Extraktion (Zahnmedizin)

Dr. med. NonnenmacherMedizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer. nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2026
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Normalerweise tun Zahnärzte alles, um einen Zahn möglichst lange zu erhalten. Aber manchmal ist es aus verschiedenen Gründen notwendig, Zähne zu ziehen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Extraktion?

Extraktion (Zahnmedizin)
Mit Extraktion ist das mechanische Herausziehen eines Zahnes aus dem Kiefer ohne weitere operative Verfahren gemeint.

Der medizinische Fachbegriff Extraktion kommt vom lateinischen Wort "extrahere" und bedeutet herausziehen. Eine Extraktion gehört zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen in der Zahnmedizin. Mit Extraktion ist das mechanische Herausziehen eines Zahnes aus dem Kiefer ohne weitere operative Verfahren gemeint.

Der Zahn wird dabei aber nicht direkt herausgezogen, sondern nach einer örtlichen Betäubung zunächst mit Hilfe verschiedener Zahnarztinstrumente im Zahnfleisch gelockert, anschließend mehrfach vorsichtig hin und her bewegt und erst nach ausreichender Mobilisation mit einer speziellen Zange erfasst und aus dem Kiefer entfernt. Zu den häufigsten Extraktionen in einer Zahnarztpraxis gehört das Entfernen von Weisheitszähnen. Lässt sich ein Zahn auf diesem Weg nicht entfernen, wird er operativ herausgenommen; auch das geschieht in der Regel unter örtlicher Betäubung, eine Vollnarkose bleibt besonderen Fällen vorbehalten.

Funktion, Wirkung & Ziele

Es gibt verschiedene Faktoren, warum ein Zahn nicht mehr erhalten werden kann und gezogen werden muss, z. B. um anderen Zähnen Platz zu machen, wie das bei kieferorthopädischen Maßnahmen häufig der Fall ist. Die häufigsten Gründe, weshalb Zähne gezogen werden müssen, sind

  • stark gelockerte Zähne (z. B. durch Parodontitis)
  • Entzündungen in der Zahnwurzel oder im Zahnhalteapparat bei Parodontitis
  • Längs- oder Querbrüche an Zahnkronen oder -wurzeln
  • im Kiefer verlagerte Zähne, die Beschwerden machen und evtl. andere Zähne stören
  • Platzgründe bei kieferorthopädischen Behandlungen
  • zu viele Zähne im Kiefer
  • anhaltende Beschwerden trotz Wurzelbehandlung
  • Karies an der Zahnwurzel mit eventueller Zystenbildung
  • extreme Zerstörung der Hartsubstanz eines Zahnes
  • Ausgleich bei fehlenden Zähnen im Gegenkiefer zur Vermeidung eines Fehlbisses

Vor einer Extraktion wird, soweit nicht schon geschehen, eine Röntgenaufnahme in der Zahnarztpraxis angefertigt und der Patient über Risiken und Verhalten bei einer Zahnextraktion aufgeklärt. Ein Antibiotikum zur Vorbeugung von Infektionen wird nicht routinemäßig gegeben, sondern nur, wenn besondere Gründe dafür sprechen – etwa eine ausgedehnte Entzündung, ein geschwächtes Immunsystem oder die Notwendigkeit einer Endokarditisprophylaxe.

Bevor der Zahn gezogen wird, bekommt der Patient eine örtliche Betäubung. Bei Zähnen im Oberkiefer geschieht das durch eine Infiltrationsanästhesie an mehreren Stellen im Bereich des jeweiligen Zahnes. Bei Zähnen im Unterkiefer erfolgt eine Leitungsanästhesie, bei der das Betäubungsmittel in eine Leitungsbahn des Unterkiefernervs gespritzt wird. Dadurch wird die Unterkieferhälfte betäubt, in der sich der zu ziehende Zahn befindet.

