Impfung der Betroffenen selbst nennt die Ständige Impfkommission einen zweiten Weg, sie zu schützen: den vollständigen Impfschutz der Menschen, mit denen sie zusammenleben, und weiterer Personen aus ihrem unmittelbaren Umfeld, etwa in der Kinderbetreuung, in der Schule oder im Gesundheitswesen. Diesem Schutz aus dem Umfeld misst sie für die Verhütung von Infektionen eine zentrale Rolle bei.
Quellen
- Spiess, H., Heininger, U., Jilg, W. (Hrsg.): Impfkompendium.
ISBN: 9783132421639
- Salzberger, B. (Hrsg.): Therapie-Handbuch - Infektionskrankheiten und Impfungen.
ISBN: 9783437238178
- Suerbaum, S., Burchard, G. D., Kaufmann, S. H. E., Schulz, T. F. (Hrsg.): Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie.
ISBN: 9783662613849
- Modrow, S., Truyen, U., Schätzl, H.: Molekulare Virologie.
ISBN: 9783662617809
- Hof, H., Schlüter, D. (Hrsg.): Medizinische Mikrobiologie.
ISBN: 9783132423558