Wenn der Zahn ausreichend betäubt ist, muss er zunächst mobilisiert werden, bevor er aus dem Kiefer entfernt werden kann. Dazu benutzt der Zahnarzt Hebel und Zangen, um den Zahn langsam zu lösen. Durch die Bewegung merkt er, auf welcher Seite der Zahn nachgibt. Nach ausreichender Lockerung wird der Zahn mit einer Zange aus dem Kiefer entfernt. Da durch die Extraktion Blutgefäße im Zahnfleisch verletzt werden, blutet die Wunde nach dem Eingriff und der Patient muss 10 bis 30 Minuten auf einen sterilen Tupfer beißen, damit die Blutung zum Stillstand kommt.

Bei Bedarf kann er ein Schmerzmittel verordnet bekommen, sofern er keines im Hause hat. In den Tagen nach dem Eingriff wird die Wundheilung noch einmal kontrolliert. Bei ungünstigen Bedingungen müssen Zähne manchmal herausoperiert werden und die Wunde anschließend vernäht werden. Weisheitszähne, die noch nicht durchgebrochen sind, werden oft auf diese Weise operiert.


Risiken, Nebenwirkungen & Gefahren

In den meisten Fällen verläuft eine Zahnextraktion ohne Probleme und die Wunde heilt nach ein paar Tagen ab. Patienten können einiges dazu beitragen, damit keine Komplikationen entstehen. Die Wange sollte nach der Extraktion mit Kühlpackungen oder Waschlappen in den ersten 24 Stunden regelmäßig gekühlt werden, um einer Schwellung entgegenzuwirken. Mit dem Essen sollte bis zum Abklingen der Betäubung gewartet werden.

Solange die Wunde noch nicht richtig verheilt ist, ist weiche Nahrung besser, möglichst keine Körner. Die Zähne können normal geputzt werden bis auf die Wunde. Wer eine Munddusche verwendet, darf nicht im Wundbereich spülen, weil sich sonst kein Wundpfropf bilden kann. In der Zeit der Wundheilung sollten Milchprodukte eingeschränkt werden, weil Milchsäurebakterien den Wundpfropf verhindern können, der für die Heilung wichtig ist. Wegen erhöhter Blutungsneigung und der Möglichkeit von Nachblutungen sollte der Kaffee-, Alkohol- und Zigarettenkonsum am Tag der Extraktion und möglichst den Tag danach eingeschränkt werden.

Auch Sport und anstrengende körperliche Arbeit sollten unterlassen werden. Wenn es zu einer größeren Nachblutung kommt, sollte der Zahnarzt aufgesucht werden. Schmerzen ca. 3 Tage nach der Extraktion können ein Anzeichen für eine Alveolitis sicca sein. Zu den häufigsten Komplikationen, die auftreten können, gehören das Abbrechen von kariösen Zähnen während des Eingriffs, verbunden mit dem Risiko, dass durch die Zahnsplitter Verletzungen entstehen können. Wenn Zahnsplitter übersehen werden, können sich eitrige Entzündungen bilden. Wird der Kieferknochen verletzt, kann es zu einer Kieferknochenentzündung kommen.

Bei der Einnahme von Blutverdünnern besteht die Gefahr von Blutungen. Eine Verletzung des Kieferknochens durch die Extraktion kann bei Prothesenträgern zu einer Instabilität der Zahnprothese führen. Bei schwierigen Bedingungen können Nachbarzähne verletzt werden. Spätestens 3 bis 5 Tage nach dem Ziehen eines Zahnes sollten sich Beschwerden gebessert haben.

Was der Zahnarzt vorher wissen muss

Vor einer Extraktion gehört die Erhebung der Krankengeschichte zur Vorbereitung, weil einige Erkrankungen und Medikamente den Ablauf und die Heilung verändern. Angegeben werden sollten insbesondere Blutgerinnungsstörungen und die Einnahme von Gerinnungshemmern, denn hier wird abgewogen, ob die Behandlung unter fortgesetzter Einnahme mit örtlichen Maßnahmen zur Blutstillung erfolgt oder ob eine Anpassung nötig ist; ein eigenmächtiges Absetzen ist nicht vorgesehen, weil es Gefäßverschlüsse begünstigen kann.

Von besonderer Bedeutung sind Medikamente, die den Knochenstoffwechsel hemmen. Sie werden bei Osteoporose und bei Knochenmetastasen eingesetzt und können nach einem Eingriff am Kiefer dazu führen, dass der freiliegende Knochen nicht abheilt; man spricht von einer medikamentenassoziierten Osteonekrose des Kiefers. Auch eine zurückliegende Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich verändert die Heilungsbedingungen des Kieferknochens dauerhaft. In beiden Fällen wird die Notwendigkeit der Extraktion besonders sorgfältig geprüft, und die Behandlung erfolgt oft in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten oder in einer Fachklinik.

Weiter zu nennen sind ein geschwächtes Immunsystem, eine Behandlung mit Kortison, ein schlecht eingestellter Diabetes, bestimmte Herzerkrankungen, bei denen eine Endokarditisprophylaxe erwogen wird, sowie bekannte Allergien gegen Betäubungsmittel oder Medikamente. Auch eine Schwangerschaft wird angegeben, weil sie die Auswahl von Röntgenaufnahmen und Medikamenten beeinflusst. Rauchen verschlechtert die Wundheilung im Mund und gilt als Risikofaktor für Wundheilungsstörungen nach einer Extraktion.

Wann ein Zahn erhalten werden kann

Die Extraktion steht am Ende der Möglichkeiten, nicht am Anfang. Ist die Zahnwurzel entzündet, kommt zunächst die Wurzelbehandlung infrage, bei der das entzündete Gewebe aus den Wurzelkanälen entfernt und der Kanal gefüllt wird. Bleiben danach Beschwerden bestehen oder ist eine Entzündung an der Wurzelspitze verblieben, kann ein chirurgischer Eingriff folgen, bei dem die Wurzelspitze samt umgebendem Entzündungsgewebe abgetrennt wird.

Ist der Zahn durch Parodontitis gelockert, richtet sich die Entscheidung danach, wie viel Knochen ihn noch trägt und ob die Entzündung zum Stillstand gebracht werden kann; die systematische Behandlung des Zahnhalteapparats mit anschließender regelmäßiger Nachsorge kann Zähne über lange Zeit erhalten. Bei stark zerstörter Zahnkrone hängt es davon ab, ob nach dem Entfernen der weichen Substanz noch genügend gesunde Zahnhartsubstanz oberhalb des Knochens steht, an der sich ein Aufbau und eine Krone verankern lassen. Ist die Bruchlinie eines Längsbruchs bis unter den Knochen gezogen, gilt der Zahn dagegen in aller Regel als nicht erhaltungsfähig.

Nicht durchgebrochene Weisheitszähne ohne Beschwerden werden heute nicht mehr grundsätzlich entfernt. Ob sie belassen oder herausgenommen werden, richtet sich nach Lage, Platzverhältnissen, wiederkehrenden Entzündungen des umgebenden Zahnfleischs, Karies am Nachbarzahn und der Bildung einer Zyste.

Der operative Weg und die Betäubung

Lässt sich ein Zahn nicht mit Hebel und Zange lösen, wird er operativ entfernt. Der Fachbegriff dafür lautet Osteotomie. Dabei wird das Zahnfleisch abgelöst, bei Bedarf ein wenig Knochen abgetragen und der Zahn in mehrere Teile zerlegt, die einzeln entnommen werden. Das ist häufig schonender als das Herausziehen im Ganzen, weil weniger Kraft auf den umgebenden Knochen wirkt. Anschließend wird die Wunde vernäht; die Fäden werden nach einigen Tagen entfernt, sofern nicht selbstauflösendes Material verwendet wurde. Verlagerte oder nicht durchgebrochene Weisheitszähne werden regelmäßig auf diesem Weg entfernt, ebenso Zähne mit stark gekrümmten oder gespreizten Wurzeln.

Die örtliche Betäubung wirkt nach dem Eingriff noch einige Stunden nach. In dieser Zeit ist die Empfindung im betäubten Gebiet aufgehoben, weshalb Verletzungen durch Aufbeißen auf Wange, Lippe oder Zunge unbemerkt bleiben können – bei Kindern ein bekanntes Problem, auf das die Praxis eigens hinweist. Reicht die örtliche Betäubung nicht aus oder ist sie nicht möglich, stehen weitere Verfahren zur Verfügung: eine dämpfende Behandlung mit Lachgas, eine Sedierung oder in ausgewählten Fällen die Vollnarkose. Sie kommt vor allem bei umfangreichen Eingriffen, bei ausgeprägter Behandlungsangst und bei Menschen in Betracht, die eine Behandlung im Wachzustand nicht tolerieren; sie ist mit den allgemeinen Narkoserisiken verbunden und wird deshalb nicht als Regelfall gewählt.

Manche Zähne werden bewusst früh entfernt. In der Kieferorthopädie geschieht das nach Planung, um Platz zu schaffen; vor einer Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich oder vor dem Beginn einer knochenwirksamen Medikation werden Zähne mit ungünstiger Prognose vorher saniert, weil ein späterer Eingriff schlechter heilt. Eine solche vorbereitende Untersuchung des Gebisses wird auch vor Operationen am Herzen und vor dem Einsetzen von Gelenkprothesen durchgeführt, um Entzündungsherde auszuschließen.

Komplikationen im Verlauf

Die im Artikel genannte Alveolitis sicca entsteht, wenn das Blutgerinnsel, das die leere Zahnhöhle ausfüllen sollte, zerfällt oder ausbleibt. Der Knochen liegt dann frei; kennzeichnend sind Schmerzen, die einige Tage nach dem Eingriff einsetzen und stärker werden statt nachzulassen, sowie ein unangenehmer Geschmack. Als begünstigende Faktoren gelten Rauchen, kräftiges Spülen oder Saugen an der Wunde und schwierige Eingriffe. Behandelt wird sie in der Zahnarztpraxis, unter anderem durch Reinigung und Einlage eines Wundverbands.

Bei Zähnen im Oberkiefer, deren Wurzeln bis dicht an die Kieferhöhle reichen, kann beim Ziehen eine Verbindung zwischen Mundhöhle und Kieferhöhle entstehen. Sie wird noch im selben Termin verschlossen; danach gelten für einige Zeit besondere Verhaltensregeln, die der Zahnarzt erläutert, weil Druckänderungen im Nasen-Rachen-Raum den Verschluss gefährden können. Wird ein solcher Durchbruch übersehen, kann sich eine Entzündung der Kieferhöhle entwickeln.

Im Unterkiefer verlaufen dicht unterhalb der Wurzeln der hinteren Zähne Nervenbahnen, die Unterlippe, Kinn und Zunge versorgen. Insbesondere bei verlagerten Weisheitszähnen kann es zu einer Reizung oder Verletzung kommen; die Folge ist ein pelziges Gefühl oder ein Taubheitsgefühl im Versorgungsgebiet, das sich in vielen Fällen zurückbildet, gelegentlich aber bestehen bleibt. Auf dieses Risiko wird im Aufklärungsgespräch gesondert hingewiesen, wenn die Röntgenaufnahme eine enge Lagebeziehung zeigt.

Weitere mögliche Folgen sind eine Schwellung der Wange, die nach operativen Eingriffen ausgeprägter ausfällt, sowie eine Kieferklemme, also eine schmerzbedingt eingeschränkte Mundöffnung. Beide bilden sich üblicherweise im Laufe der Wundheilung zurück. Zunehmende Schwellung mit Fieber, Schluckbeschwerden oder ausbleibender Besserung spricht dagegen für eine fortschreitende Entzündung und ist ein Grund, umgehend zahnärztliche oder ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Versorgung der entstandenen Lücke

Nach dem Verlust eines Zahnes bleibt nicht einfach eine Lücke stehen; das Gebiss reagiert darauf. Die Nachbarzähne können sich in Richtung der Lücke neigen, und der Zahn im Gegenkiefer, der keinen Gegenbiss mehr findet, kann sich mit der Zeit weiter aus dem Kiefer schieben. Dadurch verändern sich Kontaktpunkte und Bissverhältnisse, was das Kauen erschwert, die Reinigung der gekippten Zähne behindert und eine spätere Versorgung aufwendiger macht. Zusätzlich bildet sich der Kieferknochen an der Stelle, an der die Wurzel fehlt, im Laufe der Zeit zurück, weil die Belastung durch den Zahn entfällt. Aus diesen Gründen wird nach einer Extraktion in der Regel besprochen, ob und wie die Lücke geschlossen wird.

Für den Zahnersatz stehen mehrere Wege offen. Ein Zahnimplantat ersetzt die Wurzel durch einen im Kiefer verankerten Pfosten, auf dem später die Krone befestigt wird; die Nachbarzähne bleiben dabei unangetastet. Vorausgesetzt werden ausreichendes Knochenangebot, entzündungsfreie Verhältnisse und eine sorgfältige Mundhygiene; reicht der Knochen nicht aus, kann er vorher aufgebaut werden. Eine Brücke stützt sich dagegen auf die beiden Nachbarzähne, die dafür beschliffen werden; das ist besonders dann eine Überlegung wert, wenn diese Zähne ohnehin eine Krone benötigen. Fehlen mehrere Zähne oder ist der Lückenrand nur einseitig begrenzt, kommt herausnehmbarer Zahnersatz in Betracht, der über Klammern oder feinere Verbindungselemente an den verbliebenen Zähnen gehalten wird. Bei völliger Zahnlosigkeit eines Kiefers stehen die Vollprothese und die durch Implantate gestützte Versorgung nebeneinander.

Nicht jede Lücke muss versorgt werden. Fehlt der letzte Backenzahn oder wurde ein Weisheitszahn entfernt, wird oft auf einen Ersatz verzichtet, weil weder ein Nachbarzahn kippen kann noch die Kaufunktion wesentlich leidet. In der Kieferorthopädie werden Zähne mitunter gerade deshalb gezogen, damit die Lücke durch Verschieben der übrigen Zähne planmäßig geschlossen wird.

Auch der Zeitpunkt wird geplant. Ein Implantat kann in manchen Fällen unmittelbar nach der Extraktion eingesetzt werden, häufiger wird jedoch die Ausheilung des Knochens abgewartet. Bis zur endgültigen Versorgung kann eine provisorische Lösung eingesetzt werden, die die Lücke schließt und die Nachbarzähne an ihrem Platz hält. Bei Kindern, die einen Milchzahn vorzeitig verlieren, wird aus demselben Grund häufig ein Platzhalter eingegliedert, damit der bleibende Zahn später genügend Raum vorfindet.

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse beim Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss; die darüber hinausgehenden Kosten trägt der Versicherte selbst. Der Zuschuss erhöht sich, wenn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft nachgewiesen sind, und bei geringem Einkommen bestehen zusätzliche Härtefallregelungen. Vor Beginn der Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt und der Krankenkasse vorgelegt, sodass die Kostenverteilung vorher bekannt ist.

Quellen

  • Schwenzer, N., Ehrenfeld, M. (Hrsg.): Zahnärztliche Chirurgie.
    ISBN: 9783132430327
  • Holtmann, H., Hackenberg, B., Wilhelm, S. B.: BASICS Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
    ISBN: 9783437056376
  • Henne-Bruns, D. (Hrsg.): Chirurgie.
    ISBN: 9783132431874
  • Aktories, K., Flockerzi, V., Förstermann, U., et al.: Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie.
    ISBN: 9783437061257
  • Herold, G.: Innere Medizin 2026.
    ISBN: 9783982116655

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